Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 8. 1910
zwölf Monaten im Inland zahlbar, nach Skala I. B. dieselben im Inland ausgestellt, später als sechs Monate, und im Ausland ausgestellt, später als zwölf Monate zahlbar, nach Skala II. Erfüllung der ^tempelpslicht: a) Bei im Inland ausgestellten entweder durch Be- nützung ärarischer Wechselblankette oder durch Verwendung von Stempelmarken, welche auf der Rückseite des Wechsels zu befestigen und, ehe auf das zur Ausfertigung des Wechsels bestimmte Papier eine Partei-Unterschrift, sei es Aussteller
, Akzeptant, Girant ?c., beigesetzt wird, von dem hiezu bestimmten Amt zu überstempeln sind. b) Bei den im Ausland ausgestellten Wechseln, eßkalender 27 welchen die Stempelmarken aus der Rückseite oben knapp am Rand, und wenn sich daselbst bereits ausländische Unterschriften befinden, knapp unter denselben zu befestigen und, ehe die Partei-Unter- fertigung eines Inländers erfolgt, längstens inner halb 14 Tagen nach Einlangen in das Inland amtlich zu überstempeln sind. Wechsel, Indossamente, Giri