Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Autore:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo:
München
Editore:
Beck
Descrizione fisica:
S. 161 - 252
Lingua:
Deutsch
Commenti:
Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto:
s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura:
II 268.079
ID interno:
495618
iZ^jgZZ) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 243 das ist Zustand, Anstalt, Haushalt, Ordnung, Einrichtung, Verfassung. Es bedeutet also in diesem Falle die Einrichtung und Verfassung der deutschen Landesfürstentümer, nicht diese als Wesen der Gemein schaft selbst im heutigen Sinne des Wortes „Staat'. Auch im weiteren Inhalte des Buches von Seckendorf erscheint nie das Wort „Staat' in diesem letzteren Sinne, sondern dafür gebraucht er stets „Land und Fürstentum', wohl
aber hat er das Wort „Hofftat' im Sinne der fürstlichen Hvfämter. „Stat' wird auch sonst in der damaligen Kanz leisprache für Verzeichnisse der Beamten von ganzen Behörden samt ihrem Gehalt und für Haushalts üb er sichten der landesfürstlichen Kam mer gebraucht'6. In den Werken von Limneus, Chemnitz und Pufen- dorf und anderer Staatslehrer aus dem 17. Jh. bedeutet ebenfalls „8tàs Imperii Komam-Qei-màci' die Verfassung dieses Reiches, nicht das Reich selbst, oder im engeren Sinne auch die Reichsstände. In Italien
.' Hiemit ist also der Äb er g ang auf den heutigen Begriff bereits vollzogen. In der zweiten Hälfte des 13. Jh. wird dann allgemein Staat und Staatsrecht im spätern Sinne verwendet. Wenn man also heute vom Staate des Mittelalters spricht, so wird damit eine Ausdrucksweise der neueren Zeit auf frühere Epochen der Geschichte übertragen, aber die Sache selbst war ja auch schon früher, wenn auch in etwas anderer Gestalt, bereits gegeben''. So z. B. bei Stolz, Beschreibung der ober- und vorderöst. Lande
S. 169. Eine frühe Verwendung des Wortes in Tirol im Sinne von Zoll tarif ist „Etat und Ordnung der Maut zu Lienz' von 1383. Ich führe dies hier an, weil über das Aufkommen der Ausdrücke Staat, wie Landeshoheit und Landesfürst weder in den Handbüchern der Nechtsgeschichte noch in jenen der Landesgeschichte etwas zu finden ist.