¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
1^0 Kap. IV. Tramin, Rnrtatsch, Margreid usw. 88, 91, 92, 93, 118). Mit diesen beiden Worten soll die rechtliche Eigen schaft der von Bischof Friedrich von Trient begründeten besonderen Tra miner Leihe bestimmt -werden. 1 ) Daß gerade der für die Besiedlung des Bodens wichtigste Rechtsbegriff fast ständig mit einem deutschen Worte ausgedrückt wird, ist ein sehr starker Hinweis, daß eben diese Besiedlung von Menschen deutscher Sprache und Volksart getragen worden ist. Daß aber beide Ausdrücke
häufig nicht genau der deutschen Aussprache ge mäß geschrieben wurden, das ist eben damit zu erklären, daß die älteren Notare, die für Tramin die Urkunden schrieben, aus Trient stammten und Romanen waren, daher die deutschen Worte nicht richtig wiedergeben konnten. Dasselbe zeigt sich ja auch bei der Schreibung der örtlichen Eigennamen, man betrachte nur die Formen, die für den Flurnamen Hirschsprung sehr häufig in den Notarsurkunden auf scheinen. 3 ) Was sich aber einmal in die Formeln
der Notarsurkunde eingelebt hatte, das hatte ein zähes Leben, ward von den späteren immer wieder übernommen. Die anderen deutschen Worte, die wir in den lateinischen Urkunden aus Tramin und Umgegend finden, sind: Gerutum (Gereut), es ist besonders bedeutsam, daß gerade für den Begriff der Rodung schon im Jahre 1227 eine deutsche Bezeichnung sich vordrängt, und zwar am Fennberg (unten Reg. n); ferner Puricstal (Burgstall) zu Entiklar (Reg. 22); Rissa (78), mundartlich die Risn, eine glatte und steile Gasse
auch hier unmittelbar der Umstand, daß in lateinischen Urkunden Hof- und Flurnamen mit Vorsetzung einer deutschen Präposition eingefügt werden, was für Tramin und Kurtatsch seit dem Ende des 13. Jahrhunderts vorkommt, z. B. ,,in der Groabe“ (unten Reg. 60a), ,,ime Fach" (65a), ,,aus der Au“ (99), „am Stadle“ (103), „auf Plan“ (128a), „in der Rigel" (122a u. iZoa), „an der Gasse“ (66b), „an der Cargasse“ (134a), „an dem Steinacher“, „auf dem Sant“ (150a), „an demEkke, zu Preitpach“ (152a) u. a. 4 ) Auf zwei
zeigt auch eine Urkunde von 1372 (Reg. 141a), doch liegt diese nur in einer späteren deutschen Übersetzung vor, und es ist zwar wahrscheinlich, aber nicht ganz sicher, daß jene im latein. Text auch schon mit deutschen Präpositionen gebildet waren.