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Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 59 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
§. io8 + Da nun im Lande Tyrol das gegenwärtige Steuer-System schon eingeführt, und in Ausübung gesetzet war, so erschiene unterm Zoten August 1785*. eine allerhöchste Verordnung; daß jene Gründe, die zu den Kirchhöfen, Pfarr - und Schulgebäuden gewidmet sind, oder in Zukunft nach allerhöchster Vorschrift neuerlich hiezu gewidmet werden, von der landschäftlichen Steuer befteyet seyn sollen, hingegen hätten vermöge hierüber erfolgter hohen Erläuterung vom ?ttn Oktober 1785. zur Erhaltung

der vollzähligen Steuerknechte die Städte und Gerichte für solche von der Steuer loßgezählte Gegenstände die darauf ausge fallene Steuer zu entrichten.) §. 109. . , Ferners wurde laut allerhöchst landesfürstlicher Verordnung vom 27ten December 1785. anbefohlen, daß jene Klöster, und Äirchenge- baude, welche zu öffentlichen Staatsanftalten, als zu allgemeinen Ver- sorgungs - Häusern, Militar- Kasernen, und dergleichen schon gewid- met worden , oder noch dazu bestimmt werden därfen; mithin teine Gattung

von Privat. Nutzen bringen, außer Steuer gesetzet werden sollen, weil solche dem Universo Nutzen verschaffen, mithin auch die r r Steuer von dem Universo laut hoher Erläuterung dd. 21m Februar 1786. hievon entrichtet werden muß. §. 110. Direktiven in Die zur Abführung des bewilligten Postulats, und zur Bedeckung Absicht auf dìe^xK landschäftlichen Oeconomici erforderliche Steuer wird nach der Steves,'und der von Hochstiften und Standen angesuchten, allerhöchsten Steuer - Man> hìèbeyimErfode- daten ^ zwey

Terminen nämlich um Andreas und Georgi, welche zwey zuwendenden Termine das Steuer - Zahr ausmachen, gehoben. ZwiMgsmiMln. §. in. Die nach Vorschrift des in der Rede stehenden Steuer - Systemmes angelegte neue Steuer, wurde laut hoher Verordnung vom 28ten Sep- tember 1784. mit dem Andreas Termin 1784. zum erstenmal kollektirt; das Steuer-Zahr deginnt nun also mit dem Andrei Termin, und endiget sich

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 58 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Wenn auch gleich dieses Steuer-System das Schicksal mit allen menschlichen Steuer - Systemmm noch gemein hat; daß nämlich eine mit der Goldwagschale ziehende Volleste individuell Gleichheit damit nicht erzielet wurde, so ist doch nebst allen politischen und physischen VerschiedenhMen, die im Lande Tyrol obwalten, und ein Steuer-Sy- stem noch mehr erschweren, die hieraus gefolgerte Steuer - Belegung im allgemeinen der Weichheit sehr nahe gebracht, und für die Entfer nung einer Bedrückung

jeder Klasse» Oomribuenten durch die Absetzung der 4tl und vorzüglich durch die Detaxation ttß Rangen gesorget wor- den f auch ist das gegenwärtige Steuer-System von der Art, wo auf- gedeckten Irrungen ohne Znhülfnehmung willkürlicher Maßregeln, son- dern ganz nach den primitiven Grundregeln billig, und mit Gleichheit gesteuert werden könne: welche Eigenschaft ein für Tyrol anwendbares Steuer - System a«ch von darum unumgänglich haben muß, da wegen den Revolutionen der Müsse, Wildbäche, und Muhrbrüche

, dann wegen der Loàìiàwns-Falle die Stemrrektifikaturen immerwährend sind. . §. 106. Hier wird in einem tabellarischen Ausweife Noch sichtbar gemacht, Uxo. 28» wie jede Stadt, jedes Gericht, und beyde hochstiftische Bezirke in der liquiden Steuer - Summe, und in der Steuer dermalen, das ist, mit dem Schluße des Militar - Jahrs i?O» stehen: nicht minder wird da- rinnen die Detaxations - Klasse, und der General Ab - oder Zusatz, welchen jede Stadt, und jedes Gericht erhatten hat, angedeutet, und zugleich

die Anzahl der sämmtlichen 5000, danti der Aych verhandelten 85?! Provifiouai - Steuerknechte angeführt. §. 107. Die liquide Steuer-Summe, die Steuerknechte, und den Genera! Ab-und Zusatz hat jede Lokaikommission, und jedes Steuereinnehmer- amit zu ihrem Amtsgebrauch nöthig, daher solche Daten bekannt zu dachen um so nvthwendiger befunden wurde» §.

