32 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_165_object_3845294.png
Pagina 165 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein unter Lebenberg wurde das Gericht Stein mit dem Landgericht Meran vereinigt, aber schon 1810 ein neues staatliches Landgericht Lana mit Ulten und Tisens errichtet, 1817 dem Grafen v. Brandis als den früheren Pfandinhabern zurückgestellt, 1831 aber end gültig vom Staat in unmittelbare Verwaltung übernommen, 1849 wurde es in Bezirks gericht Lana umbenannt, 1919 von der italienischen Regierung in Pretura, die 1931 ausgesprochene Aufhebung dieses Amtes und Zuteilung seines Gebietes

zur Pretura Heran wurde, wie mir mitgeteilt wird, erst einige Jahre nachher durchgeführt. (S. oben S. 52.) Das Gericht Marling oder Stein umfaßte nach den Angaben, die sich in den er wähnten Amtsrechnungen seit 1291 und in Urkunden von 1317 und 1335 (AB. 1 Nr. 1181 f.) finden, die beiden Ortsgemeinden Marling und Lana, ferners nach TJrk. von 1350 das Dorf Tscherms (StA. Wien Cod. 403 f. 49). Laut der Steuerkataster des Gerichtes Stein u. L. von den J. 1694 und 1749 zerfiel dasselbe in die zwei Pfarr

-(Haupt-)gemeinden Marling und Lana, erstere in die T erze Marling, Mitterterz und Tscherms, letztere in die Terze Vili (mit Pawigl), Völlan und Oberlana. Bei näherer Prüfung ergibt sich aber, daß die Villaner Terz sich mit der heutigen Fraktion Oberlana, die alte Oberlananer Terz mit der heutigen Fraktion Mitterlana deckt (Tarneller im AöG. 101, 375 u. 388); ferner werden in diesen Katastern die in der heutigen Fraktion Niederlana gelegenen, aber zum Gericht Stein gehörigen Höfe

auch unter die Oberlananer Terz einbezogen. Das Weistum der „ganzen gemainschaft zu Oberlana' von etwa 1500 (Tir. Weist. 4, 153 ff.) umfaßt anscheinend alle genannten Terze von Lana zu einer Gemeinde, ebenso das alte Weistum der „Pfarre' Marling die drei Terze derselben, die hier auch „Hixtschaften' genannt werden (Tir. Weist. 4, 146 u. 151). Die Einteilung in Ober-, Mitter- und Niederieunan ist jedoch schon seit dem Anfang des 13. Jh. mit eben diesen Benennungen urkundlich bezeugt, ebenso die Bestellung von eigenen

Dorfmeistern für diese Teile 1 ). Wenn im J. 1525 von einem „Unteren Gericht zum Stain' gesprochen wird (Acta Tirol. 3 S. 103), so ist damit wohl das Gebiet von Lana zum Unterschied von jenem von Marling gemeint. Der Steuerkataster von 1775 gliedert das Gericht Stein in folgende „Gemeinden'':. Vili, Pawigl, Mitterlana, Völlan (diese Pfarre Lana), Marlinger-, Mitter- und Tschermer Terz (diese Pfarre Marling). Mitterlana ist im heutigen Sinne aufzufassen, wie auch Gerichtsurkunden von 1752

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_163_object_3845290.png
Pagina 163 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein unter Lebenberg et plebe de Leun an' anerkannt und ebenso versprechen sich gegenseitig die Herren v. Leunburcli und Prandies 1296 April 25 (Areh. Brandis), niemals außerhalb ihres Geschlechtes ihren Besitz zu Lana zu veräußern, nämlich die Vogtei über die Pfarre und das Gericht über die Gemeinde Lana („judicium et dominium ac racio plebis in Leunano') und die beiden Burgen, Möglicherweise ist diese Gerichtsbarkeit doch weiter gezogen gewesen als jene, welche die Herren v. Brandis

