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Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 19 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
Herrn Ing. Comm. Angelo Omodeo Wir bestätigen, . von Ihnen nachfolgenden Schlußbrief erhalten zu haben, den der Verwal- tnngsrat der Etschwerke der Städte Bozen und Meran in seiner Sitzung vom 27. Juli 1923 einstimmig angenommen hat, mit dem Anträge an die Gemeinderäte der Städte Bozen und Meran, das durch den Schlußbrief zu Tage tretende Uebereinkommen zu genehmigen. „Zwischen den Etschwerken, offene Handels gesellschaft, handelsgerichtlich protokollierte Firma, Elektrizitätswerke der Städte

wird, daß die Etschwerke ein Konzessionsgesuch anhängig haben, welches die zeitliche Priorität gegenüber den anderen kon kurrierenden Gesuchen besitzt, mit dem Begehren der Konzession für die Ausnützung der 2, Ge sa llsstufe der Etsch mit Fassung des Wassers vom Unterwasserkanal der bestehenden Zentrale Töll und Wiederzuleitung in die Etsch bei Marling. Die Etschwerke haben sich bereit erklärt, sämt liche ihnen aus dem Konzessionsgesuche anwach senden Rechte an Herrn Ing. Angelo Omodeo oder an die an seine Stelle

tretenden Personen oder Körperschaften abgutreten, sofern die an Stelle der Etschwerke tretenden Konzessions träger den Etschwerken, bzw. den Städten Bozen und Meran unter den nachaufgezählten Bedingungen bestimmte Mengen elektrischer Energie — erzeugt durch die Ausnützung dieser zweiten Gefällsftufe — zur Verfügung stellen- Es hat sich Herr Ing. Omodeo für seine Per son oder die an seine Stelle tretenden Personen oder Körperschaften bereit erklärt, alle aus dem Konzessionsansuchen den Etschwerken

gegenüber erwachsenden Wirkungen so zu übernehmen, als ob er an Stelle der Etschwerke getreten wäre, wobei er ebenfalls alle Verpflichtungen für die den Etschwerken zu'reservierende Energie über nimmt. Dies vorausgeschickt, gelangen die Parteien durch wechselseitige Annahme zu folgenden unauflöslichen Vereinbarungen': I. Das Konzessions-Verfahren wird aus den Na men der Etschwerke fortgesetzt werden mit den Modifikationen, welche von Ing. Omodeo vor geschlagen werden, zum Zwecke, die Ausnützung

der zweiten Gefällsstufe zu erhöhen oder zu verbessern. Sobald daher die Ctschwerke zur Unterserti- gung des Disziplinares gerufen werden, wie es vom Gesetze vorgeschrieben ist, um die definitive Konzession zu erwerben, sind die Etschwerke be reits jetzt verpflichtet, an ihrer Stelle und ihrer statt für die Unterfertigung des Disziplinares selbst und ^ für die darauffolgende Erwerbung der Konzession den Herrn A. Omodeo oder feine Milano Gesellschaft oder die Körperschaft vorzustellen. Diese Verpflichtung

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Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 20 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
Recht, die angesorderten Energiemengen bis zum Ausmaße von 1000 Benützungsstunden abzuberufen, in der zweiten Periode bis zum Ausmaße von 1600 Benützungsstunden, in der dritten Periode bis zum Ausmaße von 2000 Be nützungsstunden, in der vierten Periode bis zum Ausmaße von 2600 Benützungsstunden. Die Etschwerke garantieren eine jährliche Mindcstabnahme der Hälfte Benützungsstunden, welche als Maximalstunden vorgesehen sind. elf Der von den Etschwerken auf Grund obge nannter Berechtigungen

