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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 79 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
Meisterkrankenkasse Innsbruck, Verein „Christbaumfond' der (1906). Obm.: Jiranek Anton, Spenglermeister. Meistervereines in Innsbruck, Krankenunter stützungskassa des katholischen (1890). Obm. : Grub- hofer Josef, Tischlermeister. Meistervereinigung der Friseure und Ra seurs, Freie (1912). Obm.: Eratzer Hans, Fri seur. Militär-Zertifikatisten für Oesterreich, , Orts gruppe Innsbruck des Reichsschuhvereines der (1906). Obm. : Klabuschnig Gustav, k. k. Ober pedell

verein, Tiroler (1887). Obm.: Wilhelm Johann, Gastwirt. Philipp Neri, Werk des hl. (1903). Vorst.: Gräfin Leopoldine Salis. Ph il i st erv er'b an b des akademischen Studenten vereines „Tirolia' (1905). Obm.: Dr. Grünbacher Franz, k. k. Postkommissär. Phili st er verband des akad. Leovereines n906). Obm.: Riccabona Otto v., Dr., Lds.- Konzipist. Philologenklub, Akademischer (1874). Obm.: Dorner Albert. Piusvereines zur Förderung der kath. Presse in Oesterreich, Ortsgruppe Innsbruck, Pfarre Mariahilf

des (1911). Obm.: Kallinger Emil, Kanzleioffiziant. Piusvereines zur Förderung der katholischen Presse in Oesterreich, Männer-Ortsgruppe Inns bruck des (1906). Obm.: Kiechl Ernst, Dr. P i u s v e r e i n e s zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich, Ortsgruppe Jnnsbruck-St. Nikolaus des (1906)/Obm. : Sigmund Josef, Stadtpfarrer, zu St. Nikolaus. Piusvereines zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich, Frauen-Ortsgruppe Innsbruck des (1906). Vorst.: Gräfin Trapp-Lamberg. Pius ver

ein es zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich, Ortsgruppe Jnnsbruck-Pradl des (1906). Obm.: Steinegger Johann, Postoffiz. Piu sv er ein es zur Förderung der käthol. Presse in Oesterreich, Ortsgruppe Innsbruck—Willen des (1906) . Obm. : Mennel Johann, Lds.-Kassa-Dir. Polizeiangestelltenin Tirol und Vorarl berg, Verein der (1906). Obm. : Neururer Frz., Sicherheitswachesührer. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg, Verein der Konzeptsbeamten der k. k. (1907) . Obm.: Tindl Josef, Telegr

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Pagina 363 di 515
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1918
ID interno: 483095
Philisterverband des akademischen Studenten- > Vereines „Tirolia' <1905). Obm. : Dr. Erünbachei Franz, k. k. Postkommissär. Philisterverband des akad. Leovereines <1906). Obm.: . Riccabona Otto v., Dr., Lds.- Konzipist. Philo I o g enklub. Akademischer (1874). Obm.: Dorner Albert. Piusvereines zur Förderung der kath. Presse in Oesterreich. Ortsgruppe Innsbruck, Pfarre Mariahilf des <1911). Obm. : Kallinger Emil, KanZleioffiziant. Pius ver ein es zur Förderung der katholischen Presse

in Oesterreich. Männer-Orisgruppe Inns bruck des <1906). Obm. : Kiechl Ernst, Dr. Pius ver eines zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich. Ortsgruppe Jnnsbruck-St. Nikolaus des (1906). Obm. : Sigmund Josef, Stadtpfarrer, zu St. Nikolaus. Pius ver ein es zur Förderung der kathol. Presse . rin Oesterreich. Frauen-Ortsgruppe Innsbruck des (1906). Vorst.: Gräfin Trapp-Lamberg. Pius Vereines zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich. Ortsgruppe Innsbruck-Pradl des (1906). Obm.: Steinegger Johann

. Postoffiz. Piusvereines zur Förderung der kathol. Presse in Oesterreich, Ortsgruppe Innsbruck—Willen des (1906). Obm. : Menne! Johann, Lds.-Kassa-Dir. Polir ei cinz est eilten in Tirol und Vorarl berg, Verein der (1906). Obm. : Neururer Frz., Sicherheilswacheführer. Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg, Verein der Konzeptsbeamten der k. k. <1907). Obm.: Dr. Edmund Wanek, k. k. Post sekretär. - Post- und Telegraphendirektion Innsbruck (Ver einter technischen Beamten der k. k. <1910

