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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Pagina 277 di 388
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 389 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1909
ID interno: 587520
258 Verkehrs- und straßenpolizeiliche Vorschriften. dem Publikum das weitere Einsteigen in einen solchen Wagen untersagt und darf dasselbe vom Kondukteur ' nur nach Maßgabe der später wieder frei gewordenen ° Plätze gestattet werden. Den bezüglichen Weisungen der Kondukteure ist unbedingt Folge zu leisten. Uebertretungen dieses Verbotes werden durch die politische Behörde nach der kais. Verordnung vom 20. April 1854,, R.-G.-Bl. Nr. 96, mit Geldstrafen von 1—100 fl„ oder mit Arreststrafen

von ankommenden Reisenden bestellten Lohn- und Privatfuhrwerke haben sich bei der ged eck- - ten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwi schen der kleinen Rettungsinsel und den Worten rn einer Reihe neben einander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, daß neben der kleinen Rettungsinsel zunächst der Einspänner, dann der Zweispänner des Turnusdienstcs und sonach die be stellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei muß der Zugang zum Mort längs des Gebäudes aus nnn- - bestens 1.60 m Breite frei

Der Gemeinderat hat mit Beschluß vom 15. d. M. angeordnet: 1. daß sämtliche unter den Laubengängen ang-- brachten Auslagen, Kästen, Tische, Bänke usw. nach der Bestimmung der Bauordnung vom Pfeiler in den Gehweg der Lauben nicht über 30 Zentimeter hinein ragen dürfen; 2. daß bei den Ausgängen zwischen den einzelnen Pfeilern ein Raum von wenigstens 1 .Meter für den Durchgang frei bleiben müsse, und > '

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