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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 160 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
16. Gericht Stein unter Lebenberg. Lage : Das westliche Becken des Etschtales mit Mailing und Lana, zerteilt vom Ultner Bach, reicht aber nur bei Marling bis auf den Bergkamm, während Lana von diesem durch das Gericht Majenbufg abgeschnitten ist. — Einwohnerzahl rund 2900 im J. 1780. t Die ersten Erwähnungen der Ortsnamen und der Geschlechternamen für Lana, Marling und Tseherms und damit auch für die deutsche Besiedlung dieses Gebietes seit dem 11, Jh. siehe bei Stolz, Deutschtum in Südtirol

vorkommenden Uber einstimmung zwischen den Grafschafts- und Bistumsgrenze, denn Tseherms gehörte zur Pfarre Marling und mit dieser zum Bistum Trient, erst ein Stück Etsch aufwärts an der Töllbrücke begann das Bistum Chur, mit dessen östlichen Bereich der Vintsch gau sonst sich gedeckt hat. Lana (Leunon) wird in einer Aufzeichnung von 1090 zu Langobardia im Gegen satz zu Naturns in Venusta valle gerechnet 2 ). Sofeme nun spätere Angaben auf die Zugehörigkeit der Großgemeinde Lana zum Gebiete der Grafen

von Eppan hin deuten, stimmt dies mit jener ersteren Angabe überein, weil ja die Grafschaft Eppan dem langobardischen Herzogtum Trient angehört hat. (Über diese Graf schaft Eppan s. Abschnitt 20). Im J. 1231 verkaufte Graf Ulrich von Ulten dem Bischöfe Gerhard von Trient alle seine Vasallen und ritterlichen Eigenleute, die er „in episcopatu Tridentino seu in marchionatu comitatu et ducatu' inne hatte und als Ansitze derselben werden da angeführt Girlan, Altenburg bei Eppan, Tiesens, Ulten und Lana

(Lugungnamimf). Die Pfarre Lana hat auch stets zum Bistum x ) Forsch. Gesch. Tir. 10 S. 10; Tir. Urkundenbuch 1 S. 202. — Schermes für Tseherms kommt Öfters vor s. Stolz Dm. 3/1 S. 116. 2 ) Stolz Dm. 3/1 S. 104 Anni. 5; Arch. öst. Gesch. 102 S. 109. 3 ) Hormayr, Beitr. 2 S. 359, Or. StA. Wien.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 161 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein tinter Lebenberg Trient und nicht zum Bistum Chur wie der Vintschgau gehört, Ferner war das Tal inten, das nach Lana sich öffnet, sieher ein Bestandteil der Eppaner Grafschaft und es würde der natürlichen Lage und den geschichtlichen Beziehungen wider sprechen, wenn Lana nicht zu derselben Grafschaft gehört hätte. Die Herren von Leunan d. i. Lana sind das älteste nachweisbare Herren- gesehlecht des Ortes, seit einer Teilung im J, 1236 nennt sich ein Zweig nach ihrer dort gelegenen

als Angehörige des Dienst adels, der „nobiles de macinata' der Grafen von Eppan und Ulten bezeichnet, 1210 ausdrücklich als „advocati de Leunan' 1 ). Diese Yogtei war, wie sich aus den späteren Urkunden ergibt, über die Gemeinde Lana gemeint und mit einer Gerichtsbarkeit über diese verbunden. Bei einer Übertragung der Feste Brandis innerhalb ihrer Familie nehmen die Herren von Leuten die Rechtshilfe des Grafen Albert von Tirol in Anspruch und geloben sich gegenseitig Schutz vor dem Kaiser, dem König

die Vogtei und „das Gericht, das sie in der Pfarre zu Lana haben' ursprünglich als Lehen der Grafen von Fla von besessen und sie dann zu Eigen abgelöst, wurden aber von Herzog Meinhard von Tirol zur Zeit, als dieser die Feste Weineck bei Bozen eroberte (d. i. um 1270), gezwungen, ihren Besitz von ihm als „Fürsten des Landes' zu Lehen zu nehmen und ihm zu huldigen. Es hätte wohl keines besonderen Vorgehens seitens Meinhard bedurft, wenn der Bereich von Lana von früher her zur Grafschaft Vintschgau

