¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
einer Million, sechsmalhunderttausend Gulden landesfürstlicher Schulden auf ihre Schultern geladen, war es nun ihre Sache, die Mittel zur Bedeckung sowohl der laufenden Interessen, als auch der aufgekündeten Kapitalien, und überhaupt zur Tilgung der übernommenen Schuld herbeizuschaffen. In den Monaten Juli, November und Dezember fanden in dieser Angelegenheit große und kleine Ausschußhandlungen in Innsbruck statt, und es wurde beschlossen, die Bedeckung mittelst einer Steuer in sol chem Betrage
auszubringen, daß das ganze Kapital in 20 Jah ren abbezahlt und die Landschaft wieder schuldenfrei werden könnte. Zu diesem BeHufe verordneten die Ausschüsse, daß die Steuer auf das im Laudlibell von 1511 beschlossene erste Aufgebot von 5000 Streitknechten in der Art vertheilt werden sollte, daß Jene, welche nach diesem Gesetze verpflichtet waren, einen gerüsteten Streitknecht zur Landesvertheidigung zu stellen, im gleichen Verhältnisse zur Zahlung der übernommenen Schuld beizutragen
hatten, so daß also damals aus der Zahl der Streitknechte die Zahl der Steuer knechte als Basis für das Tirolische Steuerwesen entstand. Der Steuerknecht, der nach dem Betrage des Soldes eines Streitknech tes von 4 st. eben so viel zu übernehmen gehabt hätte, mußte aber, da man zur Verzinsung und Kapitalstilgung jährlich 180,000 fl. bedurste, auf 36 fl. erhöht werden. Der Steuer un terworfen wurde Alles, was nur immer als steuerbar herangezo gen werden konnte, nicht blos Güter und Gülten, sondern auch geistliche