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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Pagina 471 di 675
Autore: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: 291, 235, 158 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Soggetto: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Segnatura: II 93.279/1-3
ID interno: 165615
nannten Erben bedünkte, dass die Frati Gräfin oder die er wähnten Vögte von Matsch, beide oder einer derselben in deren Namen zuviel darin fordern oder ansprechen wollten, worüber dann in diesem Bezug die nachher zu erwähnende Gemein und deren beiderseitige Zusatz, falls dieselben sie nicht in Minne zu vereinbaren vermöchten, im Rechte entscheiden sollten. — Und da nach solcher Ueberlassung und Abrede wir erwähnte v. Matsch sammt den erwähnten andern Erben uns einmüthig verpflichtet

Kosten. — Endlich sind die v. Matsch für sich und ihre Schwester mit den er wähnten Erben eines Rechteos überein gekommen auf Ital Reding, Landamman zu Schwiz, als Obmann mit gleichem Zusätze; Reding soll ihnen einen Tag an gelegenem Orte festsetzen und wenn dann vor dem erwählten Obmann und den Beisitzern beide Parteien ihre Rechte auseinander gesetzt, sollen dieselben sie im Minne zu vereinen suchen; vermögen sie das nicht, im Rechte darüber entscheiden und dabei soll es bleiben, — Schliesslich

wurde auch noch ausgemacht, weil die Gräfin Elisabeth beim Röckverkauf der Pfandschaf ten an Herzog Fridrich demselben einen bedeutenden Nach- lass an der Pfandsomtue gewährt, so sollen die Matscher als Vertreter der Gräfin Elisabeth die Erben, falls diese sie bei der Tagsatzing der Ansprüche darum nicht erlassen wollten, auch darum gerecht werden; jedoch mit dem Geding, falls auch sie, die Erben, bei dieser Tagsatzung der Gräfin in dieser Beziehung mit Recht etwas anbehaben, weder

sie noch ihre Erben ihnen irgend etwas zu leisten schuldig sein solle,

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Pagina 186 di 675
Autore: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: 291, 235, 158 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Soggetto: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Segnatura: II 93.279/1-3
ID interno: 165615
obige Summe auszahlen; jedoch soll er ihnen die Veste offen halten, (Original im Archive Curberg.) — Am nämlichen Tage, 21. September 1368, zu Hall schlägt ihm Herzog Leupold fernere 1000 fl. auf das Gericht Nauders. (Statth.- Arch.) — Ja noch mehr; am Freitage nach Galli, 20. Octo ber 1368 darauf gab Herzog Leupold seinem getreuen Vogt Ulrich v. Matsch, Grafen zu Kirchberg und dessen Erben aus besondern Gnaden und auch seiner getreuen Dienste willen die Veste zu Ramüss vnd was dar zu gehört

„ d i e von Schweiker dem Ramiisser an vnsern lieben Bru der Herczog Albrechten, v n s vnd vnser erben uerfallen sind nach den briefen vnd vrkunden, die vns derselb Ramüsser darüber gab,'' 5 ') — mit allen Rechten, *) Offenbar eine Anspielung auf die von Swiker von Ramüss ara 26. April 1365 zu Bozen ausgestellte Urkunde, welche wir weiter unten berühren werden. — Schloss Ramüss. in Urkunden Canities, gewöhnlich Tschanüff genannt, liegt im Engadin auf einem steil aus dem Tobel emporragenden Felsen und ungefähr

gütlich vereint haben, und wir haben uns für uns und unsere Erben mit unserm Theil an derselben Veste Ramüss verbündlich gemacht, den drei lierzogl. Brüdern von Oesterreich und ihren Erben, so dass unser erwähnter halbe Theil an erwähnter Veste den Her zogen zu allen ihren und des Landes Nöthen offen stehen soll wider männiglich. Falls aber wir oder unsere Erben irgend einer andern Herr schaft (damit) dienten, oder den erwähnten Hersogen und deren Erben