abgenommene Drei- phasen-Wechfelstrom wird bis zu 1000 Be- nützungsstunden nach Zähler zum Preise von 4 Cent, pro Kilowattstunde, über 1000 Be nützungsstunden zu 5 Cent, pro Kilowattstunde, bei Uebergabe im Kraftwerke mit der Perioden zahl der Generatoren der Etschwerke bezahlt. Hierbei ist der Preis von 6 Cent, vereinbart lediglich für jene gelieferten Energiemengen, welche über die 1000 Benützungsftrmden hinaus geliefert werden. Dieser Strom wird von den Ctschwerken in regelmäßiger Weise mit auf drei

trägt das Stromlieferungsunternebmen. Dis erforderlichen Auslagen für die eventuelle Transformation auf höhere Spannung, sowie jene für die Uebertragung an die Verbrauchs stelle gehen vollständig zu Lasten der Etschwerke. Mir alle sonstigen, nicht ausdrücklich genann ten Modalitäten wird auf die bei derartigen Lieferungen gebräuchlichen praktischen und tech nischen Normen verwiesen. k) Die elektrische Zentrale wird in dem Ber- waltungsgebiete der Stadt Meran, sowie und insoweit die Eingemeindung

mit der Gemeinde Untcrmais Platz greift, erstellt. Für den Fall, als die den Ctschwerken, bzw. den Städten Bozen und Meran vorbchaltenen Rechte im Disziplinäre der Konzession nicht ge schützt werden können, so wird der Konzes- sionsträger verpflichtet sein, einer Hypothezie- rung der Zentrale im ersten Range zuzustim- men. Die Kosten der Hypothezierung gehen zu Lasten der Etschwerke, bzw. der Städte, mit der Berechtigung des Konzessionsträgers, die Hy pothek durch eine entsprechende andere, den Par teien

genehme Garantie zu ersetzen. g) Fug. Omodeo sowie sein Vertreter oder Rechtsnachfolger verpflichten sich, keine elektrische Energie innerhalb des gegenwärtigen Konsum gebietes der Etschwerke oder dessen zukünftigen Erweiterungen in einer Entfernung von zehn Kilometern Luftlinie von jedem Punkte der heutigen Grenzen des Konsumgebietes an Dritte zu liefern, noch den Ctschwerken direkt oder in direkt eine wie immer geartete Konkurrenz zu machen. Die Etschwerke verpflichten sich da gegen, die aus der neu

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Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 6 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
Eomm. Omoideo .war durch den Verwaltungs rat der Etschwerke Caio. Ing- Rod. Bellipani ach unsere Werke mild unsere Konzefsionswer- dung aufmerkfà gemacht uNd dieser Initiative ist es zu danken» wenn vie Ctschwerke über haupt in die Lage kamen, aus ihrer Konzessions werbung Nutzen zu ziehen. Auf Seite Ing. Omodeos intervenierten bei Den nun folgenden -Verhandlungen eine Reihe von -Persönlichkeiten «aus Der Gesellschaft Monte- catinis, unter ariderem Comm. Donegani, Der Präsident von Montecatini

, Comm. Mezzena, ein Administrator von Mjontecatini, Comm. Ga ietti, einer Der Generaldirektoren von Mcmte- ratini, während ans Seite der Etschwerke cm den Verhandlungen über Die Marlinger -Ge- sällsisürfe ständig teilnahmeni: Cav. Bellepani, Ing. Delugan, Der technische Direktor Zikelp u>nd ich. Ing. Oomödea bzw. Montecatini erklärten, sie seien an Die Städte lediglich deshalb heran getreten, um nicht ein neues .wasserrechtliches Verfahren anhän.gig machen zu müssen und hierdurch bei einer Bewerbung

der Städte als Verhandlungspartei gegenüber der mächtigen Jnd-ustriegesellfchaft Montecatini war eine außerordentlich schwere. Durch Das unheilvolle Versäumnis nm Konizes sionserwerb seit dem Jahre 1913 besahen die Etschwerke als VerhanDlun-gispartei gar nichts als ein Kvngessionsansnchen, >das nach den ge setzlichen Bestimmungen absolut ausscheiden müßte. Für die Städte Bozen Und Meran kamen nun folgende schwerwiegende Fragen in Betracht: 1. Unbedingte Erhaltung des Töllwerkes. Würde die Konizession

