158 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_119_object_5251418.png
Pagina 119 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
, nach den jüngsten Durchführungsbestimmun gen vorerst als gebannt anzusehenden, Gefahr gibt es noch einige andere Faktoren unterschiedlichster Art, die sich auf den ethnischen Proporz in Südtirol negativ ausgewirkt ha ben, auswirken bzw. auswirken könnten. Ein solcher Faktor ist einmal der Abzug staatlicher Verwal tungen oder Teile derselben aus Südtirol und deren Verle gung in die Nachbarprovinz Trient oder noch weiter weg. Da der ethnische Proporz für die staatlichen Verwaltungen nur in Südtirol gilt

, werden im Falle ihrer Verlegung außerhalb die entsprechenden Stellen dem Proporz entzogen, obwohl es eigentlich südtirolspezifische Stellen sind und Südtirol von diesen Verwaltungen in der Regel auch weiterhin - nun mehr aber von außen - verwaltet wird. Diese Regelung hat zwar in erster Linie nachteilige Folgen für die in Südtirol lebenden Minderheiten, berührt aber wegen des Verlustes von Arbeitsplätzen letztlich alle Sprachgruppen in negativer Weise. Ein weiterer Faktor ist der im Rahmen von Sparprogrammen

vorgenommene bzw. geplante Abbau einer großen Anzahl von Stellen staatlicher Verwaltungen, auf die in Südtirol der ethnische Proporz anzuwenden ist.

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_107_object_5251406.png
Pagina 107 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
des Oberlandesgerichtes nur jene Richter teilnehmen dür fen, die zuvor mittels des besonderen, für die Richterstellen in Südtirol vorgesehenen Wettbewerbs aufgenommen wor den sind. Diese Vorschrift gilt auch für die Besetzung von leitenden Funktionen an den Gerichten ersten und zweiten Grades in Südtirol, womit ein weiterer Streitgegenstand be seitigt wird: Bei der Besetzung dieser Funktionen hat sich nämlich in der Vergangenheit der Oberste Richterrat einige Male über das Vorrangrecht der Ortsansässigen hinweg

gesetzt und Richter aus der gesamtstaatlichen Stammrolle jenen der örtlichen Stammrolle vorgezogen. Ein weiterer Streitpunkt harrt allerdings noch seiner Lösung. Zu harscher Kritik von deutscher politischer Seite in Südtirol an die Ad resse des Obersten Richterrates und an das Justizministe rium in Rom hat der Umstand geführt, dass im Rahmen von Richterwettbewerben für die Besetzung von Richterstellen an Südtiroler Gerichten das Vorrangrecht der in Südtirol ansässigen Bewerber gegenüber

den anderen nicht aner kannt worden ist. Die nicht erfolgte Anwendung der Vor rangbestimmung wurde im Wesentlichen (wiederum) damit begründet, dass es für die Richterstellen in Südtirol keine örtlichen Stellenpläne gäbe und somit die Grundvorausset zung für die Anwendbarkeit des Vorrangrechtes fehle, eine Ansicht, deren Richtigkeit von Südtiroler Seite entschieden bestritten worden ist.

3
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_209_object_5251508.png
Pagina 209 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
rechtliche Grundlage als Hauptvoraussetzung, diese auch tatsächlich verwirklichen zu können. Im Juli 1995 sicherte der amtierende italienische Minister für Universitäten und Forschung dem Südtiroler Landeshaupt mann seine Unterstützung für das Vorhaben einer „freien“ Universität in Südtirol zu, wobei gleichzeitig auch schon einige Vorstellungen über gewisse Aspekte dieser Universi tät bzw. Ansätze zur weiteren Vorgangsweise festgehalten wurden. Damit war ein erster Schritt in Richtung