später in der Form des Gerichtes Nieder-Lana besessen haben und in der Belehnung, die ihnen der Landesfürst Herzog Otto im J. 1310 (Stolz Dm 3/2 S. 209) erteilte, erstmals etwas genauer beschrieben wird, nämlich: Die besten Prandes und Lampen, das Gericht über alle ihre Güter, Eigen und Lehen, und über alle Leute, die auf ihren Gütern sitzen und über alles, worüber sie in der Lananer Pfarre Vögte sind, Gülten und Urbar. Kein Richter vom Stein hat irgend ein Recht über der Valschauer (dem Bach

aus dem TJlten, der bei Lana vorbeirinnt) dann d. h. außer mit dem Stab zu richten an der gemein Schrannen. Damit ist deutlich ausgesprochen, daß damals die Herren von Lana und Brandis nur eine grund-, leib- und vogteiherrliche Gerichtsbarkeit gehabt haben und daß der landesfürstliche Richter vom Stein die allgemeine Gerichtsgewalt in dem Gebiete von Lana besessen hat. Laut eines Ver merkes in dem Urbar des Schlosses Tirol von 1285 (IStA.) hatte Graf Meinhard voii Tirol nicht lange vorher „den dritten Teil

des Gerichtes datz Maerninge' von den Herren von Leonberg an sich gekauft. Also war auch im Gebiete von Marling jenes Adelsgeschlecht im Besitze einer Gerichtsgewalt, möglich auf Grund einer Verleihung seitens der alten Grafen. Wir wissen allerdings nicht, wer die beiden anderen Drittel dieses Gerichtes besessen hat. ; Jedenfalls hat also Graf Meinhard von Tirol die Gerichtsgewalt im Gebiete von Lana und Marling an sich gebracht und an einen von ihm unmittelbar abhängigen Beamten übertragen

zu Marling und Lana (AB, 1 Nr. 1182); 1365 ■wird Friedrich der Jäger, Richter zu Märningen und Leunan genannt (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 221); 1406 August 3 überläßt Friedrich der H auensteiner dem Lienliard v, Lewenberg „das Haus zu dein Star in Marlinger Pfarre mitsampt den Gerichten ze Marling und ze L&nan mitsampt dem Stab, Pannen und Zuvailen' (IStA. Urk. II, 1503). 156

2
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_160_object_3845284.png
Pagina 160 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
16. Gericht Stein unter Lebenberg. Lage : Das westliche Becken des Etschtales mit Mailing und Lana, zerteilt vom Ultner Bach, reicht aber nur bei Marling bis auf den Bergkamm, während Lana von diesem durch das Gericht Majenbufg abgeschnitten ist. — Einwohnerzahl rund 2900 im J. 1780. t Die ersten Erwähnungen der Ortsnamen und der Geschlechternamen für Lana, Marling und Tseherms und damit auch für die deutsche Besiedlung dieses Gebietes seit dem 11, Jh. siehe bei Stolz, Deutschtum in Südtirol

vorkommenden Uber einstimmung zwischen den Grafschafts- und Bistumsgrenze, denn Tseherms gehörte zur Pfarre Marling und mit dieser zum Bistum Trient, erst ein Stück Etsch aufwärts an der Töllbrücke begann das Bistum Chur, mit dessen östlichen Bereich der Vintsch gau sonst sich gedeckt hat. Lana (Leunon) wird in einer Aufzeichnung von 1090 zu Langobardia im Gegen satz zu Naturns in Venusta valle gerechnet 2 ). Sofeme nun spätere Angaben auf die Zugehörigkeit der Großgemeinde Lana zum Gebiete der Grafen

von Eppan hin deuten, stimmt dies mit jener ersteren Angabe überein, weil ja die Grafschaft Eppan dem langobardischen Herzogtum Trient angehört hat. (Über diese Graf schaft Eppan s. Abschnitt 20). Im J. 1231 verkaufte Graf Ulrich von Ulten dem Bischöfe Gerhard von Trient alle seine Vasallen und ritterlichen Eigenleute, die er „in episcopatu Tridentino seu in marchionatu comitatu et ducatu' inne hatte und als Ansitze derselben werden da angeführt Girlan, Altenburg bei Eppan, Tiesens, Ulten und Lana