de- endet haben und hätte den Anfang vom Ende der Ctschwerke bedeutet, ito diese selbstverständ lich den gesteigerten -Licht- und- Krastbedürfnissen nicht hätten Rechnung tragen können und die Monopolstellung der Etschwerke Durchbrochen- gewesen wäre. Den Städten Bozen und Meran muhte Daher alles Daran gelegen sein, die Töll- werke sich zu erhalten. 2. Erhaltung der Monopolstel lung der E tfchw-e r k e. Der Besitz Der Wasserkraft bei Marling in Händen Dritter wäre einem Durchbruch der Monopolstellung

der -Etschwerke in deren Kon- sumgebiet -gleichgekommen. Nach dem gelten den Gesetze des Königreiches existiert ein Mono polrecht der Gemeiàn lediglich für öffentlich« Beleuchtung und jeder .Dritte Besitzer der Was serkraft bei Marling war in Die Lage versetzt in das Stromgebiet Der Etschswerke Licht und Kraft zu Konkurrenzpreisen zu liefern und hier durch Daq wirtschaftliche -Unternehmen Der Etschwerke zu zerstören. Die Städte muhten also sich Diese Monopolstellung sichern

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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 15 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
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Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
. 49; Schriftführer: Heinrich Hager. Tagesordnung: 12. Vertrag Eomm. Omedeo mit Etschwerke über Ausbau der zweiten Gefällsstufe Marling. (Protokoll Nr. SS.) Referent Bürgermeister Dr. M a r k a r t : Im Jahre 1913 haben die Etschwerke um die Konzession zur Ausnützung der zweiten Ge fällsstufe Marling durch Fassung der Etsch beim Unterwasserkanat Mariing und Ausnützung eines Gefälles von 140 Metern bei Marling nachgesucht. Dieses Konzessionsansuchen! wurde während des Krieges nicht behandelt. Nachdem Kriege traten

Wassermengen zu Grunde legten, welche diese nach dem Wasser kataster nicht führte. In finanzieller Beziehung erschien das Pro jekt Etschwerke als ausbaufähig, da es ein Kostenerfordernis von rund 28 Millionen be deutete und die Aufbringung dieses Kapitales innerhalb der Grenzen der Möglichkeit und Leistungsfähigkeit steht. In der Frage des Zuvorkommenz standen die Etschwerke in erster Linie. Eine Konzessions- erteilung für die zweite Gefällsstufe Marling ist bis heute nicht erfolgt. Die Sachverständigen

hatten den konkurrierenden Konzessionswerbern den Rat erteilt, -sich über ihre Projekte gütlich zu einigen, was angesichts der Verschiedenheit der Projektsentwürfe eine Unmöglichkeit schien. Die Etschwerke und damit die Städte Bozen und Meran besitzen ein wesentliches Interesse an dem Zustandekommen des Ausbaues der zweiten Gefällsstufe Marling. Dieses Interesse ist in folgender Weise begründet: a) Der Bestand des Töllwerkes ist davon ab hängig, daß einem Konkurrenzprojekte mit der Entnahme des Wassers aus der Etsch

bei Plaus die Konzession erteilt wird und damit die Töll- werte stilliegen; b) die Etschwerke haben ein Interesse, ihr Konsumgebiet vor fremder Konkurrenz zu schützen. Bisher schützten die mit den Gemeinden abgeschlossenen Stromlieferungsverträge, welche den Etschwerken das Recht gaben, allein elektri sche Energie durch das Gemeindegebiet zu führen. Das elektrische Wegegesetz des König reiches durchbricht dieses Monopol und läßt es nur aufrecht für die öffentliche Beleuchtung der Gemeinden