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 55 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Mittel, dergleichen Fehler, und Gebrechen zu heben, und alle Verän derungen, sie schreien sich woher sie wollen, aufzunehmen, so weiter die Steuer-- Ab - und Zuschreibungen mit Drdnung einzuleiten, und aus- zuführen, dann den liquiden Steuer-Kalkül nach den sich ergebenden Fallen zu rektifiziren, und evident zu halten. Wie aber die Operation einer Controlle zu bearbeiten ist, zu solchem Ende findet man in- t>et* zweyen rückwerts beygeheften Controlle- Protokolls Formulane» Bey- spiele

angeführet. §. 99» Inzwischen Wörden !den Heyden Hochstiften Trient, und Briden ebenfalls ihr Steuerquota zur Einleitung der Steuer- Repartition er- öffnet, und da von denselben in Ansehung der individuelen Steuer - Re* partition die erschienenen Vorschriften, und Direktiven angenommen wurden, so ist auch in gedachten beyden hochstistischen Bezirken dar- «ach ünverweilt zur Repartirung der Steuer-Hand angelegt worden. §. ILO. So wie übrigens die Ausarbeitung des Steuer - Repartitions- Werkes ganz

keine Vergütungen mehr, weder auf die Steuer-Repartition, noch auf andere kei-LguàiZs-Auslagen bewilliget, da einerseits so manche Städte> und Gerichte mit den bewilligten 21 fl. für jeden alten Steuer- knecht überhaupt auslangten, andrerseits aber der Landschaft auch nicht mehr möglich gewesen war , weitre Vergütungen zu machen, da der Fond des durch einige Jahre zur einstmaligen Bestreitung der Per. «quàtiovs - Kystm Achtels landschaftlicher Extrasteüer schon > ^ ^ - groß-

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 86 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
R Aèà Gerechtem«, und Gewerbe, wie solche zu schätzen find Rattknecht zur Viiktheilung der Steuer wird entworfen Steuer, und Persequationè = Sßefctt Tyrols hierüber wird à chronologisches systematisches Compilation* . Werk verfasset vom allerhöchsten Landesfürsten genehmiget .... . von Hochstiften, und Ständen sur Richtschnur der in Steuersachen arbei, tenden Beamten zum Druck befördert, und herausgegeben . Geschichte, und Veranlassung des hierüber zum Dinge beförderten Com pilations i Werkes

....... desselben allgemeine Direktiven ..... wie solches immer mehr zu berichtigen ist - - — wie solches aufrecht zu erhalten ..... Steuer, uni) Peraequation§ Direktiven allgemeine —'— in Absicht auf die Faßionen, und Flächenmaß in Absicht auf die Schätzung ...... wegen Heraushebung des mittler» Kaufpreises ...» wegen Gleichstellung der Kaufpreise zwischen kleinen, und großen Gütern wegen Vercheilung der Steuer auf die Gleba, und Grundzinse, und Ze henten ...... . — wegen der Perjequationg < Kosten —-—■ wegen Hebung

und Exequirung der Steuer - wegen Betreibung der Adelsteuer wegen Aufrechthaltung des Steuerwesens Steuer, und Perflations - Hauptkommission . Steuer und PerT^uütwnö-System Tyrols/ was darum. verstanden wird ...... desselben Fuß und Maßstab . . — desselben Gegenstände ...... desselben Gtuffengang wird vom Hoch stifte Trient. und Bripen angenommen, und befolgt , wird genehmiget . . Steuer Freiheiten haben aufgehört .... Selbstbetenntnisse, die hierüber festgesetzten Direktiven . werden in rustikal

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 88 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
B,5,: Nro. des Para graphs. — wie selbe zu heben ist > . . - wurde nach vem neuen System mit Andreas 1784 gehoben - —-— muß fortan bezahlt werden • ■ ... wie selbe zu betreiben »... . » Steuerknechte werden Städten, 'und Gerichten hinausgegeben ' .—- werden ausgewiesen » . . . a Steuer!) tilanze totale , wie solche auszunehmen, wird im Beyspiele ge»ì zeiget • Steuerraitknecht wird enimorfen. . . . . Schulgebäude di« dazu gchorigen Gründe sind steuerfrey . . Stnatègebàudè , die keine Gattung

von Privat » Nutzen bringen« werden außer Steuer gesetzet . • • • • Steuerviertl, oder Kreise p« Steuereinnehmer sind acht wie, und wann solche die Steuer zu heben haben haben sich in Hebung der Steuer wegen obwaltenden Steuerbeschwerden, oder Klagen nicht irre machen zu lassen . . Steuer Contribuentei), wenn solche moros, oder Mitent sind Steuerkiaqen, und Beschwerden ungeMmmH vi« Steuer stàà zahlt werden » . . . ■ . . - ' können nie in eine gerichkliche Klage, oder in ein rechtliches Versahren eiti

-j geleitet werden . . . . . . . > . — wie solche zu unterscheiden, zu untersuchen , und abzuthun sind . Steuernachlässe, oder Gegengänge werden wegen ausgewiesener Was- serschàden bewilliget Steuerrevision f wa»n, und wie solche bewilliget werden kann . 110 113 in 1x6 11 7 118 120. 88 106 Seite. 87 95 108 109 112 112 HZ 113 '7 118 '7 - 125 137 141 142 121 138 139 56 59 56 60 60 61 6z. 48 55 46 47 50 56 56 57 57 59 59 60 61 60 T Zyklisches Steuer, und kei-XPi^tionswesen hierüber wi^ ein chronologisches

. ..... ^. Steuer Executions » Wesen ist der Landschaft eingeräumt . ' . 6 3 64 67 69 70J! 62 68' 69 1 2 2 Z 3 4 6 6 6 6 7 119 120 61 62 Trienk

