5. ds. eine Begründung voraus, die wir uns näher ansehen müssen. Er sagte: Der „Unterinnthaler Bote" befasse sich hauptsächlich (!) damit in der gehässigsten Weise (!) den Gemeinderath und einzelne Mitglieder desselben anzn- greifen und zu beschimpfen (!). Ohne sich weiter die Mühe zu geben, auch nur eine einzige dieser angeblichen Beschimpfungen anzuführen, berief sich Redner auf den Artikel in Nr. 13 (Haller Wahlgeschichten I.), in welchem angeblich in schändlicher (!), gerade zu ekelerregender Weise
(!) die ärgsten Schmähungen (!!) auf die Wahlkommission und damit auch auf den Gemeinde ansschuß gehäuft worden seien. Aber auch aus diesem Ar tikel führt Redner kein Beweisstück an, sondern sagt unver froren: „das, was seit Monaten, ununterbrochen (?), der „Unterinnthaler Bote" bringt, ist keine Kritik mehr, die wir uns gefallen lassen müssen: das ist Aufreizung und Un ruhestiftung." — Der geistige Urheber (!) aller dieser Artikel sei aber, wie allgemeinf!)bekannt, der Kaplan Recheis ein landschaftlicher
Beamter. Um die verderb liche (!) Thätigkeit dieses Mannes zu hemmen und um für die Ruhe und Ordnung (!) in der Gemeinde Sorge zu tragen, stelle er den Antrag u. s. w. wie oben. Aber, wie gesagt, keinerlei Beweis für seine schwere Anklage brachte Redner bei, weder dafür, daß der „Unter innthaler Bote" den Bürgerausschuß und die Wahlkommission in schändlicher, geradezu eckelerregender Weise geschmäht und beschimpft habe, noch dafür, daß „Eaplan Recheis der geistige Urheber aller dieser Artikel" sei
. Wer aber anklagt, der muß auch beweisen; das ist eine uralte juridische Regel. War um aber hat Herr Dr. Ganner sich der Beibringung von Beweisen klüglich enthalten? Unsere Leser wissen es zum Voraus: weil er nicht konnte; denn der „Unterinnthaler Bote" hat sich streng an die Wahrheit gehalten und hat auch jedes gemeine Schimpf- und Schmähworr vermieden. Darum hat Herr Dr. Ganner wohl alles mögliche Schlechte gegen den „Unterinnthaler Boten" gesagt, nur Eines nicht: daß das Blatt eine Unwahrheit