. Diese Erwägung war maßgebend, als die oberitaiienische Industrie, geführt von Eomm. Omodeo, an die Etschwerke herantrat mit dem Ersuchen, einen Vertrag über die zweite Gefällsstufe Marling und über die Aus nützung dieser Wasserkräfte abzuschließen. Die Etschwerke legten drei Vertragsgrundlagen vor: 1. Ausbau der zweiten Gefällsstufe durch die Etschwerke und Abnahme der Energie seitens Omodeo. 2. Gesellschaftsbildung zwischen Etschwerke und Omodeo zur Ausnützung der zweiten Ge fällsstufe. Z. Ausbau

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Categoria:
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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 10 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
, daß die Etschwerke an Gemeindeabgaben rund 170.000 Lire geleistet hatten und die Unternehmungen Montecatini in unserem Gebiete größere Quan titäten von Energie verbrauchen und verarbei ten als -die Etschwerke. Es müßte sohin einem solchen Unternehmen eine entsprechende Steuer kraft und Steuerlast zugetraut werden können. Hierbei ist die Frage der Elektrizitätsabgabe unberührt. Hierzu tritt noch folgendes: Monte- oatini war vertraglich verpflichtet, die Zentrale am linken Etschuser zu erstellen, die Stadt

der Etschwerke mit dem Bau der Leitung Töll- Zentrale Marling im Betrage von rund 650.000 Lire resultieren. Ueberdies fordert Punkt 3 eine Transforma- torencmlage auf Rechnung Etschwerke, welche nach der vorausgehenden Erläuterung ebenfalls von der Società Elettrica Alto Adige und- auf deren Kosten hätte erstellt wecken müssen, weil diese erforderlich ist, um den -am Kraftwerk Toll erzeugten, elektrischen Strom auf die Betriebs spannung -des -Marlingerwerkes umzufpannen. Die Kosten des Transformators

einschließlich Schaltaula-ge dürften L. 200.000.— betragen. Die im Punkte 3 dargelegte Verpflichtung der Instandhaltung der -Leitung seitens der Eifch- werke an Stelle der Società Elettrica Alto Adige würde für die Strecke Döll—Zentrale Marling ein Jahreserfockernis von vielleicht L. 8000.— -bedeuten. Ad. 4 a) lieber das in diesem Punktt behaup tete, bereits bestehende Einvernehmen über einen neuen -Vertrag und dessen Bedingungen ist bei der technischen Direktion der Etschwerke -nichts -bekannt

. Besprechungen -über eine Strom- lieferung wurden in unverbindlicher Form ge führt. -Es kann sohin auf die Frage von einer Einschränkung der -Rechte der Etschwerke oder einer -Vertragsverlängerung derzeit nicht ein- -geMmgen- werden, da ein Vertrag nicht -besteht. In dem Verlangen Möntecatiuis, daß -ms der ihnen zu liefernden Energie nur Strommengen unter 100 PS, von den Etschwerken jeweils an einzelne lokale Konsumenten zugeführt werden dürfen, kann ebenfalls als eine -finanzielle Be lastung der Etschwerke

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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 9 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
und die dauernde Mehrbelastung jähr lich 209.000 Lire ausmache. Er denke sich die Möglichkeit einer Lösung in allgemeinen Linien dahingehend, daß die Grundfrage am Sinnich unentgeltlich durch die Gemeinde gelöst werde, die Etschwerke die Stromsührung und Trans formierung -auf ihre Kosten vornehmen, die Verträge von 10 -auf 20 Jahre verlängert wer den- und ein Nachlaß von 15 Prozent -auf den bestehenden Siet-vertrag für diesen Zeitraum eingeräumt wird. Ich bat Herrn Donegani mit Rücksicht aus -die Unmöglichkeit