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 298 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
veranlasset seye , welches zu entscheiden Unserer Kayserl- Land - Fürstlichen Allerhöchsten Obrigkeit zukommet. Dahero solltz zwar einem jeden Geist-und Weltlichen , Edel,-oder gemeinen Stand all-bèlliche Klag , und Beschwerde, so diser oder jene wider die vor- gehende Bereit-und Steuer-Belegung von Recht-und Billichkeit we- gen etwa einzuwenden haben möchten, keines Wegs abgeschnitten; jedoch aber nicht ehender zugelassen , oder verstattet seyn , bis nicht sothane Bereitung, und Steuer-Anlag

von der Landschaft in einem gantzen Viertel, Statt , oder Gericht gZvtzlich vollendet, und zu sammen gebracht, und zu Unserer Kayserl. Lands-Fürstlichen Erkannt- nus , und Billich-Haltung übergeben seyn wird. Zu welchem Ende dann, und weilen nach Ausweis des Landschaftlichen Bereitungs-8i. Kemsris die endlich - und eigentliche Richtigkeit diser univerfal. Steuer Belegung auf einem nach vollbrachten abglichen Beschreibung-und Anlag - erforderlichen Landtag , oder engeren Ausschuß beruhet , da- ftlbsten

jedermàniglich , so über die billiche Mas seiner Jnhabung mit Steuer belegt , und desthalben beschweret zu seyn vermeinet, mit etwa billich-habender Klag , und Beschwerde zu erscheinen frey und erlaubt seyn, und disfalls von Uns einem jeden nach vorhero dar- über angehörter Landschaft billiche Erkanntnus , und Ausspruch Gnä- digst widerfahren solle. Damit aber. O&avò. Der bisherige Steuer-Lauf zu Zeit diser vorhabenden universal- Bereitung , und bis dise in Stand, und Richtigkeit ge- bracht

ist , keinen . Schaden, oder Abbruch zu erleiden habe: solle einige Partey, so dermalen, es seye mit Adel-oder gemeiner Steuer, hoch oder gering belegt ist , sich bey vor angemeldter schweren Leibs- und Guts-Straff nicht unterstehen, die angesetzte Steuer, und de- reu richtige Zahl, und Abführung zu wider bis daher geübter Mas , und Weis ihevor zu verweigern, bis nicht das neue Bereitungs- Werck

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 293 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
WM 203 Steuer sich renitent, oder absaumig erzeigende Parteyett zugebrau- chen zwischen Unserer -O. Oe. Wesens -- Commiffarien, und denen Land- schäfftlichen Steuer - Lompromillarien abgehandeltund beschlossen , welch-diser Executions-- Gewalt sodann von Weil. Unseres Hochgeehr- tisten Herm Bruders Kaysers Iosephi Maj. und Liebd. seligster Ge dächtnuß bestattet, und mittelst eines sub z. Marti j 1708. in Truck herausgegebenen Steuer-Executions-Mandati zu mänmglichens Wis sen f und Verhalt

durch das gantze Land xubliciret, und kund ge- than, nunmehro aber auch Uns von ermeldt - Unserer getreuesten Land- schast allergehorsamst, und umständlich vorgetragen worden; Was Massen , zu Erhalt-und Verbesserung des von so lang-jährig-schwe- reu Zufällen tief versunckenen Landschäftlichen Steuer-Wesens, und Rettung des besorglichen gäntzlichev Zerfallens eine Gottgefällig? Steuer Gleich-und Billichkeit zuerheben , und herzustellen höchst noth- wendig , hierzu aber nicht wol

genießet, frey , oder exempt gelassen, fondern alle, und jede vhnbewegttche MeÄen, und Grundstück, ws diso immer in. dem Bezirck der Fürstlichen Grafschaft Kyrol Mlegen, ohne allem Unterschid , oder Ansehen des Inhabers nach Ausweis ei- ver desthalben von ihr ter Tyrolischen Landschaft bey ietsthi« zu Wn- sprugg gehaltenen Landtag consultiret, und versa sie r uni^M. Anlags- kexul würcklichen mit Steuer, belegt, und. deren Inhabern sodann zC gebührender Zahl-und Abstattung

verfänglichangehalten .werden./ Ztr welch-disem .Ende, undMorhaben ße Landschaft bey erftgemeldt-let^ stern Landtag -ein Steuer - Bereitungs- 8NemÄ verfasset, nicht weni ger auch zu EMreif-usi Fortsetzung fothanen Berettungs- Merck, und anderer Sr.emr VoìDl?nhette«.^ivè Landschaftliche ^àitàt mittelst zweyer zu Npsprugg, uO Bötzen aus .dem Mitteles MDr. ' xrowisses.aufgestellter ganif'chäftlichen Deputationen angeordnet, und dift zu .ihrem Verhalt bereits genugsamlèmret 7 M begwaltiget hätte r Uns demnach allerunterthänigst

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 300 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Fürstl. Vollmacht auf gehorsamstes Bitten vilbèsagter Landschaft den vön unseren zweyen Regierungs Vvrfahreren Weil. Kayseren Leo poldo und Jofepho Majestäten, und Liebden höchstseeligsten Ange-, denckens deroselben in Steuer-Sachen ercheilten Lxecucions-Gewalt in all und jeden seinen Begrif, und Inhalt nicht allein hiemit confir- mirt, sondern selben in Kraft dises Unseres Lands-Fürstlichen Pa-? tents noch weiters' dahin vermehret und extenäiret haben, daß die Tyrolische Landschaft, oder deren

in Steuer-Sachen verordnete Sub. ordination in all-denen jenigen Sachen , und Vorfallenheiten , wel- che so wohl die nach bißhörigen Fuß schon belegte, als durch vorha-- bende Bereitung, oder in anderweg weiters belegende und von Uns einsmalen für billich erkennte allgemeine Land-Steuer und deren Zahl--, und Einforderung anbetrift, gegen manniglich, was Stands, oder Würden der oder die seyn , auf ein-oder andere, es seye güt-odep rechtliche, Civil-oder Militärische Art, oder Weis mit-oder ohne Unserer

