für eine Lieferung zu bestellen. Der Metz gergehilfe ging in seiner Arbeitskleidung aus der Fleischbank, mit dem bekannten Stahlstreicher umgehängt zum Bahnhof' Dort wurde er nun vom Carabinieri-Maresciallo und von jenem Carabiniere, von dem wir erst jüngst aus Lappach we gen der bekannten Gottesdienststörung zu berichten hatten, angehalten, in den Warteraum gebracht und dort gefesselt. Auf Mosers Frage, was er verbrochen habe, wurde ihm der Stahlstreicher abgenommen — also erschien diesen Sicherheits organen
ins Gefängnis gebracht. Die Einlieferung machte unter den Scharen der Augenzeugen umso größeres Aufsehen, da aus der persönlichen Leitung der Einlieferung eines Gefesselten durch den Carabinieri-Maresciallo von Sand wie von selbst sich die Frage aufdrängte, welche schwere Untat der Verhaftete wohl begangen haben mochte. Vom Gefängniswärter verlangte dann der Maresciallo, daß er den Verhafteten in Einzelhaft setze, so gefährlich war also der Metzgergehilfe, obwohl ihm der Streicher bereits abge nommen
war! Am nächsten Tage, also heute Montag, wurde Moser vom Richter Dr. Franchi zur Verhandlung vorgerufen. Beim Durchlesen der umfangreichen Carabinieri-Anzeige gab der Richter wiederholt offenkundige Zeichen des Erstaunens und setzte sodann den Delinquenten allsogleich frei, da er keinen Anhaltspunkt für irgend eine Beanständung des Verhafteten fand. Er folgte dem Metzgerburschen das Instrument, das den genannten Carabiniere zu einer so hochnotpeinlichen Ver haftung, Fesselung und aufsehenerregenden
, welches durch sein bisheriges Auftreten schon genügend Beweise dafür gegeben hat, daß es seine Macht keineswegs immer im Sinne der strengen Gesetzesbe stimmungen über die persönliche Freiheit zu gebrauchen weiß? Ja, wir können auch behaupten, daß aus den bisherigen Taten und noch mehr nach den Worten dieses Carabinieri- Maresciallo von Sand eine direkte Abneigung gegen die Bevölkerung seines Bezirkes spricht, wo doch gerade sein Amt eine Summe von Takt und Vorsicht zu dessen gewissenhaften Verwaltung unbedingt nötig
hat. Und deshalb erlauben wir uns zum Schluß die Frage, ob die Vorgesetzten Behörden es nicht doch für besser fänden, die Tätigkeit dieses Mannes auf einen anderen, für ihn besser geeigneten Platz zu verlegen, weil sein Auftreten das Ansehen der Carabinieri nur zu schä digen geeignet ist, was weder im Interesse des Dienstes liegt, noch von guter Wirkung auf die Bevölkerung sein kann, welche achtungsvoll auf die ihren Dienst objektiv verrichtenden Carabinieri blickt, wofür unwiderlegbare Beweise in der Tat