(Lugungnamimf). Die Pfarre Lana hat auch stets zum Bistum x ) Forsch. Gesch. Tir. 10 S. 10; Tir. Urkundenbuch 1 S. 202. — Schermes für Tseherms kommt Öfters vor s. Stolz Dm. 3/1 S. 116. 2 ) Stolz Dm. 3/1 S. 104 Anni. 5; Arch. öst. Gesch. 102 S. 109. 3 ) Hormayr, Beitr. 2 S. 359, Or. StA. Wien.

3
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_161_object_3845286.png
Pagina 161 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Stein tinter Lebenberg Trient und nicht zum Bistum Chur wie der Vintschgau gehört, Ferner war das Tal inten, das nach Lana sich öffnet, sieher ein Bestandteil der Eppaner Grafschaft und es würde der natürlichen Lage und den geschichtlichen Beziehungen wider sprechen, wenn Lana nicht zu derselben Grafschaft gehört hätte. Die Herren von Leunan d. i. Lana sind das älteste nachweisbare Herren- gesehlecht des Ortes, seit einer Teilung im J, 1236 nennt sich ein Zweig nach ihrer dort gelegenen

als Angehörige des Dienst adels, der „nobiles de macinata' der Grafen von Eppan und Ulten bezeichnet, 1210 ausdrücklich als „advocati de Leunan' 1 ). Diese Yogtei war, wie sich aus den späteren Urkunden ergibt, über die Gemeinde Lana gemeint und mit einer Gerichtsbarkeit über diese verbunden. Bei einer Übertragung der Feste Brandis innerhalb ihrer Familie nehmen die Herren von Leuten die Rechtshilfe des Grafen Albert von Tirol in Anspruch und geloben sich gegenseitig Schutz vor dem Kaiser, dem König

die Vogtei und „das Gericht, das sie in der Pfarre zu Lana haben' ursprünglich als Lehen der Grafen von Fla von besessen und sie dann zu Eigen abgelöst, wurden aber von Herzog Meinhard von Tirol zur Zeit, als dieser die Feste Weineck bei Bozen eroberte (d. i. um 1270), gezwungen, ihren Besitz von ihm als „Fürsten des Landes' zu Lehen zu nehmen und ihm zu huldigen. Es hätte wohl keines besonderen Vorgehens seitens Meinhard bedurft, wenn der Bereich von Lana von früher her zur Grafschaft Vintschgau

4
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_162_object_3845288.png
Pagina 162 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Die Herren von Lana und die Grafen von Tirol im 13. Jh. nach Übernahme aller Besitzungen der Grafen von Eppan-Ulten, gefestigt worden ist. Die Grafen von Flavon, deren Hauptgebiet und gleichnamige Feste am Honsberg liegt, haben sonst in der Meraner Gegend wenig Besitz nachzuweisen 1 ). Es wäre mög lich, daß sie in dieser ganzen Darstellung mit den Grafen von Eppan verwechselt worden sind. In demselben J. 1248, in dem Gral Ulrich von XJiten und Eppan kinderlos gestorben ist, tritt Graf Albert

, das in Kriminalsachen vom Gerichte Stein zum Landgerichte Meran ebenso wie von den Gerichten Mayenburg und Ulten ber standen hat, eingeführt worden sein. Die formelle Belehnung mit den Lehen, welche die Grafen von Eppan vom Hochstifte Trient von früher her besessen haben, erhielt Graf Albert von Tirol im J. 1253 und sein Nachfolger Graf Meinhard 1259. Noch im J. 1271 gab der Bischof Egno von Trient den Herren von Leute den Wald in den Gemeinden Lana und Tisens (comunitates de Leunan und Tisenum

