¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
. Tagesordnung: 2. Abstimmung über den Punkt 12 der Tagesordnung vom 1 ^ 2 ^: Vertrag Eomm. Omodeo mit Etschwerke über Ausbau der zweiten Gefallsskufe Vlarlmg. (Protokoll Nr. 58.) Bürgermeister Dr. Max M a r k a r t : Ich be merke, daß heute vormittags die Herren Ing. Heinrich Delugan, Viktor Gobbi und Arthur Vasak im Bürgermeisteramte vorgesprochen haben und in sagenden drei Belangen um Auf klärung, bzw. eventuell mögliche Aenderung er suchten : 1. In der Urkunde ist wohl angeführt das Datum
, von welchem ab die Jahre lausen, in nerhalb welcher Periode der Bau der Werks anlage der neuen Zentrale fertiggestellt fein muh, mit der Bezeichnung, vier Jahre vom Tage des Konzefsionsanfuchens, jedoch ist in der Urkunde keine Befristung enthalten für die Zeit des Konzessionsverfahrens. Dieser Punkt klärt sich folgend auf: Omodeo trat ursprünglich an die Etschwerke heran, daß die Konzefsions- werbung auf seinen Namen geschehe, Wirhaben dies abgelohnt und in den. Vertragspunkt I die Klausel ausgenommen
: „Das Konzesstonsver- fahren wird auf den Namen der Etfchwerke fortgesetzt werden mit den Modifikationen, welche von Omodeo vorgeschlagen werden zum Zwecke, die Ausnützung der zweiten Gefällsftufe zu erhöhen oder zu verbessern.' hierdurch« find die Etfchwerke jederzeit in der Lage, jene Schritte zu unternehmen, welche zur Erreichung der Konzession führen. Es war daher eine Zeit bestimmung für die Konzessionserteilung nicht integrierend. Uebrigens setzen die Etschwerke keinen Zweifel in die Ernstlichkeit
habe, ihr das Wahlrecht Dollar oder Lire eingeräumt werden müsse. Dort aber, wo sie zu bezahlen habe, haben wir kein Interesse, dem Gläubiger das Wahlrecht zwischen Dollar oder Lire angutragcn, sondern bleiben auf dem Standpunkt der Lire bestehen. Wiktor Gobbi: Anläßlich der vorgestrigen Gemeinderatssitzung, wo wir zum ersten Male hörten, daß die Ausnützung der zweiten Ge- sällsstufe Marling an Dritte verkauft werden sollen, waren wir alle überrascht. Der Segen der Etschwerke ist uns bekannt. Die zweite Gefälls
- stufe sollte als ein Nachlaß für unsere -Kinder und Kindeskinder für den Fall reserviert wer den, als die Etschwerke nicht in der Lage wären, die nötige Energie für Bozen und Meran zu liefern. Später sind die Schnalstalwerke erbaut worden. Wir wissen, daß diese weitaus mehr kosteten, als präliminiert war, hingegen die Leistungsfähigkeit hinter der angenommenen bedeutend zurückblieb. Daher die allgemeine An sicht, daß die Ausnützung der zweiten Gefälls- stu-fe eine Sache fei, die doppelt reichlich