mit der Verabschiedung des sog. „Bassanini-Geset- zes“, eine „gute Gelegenheit“ (Zeller), die Universitätsre gelung für Südtirol rechtlich zu verankern. Die tatsächliche Verankerung erfolgte dann in den Abs, 120 und folgenden des Art. 17 des Gesetzes Nr. 127 vom 15 . 05 . 1997 , sog. „Bassanini-bis-Gesetz“, das aus einer Ansammlung von Bestimmungen zu unterschiedlichsten Gegenständen be steht. Diese Universitätsregelung für Südtirol, die von SVP-Sei- te als „ein Meilenstein für die Autonomie“ bezeichnet

und gleichzeitig in ähnlicher Form auch für die Region Aostatal eingeführt wurde, sieht im Wesentlichen folgendermaßen aus: Südtirol wird ermächtigt, außerhalb des ansonsten zwingend einzuhaltenden Dreijahresplanes der Universitä-

5
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_100_object_5251399.png
Pagina 100 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
ihres in Südtirol tätigen Personals jahrelang nicht bekanntgegeben haben Ur| d somit die vorn Statut vorgeschriebene Erstellung der Provinzstellenpläne von der Sechserkommission nicht vor genommen werden konnte. In der Zwischenzeit, d.i. in der Periode von 1972 bis 1977, erfolgte seitens des Staates n °ch schnell eine proporzwidrige starke Aufnahme - haupt sächlich mittels Versetzungen aus anderen Provinzen - von Personal in die staatlichen Verwaltungen in Südtirol, eine Maßnahme, die der friedlichen Koexistenz

der Sprachgrup- P®n im Lande verständlicherweise nicht förderlich war. Erlass des landläufig als „Proporzdekret“ bezeichneten DPR 752/1976 ist einer jener seltenen Fälle, in dem einer s taatlichen Regierung von Südtiroler Seite ausdrücklich be scheinigt wurde, gegenüber den ethnischen Minderheiten lri Südtirol ihre Pflicht getan zu haben. Ein besonderes Lob Mt dem damaligen Ministerpräsidenten Aldo Moro, der damit ein gegebenes Versprechen einlöste. Das „Proporz- bekret“ wurde im nachhinein mehrmals

abgeändert bzw. er gänzt. Weiters wurden noch einige den Proporz zwar be treffende, aber nicht in das Proporzdekret eingreifende Zu- Satzdekrete erlassen. dem Erlass der Durchführungsbestimmungen zum ®thnischen Proporz im Staatsdienst in Südtirol im Jahre 1976 ist die rechtliche Voraussetzung für die effektive Be-

6
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_325_object_5251624.png
Pagina 325 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
! tokolls und der gerichtlichen Verfügungen, einschließl |C ; des Urteils, kommt es allerdings nur dann, wenn die Partei en darauf nicht verzichten (Art. 18, DPR 574/1988). //. 1.4.4.3, Verlegung von Strafverfahren in andere Region^ Auf nachdrücklichen Wunsch der Südtiroler Vertreter ist io den Durchführungsbestimmungen auch für den Fall vorge sorgt, dass der Prozess von einem Gericht in der Regi° n Trentino-Südtirol in eine andere Region „verlegt“ wird. Di©® konnte nach Art. 55 der StPO

: Auch bei Verlegung müsse 11 ’ soweit anwendbar, dieselben Vorschriften angewandt v/© r den wie in Trentino-Südtirol (Art. 17-ter DPR 574 / 1988 ). //. 1.4.4.4, Vollstreckungsverfahren Das Verfahren zur Vollstreckung gerichtlicher Verfügung© 11 ’ wie zB der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wird in d©^ letzten Sprache des mit rechtskräftigem Urteil abgeschlo©^ senen meritorischen Verfahrens - die vor dem Kassation© gerichtshof immer zu verwendende italienische Spra© ist also nicht zu berücksichtigen

- fortgeführt. In Vollste ckungsverfahren, die in Südtirol ablaufen, kommen, soW© 1 ^ anwendbar und auch für den Fall, dass rechtskräftig© ^ teile von Gerichten außerhalb der Region Trenti no-Südtjro zu vollstrecken sind, die für Südtirol geltenden, in den

