Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Autore:
Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Luogo:
Innsbruck
Editore:
Rauch
Descrizione fisica:
XVI, 853 S.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Segnatura:
II 106.001/2,2
ID interno:
204229
. s §* 4. Zur Vermögensteuer kann das sämmtliche Vermögen oer Gemekndeangehörigen ohne Ausnahme, es mag wo immer liegen, an Realitäten, Renten, Rechten, Kapitalien, Jnteres- sen, Fabrik»-, Handels- und Gewerbsfcnden, barem Gelde, Wechseln, Vieh und anderm beweglichen Vermögen in Koukur- renz gezogen werden. . §♦_ Jede Gemeinde ist berechtigt, auch jene Realitäten, vle in ihrem Bezirke liegen , und Eigenthum von Nichtgemem- degliedern sind, so wie die ihnen gleichkommcnden Renten und Rechte, zur Vermögensteuer