Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1984.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
Pagina 73 di 177
Autore:
Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Luogo:
Bozen
Editore:
Autonome Prov. Bozen
Descrizione fisica:
194 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 4., überarb. Aufl.
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Segnatura:
II Z 1.665/1984
ID interno:
192455
Oie Wahl des Landtages Südtiroler Landtag ist das gesetzgebende Organ des Landes ^üdtirol, das als Gebiet die offizielle Bezeichnung „Autonome Pro- J'inz Bozen-Südtirol“ führt. Die Mitglieder des Südtiroler Landtages Wie Landtagsabgeordneten) werden alle fünf Jahre gewählt. Wahlbe rechtigt sind dabei alle Bürger, die 18 Jahre alt sind und mindestens V| er Jahre ununterbrochen in der Region Trentino-Südtirol ansässig sind. Die Wahlen zum Südtiroler Landtag erfolgen zusammen mit den Wahlen
zum Trentiner Landtag im Rahmen der sogenannten Regio- halratswahlen; die Autonome Provinz Bozen und die Autonome Provinz Trient sind ja in der Autonomen Region Trentino-Südtirol ^üsammengeschlossen, deren oberstes beschließendes Organ der “egionalrat «st. Die Gewählten sind also Abgeordnete des Regionalra- tes > der sich aus den Abgeordneten der Landtage des Trentino und v ° n Südtirol zusammensetzt, d. h. die gewählten Regionalratsabge- °rd neten sind zugleich auch Abgeordnete des Südtiroler bzw
. des ’ rentiner Landtages. Der Regionalrat hat 70 Mitglieder, 35 Abgeord- ^ete werden in Südtirol gewählt, 35 Abgeordnete im Trentino. i s 1973 war die Zahl der Mitglieder des Südtiroler und des Trentiner Landtages an die Bevölkerungszahl des Landes gebunden, wobei auf Je 15.000 Einwohner oder auf einen Bruchteil von mehr als 7500 Einwohnern jeweils ein Abgeordneter entfiel. Mit dem neuen Autono- [fi'estatut von 1972 wurde die Zahl der Abgeordneten des Regionalra- - s auf insgesamt 70 Abgeordnete festgeiegt
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese ysileilen. Bis 1983 hatte das Trentino 38 Abgeordnete und Südtirol 34; 'ifolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 e| hen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abge ordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen Revier Jahre statt (1948,1952,1956,1960,1964,1968), seit 1968 wird d6r Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983) neu gewählt. Die Gesetzgebung bereits
das „erste' (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, ®oer vor allem das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Inständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder r ovinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe y ori Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den i Odesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom , ar| dtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes- hitlativen von einzelnen Landtagsabgeordneten