7
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_67_object_5251366.png
Pagina 67 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
Ausstattung ist unabdingbare Voraussetzung für die Verwirk lichung und Entfaltung einer Autonomie, der notwendige Un terbau für den Aufbau eines stabilen Autonomiegebäudes. Dies hat selbstverständlich auch für die Autonomie Südtirols volle Geltung. Dadurch aber, dass diese Autonomie ganz in Funktion des Schutzes und der Förderung der Entwicklung der in Südtirol lebenden ethnischen Minderheiten steht, kommt ih rer finanziellen Ausstattung eine besondere Bedeutung zu. Mit anderen Worten: Eine unzureichende

finanzielle Abdeckung der Südtiroler Autonomie würde nicht nur die allgemeinen und auch in Südtirol gegebenen Erscheinungsmerkmale einer Autonomie wie etwa autonome Gesetzgebungs- und Verwal tungskompetenzen, Unabhängigkeit der autonomen Organe usw. bedrohen, sondern darüber hinaus auch eine Bedrohung für den Fortbestand und die Entfaltungschancen der deut schen und ladinischen ethnischen Minderheiten darstellen. Ausreichende finanzielle Abdeckung ist jedoch nicht gleichbe deutend mit Finanzautonomie

. Damit von einer solchen gespro chen werden kann, ist zusätzlich zur ausreichenden finanziellen Ausstattung erforderlich, dass die betreffende Körperschaft ein mal über die Verwendung der Finanzmittel, also das Wo und Wie ihres Einsatzes, frei bestimmen kann und zum anderen auch auf der Einnahmeseite eine eigene Politik entwickeln kann; dem Land Südtirol ist zwar ersteres, nicht aber letzteres möglich.

8
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_258_object_5251557.png
Pagina 258 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
95% produziert von ENEL, Edison und Etschwerke von Bozen und Meran; 33 Großkraftwerke (19 ENEL, 9 Edison, 4 Etschwerke und 1 Bruneck); ca 700 private E-Werke; 66 Verteiler; Verbrauch in Südtirol: 2.000 Mio. kWh (Daten aus. °as Land Südtirol, 7/1999). ^I>3, Öffentliche Gewässer o wie irn Bereich der Elektroenergie, so sind auch die Zu ständigkeiten des Landes im Bereich der öffentlichen Ge- ^ässer durch die neuen Durchführungsbestimmungen des 463/1999 entscheidend ausgebaut worden. \lyf

«s das öffentliche Wassergut in Südtirol betrifft, so haben Ofeits die alten Durchführungsbestimmungen aus dem ahre 1973 den größten Teil davon vom Staat auf das Land ^ertragen. Von der Übertragung ausgenommen waren die tjsse Etsch südlich der Töll, Eisack und Drau (Art. 8, Abs. ' !it - e), des DPR 115/1973). den neuen Durchführungsbestimmungen von 1999 wur- en diese Flüsse „wieder heimgeholt“, wie es in der Pres- ? e hieß. Nunmehr umfasst das öffentliche Wassergut des arides alle Flüsse (einschließlich

10
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_339_object_5251638.png
Pagina 339 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
in Südtirol unterliegt der Bedingung, dass Packungsauf schrift und Beipackzettel derselben zweisprachig sind. Werden in Südtirol nun Medikamente vertrieben, die nicht über zweisprachige Packungsaufschrift oder Bei packzettel verfügen, so fordert der Gesundheitsminister den entsprechenden Pharmabetrieb auf, innerhalb von max. 6 Monaten sich der Vorschrift anzupassen. Erfolgt die Anpassung nicht, setzt der Minister die Zulassung zum Vertrieb des Medikaments bis zur Anpassung aus. Medikamente

, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des LD 283/2001 in Südtirol bereits vertrieben werden, müs sen innerhalb von 6 Monaten ab diesem Zeitpunkt an die Sprachenregelung angepasst werden, andernfalls ihr weiterer Vertrieb ebenfalls ausgesetzt wird. In beiden Fällen sind außerdem noch hohe Geldbußen vorgese hen. Zur Zeit wird ein weiteres, allerdings ebenfalls nicht gänzlich den Durchführungsbestimmungen entsprechen des System erprobt, wonach die Beipackzettel in deut scher Sprache von den Apotheken

