180 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587520/587520_277_object_4950124.png
Pagina 277 di 388
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 389 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1909
ID interno: 587520
der zwei, mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze nebeneinander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu neh men. Die Ausstellung hat aus beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nördlichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. 2. Bei Ankunft der Züge hat sich das Personal -der Hotels und Gasthäuser in der gedeckten nördlichen ■ Ausgangshalle

von ankommenden Reisenden bestellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der ged eck- - ten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwi schen der kleinen Rettungsinsel und den Worten rn einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, daß neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner, dann der Zweispänner des Turnusdienstcs und sonach die be stellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei muß der Zugang zum Mort längs des Gebäudes aus nnn- - bestens 1.60 m Breite frei

im Anschlüsse an die Bediensteten der Hotels und Gasthäuser in einer Linie anszustellen. 6. Es ist verboten, Fremden im Bahnhose, auf ■ dem Bahnhofplatze und in den an diesen grenzen- - Straßen in belästigender Weise Wohnungen oder - Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schankgcwerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Bahnhofplatze das sogenannte : Stappeln, das ist das absichtlich langsame Herum fahr eu aus dem Platze mit leerem Wagen behufs, , der Gewinnung von Fahrgästen verboten

3
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587521/587521_309_object_4950544.png
Pagina 309 di 442
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 441 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1910
ID interno: 587521
hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Rettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze neben einander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher

), welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom menden Zügen am Bahnhose anwesend zu fein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden be stellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwischen der kleinen Rettungsinsel und den Aborten in einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, dast neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner, dann der Zweispänner

nannte Stappeln, das ist das absichtlich langsame Herümfahren auf dem Platze mit leerem Wagen be hufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhofplatzes von der Rettungsinsel bei der nördlichen Aus- gangshalle bis zum alten Staatsbahndirektivnsge- bäude ist allen bespannten Fuhrwerken die Zufahrt nur von Norden und die Abfahrt nur nach Süden gestattet. Dieselbe Richtung wird auch für die bloße Durch- fahrt der Kersonenfuhre vorgeschrieben, während die bloße

4
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587526/587526_375_object_4953861.png
Pagina 375 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende ZU beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. Das Vorfahren vom Standplatz zur gedeckten Aus gangshalle ist nur bei nasser Wittemng denjenigen Omnibussen gestattet, welche von den ankommenden Fremden zur Fahrt verlangt werden. Den Zeitpunkt und die Reihenfolge des Vorfahrens bestimmt behufs Hintanhaltung von Störungen des Pastanten

Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden be stellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwischen der kleinen Rettungsinsel und den Aborten in einer Reih? neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, daß neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner, dann der Zweispänner des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei muh der Zugang zum Abort

auf dem Platze mit leerem Wagen be hufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhofplatzes von der Rettungsinsel bei der nördlichen Aus gangshalle bis zum alten Staatsbahndirektionsge bäude ist allen bespanntem Fuhrwerken die Zufahrt' nur von Norden und die Abfahrt nur nach Süden gestattet. Dieselbe Richtung wird auch für die bloße Durch fahrt der Personenfuhre vorgeschrieben, während die blohe, Durchfahrt anderen Fuhrwerken untersagt ist. Diese Vorschriften finden analoge

5
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483097/483097_336_object_4952426.png
Pagina 336 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf Lem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst Nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Ausstellung genommen werden. Das Vorfahren vom Standplatze zur gedeckten Aus gangshalle ist nur bei nasser Witterung denjenigen Omnibussen gestattet, welche von den ankommenden Fremden zur Fahrt verlangt werden. Den Zeitpunkt und die Reihenfolge des Vorfahrens bestimmt

Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden be stellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem /Platze zwischen der kleinen Rettuugsinfe! und den Aborten in einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart auszustellen, daß neben der kleinen Retiungsinset zunächst der Einspänner, OCTTl ^OUl^UljU uuu !*»• Uli VIC|UU y 1, Straßen, Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder! selbe als Gäste für Gast