etwa in Sachen nöthigen Lands-Fürstlichen Hüls, und Affi- ftenz nach Gutbefinden zu exec^uiren ganz uneingeschränckt Äbsolur- And vollkommene Macht , und Befugnus haben , auch in solcher Ver richtung, und Vollmacht von niemand gehindert , oder beeinträchtiget werden , sondern all-und jede wider Verordnen , oder Willen Unserer getreuesten Landschaft in ermeldten Steuer-Sachen verhandene, oder- etwa ergehende Exeniptiones, Sufpenfiones , Inhibitiones , oder Cm« grif, es seye von was furlnlà

, oder Gericht es immer wolle , ungültig, und Kraftloß seyn sollen , auch von Uns hiemit für null, und nichtig erkennet und declariret werden , und haben demnach dises Unser Kayserl. Lands-Fürstl. universal Steuer -Nanà, und anbey den Unserer getreuesten Tyrolischen Landschaft in Steuer-Sachen Gnä digst zugelegten vollkommenen Executions-Gewalt all diejenige, so das Tyrolische Steuer-Wesen vil-oder wenig berühret, und angehet, mitschuldigster Folg-Leistung zu beobachten, die Ubertrettere

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 63 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
§. il6. , Die Steuer ist zufolge k- k. Hofdekrets vom 2iten April 1784. seit dem Termin Andreas 17L4. aller Orten nach der neuen kerBijuscion einzuheh^n, jedoch kömmt in Fallen , wol dagegen Beschwerde geführt ^ würde,' den Beschwerdführenden zu statten, daß sie die Faßion, und Belegung jener Grundbesitzer ordentlich, und authentisch einsehen kön nen , durch derer Erleichterung sie Rekurrenten sich zu hart gehalten zu ftyu behaupten wollen. §. il?» - . Der Steuereinnehmer darf sich also wegen

einer obwaltenden à- .Tczuàns - Beschwerde in der. Hebung der Steuer Nach dem neuen Fuße nicht irre machen lassen, und jede steuerpflichtige Stadt, jedes Gericht, und jeder Einzelne : Kontribuent ist solche unerachtet einer an-- gehängtenBeschwerde unverweigerlich, und bey Vermeidung der Zwangs- mittlen zu entrichten schuldig: wo hingegen zugleich von der Landschaft zur Richtschnur angenommen, und als ein Direktiv festgesetzt worden ist, daß den Beschwerdführern in so ferne dieselbe ihre Beschwerden

in der Zeitfolge direktivmäßig erweisen, und denenselben eine Crleichte-, rung, oder eine àstheilige Abnahme in der ihnen einsmal ausgemesse? nen landschaftlichen Steuer zuerkannt würde, all das jenige, was- sie seit den Termin Andreas 1784 bis zur Zeit der erhaltenen Erleichterung zuviel, oder indebiti bezahlt haben, wiederum baar, oder mittels Steuer- Ausgleichung aus der landschäftlichen Kassa zurückersetzet werden soll' und diese auch höchsten, und hohen Maßregeln sind unumgänglich noth* wendig

um die Steuergelder terminlich flüßig zu erhalten, welche, da sie zur Bezahlung des Postulats, und zur Bedeckung der landschaftli chen Haushaltung ihre Bestimmung haben, folglich auf derselben rei nen Crlag Rechnung gemacht ist; der Landschaft ohne aller Verzöge- rung unentbehrlich sind; hingegen wird auch billig, daß die Steuer- Pflichtigen das an Steuer unbillig, und zu viel Bezahlte bey erwiesener, und erledigter Beschwerde zurückerhalten, wie dann auch in dergleichen .Fällen mehrere Städte, und Gerichte

, dann einzelne steuerpflichtig^ Aarteyen beträchtliche Steuer-Rückersätze erhalten haben.

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 53 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
- Ab- oder Zusatzes wurden dem- «ach die Lokalkommissare in Stand gesetzet, jedem Glebal Steuerpflich- tigen mit einen einzigen Rechnungssatze die eigene Schätzungs - Summe nach dem Mittlern Kurrentpreise zu reguttren, und mit der Steuer zu belegen. §. 95. Vermöge des zu dieser Steuer - Repartition gemachten Raitknechts, Hat man einen Steuer - Gulden in 6° Kreuzer, einen Kreuzer in 5 Pfenninge, und einen Pfenning in 10 Perner gebrochen, daß also auf einen Steuer - Gulden 60 Kreuzer oder b°° Pfenning, oder 3000

Per ner gerechnet werden. Durch diese Dezimalzahl hat man die Absicht er- reicht, allen ungleichen Brüchen, und ungeläufigen Rechnungssätzen, auszuweichen. - ' §' 96. § , So klar nun auch die Vorschriften der Steuer-Repartition gege- ben wurden, so entstunden doch in der Folge mehrere Anfragen über die praktische Methode dieser in Erfüllung zu setzen anbefohlenen Steuer- Vertheilung, denn einige Steuerlokalkommissare konnten sich nicht den vollständigen Begriff machen, wie die eigene Katastral