Amortifierung bei 6prozentiger Verzinsung der Baukosten. 4. a) Aenderung eines in Festsetzung befind lich sein sollenden Vertrages Etschtv-erke-Società Elettrica Alto Adige dahingehend, daß die Etschwerke das Recht zur Rücknahme des Stro mes für -das eigene Konfumgebiet nur dann haben, wenn es sich um Stromabgabe von -nicht mehr -als 100 Pferdekräften handelt. Dieser Vertrag soll weiters statt -für zehn für zwoinzig Jahre abgeschlossen werden. da Der Vertrag- Etschwerke-Montecatini (Sietvertrag

muh. Die Ueberprüfun-g der im Präliminare Montecatini vorgesehenen Mehr kosten seitens der technischen Direktion der Etschwerke ergab im allgemeinen die Richtigkeit der im Präliminare angesetzten Ziffer. Würde man diese Präliminarziffer als -endgültig fest stehend ansehen, so -ergebe sich, daß vo-n den ein maligen Mehrkosten von 1,155.000 Lire durch Montecatini getragen, während 3,470.000 Lire -durch Stadtgemeinde, bzw. Etschwerke in- Form der vorgelegten Propositionen zu- bezahlen wären

. Ob Montecatini a-uch auf die dauernden Lasten ein Viertel übernimmt, ist mir derzeit unbekannt. Auf alle Fälle stellte ich mich auf den Standpunkt, daß es der Stadtgemeinde, bzw. den Etschwerken überlassen bleiben muß, an Stelle der geforderten Vertragsmodifikativnen die Barzahlung treten zu lassen. Das Memorandum Montecatini -führt an einer Schlußnote aus, daß nach Meinung der Gesellschaft die Etschwerke der Vertragsteil mit Montecatini sei, diese alle Vorteile aus den Verträgen ziehen und daher

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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 17 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
Descrizione fisica: 24 S.
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Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
. Tagesordnung: 2. Abstimmung über den Punkt 12 der Tagesordnung vom 1 ^ 2 ^: Vertrag Eomm. Omodeo mit Etschwerke über Ausbau der zweiten Gefallsskufe Vlarlmg. (Protokoll Nr. 58.) Bürgermeister Dr. Max M a r k a r t : Ich be merke, daß heute vormittags die Herren Ing. Heinrich Delugan, Viktor Gobbi und Arthur Vasak im Bürgermeisteramte vorgesprochen haben und in sagenden drei Belangen um Auf klärung, bzw. eventuell mögliche Aenderung er suchten : 1. In der Urkunde ist wohl angeführt das Datum

, von welchem ab die Jahre lausen, in nerhalb welcher Periode der Bau der Werks anlage der neuen Zentrale fertiggestellt fein muh, mit der Bezeichnung, vier Jahre vom Tage des Konzefsionsanfuchens, jedoch ist in der Urkunde keine Befristung enthalten für die Zeit des Konzessionsverfahrens. Dieser Punkt klärt sich folgend auf: Omodeo trat ursprünglich an die Etschwerke heran, daß die Konzefsions- werbung auf seinen Namen geschehe, Wirhaben dies abgelohnt und in den. Vertragspunkt I die Klausel ausgenommen

: „Das Konzesstonsver- fahren wird auf den Namen der Etfchwerke fortgesetzt werden mit den Modifikationen, welche von Omodeo vorgeschlagen werden zum Zwecke, die Ausnützung der zweiten Gefällsftufe zu erhöhen oder zu verbessern.' hierdurch« find die Etfchwerke jederzeit in der Lage, jene Schritte zu unternehmen, welche zur Erreichung der Konzession führen. Es war daher eine Zeit bestimmung für die Konzessionserteilung nicht integrierend. Uebrigens setzen die Etschwerke keinen Zweifel in die Ernstlichkeit

habe, ihr das Wahlrecht Dollar oder Lire eingeräumt werden müsse. Dort aber, wo sie zu bezahlen habe, haben wir kein Interesse, dem Gläubiger das Wahlrecht zwischen Dollar oder Lire angutragcn, sondern bleiben auf dem Standpunkt der Lire bestehen. Wiktor Gobbi: Anläßlich der vorgestrigen Gemeinderatssitzung, wo wir zum ersten Male hörten, daß die Ausnützung der zweiten Ge- sällsstufe Marling an Dritte verkauft werden sollen, waren wir alle überrascht. Der Segen der Etschwerke ist uns bekannt. Die zweite Gefälls

