Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Österreich
11 Die unmittelbare Leitung des Gymnasiums legt der Entwurf in die Hände eines Direktors» weil eine Anstalt, in welcher sehr viele und verschiedenartige Kräfte in verschiedener Weise zu einer Einheit des Erfolges mit Sicherheit zusammenwirken sollen, Einheit und Stetigkeit der Leitung nicht entbehren kann. Hierin liegt eben ein wesentlicher Unterschied zwischen der Universität und dem Gymnasium, dass dort jeder Lehrer nur für die Verbreitung seiner Wissenschaft, hier alle Lehrer zusammen fur
harmonische Geistes bildung des Schülers zu sorgen haben. Der Wunsch, jedem Lehrer den ungeschmälerten Einfluss seines Wissens und Könnens auf die Anstalt, an welcher er beschäftigt ist. zu sichern, und den Geistes- mnth, welchen seine Arbeit erheischt, ihm ungekränkt zu erhalten, könnte zu dem Gedanken führen, dem Lehrkörper selbst die unmit telbare Leitung anzuvertrauen, stritte nicht die Natur dieser Lehr anstalten dagegen, und hätte nicht die Erfahrung die Notwendig keit einer einheitlichen starken
Leitung in solcher Weise dargethan, dass ein Zweifel dagegen in weiteren Kreisen gar nie Raum gewann, und dass eine zahlreiche Lehrerversammlung noch vor Kurzem sich mit Entschiedenheit dafür glaubte aussprechen zu müssen. Um aber jedem Lehrer sein Recht und seinen Kräften den ihnen gebührenden Einfluss zu sichern, reicht es hin, wenn der Direktor je nach der Wichtigkeit oder der sonstigen Beschaffenheit der Angelegenheiten, welche eine Verfügung erheischen, entweder an die Zustimmung des Lehrkörpers
gebunden, oder verpflichtet ist, denselben wenigstens zu hören, und wenn zugleich die Lehrer in regelmässig wiederkehren den Conferenzen die Gelegenheit haben, über jeden Gegenstand ihre Ansichten und Wünsche oder auch Beschwerden in ein Protokoll nie derzulegen, welches in kürzester Zeit vor die Augen der vorgesetz ten Behörden kommt. Für die Leistungen einesGymnasiums ist zunächst der Direktor, und durch ihn der ganze Lehrkörper verantwortlich; die Anstalt muss also nach Aussen hin eine gewisse
Selbstständigkeit zu be haupten berechtigt sein. Desshalb soll sie jeden Schüler, der sich zur Aufnahme meldet, einer Prüfung unterziehen können; sie soll in Be zug aufVertheilung der Lehrgegenstände unter die Lehrer, Anordnung des Lehrstoffes, Wahl der Lehrbücher, Aufrechthaltung der Disciplin