. Damit sie die Sache ernst nehme, schickte er ihr unmit telbar darauf zwei Carabinieri ins Haus, die mit energi schen Worten auf die Einstellung des Unterrichts beharr- ten. Frau Wegscheider kam dem Befehl nach. Doch der Unterricht ging weiter. Mathilde Amplatz traf sich fortan mit den Kindern in verschiedenen Häusern und in kleine ren Gruppen. Am 3. Februar 1925 kam der Carabinieri- Maresciallo von Neumarkt nach Montan, um Mathilde Amplatz zur Aufgabe des Unterrichts zu bewegen. Die Mühe war umsonst. Mathilde
Amplatz gab nicht auf. Doch wurde sie nunmehr scharf beobachtet. Sobald Spit zel eine Zusammenkunft ausschnüffelten, erschienen die Carabinieri und stellten den Unterricht ein. „Man sagte mir", so erzählte Amplatz später, „ich sol le nach Italien gehen, dort könne ich ruhig unterrich ten, hier aber in den neuen Provinzen sei es verboten. Wenn ich nach dem Gesetz fragte, erhielt ich vom Bri gadier die Antwort, er habe das Gesetz nicht, ich solle den Maresciallo fragen, fragte ich den, so antwortete
in den Neuen Provinzen gar nie in Kraft getreten. Da war nun auch für den Richter guter Rat teuer. Er vertagte die Verhandlung zuerst auf den 18. April, dann auf den 30. Juli 1925, um die Gesetzeslage genauer zu studieren und zu klären. Mittlerweile ging der Nerven krieg weiter. Am 2. Juni 1925 überraschten Petranzan und zwei Carabinieri Mathilde Amplatz beim Unterricht. Da die Rechtslage nicht geklärt war, konnten sie gegen sie nichts unternehmen. Zehn Tage später aber erschien der Podes- tä neuerdings
in Begleitung zweier Carabinieri bei Mathil de Amplatz. Diesmal nahm er alle Bücher und Lehrmittel mit. Mathilde Amplatz setzte den Unterricht fort. Als der Richter in Neumarkt am 30. Juli die Verhandlung wieder aufnahm, hatte er endlich eine Formel zur Hand, die es ihm ermöglichte, Mathilde Amplatz zu einer Geldstrafe von 50 Lire und zur Tragung der Gerichtskosten zu verur teilen. Er hatte allerdings auf ein Königliches Dekret des fernen Jahres 1846 zurückgreifen müssen, einer Zeit
Carabinieri in die Wohnung der Maria Mazagg ein und nahm mehrere Unterlagen mit. Ab Mitte Oktober erging an die Notschullehrer und -lehrerinnen im Unter land und im Überetsch die Aufforderung, den Unterricht einzustellen, an Maria Mazagg in Montan Ende Novem ber 1925, an Mathilde Amplatz Mitte Jänner 1926. 389 Alarmiert über die Ausbreitung des Notschulunterrichts erteilte Präfekt Guadagnini mit Geheimerlass vom 27. November 1925 den Unterpräfekten den Befehl, die se Geheimschulen niederzuschlagen