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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1929
Neue Beiträge zur Geschichte des Niederlagsrechtes und Rodfuhrwesens in Tirol
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Pagina 77 di 136
Autore: Stolz, Otto / Otto Stolz
Luogo: Stuttgart
Descrizione fisica: S. 144 - 173
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 22,2
Soggetto: g.Tirol ; s.Stapelrecht ; z.Geschichte 500-1500 ; <br />g.Tirol ; s.Güterverkehr ; z.Geschichte 500-1500
Segnatura: II 102.448
ID interno: 218088
Seel- gruppWissenschaft, die sich im übrigen grundsätzlich mit meiner, von ihnen aber Übergangenen „Seelgrupplehre' deckt, hat sich nun noch eine Kern Wissenschaft gebildet, die zwar auch vom Seelischen ausgeht, aber doch nur von einem Seelischen ganz bestimmter Art, von dem auf andere gerichteten Wollen und dem damit verbundenen Han deln, Ausgegangen ist diese vor allem in Kreisen der Rechtswissen schaft bestehende Grnppwissenschaft wohl von Max Webers „ver stehender Soziologie' (Logos IV, 1913

'. sondern mehr „Gesellschaftslehre' im Sinne von Hesel und von T önnies und wird deshalb auch von ihrem jetzt eifrigsten Vertreter, von Fbttz Sandes , in seinem wichtigen Aufsatz „Der Gegen stand der reinen Gesellschaftsichre' so genannt-). Ein weiterer Vertreter dieser Richtung, der GruppBeelgruppwisaen- schaft, iti neuesten» Fäitz Lrwy in seiner, von Max Weher , dein Rechtsphilosophen Siegfried Marce , dem Juristen Max Adler und 1) Jahrbich Sir Philo«, o. phioom, Forschung I (1913). 2) Archiv i. Sozial

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1929
Neue Beiträge zur Geschichte des Niederlagsrechtes und Rodfuhrwesens in Tirol
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Pagina 26 di 136
Autore: Stolz, Otto / Otto Stolz
Luogo: Stuttgart
Descrizione fisica: S. 144 - 173
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte ; 22,2
Soggetto: g.Tirol ; s.Stapelrecht ; z.Geschichte 500-1500 ; <br />g.Tirol ; s.Güterverkehr ; z.Geschichte 500-1500
Segnatura: II 102.448
ID interno: 218088
durch die über das ganze Land Tirol einheitlich gebietende landesfürstliche Gewalt aus wirtschafts politischer Erwägung eben neu geschaffen worden ist, daß bie- bei der Vorteil des Landesfürsten als Inhabers der Verkehrs regale und die organisatorische Kraft der Gerichts- und Gemeinde verbinde, nicht aber irgendwelche grun d li errs eh aftl ich e Interessen ausschlaggebend gewesen sind. Trotz meiner, wie ich glaube, reichlich belegten Ausführungen hat Max Weber in. seiner Wirt schaftsgeschichte (1924) S. 187

nicht den Znsammenhang in der sozialen und rechtlichen Orga nisation bedingt hat, so auch nicht beim ßodfuhrwesen. Man muß sich eigentlich wundern, daß Max Weber , der die gründ end hofrechtliche Theorie für die Entstehung der Handwerks- ziinftc ablehnt, eine solche beim Frachtwesen anerkennt. Wenn dann M. Weber a, a. 0. weiter meint, „daß ein systematischer Betrieb im Rottfuhrwesen sich erst entwickelt habe, als die Städte dasselbe in die Hand genommen hatten', so gibt er damit wohl selbst zu, daß das spatere

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