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Pagina 367 di 442
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 441 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1910
ID interno: 587521
eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung. oder Wertstätte zu treffen sind. Durch _ diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmiernng in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. vie wichtigsten Posttarife. i. BmfpoTt 1. Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland

bis 20 gr 10 h übet 20 bi§ 250 gr 20 h l>) Montenegro und Serbien ......... für je 20 gr 10 b c) Uebriges Ausland bis 20 gr 25 h , : . für je weitere 18 gr 15 h 8. Korrespimdenzlarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 h 10 d b) Sonstiges Ausland ........ 10 h 20 h 3. Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis über 50 „ 50 gr 100 „ 100 „ 250 „ 250 ,, 500 „ 500 „ 1000

oder für , die Herab Minderung (vezw. Auftastung) der Nachnahme ist entweder die Taxe für einen einfachen rekommandierten Brief nach dem betreffenden Bestimmungslande oder aber die Gebühr für ein Telegramm zu entrichten, je nach dem die lleber- mittlung brieflich oder telegraphisch er folgt. B> } 25 st b) Ausland ............. 4, Warenprobe« ; a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h) 8. Geschäftspapiere

a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro: - unzulässig b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h) 6. Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs- Frankomarkèn im Verkehre mit Oesterreich Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt: a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes . . 2 h b) pro Exemplar einer seltener

,, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung | ^ oo** c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung . . . . für je 100 gr 2 i. Tarif für Extrabeilagen: a) Für Cisleithänien, Bosnien und die Hercegovina . . . . . . . . . 1 l i h. pro Stück bis 10 gr, 7a h „ „ „ 20 gr' - • 1 h. „ „ „ 30 gr, b) Im Verkehre nach Ungarn für fe 100 Stück bis . 25, 50, 7 5, 100, 125, 150, 178, 200, 225, 250 Gramm 7, 8, s, 10 Kronen 1, ' 2, 3, 4, 5, 2. Postanweisungen. a) Oesterreich

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Pagina 61 di 356
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 355 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1907
ID interno: 587518
-Verein (1963). Notaren-Verein, österr., Sektion Innsbruck (1903). Oberösterreicher, Verein der, in Innsbruck (1890). Ortsgruppe des christl. Gewerkschaftsvereins für Tirol und Vorarlberg (1906). Ortsgruppe des Verbandes deutschvölkischer Arbeiter „Germania'. Ortsgruppe des „deutschnattonalen Handlungsgehilfen- Verbandes in Wien' (1905). Ortsgruppe des deutsch-evangelischen Bundes für die Ostmark (1904). Ortsgruppe des Pius-Vereines in Wien zur Förderung der katholischen Presse in Oesterreich (1906

). Männer ortsgruppe: Ortsgruppe ' Jnnsvruck-Pradl, Wilten- Jnnsbruck, Jnnsbruck-St. Nikolaus. Ortsgruppe des „Verbandes der Handels-, Transport- mnd ^Verkehrsarbeiter und Arbeiterinnen in Wien' (1906). Ortsgruppe des Rechtsschutz- und Unterstützungsvereins „Verkehrsbund' in Wien (1906). Ortsgruppe III des allgem. Rechtsschutz- und Gewerk- schafttsverein für Oesterreich in Wien (1906). Ortsgruppe des Rechtsschutzvercines der Militär-Zerti- sikatisten für Oesterreich in Wien (1906). Ortsgruppe Innsbruck

(1874). Postbeamten-Verein Wien, Ortsgruppe Tirol (1903). Postmusikkapelle Innsbruck (1905). Postverkehrsbeamten, Verein der, mit Matura (1905). Radfahrer-Vereinigung der Staatsbahnbeamteu (I960). Radfahrerklub „Vorwärts' (1888). 1. Vorstand: Vikt. Freiherr v. Graff. Rechuungsbeümten-Verein in Tirol und Vorarlberg (1904). Rechtsschutz- und Gewerkschafts-Verein, allgemeiner, für Oesterreich in Wien, Ortsgruppe Innsbruck 1 (1898). Rechtsschutz- und Gewerkschafts-Verein, allgemeiner, für Oesterreich