11
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_338_object_5251637.png
Pagina 338 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
Allerdings blieb diese Vorschrift der zweisprachigen Auf schrift auf Medikamentenpackungen und Beipackzetteln weitgehend toter Buchstabe. Nach einer kurzen ersten Phase, in der die Vorschrift einigermaßen eingehalten wurde, kamen nur wenige Medikamente nach Südtirol, die ihr mehr oder weniger entsprachen. Dass diese Un terlassung schwerwiegende Folgen haben kann, zeigte ein im Frühjahr 1997 aufgetretener Fall, wo eine Frau ein Arzneimittel falsch eingenommen und sich deshalb

Zweisprachigkeit empfindliche Strafen ver hängt hatte, wurde von einigen Pharmaf innen gedroht, keine Medikamente mehr nach Südtirol zu liefern. Die An gelegenheit eskalierte dann vorläufig doch nicht weiter, denn das Land verständigte sich mit der Pharmaindustrie auf eine Art Testregelung, die allerdings den Vorschriften der Durchführungsbestimmungen nicht zur Gänze Rech nung trug. Nachdem einige Zeit darauf festgestellt werden musste, dass der größte Teil der in Südtirol vertriebenen Medika mente

12
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_205_object_5251504.png
Pagina 205 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
der Akademie der schönen Künste, der „istituti superiori per le industrie artistiche ', der Konservatorien und der gleichgestellten Musikschulen in Südtirol wurden mit Geset- zesvertretendem Dekret vom 25. Juli 2006, Nr. 245 erlassen. Für diese Schulen finden die Bestimmungen laut Gesetz vom 21. Dezember 1999, Nr, 508 Anwendung. Die Mu- smkomervatorien wurden mit Staatsgesetz Nr. 508/1999 in Hochschulen umgewandelt. Die Abschlussprüfung der Oberschule (Matura) wird Zugangsvoraussetzung zu dieser Hochschule

. Mit DPR Nr. 243 vom 18.10.2005 wurde das staatliche Reglement betreffend die Errichtung, Ausgestätung und Grundmerkmale des Bildungsangebotes an den Kon servatorien genehmigt Planungsmaßnahmen, die die Umwandlung der Konservatorien in Musikhochschulen, die Errichtung neuer Hochschulen für Kunst-, Musik- und Tanzaus- bildung sowie die Ermächtigung von Körperschaften und Privaten mit Sitz in Südtirol zur Ausstellung der gesetzlich anerkannten Titel vorsehen, werden vom Land Südtirol im Ein vernehmen

13
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_203_object_5251502.png
Pagina 203 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
zu haben, wie sie seit 197 (DPR 616/1977) sogar für die Regionen mit Normalstatut bestand. Eine Ausweitung dieser Kompetenz auch auf die Autonome Provinz Bozen scheiterte zunächst an der um strittenen Frage, ob das Land Südtirol neben der Tätigkei , im Inland auch etwa mit den Trägern von Studentenheimen . im deutschsprachigen Ausland Verträge abschließen kön ne. Ein entsprechender Durchbruch war bereits früher der j Autonomen Region Aosta gelungen, und nach dem DPR , 197/1980 darf das Land Südtirol

auch mit österreichischen Organen Vereinbarungen über die Gesundheitsbetreuung abschließen. Diese Präzedenzfälle ebneten den Weg zum i DPR 575/1988, wonach das Land Südtirol nun umfassend j und auch im deutschsprachigen Ausland für Südtiroler i Hochschüler Fürsorgemaßnahmen setzen kann. j II.2.6. Deutsch am Bozner Konservatorium Paketmaßnahme 102 sieht vor, dass auch am Bozner Mu sikkonservatorium f ür die deutschen Schüler der Unterricht in deutscher Sprache gewährleistet werden muss. Erst re lativ spät konnte

