Verfassung und Verwaltung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins : ein Handbuch zum Gebrauch für die Sectionen
sönlichkeit (ebensoviel wie Corporationsrechte nach preussischem, Rechte eines anerkannten Vereins nach bayrischem Gesetze). Zweck, §• 1 - Zweck des Vereins ist, die Kenntniss der Alpen Deutsch lands und Oesterreichs zu erweitern und zu verbreiten, sowie ihre Bereisung zu erleichtern. Im Sinn© dieses Artikels hat die G.-V. wiederholt es abgelehnt, für Unternehmungen in nicht alpinen Gebieten Beihilfen zu leisten. (Beschluss der G.-V. Passan 1883 über den Antrag der S. Licbtenfels, betreffend
Weg verbesserungen im Frankenwalde.) Mittel, §. 2 . Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind: Herausgabe von literarischen und artistischen Arbeiten, Herstellung und Verbesserung der Verkehrs- und Unterkunftsmittel, Organisirung des Führerwesens, gesellige Zusammenkünfte, Vorträge und Unterstützung von Unternehmungen, welche die Vereinszwecke fördern. Seetionen, Mitglieder. §. 3 . Der Verein besteht aus Seetionen, welche sich nach An meldung bei dem Central-Ausschuss 1 an jedem Orte in Deutsch land