¬Die¬ Wirthshäuser des Mittelalters : Vortrag, gehalten zu Innsbruck am 11. Dez. 1885
glocke. War diese geläutet, so durfte er keinen Wein mehr her geben. Dagegen war das Abreichen von Wein außerhalb des Schenkhauses bis zur zweiten Rathsglocke gestattet. Hie und da (so in Italien, Z. B. Mailand, Pavia, Bologna) wurde zu Gunsten Fremder eine Ausnahme gemacht, eine Bestimmung, die sich auch in einzelnen deutschen Städten, z. V. Nürnberg, findet. Die Polizeistunde war eine sehr srühe, im Sommer neun, im Winter acht Uhr, der Wechsel trat — wenigstens in Frankfurt um Mariä
die achte Stunde Abends pro tarmino fixiret'. In den österreichischen Weisthümern ist die Polizeistunde ziemlich regelmäßig 9 Uhr oder im Sommer 9 Uhr, im Winter 8 Uhr. In Frankreich war für Paris und andere Städte (1629) die Polizeistunde im Sommer neun, im Winter sechs Uhr. Zu Aller heiligen, beziehungsweise Ostern trat der Wechsel ein, (Michel, Hötelleries. II. pag. 295). Die Benennung „Zapfenstreich' rührt aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges her. Wallenstein steuerte den nächtlichen Zechgelagen