zu den Leistungen nicht mehr herangezogen werden sollten als bisher, schienen zu große Anforderungen gestellt zu sein. Hienach befriedigte auch nicht die Aufteilung der persönlichen Erfordernisse der Volksschule unter die Schulkonkurrenz: Land, Gebiet und Gemeinde. Tie Bestimmung des § 68 des Ge setzes vom Jahre 1964, wonach sich die Bestreitung der persönlichen Erfordernisses auf das Land mit 50 Prozent, den Gebietsschulfond mit 20 Prozent, die Schulgemeinde Mit 30 Prozent verteilt, fand anfangs im Schulaus
schlisse Zustim mung. Später jedoch wurde in Z 14, Ms. 3, der Schulvor lage, Z. 612/III, bestimmt: Zu den persönlichen Erforder nissen der Volksschule soll das Land 70 Prozent, das Gebiet 1) Dr. Hausotter: „Jahrbuch des Volksschulwesens in Tirol', 4. Jahrgang, und ^Organisation der Volksschulen in Tirol im Schul jahre 1907—1908'. Innsbruck 1903, Wagner. 2) u. zw. für die Lehrer, nicht aber für die Lehrerinnen. 2) allerdings bei 90 Lehrerinnen geistlichen und nur 37 Lehre rinnen weltlichen Standes