¬Der¬ Tischtitel für Weltpriester in der Provinz Tirol und Vorarlberg
Die Anerkennung des Titels der Pension in Verbindung mit dem bereits angedeuteten Grundsätze, daß jedes standes- mäßige Auskommen zum Drdinationtitel dienen könne, führte auf die Hebung, auch damals zu ordinären, wenn ein Drit ter den Unterhalt des Geweihten übernahm, was man die Verleihung des Ti sch ti tel s nannte*). Der Tischtitel ist demnach nur durch die Praris der Kirche allgemein in Hebung gekommen, weßwegen derselbe sich überhaupt auf das Gewohnheiwecht stützt
der Pension zu verstehen sei, wird in dem heiligen Konzilium von Trient nicht erklärt; da jedoch derselbe neben dem Titel des Benefizinmä und des eigenen Bermögens erwähnt wird, so kann darunter wohl nichts Anderes begriffen »«d«, als ein außer Leu genannten Quellen zu Gedothe stehen des, jährliches, bestimmte- Einkommen, in so ferne solches zum ^ anWavi«E,Mt»«haLe »es Priesters ausreicht. Rührt nun ein sol che- EinkvmW« «S dem Kirchenvermögen, und wird es anstatt ei nes Benefiziums gegeben, so nimmt
eü allerdings die Natur de- UImH beneficii an; und eben so hat die von emem Dritten ge reicht« Pension mit dem Tischtitel Biele- gemein; daraus aber folgern wollen, daß der Mulus Pension,» kein eigener Ordina, tiontitel fei, und baß er entweder mit dom Utului benefieli oder iiil dem titulus nensae zusammen falle, scheint um so weniger «Wgehen, als eS eine Pension geben kann, welche zwar ans Le« Kirchenvermögen, aber nicht an die Stelle ei»e< 'Beneft. ziums gegeben wird, und als auch die von einem Dritten
her- rührende Pension von der Nalnr des TifchtitelS, wie er oben de- Guirt wurde, gar sehr abweichen dürfte, z. B. die Pension einvA Beamten. Rur die Behnlichkeit mit den beiden genannten Ti, tE»/«MerßWEt keine« Zweifel, weßwegen Ließ aber die Selbst« MntziMit tz« Pe«f»n MA mti- eigenen OrvinatioMtels nicht