) der sich von Ackpfeif bis zur Etsch erstreckte, zu Lehen, um hier Rodungen anzulegen 2 ). Daß der Bischof von Trient damals noch eine so bedeutsame Verfügung über das Gemeindeland treffen konnte, war wohl nur möglich auf Grund seiner Lehenshoheit über das ganze Gebiet, die damals noch frisch wirkte, und ihn übet den Grafen von Tirol als seinen Lehensträger gestellt hat. Dieser hat aber doch bereits damals die normale Landeshoheit über jenes Gebiet ausgeübt. So nimmt er im J. 1265 die Leute und Güter, die zu Lana

das am Lech gelegene Kloster Raitenbuch besaß, in seinen Schutz und bestätigt die Belehnung seines Dienstmannen Tarant mit Gütern des Klosters Weingarten zu Lana und einen Schiedsspruch ebensolchen Bezuges 3 ). Daß 1248 in der vorerwähnten Sache der Burggraf von Tirol in Ver tretung des Grafen Albert von Tirol die Gerichtsverhandlung zu Lana geführt hat, ist wohl nicht als ein Beweis dafür aufzufassen, daß jener Beamte für gewöhnlich die Gerichtsbarkeit in Lana ausgeübt hat, sondern nur wegen

5
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_166_object_3845296.png
Pagina 166 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Zugehörige Gemeinden und Höfe; Grenzen Doch scheint ganz Niederlana eine geschlossene Gemeinde gebildet zu haben 1 ). Ebenso zählten zur Völlaner Terz des Gerichtes Stein nicht die ganze heutige Ge meinde Yöllan, sondern nur 19 Höfe derselben, die übrigen zum Gerichte Tisens. Auch diese beiden Gerichte waren nicht durch eine lineare Grenze geschieden, sondern griffen ineinander 2 ). Dennoch bildete auch Yöllan eine einheitliche Mark gemeinde (Tir. Weist. 4 S. 174) und von der Pfarre Lana

Tirol. 3 S. 103). Diese Einschränkung deutet am sichersten auf den grundherrlichen Ursprung dieser Gerichtsgewalt hin. Nach 1810 blieben Lana und Marling als Orts- und Steuergemeinden im bisherigen Umfange bestehen, nur die Höfe zu Völlan kamen mit der übrigen Ort schaft Völlan zur Ortsgemeinde Tisens, verblieben aber im Steuer verbände der Gemeinde Lana (Staffier 2 S. 775). Im J. 1854 wurde Völlan eine eigene Ortsgemeinde, bei der Anlage der Katastermappe 1856 wurde Völlan eine eigene

Katastralgemeinde, 1897 desgleichen Tscherms 3 ). Eine Beschreibung der Grenzen und des Schubverhältnisses des Gerichtes Stein findet sich im Stockurbare desselben vom J. 1592 (IStA. Urbare) und lautet: Die anstesK, confinenund gemerckt des gerichts Stain undter Lebenberg wohin und so weit die iurisdition und gericht Stain geet. Als erstlichen vom Langenstein herober- halben Kalls (Sp.-K. 19 IV Dorf im Etschtal gegenüber Terlan) in miten der lantstrass (die Straße von Kais nach Lana) liegend, der zwereh

noch auf ob dein schloss Loyburg (Sp.-K. Leonburg) zwischen dem Gottfrid (Hof der Ortschaft Ackpfeif Sp.-K.) und Sfceinmon (Hof der Fraktion Naraun Sp.-K.) durch an ein stainende wanten in Vellanertal (Sp.-K. Schlucht des Vellaner Baches), .. herunter dem Prindler 1 ), in der Klamb ob des Plateider hofs (Sp.-K.) her auf die lantstrassen (die von Völlan nach Lana führt), volgents der lantstrassen ab unz zum stainpogen an der Metzgpank am Gries®)... hinauf gegen dem Norwalt 8 ), hinab an das Höldental 7 ), vom Höldental