-Taxe auf die liquide Final- Steuersumme mit Vermeidung der Erhöhung der Ka- tastral - Taxe auf seine kurrente; dann nach Abschlag der 4tl, und der vewxsnon auf die liquide Steuer-Summe reduzirt werden könne; an- dere fanden bey vornehmender Stener- Repartiti011 > daß manche Grund stücke des ge.meinen, oder rustikal Katasters nicht allein in der Gemeinde à. sondern auH in der Gemeinde L. mithin doppelt eingetragen waren; andere

10
Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 247 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Nro. 27j. - J ¥ ever die in numero 3. erläuterten Anstände wegen dem Natural Feld- zehendsabzug ist unter andern auch jener vorgekommen, wie sich mit jenen ààs Zu verhalten seye, allwo die nach der neuen Tax Lcala kapitallsch berechnete Adels ?rovenms den Werth des Preti! ta rati liquidi dcrmassen übersteigen, daß hievon diese Adels krovemns nicht kapitalisch abgezogen, folglich auch hierauf keine Steuer repar» tiret werden könne. z. B> Lud Kro. Catarrali 100 istdas Hàus nach der Area beschätzt

keine Steuer repartiret, sondern vielmehr dem Grundholden von 26- fl. eine Steuer hinaus vergütet werde». Gleichwie aber der Areal Tax nur von jenen einzelnen einem gam zen Hof incvrporirten , mithin als ein zur Lulmr nothwendiges apger- tinens betrachteten Häusern, keineswegs aber von denen in Dörfern liegenden Häusern , welche uneracht einiger dazu gehörigen Güter doch allzeit theUS sonderbar , theiis kheurer bezahlt zu werden , auch je^ zuweilen noch einen kleinen MKthzins abzuwerfen pflegen

, zu verstehen ist; Als sind in Folge der in der hinausgegebenen Steuer ^epgmrions Instruction gegebenen Weisung nicht allein derley Hauser, bey welchen die Adelsgiedigkeiten das kreàm raxacum übersteigen , in einen solchen Kax der liquidirten ^inal-Lumma zu setzen, daß hierauf annoch eine kleine Steuer auszufallen habe, sondern auch alle übrige derley bloß nach der area mithin relpeKu des übrigen Grund und Bodens allzu misproportionirt taxieren Häuser/ zu Eroberung eines Mitten Steuer- xx 2 über-

11
Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 64 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
6r §. 118. So wie Me Stadt, und jedes Gericht das ausgemessene neue Steuer - Tangens ( Betreffniß ) von der Gleba dem Steuereinnehmer in zwey ' Terminen zu bezahlen und dafür zu haften hat; so liegt jeder Stadt, und jedem Gerichte auch ob, die Glebal-Steuer selbst Hey dem einzeln Gieba! steuerpflichtigen Parteyen kollektiven zu lassen; sollte nun eine , oder andere solche Partey nach gemachten Erinnerungen saumselig oder Wohl gar widersetzlich in Abführung der Grund- steuer sich zeigen

werden könne. . ?iV; ;':V '' §. lli) t '■ ' ' • ' ''-Me vàìàkMmenè à MM'tivvs -'Gewalt ist zum beßten des Steuer- tveseNs ^egek'Zed'eMänÄgM der tyrolischen Landschaft von dem aller- höchsten Schutz utid Landesfürsten Leopold dem Erste» kaiserU königl. Majestät auf'dem im Jahre 'zu JnnMW gehaltenen offenen Landtage erthèilk, vomMiftr Joseph dem CrsteK, und Kaiser Karl dem Sechsten laut gedruckten und rückwerts beygehefteten allerhöchsten Steuer - Mandats dd. Wien den s?ten Marz 1722. dann von Seiner kaiserl

. königl. Majestät Leopold dem Zweyten glorwürdigsten Gedacht- nißes mit allen übrigen Privilegien, Rechten und Freyheitender tyro- Uschen Landschaft bestättiget , und von derselben ununterbrochen in Er- forderungs- Fallen ausgeübet worden. Daher die Lokalkommissär à xvteüüte dàgèira solche Execution in Steuerwesen auch cöiitra exera- ptos vorzunehmen angewiesen werden/ wie dann denenselben auch ver- möge der im gegenwärtigen Steuer- Systeme erflössenen allerhöchsten Faßions, und Schätzungspatente

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 52 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Was hingegen die individue!« Repartition der Rustikal--Steuer be- trift, so ist Hierwegen den Lokalkommissaren ein in Druck gelegter Steuerraitknecht, und ein Formular, wie in den Glebal Lacàrn die Nro.26j.tt individuele Steuer- Repartition einzutragen sey, unter einem zugeferti- Nro. 26^. get, und ferners denenselben der General-Ab t oder Zusatz-- Ziffer zur geläufigen individuelen Repartition her Rustikal-Steuer eröffnet worden» §. 92. Der Geneal Ab - oder Zusatz ist das abweichende