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 67 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
, St. Nikolaus (1901). _ Los-Verein Ii der f. k. Postbeamten in Tirol und Vorarlberg (1907). Los-Verein der Beamten der Zentralbank der deutschen Sparkassen (1907). St. Lukas-Gilde (1881). Männer-Gesangverein, Deutscher (1901). Probesaal: Stadtturm. Männer-Gesangverein Willen (1891). Männerortsgruppe Innsbruck des Pinsvereins zur Förderung der katholischen Presse in Oesterreich (1906). „Martin Luther', Verband des Bundes der Germanen (1899). Meiereigenossenschast Innsbruck und Umgebung (1905). Meister-Verein

der Juristen der k. f. Staatseisenbahn-Verwaltung (1907). Ortsgruppe Jnnsbruck-Pradl des Pius-Vereines in Wien zur Förderung der katholischen Presse in Oester reich (1906). Ortsgruppe Wilten-Jnnsbrnck des Piusvereines zur Förderung der katholischen Presse in Oesterreich (1906). Ortsgruppe Jnnsbruck-St. Nikolaus des Piusvereines zur Förderung der katholischen Presse in Oester reich (1906). Ortsgruppe Innsbruck des „Verbandes der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter und -Arbeiterinnen Oesterreichs

' (1906). Ortsgruppe Innsbruck II des „Verbandes der Han dels-, Transport- und Aàkehrs arbeiter und Ar beiterinnen Oesterreichs (1908). Ortsgruppe Wilten-Jnnsbruck k. k. St. B. des Rechts schutz- und Unterstützungsvereins „Verkehrsbnnd' (1906). Ortsgruppe Innsbruck III des allgem. Rechtsschutz- und Gewerkschaftsvereins für Oesterreich in Wien (1906). Ortsgruppe Tirol des Staalsbeamlen-Bereines m Wien (1902). Ortsgruppe Innsbruck des Verbandes der Steinarbeiter Oesterreichs in Wien (1901). Ortsgruppe

Innsbruck des Rechtsschutzvereines der Militär-Zertifikatisten für Oesterreich (1906). Ortsgruppe Innsbruck des Vereins der Buchbinder, Rastrierer, Ledergalanterie-, Kartonage- und Etuis» , arbeiter, sowie deren Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen: Oesterreichs (1906/ Ortsgruppe des „Verbandes der Bauhilfsarbeiter und Arbeiterinnen Oesterreichs' (1905). Ortsgruppe des Verbandes der Mühleuarbeiter Oe sterreichs (1905). Ortsgruppe des Verbandes• ber Maler, Anstreicher, Lackierer und deren verwandten Berufe

verwandten Berufs arbeiter Oester reichs (1907). Ortsgruppe Innsbruck des Luthervereines zur Erhal tung der deutschen evangelischen Schulen tu Oester reich (1907,. Ortsgruppe Innsbruck-Umgebung des Vereines christi Frauenbund in Tirol (1900). Ortsgruppe des Verbandes christlicher Holzarbeiter Oe sterreichs in Wien (1904). Ortsgruppe des Vereines der kaufmännisch Angestell ten Oesterreichs in Wien (1904;. - Ortsgruppe I des allgem. Rechtsschutz- und Gewerk- | schafts-Vereines für Oesterreich in Wien (1898).

6
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Pagina 396 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1913
ID interno: 587524
Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. 1 Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h b) Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) klebriges Ausland 20 gr 25 b für je weitere 20grl5b 2. Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien

... 5 b . > V b b) Sonstiges Ausland ........ 10 h 20 h 3 Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 b über 50 „ 100 „ 5 b „ 100 „ 250 „ 10 h „ 250 „ 500 „ 20 h „ 500 „ 1000 „ 30 h b) Ausland . . für je 50 gr 5 b 4. Warenprobe« a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 b über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 b (mindestens aber 10 h 5. Gefchöftspapiere a) Oesterreich-Ungarn. Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig b) Ausland

einer Post, sendung, deren Adreßänderung oder für die Herabminderung lbezw. Auflassung) der Nachnahme ist entweder die Taxe sür einen einfachen rekommandierten Brief nach dem betreffenden Bestimrmmgslaude oder aber die Gebühr für ein Telegramm zu entrichten, je nach dem die Ueber- mittlung brieflich oder telegraphisch er folgt. 6, Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingtlngen zur Verwendung von Zeitunas- Frankomarken nn Verkehre.mit Oesterreich-Ungarn

