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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Pagina 398 di 476
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Segnatura: I 3.501
ID interno: 316127
ri© ft ELgeuthumSverhattniffL in Her Militärgränzc. bisher von ^den ^ Gemeinden' benützten Hutweiden find Eigene thum derselben. Es bleibt ihnen Vorbehalten, bei einzelnen Ansiedlungen And Familientheilnngen in erforderlichen Fällen die unumgänglich nöthigen Haus-, Hof- und Gartengründe gegen oder ' ohne Entgelt ans den Hutweiden anzuweisen. Die gänzliche Bertheilüng oder Veräußerung der Hutweiden einer Gemeinde kann über Antrag derselben nur im gesetzlichen Wege stattfinden. Die von der Steuer

als öde abgeschrrebenen Gründe fallen den betreffenden Gemeinden Zu, insoferne sie nicht innerhalb zwei Jahren vom Tage der Kundmachung dieses Statuts durch die oormaligen Besitzer oder deren Rechtsnachfolger in die Steuer übernommen' werden wollen (§. 17). Die GränZwalduugen sind ein Staatsgut. Aus diesen ist nach vorläufiger Deckung des Aerarialbedarfes für die GränZe den Gränzern nach ihren alten Rechten und mit Vorzug vor'allem übrigen. Holzbezug da- Bau- und Brennholz zu den häuslichen

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Libri
Anno:
1870
¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
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Pagina 15 di 63
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Bozen
Editore: Selbstverl. des Vereins
Descrizione fisica: 60 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 3.698
ID interno: 191767
in das Rechtsgebiet der Stände, Anfangs zur Beschränkung, im Laufe des 18. Jahrhunderts Zur Beseiti gung des der Negierung lästigen Steuer-Bewilligungs-Rechtes statt fanden; wir sehen aber auf der andern Seite, wie die Landschaft diesem Vorgehen der Regierung gegenüber ihre Rechte und Frei- heitem im Allgemeinen, und das Steuer-Bewilligungs-Recht ins besondere, zu wahren und handzuhaben bestrebt war, die Wahrung und Vertheidignng ihrer Rechte aber mit einem tiefen Fonde von Gutmüthigkeit und Treue paarte

, welche Opfer Zu bringen bereit war, selbst weit über das Vermögen hinaus. Zum Belege dieser vorgreifenden Kennzeichnung unseres Steuer- Wesens und seiner Schicksale soll nun nicht eine Geschichte dessel ben gegeben werden; es bedarf dessen für den vorliegenden Zweck nicht, und wäre der Verfasser wegen Mangels an Behelfen auch nicht in derKage Zu liefern; es genügt, einzelne Partien heraus zuheben, die Zur Rechtfertigung des Gesagten und speciell zur Rechtfertigung der Thatsache dienen mögen

, daß die Tiroler Land schaft sich im ununterbrochenen Besitze des Steuer-Bewilligungs- Rechtes befand, und auch dann noch dasselbe zu behaupten und zu vertheidigen bemüht war, als in der zweiten Hälfte des 18-Jahrhunderts die immer mehr sich ausbildende absolute Staats-

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Libri
Anno:
1870
¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
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Pagina 12 di 63
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Bozen
Editore: Selbstverl. des Vereins
Descrizione fisica: 60 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 3.698
ID interno: 191767
einer Million, sechsmalhunderttausend Gulden landesfürstlicher Schulden auf ihre Schultern geladen, war es nun ihre Sache, die Mittel zur Bedeckung sowohl der laufenden Interessen, als auch der aufgekündeten Kapitalien, und überhaupt zur Tilgung der übernommenen Schuld herbeizuschaffen. In den Monaten Juli, November und Dezember fanden in dieser Angelegenheit große und kleine Ausschußhandlungen in Innsbruck statt, und es wurde beschlossen, die Bedeckung mittelst einer Steuer in sol chem Betrage

auszubringen, daß das ganze Kapital in 20 Jah ren abbezahlt und die Landschaft wieder schuldenfrei werden könnte. Zu diesem BeHufe verordneten die Ausschüsse, daß die Steuer auf das im Laudlibell von 1511 beschlossene erste Aufgebot von 5000 Streitknechten in der Art vertheilt werden sollte, daß Jene, welche nach diesem Gesetze verpflichtet waren, einen gerüsteten Streitknecht zur Landesvertheidigung zu stellen, im gleichen Verhältnisse zur Zahlung der übernommenen Schuld beizutragen

hatten, so daß also damals aus der Zahl der Streitknechte die Zahl der Steuer knechte als Basis für das Tirolische Steuerwesen entstand. Der Steuerknecht, der nach dem Betrage des Soldes eines Streitknech tes von 4 st. eben so viel zu übernehmen gehabt hätte, mußte aber, da man zur Verzinsung und Kapitalstilgung jährlich 180,000 fl. bedurste, auf 36 fl. erhöht werden. Der Steuer un terworfen wurde Alles, was nur immer als steuerbar herangezo gen werden konnte, nicht blos Güter und Gülten, sondern auch geistliche

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