- stufe sollte als ein Nachlaß für unsere -Kinder und Kindeskinder für den Fall reserviert wer den, als die Etschwerke nicht in der Lage wären, die nötige Energie für Bozen und Meran zu liefern. Später sind die Schnalstalwerke erbaut worden. Wir wissen, daß diese weitaus mehr kosteten, als präliminiert war, hingegen die Leistungsfähigkeit hinter der angenommenen bedeutend zurückblieb. Daher die allgemeine An sicht, daß die Ausnützung der zweiten Gefälls- stu-fe eine Sache fei, die doppelt reichlich

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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 5 di 24
Luogo: Meran
Editore: Pötzelberger
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Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
: Im Jahre 1807 waren :bic Etschwerke der Städte Bozen urti) Meran das erste Mal an die Bezirkshauptmwnnschüst Meran mit dem An suchen um Erteilung der Konzession zur Aus nützung der Wasserkräfte der Etsch vom Unter wasserkanal der Döll bei der Gefällsstuse Mar- ling herangetreten. Im Jahre 1911 wuà dieses Ansuchen der Etschwerke modifiziert urtö verbessert und bil dete die Grundlage der 'wasserrechtlichen Be handlung im Jahre 1813, bei der ein volles Einvernehmen mit allen 'beteiligten Interessen ten

mit der Ausnützung von 68 Sek.-Kubikmeter Wasser durch Schaf- WNg eines gewaltigen Stausees im Gebiete Plaus. Das Projekt feer Etschwerke war, aus 'l n ^hren 1807 und 1911 stammend, gegen über den beiden anderen Projekten veraltet und konnte sohin in dem ersten Quakisikationspunkte keinen Vergleich mit den übrigen Projekten aushalten. Nach dem Gesetze hätte daher das Projekt Ctschwerke schon infolge Der weit desse- ren hydraulischen Ausnützung Durch „Südtiroler Wasserkräfte' und Tullio Dschurtfchenthaler

1821 absolut nicht ge- geben war. Die Kontzessionswebbung Der Etschwerke gründete aus feen Umstand, daß eine Zentrale bei Marling Die neue Licht- und Krast- versorgung für das Konfumgebiet ider Etsch werke darstellen soll, wenn die Werke Töll und Schualsbach am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Im dritten vom Gesetze verlangten ent scheidenden Merkmal „Dem Zuvorkommen' standen Die Etschwerke an erster Stelle, da ihr Konzessionsanfuchen auf das Jahr 1611 zurück- reicbte. Dieser dritten

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Anno:
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¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 16 di 24
Luogo: Meran
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Commenti: In Fraktur;
Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
ID interno: 227102
und richtet den Antrag an die Städte Bozen und Meran, die vorliegenden Vertragsofferte vollinhaltlich zu genehmigen. Der Verwaltungsrat ist der Meinung, alles getan zu haben, um die Interessen des Werkes, bzw. der Städte Bozen und Meran zu schützen. Es wird elektrische Energie geschafft, ohne daß es auf Jahrzehnte hinaus nötig wird, einen Aufwand für Werkserweiierungen zu machen. Dadurch, daß die Etschwerke in die Lage kom men, die Energie nur stufenweise anzufordern und nach Zähler zu bezahlen