14
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_174_object_5251473.png
Pagina 174 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
einer begründeten negativen Stellungnahme von Land oder Region bleibt die Wirkung einer dennoch erlassenen römischen Verwaltungsverfügung in Südtirol dreißig Tage lang ausgesetzt und das Land hat Gelegenheit, sie vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Im allgemeinen tritt die Verfügung dann in Südtirol erst in Kraft, wenn sie vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt worden ist. Eine Argumentationshilfe in Verfahren vor dem Verfas sungsgerichtshof bietet Art. 1 des in Rede stehenden

LD 266/1992. Dort wird nämlich programmatisch festgehalten, dass Staat, Region und autonome Provinzen institutionell verpflichtet sind, im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen gemeinsam zur Beachtung des Sonderstatuts beizutragen; und überdies, dass die Bestimmungen des neuen Dekrets „auf eine weitere Sicherstellung der besonderen Autono mie der Region Trentino-Südtirol und der autonomen Pro vinzen Trient und Bozen abzielen, die auf dem Sonderstatut fußt und sich aus dem am 5. September 1946 in Paris

15
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_111_object_5251410.png
Pagina 111 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
Von den ergangenen Urteilen verdienen drei besondere Her vorhebung und zwar die Urteile Nr, 285/1987, Nr. 768/1988 und Nr. 260/1993. Die ersten beiden sind für die Proporzre gelung günstig, das letzte sehr negativ. Im Urteil Nr. 285 vom 22. Mai/28. Juli 1987 ging es um die vom VfGH schließlich bejahte Anwendbarkeit des ethni schen Proporzes bei der Investitionsbank Trentino-Südtirol, einer örtlichen Öffentlichen Körperschaft. Der VfGH hält da rin fest, dass die Proporzregelungen nach Art

zum Schutz der sprachlichen Minderheiten auch über die spezifischen, ausdrücklich vom Statut vorgesehene Fälle hinaus, zu setzen. Mit diesen Feststellungen hat der VfGH zweifelsohne eine positive Perspektive im Minderhei tenschutz in Südtirol eröffnet, wird doch der ethnische Pro porz in einem noch nie dagewesenen Maße als wirksames Mittel zum Minderheitenschutz anerkannt. Das zweite, für den Proporz ebenfalls günstige Urteil des VfGH ist jenes vom 22. Juni/7, Juli 1988, Nr, 768, über den Proporz

bei den staatlichen Eisenbahnen, zur Zeit des Erlasses des Proporzdekrets der größte staatliche Arbeit- geber in Südtirol, der den ethnischen Proporz einzuhalten hatte (über 3000 Stellen, wovon rund 2000 der deutschen und ladinischen Sprachgruppe Vorbehalten sind). Mit dem staatlichen Gesetz Nr. 21*0 vom 17.Mai 1985 wurden die

16
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_18_object_5251317.png
Pagina 18 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
statutarischen Bestimmungen zu einem Einheitstext zusammengefasst. Die übrigen wichti gen im „Paket“ enthaltenen Maßnahmen sind nach und nach praktisch alle verwirklicht worden. Mit dem neuen oder zweiten Autonomiestatut von 1972 wird dem Land Südtirol (und der Provinz Trient) eine weitreichen de Selbstverwaltungsbefugnis gewährt, während der vorher übermächtigen Region nur mehr bescheidene Zuständigkeiten geblieben sind. Damit die im Statut enthaltenen Grundnormen tatsächlich auch verwirklicht

werden können (durch die Auto nomen Provinzen Bozen und Trient bzw. die Region Trentino- Südtirol), braucht es Durchführungsbestimmungen, mit denen die Befugnisse bis in alle Einzelheiten festgelegt werden. Die Durchführungsbestimmungen werden von der römischen Re gierung erlassen; für deren Erarbeitung wurde die Zwölfer kommission (zuständig für die Belange der beiden Provinzen sowie der Region) bzw. die Sechserkommission (zuständig für die Belange der Autonomen Provinz Bozen) eingerichtet. Und am 10. Juli 1997

hat auch die konstituierende Sitzung der bereits bei Paketabschluss eingesetzten sog. 137er-Kom- mission (so benannt, weil sie in der Paketmaßnahme Nr. 137 vorgesehen ist) stattgefunden, deren Aufgabe es ist, Fragen des Minderheitenschutzes und der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der in Südtirol lebenden Volks gruppen zu erörtern, entsprechende Lösungsvorschläge zu

