Sebastian Ruf, Irrenhaus-Kaplan zu Hall i. T., als Seelenforscher : ein Beitrag zur Lehre von der Zurechnung im Strafrecht
— 104 — und die Anregung Adolf Pichlers Zurückzuführen, Her' stets Zu sagen pflegte, die angenehmsten und lehrreichsten Stunden seines Lebens seien jene ge wesen, die er im intimen Freundeskreise mit' Ruf zubrachte. Bietet auch diese Studie über eines der wichtigsten Probleme der Strafrechtslehre, die Zu rechnung zur Schuld aus Grund der Erkenntnis der psychologischen Natur des Rechtes, dem Fachkun digen nicht völlig Neues oder Ueberraschendes, so laßt sie doch Rufs mächtige, tiefe und freie
Grund- Überzeugung erkennen, , deren Kraft und Wirkung ganz besonders in der glücklichen Verbindung der Philosophie mit der Menschenliebe liegt. And so konnte er denn in seiner lautersten, uneigennützig sten Absicht, dasjenige, was er als Seelsorger und Seelenarzt beobachtet und durchdacht hatte, für das allgemeine Beste zu verwenden, kein besseres Wort Zur Kennzeichnung seiner Bestrebungen wählen, als Goethes Ansspruch, an den er in der Vorrede zu den „Psychischen Zuständen* erinnert