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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1902
¬Das¬ Autonomieproject von 1901 des vereinten deutsch-italienischen Landtags-Comités in seiner öffentlichen Erörterung : ein Beitrag zur Landesgeschichte
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Pagina 35 di 50
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 47 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 102.178 ; II 64.465
ID interno: 346829
34 — nationaler Gegensätze eintrete? Diese Frage wird ihm vorgelegt und dann wird ihm in Erinnerung gerufen, wie er den Czechen im Kampfe um ihr karges Sprachenrecht mit dem strengsten Nein, jedwedes Zugeständnis abwies, wie er mit der Redensart, die Czechen müssten herunter vom hohen Ross, die Ausschaltung des böhmischen Elementes von der Staatsleitung forderte, und wie er an den deutschen Kriegsartikeln des Pfingstprogrammes eine Hauptmitarbeiterschaft bethätlgte. Die Parallele

, die er zu Ziehen bemüht sei zwischen italienischen .Autonomisten und den deutschen Autonomisten in Böhmen, denen seine Action zu Hilfe kommen wolle, stimme doch gar nicht. In Grabmayrs Heimat könne von einem Sprachenconflict füglich nicht die Rede sein. Von einigen sprachlichen Oasen abgesehen, liegen zwei compacte Sprachengebiete nebeneinander mit ziemlich stabiler Sprachgrenze. In jedem der beiden Sprachengebiete ist die Sprache der grund- Wigen Bevölkerung die allein maßgebende; die Parität

und begehren noch die Autonomie, die bei solcher Bewandtnis nur mit der politischen Selbständigkeit gleichbedeutend sein kann. Ganz anders liegen die Dinge in Böhmen; die czechische Majorität ist lange nicht im Vollbesitz jener sprachlichen Rechte, welche ihr die Parität oder die Gleichheit der Behandlung mit der deutschen Minorität sichern würde, und keine der deutschen Parteien im Lande sei bereit, sie ihr zu gönnen, während den Italienern in Tirol kein Deutscher die sprachliche Gleichberechtigung

schmälern will. In Böhmen verlangen die Deutschen für sich auch noch die politische Emancipation; es fällt ihnen aber nicht ein, für die deutsche Sprache den Anspruch aufzugeben, nebst der alleinigen Herrschaft im eigenen auch im böhmischnationalen Gebiet überall paritätische Geltung zu haben. Das Beispiel der Tiroler Deutschen,

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Libri
Categoria:
Linguistica
Anno:
1895
¬Das¬ Celtenthum in Obervinschgau resp. im Gerichte Glurns
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Pagina 182 di 207
Autore: Heinz, Sebastian / von Sebastian Heinz
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: V, 200 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Glurns <Gerichtsbezirk> ; g.Keltisch ; s.Namenkunde<br>g.Obervinschgau ; g.Keltisch ; s.Namenkunde
Segnatura: II 103.261
ID interno: 305219
Deutungen der romanischen und deutschen Sprachfor scher, welche überall Änklänge an das Lateinische oder Deutsche finden wollen, eigentlich armselig aus. Die meisten Deutungen passen gar nicht zur Ortslage, sind verdreht und erzwungen, müssen sich häufig auf wirk liche oder stingirte Namen anschließen, und den größten Theil können sie gar nicht deuten. Sie gehen von ganz irriger Annahme aus, als wenn unsere westeuropäischen Länder erst durch die Römer bevölkert geworden und Orte, Höfe, Berge

, Flüsse und Fluren von den Römern gegründet und den Namen erhalten hätten. Nur wenige Flurnamen, welche erst in den Römer zeiten resp. seit der Verbreitung der romanischen Sprache unter das Volk cultivirt worden sind, tragen romanisches Gepräge und in unserer Gegend haben höchst selten solche Namen einen deutschen Klang, da unter der Herrschast der Deutschen bereits aller Boden möglichst cultivirt gewesen ist. Dieses deutsche Element ist an andern tirolischen Landestheilen in den Be nennungen

viel mehr vorherrschend, da die Deutschen die vorhandenen Namen nach ihrem Sinne modelten, denselben einen deutschen Klang gaben, manche ältere Namen durch neue ersetzten oder wenigstens zu den altern Namen deutsche Zusätze machten. Besser haben sich diese Namen im italienischen Antheil Tirols er halten, wo das deutsche Element nur in Bezug auf das herrschende Deutschthum einigen Einfluß genom men hat. Unser Boden bekommt durch solche Forschungen wieder Leben, wir erfahren, aus welchen Grund: unsere

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1902
¬Das¬ Autonomieproject von 1901 des vereinten deutsch-italienischen Landtags-Comités in seiner öffentlichen Erörterung : ein Beitrag zur Landesgeschichte
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Pagina 20 di 50
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 47 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 102.178 ; II 64.465
ID interno: 346829
neue Landesordnungen. Man könne zwar die Italiener zur Zufriedenheit nicht zwingen, aber man habe in Hinblick auf den von ihnen genehmigten Vertragsschluss das Recht und wohl auch die Macht, sie in den festgesetzten Grenzen zu erhalten. Grabmayr berührte auch ziemlich eingehend die Frage nationaler Schädigung der deutschen Interessen, insbesondere die Fassaner- frage, die Fleimsthalbahn und geht nach Erledigung der negativen Seite zu den zu erhoffenden positiven Vorthei len seines Projectes