- und Schankgewerbe jeder Art \ anzuwerben. > I 7. Den.^Fiakern ist am Bahnhofplatze das ' söge- s nannte Stappeln, das ist das absichtlich langsame, Herumfahren auf dem Platze mit leerem Wagen be- ! Hufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. j 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhofplatzes' von der Rettungsinfel bei der nördlichen Aus- ! gangshalle bis zum alten Staatsbahndirsktionsge-! bände ist allen bespannten Fuhrwerken die Zufahrt nur von Norden und die Abfahrt nur nach Süden ' gestattet

6
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587519/587519_270_object_4949719.png
Pagina 270 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
des Eintreffens am Standplatze nebeneinander und mit der Front gegen Westen Ausstellung zu neh men. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes ber der nördlichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. 2. Bei Ankunst der Züge hat sich das Personal der Hotels und Gasthäuser in der gedeckten nördlichen Ausgangshalle an der südlichen Längsseite dersel ben in einer Reihe derart

haben sich bei der gedeck ten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwi schen der kleinen Rettungsinsel und den Aborten rn einer Reihe neben einander mit der Front gegen. Norden derart auszustellen, daß neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner, dann der Zweispänner des Turnnsdienstes und sonach die be stellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei muß der Zugang zum Abort längs des Gebäudes aus min destens. 1.50 in Breite frei gehalten werden. 4. Den Fiakern werden au Stelle des Nu.sgela.sse-- nen

. 6. Es ist verboten, Fremden ün Bahnhofe, auf Hem Bahnhofplatze und in den au diesen grenzen- Straßen in belästigender Weise Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast- und Schantgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist trat Bahnhofplatze das sogenannte Stappeln, das ist das absichtlich langsame Hernm- fahren auf dem Platze mit leerem Wagen behasK der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhosplatzes von der Rettungsinsel, bei der nördlichen Ansgangs

7
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483095/483095_386_object_4954384.png
Pagina 386 di 515
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1918
ID interno: 483095
gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. Das Vorfahren vom Standplatze zur gedeckten Aus- f angshalle ist nur bei nasser Witterung denjenigen Omnibussen gestattet, welche von den ankommenden Fremden zur Fahrt verlangt werden. Den Zeitpunkt und die Reihenfolge des Vorfahrens

sind, nach dem im § 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom menden Zügen am Bahnhofe anwesend zu fein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden be stellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der s gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwischen der kleinen Rettungsinsel und den 'Aborten m einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, dah neben der kleinen Rettungsinsel zunächst, der Einspänner, dann der Zweispänner des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke

Stappeln, das ist das absichtlich langsame Herumfahren auf dem Platze mit leerem Wagen be hufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhofplahes. von der Rettungsinsel bei der nördlichen Aus- gangshalle bis zum alten Staatsbahndirektionsge bäude ist allen bespannten Fuhrwerken die Zufahrt nur von Norden und die Abfahrt nur nach Süden gestattet. Dieselbe Richtung wird auch für die blohe Durch fahrt der Personenfuhre vorgeschrieben, während die blohe Durchfahrt

8
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587525/587525_340_object_4953353.png
Pagina 340 di 473
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 472 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1916
ID interno: 587525
gegen Westen Aufstellung Zu nehmen. Die Aufstellung hat auf Leiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nörd lichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. Das Vorfahren vom Standplatze zur gedeckten Aus gangshalle ist nur bei nasser Witterung denjenigen Omnibussen gestattet, welche von den ankommenden Fremden zur Fahrt verlangt werden. Den Zeitpunkt und die Reihenfolge des Borfahrens

sind, nach dem im § 29 der Fiakerordnung vorgesehenen Turnus zu den ankom menden Zügen am Bahnhöfe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden be stellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwischen der kleinen Rettungsinsel und den Aborten in einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, datz neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner. dann der Zweispänner des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke

Stappelu, das ist das absichtlich langsame Herumfahren auf dem Platze mit leerem Wagen be hufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8. Auf der östlichen Hälfte des Bahnhofplahes von der Rettungsinsel bei der nördlichen Aus gangshalle bis zum alten Staatsbahndirektionsge bäude ist allen bespannten Fuhrwerken die Zufahrt nur von Norden und die Abfahrt nur nach Süden gestattet. Dieselbe Richtung wird auch für die blotze Durch fahrt der Personenfuhre vorgeschriebe», während die blotze, Durchfahrt

9