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Pagina 382 di 465
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 464 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1912
ID interno: 587523
oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, dis allgemeine Allarmierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. 1 Briefe a) Oesterreich -Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h ,b) Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) Uebriges Ausland . . . . . . . . . . . . bi§ 20 gr 25 li für je weitere 20 gr 15 h % Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien

und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 h 1Ö li b) Sonstiges Ausland . 10 h 20 h 3 Drucksache« a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 h über 50 „ 100 „ 5 h „ 100 „ 250 „ 10 b 250 „ 500 „ 20 h 500 „ 1000 „ 30 h b) Ausland . . ' . für je 50 gr 5h 4. Warenprobe» a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h V über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h H. Geschäftspapiere ' a) Oesterreich

-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h) 6. Zeitungen und Zeitschriften. ^ Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zenungs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt; a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gemichi es . . 2 i b) pro Exemplar einer seltener, mindestens

8
Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Pagina 414 di 473
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 472 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1916
ID interno: 587525
i $3 - Die wichtigsten Posttarife. É'! Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. t. Briese a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h b) Bulgarien. Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) Uebriges Ausland . . . . bis 20 gr 25 b für je weitere 20 gr 15 h L. Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Bulgarien, Montenegro u. Serbien 5 b 10 h b) Sonstiges Ausland

10 h. 20 h L Drucksache» a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 80 gr 3 b über 50 „ 100 „ 5 h „ 100 „ 250 „ 10 h „ 250 „ 500 „ 20 h „ 500 „ 1000 „ 30 h h) Bulgarien für je 100 gr 5 h c) Ausland für je 50 gr 5 h 4. Warenproben a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h über 250 bis 350 gr 20 h h) Bulgarien _ • für je 100 gr 5 h, mindestens 10 h c) Ausland . . . . . . . für je 50 gr 8 h (mindestens aber 10 h 5. Geschiiftspaplere a) Oesterr.-Ungarn, Bosnien

-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich-Ungarn und Bosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt' a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes . .2h da pro Exemplar einer seltener, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung 1250gflJh^ihf'elOO^r c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung .... für je 100 gr 2 h Tarif

für Extrabeilagen: . . . . V» b pro Stück bis 10 gr. sür jede Beilage */» b ,, „ „ 20 gr. » » h ^ „ ,, b0 gr. H a . 25, 50, 75, 100, 125, 150, 176, 200, 225, 250 Gramm 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Kronen .1 Heller 2. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzegowina und k. u. k. Kriegsschiffe in fremden Gewässern bis 20 K 10 h „ 100 K 20 h „ 300 K 40 h >, 600 K 60 h .. ™ ^ „ 1000 K 100 h b) Montenegro, Serbien 50 K 20 h ' 100 K 40 h „ 300 K 80 b „ 600 K 120

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Pagina 370 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
den Führerschein erlangt hat. Bezüglich dieser Prüfung und der Erteilung des Mhrerscheines finden die Bestimmungen des § 24 und 8 25 Anwendung. 8 38. „ Zum vorübergehenden Verkehr im Inlands sind ausländische Kraftfahrzeuge, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) nach Oesterreich kommen, zuzulassen, wenn sie an der Rückseite außer den heimatlichen Kennzeichen das aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig

ausgefertigten internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Jnlande ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. 8 39. Die Benützer der im 8 38 bezeichneten Kraft fahrzeuge sind verpflichtet, beim Eintritte über die Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem nächstgelegenen k. k. Grenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be stimmten Blatte zu bescheinigen

aus einem Staate, der der Pariser Konvention (8 36) nicht beigetreten ist, nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer eines im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung noch nicht genehmigten Kraftfahrzeuges binnen längstem acht Tagen die Prüfung und Genehmigung seines Fahrzeuges bei jener Landesbehörde zu erwirken, in deren Verwaltungsgebiete er sich gerade aufhält. Bis zum Ablaufe dieser Frist ist die Benutzung des Fahr zeuges nt der Regel gestattet; sie kann aber aus besonderen

aus Bosnien und der Herzegovina, die den Voraus setzungen des 8 40 nicht entsprechen, haben binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei jener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Polizetbehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug in der Richtung ferner Fahrt zunächst berührt, die für ein ^ahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt ttn Inland einzuholen. § 46. In geschlossenen Ortschaften darf die Geschwindig keit keinesfalls größer sein, als 15 Kilometer' pro Stunde

