Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
und Fremdenhandels mittels möglichst weitreichender Geleits- und Rechtshilfeverträge 13 ) und durch bewaffnetes Geleite der Marktordnung von 1488 bei O. Stolz, Neues zur älteren Geschichte der Bozner Märkte, Schiern II, S. 142. — In Steuerregistern des 16. Jahrhunderts (Bolzano, Stadtarchiv, Aktenkistchen 210) erscheinen Ms zu 12 Häuser unter den Lauben (Gewölben) im Besitze auswärtiger Kaufleute. Davon, daß die Angehörigen der deutschen und italienischen Nation in reinlicher Scheidung untereinander die Häuser
der einen oder anderen Laubenseite beim Ankauf bevorzugten, leitet sich wohl die heute noch nicht ganz aus dem Gebrauche entschwundene Benennung „deutsche und welsche Lauben' her. Ein Verzeichnis von 1690, das einer Beschwerde italienischer Kaufleute wegen Steuerüberhaltung beiliegt, nennt folgende Namen auswärtiger Hausbesitzer: Quaranta, Morandi, Zerminati, Horazio, Werte mann, alle aus Verona, und Suanel aus Gandino (Giovanelli, besaß zwei Häuser); ferner Fauhof, Caspar Ettinger, Cristoff Pöckhl, alle aus Augsburg, Babst