6
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_169_object_3845302.png
Pagina 169 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Niederlana gebräuchlich. das nach, dem Aussterben der Herren von Leunenburg bei deren Stamm verwandten, den Herren von Brandis als tirolisches Lehen geblieben ist 1 ). Trotz seiner Kleinheit hatte das Gericht stets eine durchaus selbständige Verwaltung Vinter einem Richter, der zugleich Gerichtsschreiber war, laut seiner Verfachbücher. 1810 wurde dieses echte, uralte Patrimonialgericht aufgehoben und dem Landgerichte Lana einverleibt (kgl. Bayer;. Regierungsblatt 1810 S. 925). Gemäß

seiner Entstehungsart besaß das Gericht Niederlana keine räumliche Abrundung, sondern die ihm unterstehenden Höfe und Güter lagen verstreut innerhalb des Gerichtes Stein und seiner Teilgemeinden von Mitter- und Nieder lana. Des Näheren gehörten laut der Angabe von Tarneller im AöG. Bd. 101 S. 388ff., die sich auf den Steuerkataster von 1775 stützt, in Niederlana. 13 Höfe und Güter, nämlich. Schaff er, Ort, Mesen, Kerzenmacher, Hasenwirt, Kinderle, Schwarz!, Pali, Gradler, Schrentewein, Gaul, Schauberle, Stauder

der sachlichen Kompetenz des Gerichtes Niedeilana gegenüber dem Gerichte Stein weist auf seine Entstehung aus grund- und leibherrlicher Befugnis hin. Demnach hatte der Richter von Nieder lana Personen, die einen Frevel, d. i. ein leichteres Vergehen begangen hatten, dem Richter von Stein zur Abstrafung zu übergeben, durfte sie also nicht selbst abstrafen, ferner durfte er solche, die eines schweren Verbrechens, einer Malefiz, beschuldigt wurden nicht direkt dem Landrichter von Meran übergeben

, auch jene, die zum Gerichte Stein gehört haben 2 ). Nicht nur innerhalb von Niederlana, sondern der ganzen Gemeinde Lana haben die Herren von Brandis das seit dem 13. Jh. bereits nachzuweisende Recht der Vogtei über jene Gemeinde besessen. Diese bezog sich einerseits auf die Bestellung des Pfarrers wie auf die Verwaltung der Gemeinde als Markgenossénschaft. Die Herren von Brandis waren, wie man sagte, ,,die Vorgeher' der Gemeinde, führten 1 ) IStA. Kod. 18 f. 92; Tir. Lehenauszug f. 153 ff. AB. 1 Nr. 1473; Tir. Weist

7
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_153_object_3845270.png
Pagina 153 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
nach einem von vornherein geschlossenen Dorfschafts- oder Gemeindegebiete, wie dies etwa bei Schenna der Fall gewesen, kann hier deswegen kaum erfolgt sein, weil zum Gericht Burgstall, nach späteren Angaben auch Höfe in Lana gehörten, der grundherrschaftliche Verband also ganz offenkundig bei der Schaffung des Gerichtes den Ausschlag gegeben hat. Auch noch zur Zeit des Katasters von 1778 (IStA.) waren sämtliche 20 Bauerngüter, aus denen Burgstall bestand, bis auf eines der Grundherrschaft des Gerichtsinhabers

unterworfen. Übrigens ist über die dorfschaftliche Zugehörigkeit Burgstalls in früherer Zeit nichts bekannt, kirchlich zählte es zu Lana; und es ist wohl möglich, daß sich wie bei Vorst auch hier die selbständige Gemeinde erst mit dem Gerichte gebildet hat. Seit 1344 war Pflege und Gericht Burgstall immer in Verbindung mit dem Gericht Mölten (Herrschaft Greifenstein) und teilte alle dessen Gerichtsherrschaften bis 1651. Damals teilten die Söhne des letzten Pfandinhabers Wilhelm Hohenhauser, Uriel