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Pagina 381 di 515
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1918
ID interno: 483095
erlangt hat. Bezüglich dieser Prüfung und der Erteilung des Führerscheines finden die Bestimmungen des 8 24 und § 25 Anwendung. § 38. Zum vorübergehenden Verkehr, im Jnlande sind ausländische Kraftfahrzeuge, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) nach Oesterreich kommen, zuzulassen, wenn sie an der Rückseite anher den heimatlichen Kennzeichen das aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig ausgefertigten

internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Inlande ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego- vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze- govina

ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls sind solche Kraftfahrzeuge nach § 43, Alinea 1, zu behandeln. § 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten ist, nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer eines im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung noch nicht' genehmigten Kraftfahrzeuges.binnen längstens acht Tagen die Prüfung und Genehmigung seines Fahrzeuges bei jener Landesbehörde zu erwirken, in ’ deren Derwaltungsgebiete

Kraft fahrzeuge sind verpflichtet, beim Eintritte über die Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem nächstgelegcnen I. k. Grenzzollamts vorzuweisen, das den Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be stimmten Blatte zu bescheinigen hat. . Der Fahrausweis ist auch beim Austritte über die Zollgrenze dem t. k. Erenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Austrittes auf jenem Blatte zu be scheinigen hat, auf dem der Eintritt über die einheit liche Zollgrenze der österreichisch-ungarischen

nur dann vom inländischen Berkehr ausgeschlossen werden, wenn es .augenscheinlich den Vorschriften des II. Abschnittes nicht entspricht. 8 42. Die Benutzer von solchen Kraftfahrzeugen au° Bosnien und der Herzegovina, die den Voraus setzungen des 8 40 nicht entsprechen, haben Binnen aret Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei lener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlicher P^izechehörde,, deren Amtsgebiet das Fahrzeug ir der Richtung semcr Fahrt zunächst berührt, die für ein -Sans.gumge Erlaubnis

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 331 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
Fahrausweis nur dann aus gestellt werden, wenn er nach Ablegung einer Prü fung über seine Befähigung zur Führung des Fahr zeuges den Führerschein erlangt hat. Bezüglich dieser Prüfung und der Erteilung des I Führerscheines finden die Bestimmungen des § 24 Lud Z 25 Anwendung. 8 33. Zum vorübergehenden Verkehr im Jnlande sind ausländische Kraftfahrzeuge, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) »ach Oesterreich kommen, zuzulassen, wenn sie an der Rückseite nutzer

den heimatlichen Kennzeichen daL aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig ausgefertigten internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Inlands ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. Jahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn

, in Bosnien oder in der Herzego- vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in^ Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze- govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls sind solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten ist, nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer

den Tag des Eintrittes in das Inland wird dem Reisenden von den Eintrittsgrenzzöllämtern eine Bestätigung erteilt, welche über Verlangen be hördlicher Organe jederzeit vorzuweisen ist. 7, Abschnitt. § 39. Diè Benützer der im 8 38 bezeichneten Kraft- ; Khrzeuge sind verpflichtet, beim Eintritte über die h Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem |i Mchstgelegenen l. k. Erenzzollamte vorzuweisen, das \ : kn Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be- ! stimmten Blatte zu bescheinigen

kandesfüstlichen Polizeibe hörde des jeweiligen Aufenthaltsortes nur dann vom ) inländischen Verkehr ausgeschlossen werden, wenn es Agenscheinlich den Vorschriften des II. Abschnittes ^ »icht entspricht. ' 8 42. ' . Die Benützer von solchen Kraftfahrzeugen aus Losmen und der Herzegovina, die den Voraus- jungen des § 40 nicht entsprechen, haben binnen Mei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei Wm politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Woltzeibehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug in Richtung

