¬Die¬ Vorgänge am Innsbrucker Hof : (1478 - 1488).- (¬Die¬ geächteten Räte des Erzherzogs Sigmund von Österreich und ihre Beziehungen zur Schweiz ; T. 1)
wird. Auch Goeggingen hatte als Hofmeister, Rat und Pfleger zu Rottenburg seinen Abschied erhalten 4 ), und einen großen Teil seiner Habe zu Rottenburg lassend 5 ), sich mit der Spießin nach Bayern geflüchtet, er zu Herzog Albrecht nach München, sie zu dessen Vetter Georg 6 ). Es erscheint uns äußerst merkwürdig, daß es Göggingen noch gelang, durch die aufgeregten Wogen des ständischen Unwillens in den schwäbischen Landen hindurch sich auf’s niedere Schloß Jestetten für kurze Zeit zu retten. — Auch Thoman Pipperle
verzog sich nach Bayern, in seine alte Heimat; er erscheint fortan als Pfleger zu Starnberg 7 ). 1). Das Aiisllefernigsbegelireii vom 6. Oktober 1487 (?) niui die weiteren Schritte des Kaisers gegen die Majestätsverhrecher. Das energische von Erfolg gekrönte Vorgehen gegen den Hof meister und Sekretär Goeggingen, welches durchaus in Einklang stand ‘) Zim. Chr. I, p. 538. Daß solche Maßnahmen von Seiten des Kaisers nicht beachtet wurden und deshalb unnütz waren, geht aus der Erklärung Dr. Vogts
schriben werd“, K.-A. Schaffh. AA 95. 2, Concept u. Copie. 5 ) Auf eine Anfrage des Herzogs Albrecht von Bayern antwortet Goeggingen am 4. Okt, er habe auf dem Schlosse Rotenburg seine ganze Habe hinterlassen, K.-A. Schaffh. AA 95, 2, Copie. — Auf die Hinterlassenschaft legte sein Verweser und Hauspfleger Jörg Fuchs, der noch 8 Monate über die Flucht seines Herrn hinaus ausharrte, schließlich Beschlag, Sigm. an Graf Otto v. Henneberg u. a. Grafen etc. in Franken, 25. Dez
. SS, C.-B. 89, f. 57'. Goeggingens Aufenthalt zu München geht aus seinem 1. undat. Schreiben an Herzog Albrecht hervor, K.-A. Schaffh., a. a. 0.. Concept. — Der Spießin Flucht s. Jäger, Ldst. Verfass. II 2, p. 337 (nach „Sigmunds Handlungen“). 7 ) Riezler, Bayern 111, p. 517. — R.-A. Münch., Urkk. Starnberg mehrfach gen.; 1. c., F.-S. XV, f. 182, Schreiben Pipperls an Albrecht vom 24. Aug. 1492; als tot bezeichnet XVI, f. 244, 1497.