1 ). Weiters gehörten noch zu letzterem das Jörgen- und Langasangut zu Niederlana, Putz- und Jaistengut in Oberlana und das Obergloningergut zu Tscherms. Diese Höfe, die schon früher einzelne Gemeinde umlagen nach Lama zahlten, wurden im J. 1810 vom Gerichte Burgstall getrennt und dem Gericht Lana zugewiesen. (Tarneller, Hofnamen AöG. 100 S. 301, mit zum Teil .veränderten Hofnamen [Langasan- oder Eöstenhof, Mayerputzenhof, Oberjaisten- oder Kxöllerhof, Glaimserhof], IStA. Kameralarch. 100, 3292 und Bayer

8
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_174_object_3845312.png
Pagina 174 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
von Tisens für Herrn Jörg den Häl 1405 (Stolz, Deutschtum 3/2 S. 238 u. 242 f.). 1570 ging die Pfandschaft an die Herren von Römer über, 1592 an die von Lidi, 1648 an die Grafen von Brandis. Von ihnen löste der Staat 1831 die Pfandschaft ab und vereinigte das Gericht mit dem Land gerichte Lana (Egger, Tir. Weist. 4 S. 165). Der erste Beleg für das mutmaßlich viel ältere (s. oben S. 155) Schub Verhältnis des Gerichtes Tiesens zum Landgerichte Meran ist eine am 30. April 1483 vom Richter

) figuriert dasselbe als eine Gemeinde Tiesens des Landgerichtes Lana, in welche alle oben genannten Untergemeinden zusammengezogen waren 2 ), im J. 1854 konstituierte sich aber Völlan wieder als eigene Ortsgemeinde 3 ). Doch wurden bei diesen Veränderungen die überlieferten Außengrenzen der einzelnen Drittel des Gerichtes und somit dieses letzteren selbst nicht berührt, so daß sie zur Rekonstruktion der alten Gerichtsgren zen benützt werden können. Nur der heutige Grenzverlauf zwischen den Gemeinden

Völlan und Lana ist zu diesem Zwecke unbrauchbar, da die alte Gemeindegrenze *) IStA. Kod. 282 fol. 103; Kod. 277 f. 1 ; Kod. 106 f. 38; Urk. I, 3190. 2 ) IStA. Bayer. Kriegsadministrationsakten Fasz. 66 Nr. 18. Staffier 2, 775. 3 ) Landesregierungsblatt 1854 I, 202 und II, 74.

9
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_137_object_3845238.png
Pagina 137 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

bis zum Gargazoner- oder Aschlerbach. Das ist der Umfang der drei Land- bzw. Bezirksgerichte Meran, Lana und Passeier, wie sie seit 1817 bzw. 1849 bestanden, und des politischen Bezirkes oder der Bezirks hauptmannschaft Meran, die allerdings erst seit der Errichtung einer eigenen Bezirkshauptmannschaft Schlanders für den Vintschgau im J. 1901 auf diesen Umfang verringert worden ist 3 ). Obwohl der größere Teil des Landgerichtes Meran *) Stolz, Gesch. d. Gerichte (AöG. 97) S, 288 f. Sartori, Steuerwesen S. 320

des Burggrafen amtes, ebenso Grimm, Das Burggrafenamt in Tirol (1909) S. 1 f. Doch sagt dieser irrig, daß Staffier Passeier nicht zum Burggf afenamt rechne. T a r n e 11 e r , Die Hofnamen des Burggrafen amts S. 25 bezeichnet als Burggrafenamt im heutigen engeren Sinne die Talgegend von Meran vom Schnalserbache bis Gargazon und die beiden Gemeinden Marling und Lana am rechten

10
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_171_object_3845306.png
Pagina 171 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gerichtsbarkeit des Stiftes Weingarten zu Lana Die Urkunde Herzog Meinhards ist allerdings nicht in einer derartigen Form über liefert, daß wir nach äußeren Merkmalen ihre Echtheit und damit die Objektivität des von ihr behaupteten Tatbestandes überprüfen könnten. Doch muß sie wirklich in Form eines Originals ausgestelt gewesen sein, denn im J. 1327 erwirkte das Stift von der Herzogin Ofmia, als Inhaberin des Gerichtes Stein die Erklärung, daß gemäß vorgelegter kaiserlicher und des Herzogs