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Pagina 335 di 473
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 472 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1916
ID interno: 587525
den Führerschein erlangt hat. Bezüglich dieser Prüfung und der Erteilung des Führerscheines finden die Bestimmungen des § 24 und § 25 Anwendung. § 38. Zum vorübergehenden Verkehr im Inlande sind ausländische Kraftfahrzeuge, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) nach Oesterreich kommen, zuzulasfen, wenn sie an der Rückseite nutzer den heimatlichen Kennzeichen das aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig

ausgefertigten internationalen Fahraus weise, rn dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Jnlande ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. 8 39. Die Benützer der im § 38 Lezeichneten Kraft fahrzeuge sind verpflichtet, beim Eintritte über die Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem nächstgelegenen k. k. Grenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be stimmten Blatte zu bescheinigen

des § 40 nicht entsprechen, haben binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei jener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Polizeibehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug in der Richtung seiner Fahrt zunächst berührt, die für ein Jahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr

zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich. in Ungarn, in Bosnim oder in der Herze govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls find solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten ist. nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer eines im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung noch nicht genehmigten Kraftfahrzeuges binnen längstens acht Tagen die, Prüfung

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Pagina 391 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1911
ID interno: 587522
in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich l dringenden Fällen heute zu vermeiden. Oie wichtigsten posttarike. 1 . I. Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, b) Montenegro und Serbien c) klebriges Ausland . . BrwfpoTt

* Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h . . . für je 20 gr 10 h . bis 20 gr 25 h für je weitere 15 gr 15 h 2. Korrespondenzkarten a ) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 b 10 h b) Sonstiges Ausland . . 10 b 20 h 3. Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 b über 50 „ loo „ 5 b „ 100 „ 250 „ 10 b „ 250 „ 500 „ 20 b ,, , „ 500 „ 1000 „ 30 b o) Ausland fiir je 50 gr 5 b 4. Warenproben

a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h ö ^ über 250 bis 350 gr 20 b, -b) Ausland . für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h 5, Geschäftspapiere a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig .... * b) Ausland . . . ' für je 50 gr 5 b (mindestens aber 25 b) Seine Portoermäßigung im Orts verkehr ! Rur Bahnavifi kosten 0 b: das Porto für Gerichtsvrtefe velrägt in Lok» ro h. ohne rnterschied des Gewichtes ; im Fern»erkeh beträgt das Porto

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Pagina 324 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1911
ID interno: 587522
. § 38. Zum vorübergehenden Verkehr im Jnlande sind ausländische Kraftfahrzeuge, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) nach Oesterreich kommen, zuzulassen, wenn sie an der Rückseite außer den heimatlichen Kennzeichen das aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig^ ausgefertigten internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Jnlande

ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. 8 39. Die Benutzer der im 8 38 bezeichneten Kraft fahrzeuge stnd verpflichtet, beim Eintritte über die Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem nächstgelegenen k. k. Grenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be stimmten Blatte zu bescheinigen hat. Der Fahrausweis ist auch heim Austritte über ore Zollgrenze dem k. k. Grenzzollamts vorzuweisen, das den Tag des Austrittes auf jenem Blatte zu be scheinigen

landesfüstlichen Polizeibe hörde des jeweiligen Aufenthaltsortes nur dann vom inländischen Verkehr ausgeschlossen werden, wenn es augenscheinlich! den Vorschriften des II. Abschnittes nicht entspricht. 8 42. Die Benützer von solcheii Kraftfahrzeugen aus Bosnien und der Herzegovina, die den Voraus setzungen des 8 40 nicht entsprechen, haben binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei jener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Polizeibehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug

sind solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (8 36) nicht beigetreten ist. nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer eines im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung noch nicht genehmigten Kraftfahrzeuges binnen längstens acht Tagen die Prüfung und Genehmigung seines Fahrzeuges bei jener Landesbehörde zu erwirken, in deren Verwaltungsgebiete er sich gerade aufhält. Bis zum Ablaufe dieser Frist ist die Benützung des Fahr zeuges

