¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
und davon uns, unsern erben und nacMcnmriieii anders und mehrere« nit schuldig als für die andere oerter gebriiuchige fassnachthennen, auch zu einer erkenntnhs des grunds einen capaunen, zu welchem gebünd wir auch das holz in unseren wäldern ohne bezahlung meniglich zu nehmen vergönnt, folgends dieselbigen sich allher und an be stimmtes ort begebende personell, ihre erben und erbeserben alda haushäblichen zu wohnen, zu handtieren, zu werben, arbeiten, handwerker, schaffen, thun und lassen, was deren
nutz und auf- nehmen ihrer selh.sfen und des gemeinen wesens sich werdet, nicht allein zu lassen sondern auch soviel möglichen dazu zu helfen, wie auch solche alda wohnende personen, ihre erben und erbeserben um keinorley leibeigenschaft anziehen und die unserigen so lang sie an bestimmte orten haushüblichen’wohnen, dieselbigen gnädig entlassen, sie auch weder uns, noch unsern erben weder tagwart, frohndienst, höll, gläss Icibstuuer, fastnaohthennen noch anderes, so der leibeigenschaft anhängig
, zu geben schuldig, noch ver bunden, sondern wir wollen, dass solche rechte freye inwohner und bürger geheissen und genannt, und allerdings stattrecht sich gebrauchen, auch zu jederzeit samt ihren leib und gut, ihren freyen zug von und zu, wie auch ohne allen abzug und entgelt haben sollen, hierauf wir denselben, ihren erben und nachkommen, für uns und unsere erben, alle gnad, schütz und schirm, in welchen wir sie wirklich angenehmen, gnädig versprochen, und zugesagt, thun desselbig auch in bester form
, rechten, wissen, macht und Vollkommenheit, in kraft dieses unseres offenen cdicts, so wir mäniglicben zum wissen, mit unseren eigenen händen unterschrieben, und angebohrenc secret insiegel bekräftigen lassen, geben Ems den ein und zwanzigsten tag motiat klärtz anno sechzehn hundert und fünf.“ — — Im Anschlüsse hieran findet sich noch folgender elf Jahre später hinzugefiigter Anhang: „Demnach bekennen wir, dass obbesagter unser hausvogt Kaspar Amann und seinen erben obeneingeführte freybeit