P. Josef Joos Überblick über den kulturellen Beitrag der Benediktinerabtei Marienberg Der hl. Benedikt ließ dem Neuankömmling, der willens war, ins Kloster einzutreten, viermal im Jahr die Klosterregel vorlesen, damit er wisse, wozu er sich verpflichte. Man solle ihm sagen: „Siehe, das ist das Gesetz, unter dem du den Kriegsdienst leisten willst. Kannst du es beobachten, so tritt ein; kannst du es aber nicht, so zieh dich freiwillig zurück. Ill In diesem Gesetzbuch, das der hl. Papst Gregor
d. Gr. „hervorragend durch weise Maßhaltung und lichtvoll in der Sprache“ nennt, sind die Grundnormen des ganzen monastischen Lebens aufgezeichnet, die wir kurz zusammenfassen in die Worte: ora et labora. Un mißverständlich ist in seiner Regel angedeutet, was er für das Wiedatigere hält: „Dem Gottesdienst wende nichts vorgezogen“. /2/ Aber anderseits betont der hl. Benedikt auch, daß Müßiggang ein Feind der Seele sei und daher sollten die Brüder zu bestimmten Zeiten mit Handarbeit beschäftigt wenden
und wieder zu bestimmten Zeiten mit hl. Lesung. /3/ Wohlbekannt ist, daß kn frühen Mittelal ter die Mönche St. Benedikts mit eigener Hand ihre Klöster und Kirchen bau ten, die Felder bestellten, ihre Herden betreuten und durch ihre vielseitige Tä tigkeit als Baumeister, Künstler, Handwerker, die Pioniere einer christlichen Kultur, Lehrer und Erzieher der Völker wurden. Nicht zu Unrecht gab man da her dem hl. Benedikt den ehrenden Namen Vater des Abendlandes. Im folgenden soll nun versucht werden, den bescheidenen
. /6/ Neuerliche Klagen der Burgeiser Pfarrleute wurden durch die vom Papst delegierten Richter, den Erzpriestern Konrad und Heinrich von Rialt — beide Churer Domherren — und dem Pfar- 1) Die Regel des hl. Benedikt Kap. 58 übersetzt und kurz erklärt von Dr. P. Eugen Pfiffner. Benziger Ver lag Einsiedeln/Zürich 1947. 2) Regel des hl. Benedikt Kap. 43. 3) Regel des hl. Benedikt Kap. 48. 4) Tiroler Urkundenbuch I. N. 428. 5) Tirol. Urkundenbuch I/II Nr. 528. 6) Tirol. Urkundenbuch I/II N. 706 und 707.