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Pagina 65 di 388
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 389 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1909
ID interno: 587520
„Velebit' (1893). .Kreditschutz Handels- und Gewerbetreibender in Tirol (1900). Präsident, Vinzenz Murr, Kanzlei: Her zog Friedrichstraße 24. Künstler-Bund für Tirol und Vorarlberg (1903). ànst-Verein für Tirol und Vorarlberg (1863). Landesgruppe Tirol und Vorarlberg des Vereines der Tierärzte in Oesterreich (1906/. Landesgruppe für Deutschtirol und Vorarlberg des Zentralvereines der t. 1 Posthilssbeamten und Aspi ranten Oesterreichs in Wien (1905). Landeskomite des Vereines der öftere

-Gesangverein, Deutscher (1901), Probesaal: - Stadtturm. Männer-Gesangverein Wilten (1891). Männerortsgruppe Innsbruck des Piusvereins zur Förderung der katholischen Presse in Oesterreich (1906). ■ „Martin Luther', Verband des Bundes der Germanen (1899). Meiereigenossenschaft Innsbruck und Umgebung (1903). Meister-Verein, katholischer (1875). Militär-Veteranen-Verein „Erzherzog Ferdinand Karl' (1879). Militär-Veteranen-Landesverband für Tirol (1907, Präsident-Stellv. : Franz Resch. „Miölnir', Deutscher

). k Ortsgruppe Wilten-Jnnsbruck k. k. St. B. des Rechts- I schütz- und Unterstützungsvereins „Verkchrsbund' (1906), P Ortsgruppe Innsbruck III des ällgem. Rechtsschutz, s. rmd^Gewerkschaftsvereins für Oesterreich in Wien ; Ortsgruppe Tirol des Staatsbeamten-Bereines ,« s Wien (1902). Y Ortsgruppe Innsbruck des Verbandes der Steinarberter l Oesterreichs in Wien (1901). - Ortsgruppe Innsbruck des Rechtsschutzvereines p-- Militär-Zertisikatisten für Oesterreich (1906). Ortsgruppe Innsbruck des Vereins

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Pagina 74 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1913
ID interno: 587524
). Bäckerarbeiter, Oesterr. Verband der. Ortsgruppe (1895). ' Bäckerarbeiterverband, christl. Eruppe (1911). Bauhilfsarbeiter und -Arbeiterinnen Oesterreichs des Verbandes, Ortsgruppe (1905). Bau- und Steinarbeiter, christlicher, Oesterreich ver band des, Ortsgruppe Innsbruck und Umgebung (1912).. Brauereiarbeiter, Faßbinder und verwandte Berufe des Verbandes, Ortsgruppe Innsbruck (1910). Buchbinder, Rastrierer, Ledergalanterre, Cartonage-, Etuisarbeiter, sowie deren Hilfsarbeiter- und Ar beiterinnen, Verein

der, Ortsgruppe Innsbruck (1906). Buchdruckerei-. Zeitungsarbeiter und Schriftgießerei arbeiter- und -arbeiterinnen Oesterreichs, Orts gruppe des Vereines der (1909). Buchbindergehilfen-Fachverein für Tirol und Vor arlberg (1890). Christi. Eewerkfchaftsverein für Tirol und Vorarl berg (1901). Christlichsozialer Arbeiterbund für Innsbruck und Um gebung (1901). Christlich organisierten Arbeiter von Innsbruck und Umgebung, Ortskartell der (1909). Chemische Industrie-Arbeiterschaft Oesterreich, Orts gruppe

Angestellter, Sektion des Bundes Oester reichs (1904). Gesellenverein kath., Vereinshaus: Dreiheiligenstr. Nr. 9 (1853). Gewerkschaften christl. Landeskartell von D.-Tirol (1909). Handlungs- und Eeschäftsdiener, Hausknechte und Hilfsarbeiter der Handelsgewerbe in Innsbruck und Vororte, Verein der (1399). Handel-, Transport-, Verkehrsarveiter und Arbei terinnen Oesterreich in Wien, Verband der, Orts gruppe Innsbruck II (1906). Handelshilfs-, Speditions- und Verkehrsarbeiter, christliche, Oesterreichs