17
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_251_object_5251550.png
Pagina 251 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
elektrischen Energie, hatte aber nur 1 % Anteil am italieni schen Verbrauch. Dieser relative Reichtum erklärt wohl di© auffallende Fülle von detaillierten Bestimmungen über di© Wasser- und Energiewirtschaft, die allerdings eher unsys' tematisch über das ganze Autonomiestatut verstreut sind- Bei der Aushandlung des einschlägigen Autonomierechts verfolgte man vor allem zwei Zielsetzungen: Einerseits gab es Anfang der 1970er Jahre in Südtirol, d aS als großes Stromerzeugerland gelten

aber in den Südtiroler Bergbauernstreusiedlungen zu Härtefällen (A Alcock). Die Landesautonomie sollte hier Abhilfe schaffe 11. Andererseits ging man vom österreichischen Beispiel d© r Preispolitik aus: In Nordtirol, dessen natürliche Ressourcen mit denen in Südtirol vergleichbar sind, war der Strom h'©' ditionell wesentlich billiger als in anderen österreichischen Ländern. Eine ähnliche Tarifpolitik fasste man auch in Süd' tirol ins Auge. Die Versorgung wollte man durch einen Lah' desverbund von Gemeindebetrieben

sicherstellen. Vl.2,2. Wesentliche Regelungsinhalte Das Land Südtirol hat nach dem neuen Autonomiestatut 30 kundäre Zuständigkeit für die „Nutzung der öffentlichen G e

19
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
2010
Südtirols Autonomie : Beschreibung der autonomen Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten des Landes Südtirol.- (Sonderdruck zur Informationsschrift)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/524563/524563_336_object_5251635.png
Pagina 336 di 377
Autore: Bonell, Lukas ; Winkler, Ivo / Texte von: Lukas Bonell ; Ivo Winkler
Luogo: Bozen
Editore: Südtiroler Landesregierung
Descrizione fisica: 383 S.. - 10. Aufl. mit Aktualisierungen des Hrsg.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: L' autonomia dell'Alto Adige;
Soggetto: g.Südtirol ; s.Autonomie
Segnatura: II 282.118
ID interno: 524563
^uch Notare müssen in der Provinz Bozen zweisprachig Sein, da sie die Notariatsakten i.A. auf Verlangen der Parteien und nach Maßgabe besonderer Bestimmungen 9uf deutsch oder auf italienisch oder in beiden Sprachen a usfertigen müssen (Art. 30 und 31 DPR 574/1988). Um diese Zweisprachigkeit zu gewährleisten, sind im genann ten Art. 31 detaillierte Bestimmungen über den Mechanis mus zur Besetzung der Notariatssitze in Südtirol enthal ten. Keine Zweisprachigkeitspflicht gilt hingegen

für die Rechts- a hwälte in Südtirol. Zu den Rechtsanwälten soll hier noch a hgeführt werden, dass laut Art. 36-bis, DPR 574/1988, Angeführt mit LD 354/1997, für die Rechtsanwaltsanwärter lri Südtirol die Möglichkeit besteht, die Anwaltsprüfung im Lande abzulegen. Die entsprechende Prüfungskommissi- 0n ist paritätisch aus je zwei Angehörigen der deutschen ü nd der italienischen Sprachgruppe zusammengesetzt, die über eine angemessene Kenntnis der deutschen und dar italienischen Sprache verfügen müssen

20