Meinhard von Tirol Briefe der Abt von Weingarten „über desselben gotzhus lut und gut richten sol und niement ander, wie er gehaisen ist' und daß sich das Gericht Stein davon auch fürderhin halten solle 1 ). In einem, wohl im 14. Jahrhundert geschriebenen Hofrechtsweistum des selben Stiftes findet sich daher auch der Satz: „das wir (nämlich das Stift Wein garten) ain besmnder gerieht haben ze Lönnen (Lana), was die unser ze schaffendt gewinen under ainandern, da missend sy recht nemen vor uns.' Jedoch

das Stift war nicht im Stande auf die Dauer diese Gerichtsbarkeit zu behaupten, da ja in Tirol überhaupt die grundhenliche Gerichtsgewalt ohne geschlossene Hofmarken — und eine solche hatte Weingarten in Lana nicht — fast nirgends zu gedeihen ver mochte. Das Gericht Mayenburg erklärte schon in seiner 1315 abgefaßten Gerichts ordnung, daß ihm die Weingartner Höfe, die in seinem Bereiche gelegen seien, in allen Sachen, außer in reinen Urbarangelegenheiten unterworfen seien 2 a . Im Gerichte Stein

11
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_127_object_3845217.png
Pagina 127 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol schiiis in die Etsch mündender Seitengraben ist, wird dadurch angedeutet, daß be reits damals das Gebiet, das später als das Landgericht Meran oder als das Burggrafen amt bezeichnet wird, gegenüber der übrigen Grafschaft Vintschgau bereits eine ge wisse Sonderstellung erlangt hat. An der Töll war auch eine Brücke über die Etsch und von dieser führte auf deren rechtem Ufer eine Landstraße von Vintschgau hinab gegen Lana, auf dem linken gegen Meran

genannt, der sicherlich Burggraf auf Tirol gewesen ist, während für den Eberhardus purchgravius in einer Bozner Urkunde von 1237 dies fraglich ist (Acta Tirol. 2 Nr. 829 u. 911). Laut einer Urkunde von 1248 sitzt „Bertoldus bur- gravius in judicio loco domini sui Alberti comitis de Tyrol juxta ecclesiam s. Lau- rentii aput Leunam' (Lana) und entscheidet einen Streit betreffs Güter des Klosters Weingarten dortselbst (Württemberg. Urkb. 4 S. 180). Der Burggraf führt also den Vorsitz im Gerichte

12
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_170_object_3845304.png
Pagina 170 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Zugehörige Höfe; Stift Weingarten bei ihren Versammlungen den Vorsitz und genossen Bevorzugungen bei den Nutzun gen der Gemeinde. Gerichtsbarkeit war damit keine verbunden 1 ), 17a, Gerichtsbarkeit des Stiftes Weingarten. Das Stift Weingarten (nördlich von Bodensee) besaß zahlreiche Güter in Lana, Tisens und IJlten seit dem 11. Jh. 2 ). Die Vo gt ei führten hierüber die Grafen von Eppan-Ulten, von denen sie im J. 1266 auf Graf Meinhard von Tirol überging 3 ). Wie sich bis dahin

Herzog Welfs für das Kloster Weingarten vom J. 1090 gesehen und von seiner Giltigkeit sich überzeugt zu haben, bestätigt ferner den in seinem Lande gelegenen Besitz des Stiftes und das Recht desselben auf freie Wahl und Entfernung des Vogtes im Falle ungerechter Amtsführung des letzteren. Der darauf bezügliche Passus ist wörtlich aus der Urkunde Welfs herübergenommen 6 ). 1 ) Brandis, Verfassungsgesch. d. Gem. Lana in Zt. Fe'rd. 18 S. 161 ff. ; Familienbuch der Bran dis S. 14 ff. Siehe ferner oben