; wenn also zum Beyspiel des Peter Riedeggers Gleba in Ge- richte N. iooo fl. geschätzet wäre, so sind hievon abzusetzen 475 fr, und kömmt daher, wenn diese Gleba Auflagen frey wär, dieselbe in einer liquiden versteuerbaren kapitalischen Summe mit 525 fl. in Cata- Aro des Gerichts N. anzusetzen, und die Steuer hievon betrüge dem- nach auf ein volles Steuer-Jahr 3 fl. 9 kr., sollte hingegen diese liquide Summe pr. 525 fl. nicht Auflagen frey , sondern z. B. mit 100 fl. Pras- itanden beladen ftyn, so verbliebe

die depurirte Gleöalsteuer- Summe nur mehr im kapitalischen Werths von 425 fl. und der Adel hatte an Steuer 36 kr., die Gleba aber nur 2 fl.33 kr. zu entrichten.. §. 93- Aus diesem Beyspiele liegt nun die Folgerung von selbst vor Augen daß nämlich je mehr die eigene Schätzung von dem liquiden kurrentm Werthe in einer Stadt, oder in einem Gerichte sich entfernet habe, desto kleiner auch der General-Absatz habe ausfallen müssen, je mehr aber im Gegentheile dem kurrenten Werthe dabey sich genähert wurde, desto

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 8 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Nicht nur diese Betrachtungen sondern auch die noch ferners das bey einschreitenden Umstände, daß vom Jahre zu Zcchre einige steuere dare Lv'iisa (Gegenstänbe ).sich verliere«, andere aber entstehen, daß hie und da auch nur aus Irrigen Begriffen Steuer - Beschwerden vor- gebracht, und geführet werden , dann daß für die neu angehenden Ob- rigkeiten, oder Steuerlokalkommissarien das Steuer — und Peraqua- tions. System aus den so vielen einzelnen, binnen so vieler Jahre er- gangenen allerhöchsten

, und hohen Vorschriften in einem Zusammen- hange der Grundsätze, bis zur praktischen Handanlegung sich eigen zu machen, und den Kontribuenten davon zu überzeugen, und zurecht zu weisen , all zu schwer halte; haben den versammelten Steuerkompro- miß bewogen, die Direktiven des im Lande Tyrol mit dèm Andreas Termin 1784 bereits in Ausübung gebrachten neuen Steuer - und Pera- quations - Systemes in einem nach der Zeit, und nach dem Stufen- gange geordneten und emgetheilten Zusammenhange mtt Anschluß

, und aus Abgang eines Evidenthalkungs« Systemes nach und nach mächtig zusammen geschmolzen, so daß vor Einführung der gegenwärtigen Steuer « ?.sr-qnmion mehr dann 1000 Knechte gemangelt hat» ten- Diese unbilligen Zmunitaten, und SwÄrsrepheiten die ungleiche Verth«!« lung mittels der Aversions«Anlagen», und der Abgang von me^r dann 1000 steuer- baren Knechten wàren demnach die'ÄeravlasfimZz • Änttteb'mittels eines' neuen Steuer» und Persequations- Werkes alle steuerbare Gegenstände gleich ke- cunànm

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 169 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Das tyrolische Steuer- bringt mit sich, daß die sogenann te Adelsteuer auch in dem Fall , da die Grundgülte wirklich abgelößet, reluieret, und consolidieret seyn würde; dennoch in perpetuum entrich* tet werden müsse. Nun ist aber im Land durchgehends bekannt, daß viel von diesen abgelößten Gülten, weil weder die vorherige Jnnhabex oder Domini diretti , oder deren Erben noch die zinsbare Realität selb-- sten, auf welcher diese Grundgülte vor Zeiten radicimt gewesen, aus findig gemacht worden

, oder auch nicht einmal ausfindig gemacht wer? den konnte, nach und nach zum Nachstand des Steuergefälls verloren worden ; welches dann auch in àcvrum ohne weiters zu besorgen ist» Zudem: so sind nur diejenige Gülten in die Adelssteuer eingezo* gen worden, welche im Jahr 1573 vorhanden gewesen, und relpeàvs bey denen hinnach errichteten Steuer - ?ers^uaàen in das Catattrum gekommen sind. Wohingegen seit dem sehr viel neuerding errichtet worden; ohne daß selbe jemal bey dem Steuramt, ohngeachtet der dieß-- falligen ? censi

- Verordnungen vorgemerket, oder mit der tarifmäßigen Steuer beleget worden waren. Hiedurch ist aber geschehen, daß die ganze Steuer immerfort von dem fundo emphiteutico ohne daß der Do minus direftus m das Mitleiden wäre gezogen worden/ entrichtet wer- dm mußte. Aber auch dieses ist t« Absicht auf diejenige Zehend und Grunde gölten, die mit der Zeit nach vollendeter Universal - Persequaticm auf* kommen werden, nothwendigerweise zu erwarten , es wäre dann Sache, daß man, also zu sagen, von Jahr zu Äahr

eine neue Steuer- Per- sanation verfaßete. Endlich kömmt allem diesem der bedenkliche Umstand hinzu, daß die onera emphiteudca, ingleichen der Zehend, und anderweite zur Adelsteuer gehörige Nutzbarkeiten keinen bestandigen Grund, so doch zur Festhaltung des richtigen Steuergefälls nothwendig ist, bestimme« können; dantt diese onera und proventus werden bald abgelöset, und consoliäieret, bald verminderet, auch vermehret, und deren neue auf- gebracht. Hieraus giebt sich aber die nothwendige Folgerung

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 296 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
2o6: Zeiv-und Guts-Straff unterwerffen, und disfalls sich zu setzest , oder zu wideren niemand erlaubt, und verstattet seyn solle. Und gleichwie àunà Die bey Uns von der Landschaft in diser üniveM. Steuer-Each gehorsamst außgebettene Lands-Fürstliche AKtìenT, und> Handhabung nicht wol besser , dann durch Unsere -O. -Oe. Pi» catena beschehen kan, zu welchem.Ende Wir denenselben Unseren diß-^ fälligen Gnädigsten Befehl, und Willen , und daß Wir sowol die durch vorhabende Bereitung höchst nöthig