über. Diese sind Entlastung des deutschen Landesausschuffes durch das Entfallen der Sorge für die italienischen Genieinden, deren traurige Misswirtschaft man den Deutschen nicht mehr zum Vorwurf machen könne; die Vortheile der Schule, in welcher sich der nationale Dualismus glänzend bewähren und uns viel billiger zu stehen kommen werde; der moralische Gewinn der wirtschaftlichen Actionsfreiheit für Deutschtirol; endlich die Gewähr des Friedens, der das kostbarste Gut sei und der im gegebenen Fall

nicht einmal ein nennenswertes Opfer erheische. Dieser Friede aber könne vorbildlich werden für die Auseinander setzung Zwischen Deutschen und Czechen, weil ja in Böhmen und Mähren die deutschen Minoritäten auch die nationale Autonomie zu erlangen trachten. Grabmayr schloss seine Ausführungen mit einer Art Appell an 'den Landtag, dessen künftiges Votum er bereits in Beschlag nahm, indem er behauptete, er sei verpflichtet, sein schon verpfändetes Wort einzulösen. Widrigenfalls sei es um den Landtag geschehen, der niemals

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Libri
Categoria:
Linguistica
Anno:
1895
¬Das¬ Celtenthum in Obervinschgau resp. im Gerichte Glurns
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Pagina 125 di 207
Autore: Heinz, Sebastian / von Sebastian Heinz
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: V, 200 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Glurns <Gerichtsbezirk> ; g.Keltisch ; s.Namenkunde<br>g.Obervinschgau ; g.Keltisch ; s.Namenkunde
Segnatura: II 103.261
ID interno: 305219
deutschen Benennungen kommen bei uns erst seit der Besitznahme des Landes durch die deutschen Stämme in der Völkerwanderung und festen Besitzergreifung und Herrschastsbegründung durch die Gaugrafen oder Dynasten, meist erst im 11. und 12. Jahrhundert vor, ja in diesem Landestheile, wo die romanische Sprache erst im 16. Jahrhundert zu erlöschen begann, in noch späterer Zeit. Darum finden sich hier auch nicht viele deutsche Flurnamen. Nach unseren Forschungen im Bereiche des Bezirks- Gerichtes

Glurns und theilweise auch in mehreren Ländern, z. B. Belgien, Gallien, Rhemlande, sind wenigstens zwei Drittheile der Flurnamenceltisch und höchstens ein Drittheil romanisch oder deutsch, unter den erstem jedoch viele, welche romanisirt oder verdeutscht worden sind. Leider können wir diese Namen auch aus dieser Gegend nicht alle bringen; wir müßten zum Vergleiche auch die romanischen und deutschen Flurnamen sammeln und damit wohl von jedem Einzeldorse ein Buch schreiben. Darum begnügen

auch einen angemessenen Namen gegeben und nicht erst diese Namen gebung den Nomanen und Deutschen überlassen haben. Darum glauben wir, daß der größte Theil der Flur-

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Libri
Anno:
1897
¬Eine¬ Dörcherfamilie. Die Wilderer [u.a.] : drei Original-Erzählungen.- (Bilder aus dem Tiroler Volksleben ; 3)
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Pagina 20 di 265
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: VII, 254 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 3.684
ID interno: 148636
„Behaltet Euer Geld!" sprach der Maler; „wir Maler verdienen und verthun unser Geld sehr leicht; ein Paar- Füchse mehr oder weniger, darauf kommt es uns nicht an; doch haben wir ein gutes Herz; der liebe Gott sorgt dann auch wieder für uns." Nur mit Mühe war Stöfl. zu-bewegen, sein Geld zurück zu nehmen; der Maler hatte inzwischen mit dem Kellner die Zeche schon abgemacht. Als der Maler dem Rektor des deutschen Pilger- Hauses die zwei Ehewerber vorstellte, lächelte dieser, denn er vermuthete

schon, was sie wollten. „Ah, Signor, Luigi," sprach er zu dem Maler; „Sie wissen immer mein Haus zu bevölkern; Sie machen den Anwalt der deutschen Hilfsbedürftigen in Rom." — „Nun solange Platz ist im Hause, können Sie mir schon Gäste zubringen; ich selbst habe nicht die Zeit, die Herrgottsgäste einzuladm; bezahlen wird Sie für Ihre Mühe der große Zahlmeister. Aber ich setze voraus," sprach nun der Rektor zu Stöfl und Afra gewendet, „daß Ihr dem Tiroler-Namen keine Schande macht und. Euch christlich

zum. hl. Sakramente vorbereitet. In Sankt Peter findet Ihr schon einen deutschen Beichtvater, leset nur die Aufschrift; dann werden wir schon machen." Stöfl hatte geglaubt, die ganze Ehegeschichte werde in ein paar Tagen abgemacht sein, er harrte von Tag zu Tag auf die Entscheidung; denn wer kennt nicht die Un geduld, mit welcher Ehewerber dem Tag der Vermählung entgegensehen, und, er trieb es schon das sechste Jahr; doch immer hieß es : „Noch ist nichts herabgelangt." Der Rektor hatte nicht Zeit