13
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_176_object_3845316.png
Pagina 176 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Gericht Ulten, Entstehung Burg als dieses selbst den Anlaß gegeben hat 1 ). Möglich, daß im Zusammenhange damit eine Teilung des alten Sprengeis der Grafschaft Eppan stattgefunden hat, sichere Belege fehlen aber hierüber (über die Grafschaft Eppan im ganzen s, Ab schnitt 20). Jedenfalls hat das Gebiet, welches diesen Grafen von Ulten zugewiesen war, noch weitere Unterteilungen erfahren, denen die Gerichte Lana und Marling oder Stein unter Lebenberg und Tisens oder Mayenburg entsprechen. Wohl

das Gericht Ulten auch eine einheitliche Markgenossenschaft und Pfarre, diese hatte bis ins 18. Jh. das Recht der ,,Grasfahrt' d. h. der Weide mit ihren Schafen auf allen Wiesen der Gemeinde Lana 3 ). Das Gericht bildete auch später eine einheit liche Dingstätte und all dies zeigt Beziehungen zu einem Sprengel der älteren Grafschaftsverfassung an. Wenn 1308 und 1331 der Titel „Richter des Tales Ulten' verwendet wird (AB. 1 Nr. 1593 u. IStA. Pb. 1009), so weist dies auf den räumlichen Begriff

14
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_168_object_3845300.png
Pagina 168 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
3 ). 17. Gericht Niederlana. Während die offenbar durch direkte Belehnimg seitens der Inhaber der Graf- sehaftsgewait übertragene Gerichtsbefugnis der Herren von Lanaburg zu Marling und Lana von Graf Meinhard II. noch vor Ende des 13. Jh. abgelöst wurde, ver mochten erstere dortselbst eine Gerichtsbarkeit zu behaupten, die aus einer anderen Quelle herstammte, wie ich bereits oben S. 155 f. angedeutet habe. Im J. 1296, also bereits nach vollendeter Neukonstituierung des landesfürstlichen Gerichtes Marling

, versprachen sich die Herren von Lanaburg und die mit diesen stammverwandten Herren von Brandis gegenseitig, weder von ihren Yogteirechten noch von ihrer Gerichtsbarkeit in Lana etwas zu veräußern (Archivber. 1 Nr. 1215 und 2187) und als die Brandis im J. 1310 ihre Besitzungen, die sie schon 1295 dem Landes fürsten zu Lehen aufgesagt hatten, von Herzog Otto neuerdings empfingen, wird darunter auch genannt: „Das Gericht über alle ihre Güter, Eigen und Lehen und über alles, worüber sie diesseits

15
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/LBS_1/LBS_1_135_object_3845234.png
Pagina 135 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Das Schloß Tirol war — nachweisbar seit dem Ende des 13. Jh. — auch der Sitz eines besonders reichen Urbar amtes der Grafen und Landesfürsten von Tirol, dessen Güter und Gülten sich in der Hauptsache über das Burggrafenamt i. e. S., d. i. links der Etsch, ausdehnten, zum geringen Teil auch über Marling, Lana, Mölten und über das Gericht Nauders. Dieser „Gelt von Tyrol', oder dieses „Officium in Tyrolis', wie es um 1300 genannt wird, wurde damals

, auf dem Schlosse Stein für Marling und Lana und ebenso auf dem Schlosse Ulten für das gleichnamige Tal 1 ). In einem Urbar von 1414 wird dieses Urbaramt das „Kellenamt ze Tyrol', seit dem 16. Jh. das „Kellenamt an Meran' genannt, weil es inzwischen in der Stadt in der landesfürstlichen Burg seinen Sitz aufgeschlagen hat. Der Ausdruck „Keller' entspricht dem lateinischen „canipa', war jedenfalls auch früher für jenes Amt üblich und in den Rait- büchem nur in das Lateinische übersetzt. Die Form „Kellen

16