-und billiche Verbesserung des. Tyrolischen Steuer -Wesens, als auch die zu dessen gut-und rich-, tigen Lauf, und Fortgang angestellte Landschaftliche A&ivitdt tn Un* seren sonderbaren Lands - Fürstlichen Schutz genohmen, Gnädigst kund gethan, auch, wie auf allen Nothfall , und Anmelden Unserer ge<- treuesten Landschaft wider die in disem Werck sich ergebende Anstöß. und Iìeàn?ien jedesmalen die hülflicheHand sowol durch Civil-oder Rechtlich, als auch, wo Noth, Mlirarische Zwangs -Mittel willfah- rig

dargebotten werden sollen, bereits nach Nochdurft gantz gemesse» und Gnädigst befohlen , und angewiesen haben, eben also wirdet auch Tertio. All - und jeden Unserer Tyrolischey Lands - Fürstliches Vottmässigkeit zugethanen nachgesetzten Dbrigkeiten bey Vermeidung vorgemelt-Unserer Ungnade , und schweren Straf hiemit gantz ernst- lich gebotten, und anbefohlen, daß sie ermeld ter Landschaft, und denen von selber in Steuer-Sachen iuboMmrten Personen aufallma^ liges Begehren und Anmelden in all dem jenigen

, was zu Beschreib- Bereit- und LolleKirung der eines jeden -Obrigkeitlichem Amt zuge-, thanen Häusern , Gütern, und anderen unbeweglichen Grundstücken , und denn Jnhaberen immer erforderlich, sodann auch zu^richtiger Ab- und Eintreibung der angelegten Steuer nöthig seyn, und von ermelter Landschaft , oder deren bestellten verlanget, und an Händen gegeben wird, ohn alles Verweigern, oder Entschuldigen mit behörigen Fleiß,, und Eifer willfahren , und solcher Bemühung halber sich. mit. dem je- «igen Lohn , öder

Tag-Geld, so von der Landschaft in disem umver. sgl-Steuer-Werck ins gemein angesetzet, und bestimmet wird, ver- gnügen,undbefridigen sollen , nebst welchem dann auch . «Äusreö. Em jeder Inhaber , so im Bezirck der Fürstlichen Graf- schaft Tyrol sowohl Adelich , als gemeine Zins - Gülten , Häuser -, Guter t oder andere dem gemeinen Land - Schutz untergebene Effeftcn * be-

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 297 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
Nutzen geniessen, mit billicher Maß an-und ausgetheilet, und solche Beschwerden, und Ablagen von manniglichen nach Proportion der Jn habung, und Genuß des Land-Schutzes getragen werden; Als er- kennen Wir auch Unseres allerhöchsten Arts recht und billich zu ftyn? daß niemand, wer immer des Tyrol ischen gemeinen Wesens, und Land - Schutzes geniesset, und vil, oder wenig in solchem Land der Steuer -Lolleèì untergebene unbewegliche Effecten besitzet , von Zahl- und Reichung solch-allgemeiner Land

- Steuer frey-oder losgelassen , sondern all-vorbemeldt-unbewegliche Tssecìen , und Grundstuck ohne allem Ausnahm, oder Unterschid in Miche Anlag gezogen, und mit Steuer wörtlich beleget werden sollen. Nach Anleitung solch-dises Unseres recht^und Wichen Ausspruchs, und Erkanutnus also 8exto. All-und jede dieser allgemeinen Land-Steuer halber bis anhero entstandene Process, und Strittigkeiten , auch desthalben etwa ergangene Exceptioties , Sufpenfiones , vel Inhibiciones, gäntzlich abgethan

, und aufgehoben, und hiemit zu einerrai?erfal-Regul gr fetzt , und àruirt seyn solle, daß all-und jede , es seye der Ade!- oder der gemeinen Steuer untergebene Pfand - oder Lehenschaften , Herren-Zins - Gülten , oder skeeàrisirte Zehend , Adel , Sitz, oder gemeine Häuser, Güter , oder andere Grund - stücke ohne Ausnahm , oder Ansehen deren Inhabern , auch ob dise vorhin , und bis anhero versteuert worden , oder nicht, in diser vorhabenden univeM-Be- ggg rei-

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 65 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
§. ISO» I ! Sollte aber eins ganze Stadt, oder Gericht sich WWW die schul- ! digs Steuer abzuführen, und die.ordentlichen Zwagsmtttels nicht mehr hinreichen, .so tritt de? Vothfall ein, po gegen die, saumseligen und widersetzliche» steuerpflichtigen Hädte, und Gerichte in Folge des aller- höchst Mutz und. .landesfürstlichen Steuer-. Mandats Wien de» i7ten Màrz 1722» auch sogar mit der militärischen kxeLuüpn vorgegan- gen werden, müßte, .wie, dann auch vermöge k. f. Hofhekret^ voZ Mq ! Februar