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Categoria:
Storia
Anno:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Pagina 472 di 675
Autore: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: 291, 235, 158 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Soggetto: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Segnatura: II 93.279/1-3
ID interno: 165615
als nur ihnen den Fürstandbrief, welchen ihr der Herzog darum ausgestellt, herauszugeben. (Orig. im Arch, Curberg.) Daran hangen noch alle 6 Siegel der Erben. — Am näm lichen Tage, 11, April 1437, schlössen zu Feldkirch die öfters erwähnten toggenburgischen Erben, worunter auch Vogt Ulrich von Matsch, Hauptmann an der Etsch, mit Schwiz und Glares ein Landrecht ab, (Vanotti 1. c. S, 131 und Meg, N. 217). Ber von der Gräfin Elisabeth einer- und von den sechs toggenburgischen Erben andererseits

als Obmann der Tag satzung erwählte Itel Reding setzte als Tag derselben den 13. September an und bestimmte als Ort dazu die Stadt Feldkirch» — während welcher Zeit die Letztern unter sich wegen der Heilung verhandelten ; aber dabei etwas Wesent liches übersahen. Ein grosser Theil der eigentlichen toggen burgischen Hinterlassenschaft war Reichslehen und hätte dem nach beim Kaiser nachgesucht werden sollen. Da aber die Erben im Eifer m theilen dies innerhalb der gesetzlichen Frist zu than übersahen

, so verlieh K. Sigmund durch Ur kunde dat. Prag am 24. August 1437 seinem Kanzler und Liebling» Caspar von Schlick, aus kais. Machtvollkommenheit Alles das, womit Graf Fridrich von Toggenburg in Toggen burg, Pretigau, Davos, Beifort oder anderswo vom Reiche belehnt gewesen, und nun heimgefallen. (Salis-Seewis S. 213.) Unterdessen rückte der zur Ausgleichung zwischen der Gräfin Elisabeth und den sechs Erben angesetzte Tag, 13. Sep tember, zu Feldkirch, heran ; daselbst am Zinstag nach Verena tag 1437

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Categoria:
Storia
Anno:
1871/73
¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
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Pagina 481 di 675
Autore: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Luogo: Innsbruck
Descrizione fisica: 291, 235, 158 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abt. 1. 1871. Abt. 2. 1872. Abt. 3. 1873
Soggetto: p.Matsch <Familie> ; z.Geschichte
Segnatura: II 93.279/1-3
ID interno: 165615
enthalte und vor Datum dieses Briefs die Schuld an Gebhart von Schellenberg wegen des toggenburgischen Guts und Erbes gemacht worden sei, so hoffen sie, dass erwähnte Erben die Frau Elisabeth darum vertreten sollen. — Nach Anhörung noch weiterer Rede und Widerrede und nachdem wir über diese Angelegenheit uns berathen und dabei weiser Leute Rath gesucht, und nach unserer eigenen Einsicht haben wir einhelliglich erkannt und zu Recht gesprochen: „Siden- mal vnd die vilgemelt vnser frow

von toggenburg gebharten von Schellenberg vor datum der vorgezaigten brief bestelt habe, vnd Si vnd ander Ir miterben darai beh äfft, darnach miteinander vertädinget vnd entscheiden worden sigen, daz die herren vnd erben darzu gehafft vnuerscheidenlich alle die geltschulden vnd Zuspruch, die denn herlangen von vnsers herren von Toggenburgs seligen gnolz vnd erbs wegen vsrich- ten, bezalen vnd die obgemelten vnser f'rowen von toggenburg darumben gen meniglichen vertreten vnd vorstan sollen ane derselben vnser

frowen von Toggenburg cos ten vnd schaden vnd daz dieselb vnser frow von Toggenburg vnd Ir erben dero vnd ' aller sölicher Sachen, vordrang vnd Zuspruch halb damitte vnbekumbert und geruwt sollen sin und beliben, daz 00h denn die vorgenanten vnser Herrn grauf Heinrichs seligen Sun vnd Junkher Wolfhurt von Brandis die obgemelten Schuld, So man dem vorgenanten Gebharten von Schellenberg schuldig ist, bezalen vnd vssrichten vnd die vilgenanten vnser frowen von toggenburg vnd ir erben danimb vorstan vnd

vertreten sullen ane derselben frowen von toggenburg vnd ir erben costen und schaden.' — Auf Verlangen der Frau Elisabeth geben sie ihr dies Urtheil geschrieben mit dem Siegel der Stadt Lindau Insiegel. (Orig. Arch, Curb.). Nach diesem Rechtssieg verschwindet diese Elisabeth von Matsch aus den Urkunden ; sie mag demnach wohl bald darauf wohlbejahrt aus dem Leben geschieden sein; nach J. Bergmanns Angabe soll sie noch in diesem Jahre 1446 gestorben sein.

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