, Ortsgruppe Innsbruck des Verbandes. Handlungsgehilfen Verband, deutschnationaler, Orts gruppe (1905). Obm.: Julius Gräf. Bäckerbühel- gasse 17, Veremsabend: jeden Freitag beim „Grauen Bären'. Holzarbeiter Oesterreichs in Wien, Verband der, Ortsgruppe (1904). Hotel- und Restaurationsangestellken in Oesterreich, Eenferverband, Zweigverein Innsbruck (1903). Hoteldiener-Klub (1911). , ' Jugendl. Arbeiter Verband der, Ortsgruppe Inns bruck (1910). . Jugendlicher Arbeiterinnen, Verein zum Schutze

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Pagina 398 di 460
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: II Z 278/1914
ID interno: 483097
6. Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitunqs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich-Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt' a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gemichi es . ,2h b) pro Exemplar einer seltener, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung o) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden

. Gewichtsporto für Oesterreich-Ung arn, Bosnien u. Herzego- vina via Dalmatien n. Deutschland für Briefe mit Weriangabe bis 250 gr: a) in der I. Zone (bis 10 geogr. Meilen) . 24 h de aus weitere Entfernungen ... . . . 48 h Gewichtsporto für Pakete bis 50 Kilogramm: Wcrl-porto Oesterreich- Ungarn und Deutschland ohne Unterschied der Sperrgut-Sendungen kosten um die Hälfte mehr. Für unfrankierte Geldbriefe und für Pakete bis 5 Lg wird. ein Portozuschlag von 12 li angerechnet. Im Falle der Nachsendung

oder Retoursendung wird das entfallende Gewichts- und.Wertporto (ohne Zu schlag) angesetzt. mehr. »NurfürOester- retch-Ungarn. Offen lgezühly ausgegedene Gelddrtefe im Inlands um 5v°/o mehr. Nachnahme-Provision Oesterreich- Ungarn, Bosnien und Hercegovina Montenegro und Serbien Deutschland, Schweiz und' k. k. Post anstalteninder Türkei mach den übrigen Län dern, wohin Nachnahme sendungen zu- . lässig sind. (Mit Aus nahme von Rußland. bis ein- bis em- schließlich h schließlich

h 24 L 12 12 L 12 • 28 „ 14 14 „ 14 32 „ 16 16 „ 16 36 „ 18 18 „ 18 40 „ 20 20 „ ^ 20 und so fort für bis ein schließlich 20 L 40 60 .80 100 l« 4L j 2 » 2 K | 2 i| 20 K h 20 4o 60 80 100 20 Nach Rußland (ohne Finnland), jedoch 5hfür2L des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch 20 h. Eine U n b e st e l I b a r ke i t s - M el d un g kostet 25 h; ebensoviel beträgt die Rückschein gebühr. Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- änderuitg oder Herabminderung (Auflassung) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'.. ■ 3. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Pagina 329 di 474
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 473 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1913
ID interno: 587524
, die aus einem der der Pariser Konvention beigetretenen Staaten (§ 36) nach Oesterreich kommen, zuzulassen, wenn sie an der Rückseite außer den heimatlichen Kennzeichen das aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig ausgefertigteu internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Inlande ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. 8 39. Die Benützer

der im 8 38 bezeichneten Kraft fahrzeuge sind verpflichtet, beim Eintritte über die Zollgrenze ihren internationalen Fahrausweis dem nächstgelegeuen k. k. Grenzzollamts vorzuweisen, das den Tag des Eintrittes auf dem für Oesterreich be stimmten Blatte zu bescheinigen hat. Der Fahrausweis ist auch beim Austritte über die Zollgrenze dem k. k, Erenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Austrittes auf jenem Blatte zu be scheinigen hat, aus dem der Eintritt über die einheit liche Zollgrenze der österreichisch-ungarischen

nur dann vom inländischen Verkehr ausgeschlossen werden, wenn es augenscheinlich den Vorschriften des II. Abschnittes nicht entspricht. 8 42. Die Benützer von sülchen Kraftfahrzeugen aus Bosnien und der Herzegovina, die den Voraus setzungen des 8 40 nicht entsprechen, haben binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei jener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Polizeibehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug in der Richtung feiner Fahrt zunächst berührt, die für ein Jahr gültige Erlaubnis

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