, die ihnen die Bezahlung der Gle» t bylsteuer ays W ^vorgeschmebene. Ieit platterdings UWöglich machen, [ so werden, in Fällen , wo solche Umstände der WoUWu Landschaft be- ! legt vÄWfig angezeiget werden, >eti verunglWen ààten, uch Ge richten immer kurze Fristen zur Aahluug der Steuer bewjlttget, und wes ge«.^WeV«.MaH?schLde.a die Steuernachlässe oder^Gegengänge nach, der MpWworschPiK W» 2Ztm Iäner 1790. bewilliget 1 . ; • A §, -122, : '■ 7: 'L? j Die Dominikalsteuex, welche der Steuereinnehmer Acht aus einer ! Hand

in 8umwÄ totali von den Grund und Zchentherven eines Gerichts/ sondern von jedem .einzelnen Dominikas- Steuerpflichtigen separat zu kollektirey Hat, betreffend, so hat der Steuereinnehmer laut k. t Hoft dekrets ^6.^ iten »Oktober i?^7» an den letzt cataürirten Besitzer der ' Steuer halber -sich Anlange Zu halten, bis es sich ivikifM daß ftine- Besitzung an Jemand andern übergangen sey., Hoch verstehet sichàbey- von selbst, daß dadurch der Steuer das Recht nicht erlösche, wenn der ) Besitzer

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 314 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
22g Maß, Maßsrey , soll nach dem Jauchen, Tagmad, und MoWn angeg« ben werden - - « - . » — nasser w.ö ttoàr Zms - « . _ ist von der Obrigkeit zu berichtigen Morgen , haltet 500 lechsschuhige Klafter Mlttelprets, kapitaüscher der Zinse, und Gülten - sicher in ein Adelösummanüm zu Bingen kapitalischer ver Zinse . und Gülten nach dem zweyten Tariff, wie solch« den Obrigkeiten mitgetheilt worden ... Mariaftetn, vessloen Steuer v^mvzen , Steuergebühr, und Steuerknechte Matzen Hofmarkt

, desselben Steuervermögm, Steuergebühr, und Steuer knechte . - - • ' ' ' Matrey Markt , desselben Steuervermogen, Steuergebühr , und Steuer, knechte > - ••'*'! Matrey- Burgfrieden, desselben Steuervermogen, Steuergebühr , und Steuerknechte •. .. . » > • Michaelsburg , desselben SiwttveMvgen, Steuergebübr, und Steuerknechtt Müylbacherklaüsen, desselbm Steuervermogen, Sttuergebühr, und Steuer knechte . Meran Stadt, desselben Steuswermogen. Steuergebühre. und Steuerknechte! M er all , desselben Steuervermogen

, desselben Steuervermogen, Steuergebühr, und Steuerknechte . Navdersberg,^ desselben Steuervermogen, Steuergebühr, und Steuerknechtt N omi, desselben Steuervermogen, Steuergebühr, und Steuerknechte 0 -5)öriA^ltetl, werden als KommiWe auch'wider alle eine Steuer - Lxein- tioa sich bisher anmaßende Städte, Gerichte, und folglich jedermanns lich benennt, und bevollmächtiget ' . lll 2 Nro. Der Ver ordnung. 10 21 26 28 . 28 28 28 128 I28 28 28 28 28 28 ^28 >28 Seile« 42 42 5l 52 42 86 io8 134 168 169 168 169 170 171. 170

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Libri
Anno:
1793
Chronologisches systematisches Compilations-Werk über das Steuer- und Peräquationswesen Tyrols
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Pagina 78 di 323
Autore: Eiberg, Carl ¬von¬ / [Karl von Eiberg]
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 86, 232 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Ital. Ausg. u.d.T.: Eiberg, Karl ¬von¬ : Cronologica sistematica compilazione di tutto ciò, che concerne le steore e la perequazione del Tirolo
Segnatura: III 5.342
ID interno: 322836
IM» 75 §. 156. Sollten hingegen àch Verlaufe der loIahre die Cigenthümer solcher àntrter Grundstücke darauf beharren , - daßihre Grundstücke ganz irreparabl sind, und sie zur Entrichtung der darauf liegenden land? schäftlichen Grundsteuev sich nicht herbeylassen wollten, so müßten solche Cigenthümer gleichwohl solche ganz irreparable Grundstücke, oder an- derweite Realitäten dem Gründherrn gegen Entrichtung der landschaft lichen Steuer anheimstàn, und überlassen; wollte äber auch der Grunds

Herr solche unwwàbrwgljche und zu GrMd gerichtete Realien, und E«iM gleichfalls Hegen EnMHtung d«.^MschWWw'Gàèe nicht beybehülten, so hàt der GrünMrr solche Mutten gleichwohl dèe .Ländschaft àco der Steuer-Schuldigkeit förmlich zu überlüsseN: wek- -che Verfügung, Un1> Uebsrlassung auch -fthvn in^và primitiven laNdschäft- Mm Steuer- Systeme durch Gewohnheit und Herkommen gegründet ist. §. 137. Eben so ist auch das Recht auf die adelichen VezKge von dem 'Grund - und Zehentherren der Landschaft wegen

der Steuerrechte zu über- -lassen; sobald dieselben'wegen der erlittenen Wetter-- Schäden von dà Gütern und Realien, worauf solche Bezüge radizirt sind , die ausgt-- messene Steuer nicht mehr entrichten wollten, und man glaubt derma- len auf die herkommensmäßige genaue Behandlung bey dergleichen ree- len Steuerabschreibungen sich mit desto bessevn Grunde zu süssen, da nicht nur von Seite der Landes- Là wegen der Wasser -- und Feuer- schaden die Steuer nach dem Verhältnisse der Beschädigung ohnehin

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