und nur -eine jährliche Mindestabnahme der Hälfte der Be nützungsstunden, welche als Maximalstunden vorgesehen sind, zu garantieren haben, also 500 bis 1250 Benlltzungsstunden, so ist die Bezah lung der Etschwerke für diese Sirommenge äußerst geringfügig, nämlich bis zu 1000 Be nützungsstunden Winterenergie pro Kilowatt stunde 4 Cent., über 1000 Benützungsstunden pro Kilowattstunde 5 Cent., während sich heute die Kilowattstunde auf 3.5 Cent, für das Werk stellt. Wiktor Gobbi: Der uns vorgelegte Ver tragsentwurf

der Angelegenheit würden also die Interessen der Etjchwerke, bzw. der Städte Bozen und Meran schwer gefährdet. Herr Pernthaler spricht von einem fachmänni schen Ausschuß. Der Vertrag ist durch das tech nische Komitee, woselbst sämtliche Ingenieure des Verwaltungsrates der Etschwerke sitzen, gegangen, er war durch viele Tage Gegenstand von Verhandlungen und Beratungen im Ver- waltungsrate, an denen sich auch Herr G.-R. Ing. Heinrich Delugan beteiligte. Welchen fach männischen Ausschuß wollen Sie stellen

aus technischen Gründen sei eine Ueberprüsung vorzunehmen. Aber die Verhältnisse lassen sich heute nicht mehr gegenüberstellen zu früher. Erlässe und Edikte haben uns belehrt, daß wir nicht mehr so selbständig arbeiten können, wie ehemals. Ferner läßt es sich nicht verleugnen, daß Konkurrenten wie Etschwerke und Unter nehmen mit einem Namen wie Omodeo un gleichmäßige Partner sind. Würden wir den Kürzeren ziehen, so wäre dies für uns eine schwere Einbuße. Bon diesem Gesichtspunkte aus betrachtet

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Anno:
1924
¬Der¬ Marlingerwerk-Vertrag und seine wirtschaftlichen und finanziellen Folgen
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Pagina 14 di 24
Luogo: Meran
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Soggetto: g.Marling;s.Kraftwerk
Segnatura: III 87.554
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die finanziellen Auswirkungen der bestehenden Verträge mit Montecatini zu beleuchten: 1. Siet vertrag: Im modifizierten Sietvertrag verkaufen die Städte Bozen und Meran an Montecatini fol gende Strommengen: a) Unter Garantie 34,520.000 Kwst. zu 2.4 Cent, mit einem Jahreserträgnis von 828.480 Lire. b) Ohne Garantie 8,800.000 Kwst. zu 2.4 Cent, mit einem Jahreserträgnis von 206.400 Lire. c) 16,000.000 Kwst. in geringster Konstanz mit 0.06 Cent, mit einem Jahresbetreffnis von 153.600 Lire. ci) Die Etschwerke

werden. Im Marlingerwerk- Vertrage erhalten die Städte Bozen und Meran '-f vom 1. Dezember bis 30. Juni eines jeden Jah res gegen jährlichen Abruf eine Maximal- Winterenergie von 5000 Kw. dergestalt, daß die Städte bezw. die Etschwerke berechtigt sind, maximal Jahr für Jahr 500 Kw. Energie anzu- sorüern. Das Benützungsvecht für diese 'Energie fft in Stufen von 5 zu 5 Jahren derart be stimmt, daß die Effchwerke in den ersten fünf Jahren das Benützungsrecht für maximal 1000 Stunden, in den zweiten fünf Jahren für 1500

, so würden die Etschwerke folgende Werte in chren Händen haben: In den ersten zehn Jahren einen Jahres- üurchschnittswert von 543.125 Lire, in den zweiten zehn Jahren einen solchen Iahresdurch- schnittswert von 1,737.500 Lire und nach 20 Jahren einen Jahresdurchschnitt von 1,025.000 Lire. 3. Der Erweiterungsvertrag für das Töllwerk. Das Töllwerk nützt in seiner gegenwärtigen Gestaltung 13 Sm 3 Wasser aus. Die Konzession lautet aus 15 8m 3 . Das Töllwerk wird gegen wärtig zur Ausnützung von 40 3m 3 erweitert, die hierzu

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