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Autore:
Wessely, Joseph / geschildert von Joseph Wessely
Luogo:
Wien
Editore:
Braunmüller
Descrizione fisica:
618, 190 S.
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Enth.: T. 1. Die Natur, das Volk, seine Wirthschaft und die Forste der oesterreichischen Alpenländer. T. 2. Forststatistik der oesterreichischen Kronländer: Kärnten, Krain, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg
Soggetto:
g.Österreich ; s.Wirtschaftsgeographie
Segnatura:
II 189.149/1-2
ID interno:
247216
Verfügung vorzunehmen , oder, uberzengt.es sich, dass irgend eine bestehende Einzelvorschrift mangelhaft, und deren Aenderung oder, Aufhebung wiinscheuswe rth ist, so hat das Forstamt hierüber der Direktion eiiizuberichten und inj Drange der Umstände die nöthigen Anordnungen alsogleich zu treffen. 25. Wo sich die Forstverwaltung mit der Lieferung (Bedingung von Forst» erzeugnissen befasst, hat das Forstamt auf Grund der von den Förstern gepflogenen, vom Forstamte überprüften Erhebungenen
Kontrolle von Seite des Forstamtes erweislich, so ist dasselbe mit verantwortlich. 27, Ist keine ständige Arbeiterschaft vorhanden, und bietet die Bestellung ständiger Arbeiter der Forstverwaltung Vortheile dar, so ist es Pflicht des Forst-,' amtes, diese der. Direktion darzulegen, und bei erfolgter Würdigung derselben, für die Bestellung (§* 108 und fortwährende Heranbildung von Arbeitern Sorge zu tragen. Besteht für die ständige Arbeiterschaft keine Dienstordnung, welche deren Pflichten und Rechte
in angemessener Weise feststellt, so hat das Forstamt mit entsprechender Benützung der Anträge der Förster eine derlei Dienstordnung zu entwerfen, und der Direktion zur Genehmigung vorzulegen. - 28, Die von den Förstern beantragten Tag- und Gedinglöhne hat .der-Forst meister sorgfältig zu prüfen , sich .dabei von der Leistungsfähigkeit, der Arbeiter, ihren Bedürfnissen, dann .den Lebensmittelpreisen zu überzeugen, auf allflllige Kebenumstände Rücksicht zu nehmen, und auf Grund dieser Erwägungen die Geding