, für sie die Gänge zu machen, der Waler war auch schon seit langer Zeit im deutschen Pilger hause nicht mehr zu sehen, denn er zeichnete , eben an einem Karton im Vatikan , wo wegen der Menge der in Rom anwesenden Künstler es sehr schwer hält, Zuzukommen. Stöfl benützte daher die Stunden, welche er müssig her-

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Libri
Categoria:
Linguistica
Anno:
1895
¬Das¬ Celtenthum in Obervinschgau resp. im Gerichte Glurns
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Pagina 155 di 207
Autore: Heinz, Sebastian / von Sebastian Heinz
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: V, 200 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Glurns <Gerichtsbezirk> ; g.Keltisch ; s.Namenkunde<br>g.Obervinschgau ; g.Keltisch ; s.Namenkunde
Segnatura: II 103.261
ID interno: 305219
zwungen, den Römern die Hälfte ihres Bodens zu Colonien abzutreten, während sie die andere Hälfte beibe- haltm konnten/ Als dann die Söhne des Kaisers Au- gustus Tiberius und Drusus in unser Bergland ein drangen und mit harter Mühe die Bergsöhne unter jochten, scheinen sie nur sparsame Colomen hinterlassen zu haben. In spätern Zeiten-kommen gar wenige solcher Coloni als Grundbesitzer vor, welche den großen Herrn zinsbar waren und als solche zinsbare Grundbesitzer an die deutschen Eroberer

übergiengen. Schärfer hand- tirten die erobernden Deutsche», welche die celtischen Burgen erstürmten und zerstörten und aus deren Stelle ihre eigenen Burgen auferbauten und darauf mächtige Dynasten und Gaugrasen setzten, welche die volle Herr schaft und nach und nach auch das ganze Richteramt aus- übten und zugleich als Gerichtssprache erst die lateinische, dann die deutsche Sprache einsührten. Diese an die Stelle der celtischen Häuptlinge tretenden deutschen Gaugmfen, früher Comités genannt, sowie

die ver schiedenen Dynasten übten über diese Gaue die volle Herrschaft aus, bis sich nach und nach eine eigentliche Landesherrschaft bildete und sich in Besitz der Ober- herschaft setzte. 5. Die socialen Verhältnisse blieben auch unter der deutschen Herrschast fortbestehend. Die Bewohner traten zu den neuen Herren im Berhältniß der Fe udalherr- schaft (i. fiahd. das feud oder feocl lautet Land und i al — unterworfen), oder als Vasallen oder Vasd (aus i uas — adelich und ul — unterworfen b. h. dem Adel

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1902
¬Das¬ Autonomieproject von 1901 des vereinten deutsch-italienischen Landtags-Comités in seiner öffentlichen Erörterung : ein Beitrag zur Landesgeschichte
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Pagina 21 di 50
Luogo: Bozen
Editore: Auer
Descrizione fisica: 47 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II 102.178 ; II 64.465
ID interno: 346829
Schaffung Zweier nationaler Provinzen vorbereitet. §§ 24—31 sind jene, worin die einscheidendsten grundsätzlichen Veränderungen Zum Ausdruck kommen; ein deutscher und ein italienischer Theil der Grafschaft Tirol wird festgelegt unter den Namen: Gebiet der deutschen, Gebiet der italienischen Abtheilung. Das ist der erste Riss in die Landeseinheit; die rechtliche Grundlage für die weitere Trennung der Zwei ProvinZen ist hiemit gegeben. In die besondern Gebietsangelegenheiten fällt Sanitätswesen

, Schulwesen, Einquartierung, Gemeindeverwaltung, Verkehrswesen, lvo so oft Landesinteresse und Ortsinteresse sich widersprechen können. § 45 führt wieder alle Neuerungen ad absurdum, wenn die Deutschen geschloffen einmüthig wollen. Durch das Budgetrecht der Abtheilungen wird die Entfremdung für die Zukunft ver größert. Für Schuldurkunden wird aber immer das ganze Land die Haftung tragen; denn § 1 verpflichtet das ganze Land als gesetzlich anerkannte juristische Person genau so wie früher

, hin gegen ist § 30 der neuen Landesordnung juristisch nicht haltbar. Wenn schon die culturell gleichwertigen Deutschen und Italiener in ihrem alten Landesverband nicht mehr festzuhalten sind, so wird das böse Beispiel Nachahmung finden und schließlich hört

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