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 166 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Zugehörige Gemeinden und Höfe; Grenzen Doch scheint ganz Niederlana eine geschlossene Gemeinde gebildet zu haben 1 ). Ebenso zählten zur Völlaner Terz des Gerichtes Stein nicht die ganze heutige Ge meinde Yöllan, sondern nur 19 Höfe derselben, die übrigen zum Gerichte Tisens. Auch diese beiden Gerichte waren nicht durch eine lineare Grenze geschieden, sondern griffen ineinander 2 ). Dennoch bildete auch Yöllan eine einheitliche Mark gemeinde (Tir. Weist. 4 S. 174) und von der Pfarre Lana

Tirol. 3 S. 103). Diese Einschränkung deutet am sichersten auf den grundherrlichen Ursprung dieser Gerichtsgewalt hin. Nach 1810 blieben Lana und Marling als Orts- und Steuergemeinden im bisherigen Umfange bestehen, nur die Höfe zu Völlan kamen mit der übrigen Ort schaft Völlan zur Ortsgemeinde Tisens, verblieben aber im Steuer verbände der Gemeinde Lana (Staffier 2 S. 775). Im J. 1854 wurde Völlan eine eigene Ortsgemeinde, bei der Anlage der Katastermappe 1856 wurde Völlan eine eigene

Katastralgemeinde, 1897 desgleichen Tscherms 3 ). Eine Beschreibung der Grenzen und des Schubverhältnisses des Gerichtes Stein findet sich im Stockurbare desselben vom J. 1592 (IStA. Urbare) und lautet: Die anstesK, confinenund gemerckt des gerichts Stain undter Lebenberg wohin und so weit die iurisdition und gericht Stain geet. Als erstlichen vom Langenstein herober- halben Kalls (Sp.-K. 19 IV Dorf im Etschtal gegenüber Terlan) in miten der lantstrass (die Straße von Kais nach Lana) liegend, der zwereh

noch auf ob dein schloss Loyburg (Sp.-K. Leonburg) zwischen dem Gottfrid (Hof der Ortschaft Ackpfeif Sp.-K.) und Sfceinmon (Hof der Fraktion Naraun Sp.-K.) durch an ein stainende wanten in Vellanertal (Sp.-K. Schlucht des Vellaner Baches), .. herunter dem Prindler 1 ), in der Klamb ob des Plateider hofs (Sp.-K.) her auf die lantstrassen (die von Völlan nach Lana führt), volgents der lantstrassen ab unz zum stainpogen an der Metzgpank am Gries®)... hinauf gegen dem Norwalt 8 ), hinab an das Höldental 7 ), vom Höldental

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 171 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gerichtsbarkeit des Stiftes Weingarten zu Lana Die Urkunde Herzog Meinhards ist allerdings nicht in einer derartigen Form über liefert, daß wir nach äußeren Merkmalen ihre Echtheit und damit die Objektivität des von ihr behaupteten Tatbestandes überprüfen könnten. Doch muß sie wirklich in Form eines Originals ausgestelt gewesen sein, denn im J. 1327 erwirkte das Stift von der Herzogin Ofmia, als Inhaberin des Gerichtes Stein die Erklärung, daß gemäß vorgelegter kaiserlicher und des Herzogs

Meinhard von Tirol Briefe der Abt von Weingarten „über desselben gotzhus lut und gut richten sol und niement ander, wie er gehaisen ist' und daß sich das Gericht Stein davon auch fürderhin halten solle 1 ). In einem, wohl im 14. Jahrhundert geschriebenen Hofrechtsweistum des selben Stiftes findet sich daher auch der Satz: „das wir (nämlich das Stift Wein garten) ain besmnder gerieht haben ze Lönnen (Lana), was die unser ze schaffendt gewinen under ainandern, da missend sy recht nemen vor uns.' Jedoch

das Stift war nicht im Stande auf die Dauer diese Gerichtsbarkeit zu behaupten, da ja in Tirol überhaupt die grundhenliche Gerichtsgewalt ohne geschlossene Hofmarken — und eine solche hatte Weingarten in Lana nicht — fast nirgends zu gedeihen ver mochte. Das Gericht Mayenburg erklärte schon in seiner 1315 abgefaßten Gerichts ordnung, daß ihm die Weingartner Höfe, die in seinem Bereiche gelegen seien, in allen Sachen, außer in reinen Urbarangelegenheiten unterworfen seien 2 a . Im Gerichte Stein

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