¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
d, h. die 'Versammlungen Aller, die von der Herrschaft Zinsgüter innehatten. Nicht gehörig oder genügend gerechtfertigtes Wegbleiben, zog den Verlust des Zinsgutes, oder, wie die Tirol. Weisthümer es ausdrücken, den Verlust des Baurechtes nach sich 1 ). Der erste Akt, welchen die Vizthume oder Pröpste Vornahmen, bestand in der Aufforderung der Einberufenen zum Bekenntnisse, welche Rechte der Herrschaft in Bezug auf Grund und Boden, in Betreff der Jagd, Eischerei und Gerichtsbarkeit zustehen
er ein beredboten senden in die Stift (Versammlung), der im ehehaft no^ erzewgen müge. Tat er das nit, so war er vervallen in der herrschaft ungenad. -) Z B. die Frauen-Chiemsee-Oeffnung im Oetztbal und Um hau sen besagt: »dass grünt und Boden von ir (d. i. der Frau von Chiem see) und ireni gottshaus zu leben ist, 4 — »dass die Abtissin und Gotfshaus zwei Theile an vischen und gejaid hatte." (Grimm, Weisth. III. 784 etc.) — Die Oeffnung von Stumm im Zillerthal (Grimm 1. c. 729 etc.) bestimmt, »Der Herrschaft
Richter (d. i. der Tirolischen Herrschaft) hat ze richten all frävel und unzucht, die in dem gerichte geschehen; was aber Grund und Boden be rührt, das bat des (Herrn) von Chiemsee Propst ze richten." 3 ) Grimm III. 675—679. Frauen-Chiemsee-Weisthum für Leukenthal.