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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
(1912)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 9. 1912
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Pagina 357 di 372
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 319 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;z.Geschichte;f.Zeitschrift</br>g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Segnatura: II Z 245/9(1912)
ID interno: 484878
stand direkt unter dem Land richter. Trotzdem besaß die Stadt einen eigenen nur aus Bürgern zu sammengesetzten Gerichtshof, der, unter der Leitung jenes Richters stehend, allein für alle im Burgfrieden klagbaren Sachen, außer den peinlichen, kompetent war. Insofern konnte das Stadtrecht von 1354 von einem eigenen Markt- oder Stadtgericht sprechen. Daneben war den Bürgern noch das Recht der außergerichtlichen Austragung von Streitfällen gewähr leistet, und daraus entwickelte

mit jener über Kitzbühel, und da ihr ein genaues Inhaltsverzeichnis seitens des Verf. vorangestellt ist, beschränke ich mich in diesem Referate darauf, nur die hauptsächlichsten Ergebnisse, sowie mir nötig erscheinende Ergän zungen und abweichende Meinungen anzuführen. Bei den ältesten Erwähnungen Kufsteins wäre auch auf das bayerische Herzogsurbar von 1280 2 ) zu verweisen gewesen, in dem Kufstein einmal -als „forum', einmal als „villa' bezeichnet wird. Die Benennung „Markt' herrscht bis 1393 vor, zweimal kommt

„Stadt' vor, darnach hört aber „Markt' völlig auf. K. legt aber dem Privileg von 1393 nicht die Wir kung der eigentlichen Stadterhebung bei, sondern eher jenem von 1339, durch das ja Kufstein einzelne Rechte Münchens erhalten hat. Jeder Markt, der ummauert sei, habe den Charakter einer Stadt und konnte als solche bezeichnet werden. Der Beweis, daß Kufstein im 14. Jahrhundert außer halb der Burg befestigt gewesen sei, läßt sich aus der Überlieferung aller dings nicht erbringen. Die Privilegien

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Pagina 334 di 465
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 464 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1912
ID interno: 587523
als 51 Kilogramm aufweisen, werden vom Markt- komnnssär konfisziert, gegen den Lieferanten wird von amtswegen die gerichtliche Anzeige erstattet werden. Ilebertretungen dieser Vorschriften werden mit Geldstrafen dis zu 100 Kronen eventuell mit Arrest bis zu 10 Tagen geahndet. r. Msgiltratskunckmackung vom 28. bebruar lSve. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat m seiner Sitzung vom 9. Februar 1906 be schlossen. die mit den Eemeinderatsbeschlüssen vom 12. Oktober und 12. Dezember 1900 getroffenen

. Dies wird mit Beziehung auf die Magistrats kundmachung vom 18. Dezember 1900, ZI. 31.191, deren Bestimmungen, insoweit sie durch diese Vor schrift nicht berührt werden, in Geltung bleiben, be kannt gegeben. VI. Abschnitt. Marktpolizeiliche Vorschriften. l. klusrug aus äer Marktordnung. Marktzeit. ' . . § 3 - beginnt mit Tagesanbruch und endet UTn mittags, an Sonn- und Feiertagen aber um 9 Uhr vormittags. Nach Ablauf obiger Stunden haben die Markt partelen die zum Verkaufe bestimmten Waren samt den betreffenden

Ware nicht an einen anderen verkaufen, wenn der Käufer die Kaufsbedingungen erfüllt. 3m Sinne des 8 68 der Gewerbe-Ordnung sind die ersten Stunden des Marktverkehres zum Ein käufe im Kleinen, das ist für den eigenen Haushalt, bestimmt, daher der Vorkauf und Ankauf von Markt waren an und durch Personen, welche mit solchen Waren Handel treiben, bis 10 Uhr vormittags ver boten und erst nach. dieser Stunde gestattet ist. Wer gegen diese Vorschrift handelt, macht sich der Uebertretung des Vorkaufes

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
(1912)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 9. 1912
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Pagina 356 di 372
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 319 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;z.Geschichte;f.Zeitschrift</br>g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Segnatura: II Z 245/9(1912)
ID interno: 484878
, in welchem Umfang die Verleihung von 1271 und Bestätigung desselben von 1338 wirkliche Geltung erhalten hat. Wie K. selbst für Kufstein nachweist, sind auch für letzteren Ort nur .einzelne Bestimmungen des Münchner Stadtrechtes zur Anwendung gekommen. Der problematische Charakter des mittelalterlichen Privilegs tritt ja dem Forscher sehr oft vor Augen. Allgemeines Interesse bean spruchen K.'s Auseinandersetzungen (S. 8) über das Verhältnis von Markt und Stadt und die Bedeutung der Ummauerung; auch Kitzbühel

wird noch als Markt bezeichnet, nachdem es mit Stadtrecht bewidmet war. Dann erörtert Kogler in geschichtlicher Folge die weiteren Privilegien, die Kitz bühel von den Herzogen von Bayern erhalten hat (S. 9—-18), hierauf (S. 20—49) in systematischer Gliederung den Inhalt der beiden Stadtrechte von 1353 und 1354. Dispositionell wäre es vielleicht besser gewesen, die äußere Stadtreehtsgeschichte von der materiellen Erörterung ganz zu trennen und in letzterer die einzelnen Gegenstände nicht allein nach dem Stande

eingesessener Leute in vielen ländlichen Weistümern Tirols. K.'s Erörterung umfaßt folgende Materien : Persönliche Rechte der Bürger, Erwerbung des Bürgerrechtes, Eid (S. 20—27); Rechte und Befugnisse des Rates (S. 27—30), Gerichtsverfassung der Stadt (S. 31—35), Straf recht (S. 35—43), Privatrecht (S. 43—45) Gewerbe- und Markt-Polizei (S. 45—49). Die Gestaltung der ersten beiden Materien wird von K. auch noch in die spätere Zeit, bis ins 17. Jahrh., verfolgt. Bedenken erregt K.'s Darstellung

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
(1912)
Archiv-Berichte aus Tirol ; 4.- (Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale ; 7)
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Pagina 454 di 717
Autore: Ottenthal, Emil ¬von¬ ; Redlich, Oswald / von Emil von Ottenthal und Oswald Redlich
Luogo: Wien
Editore: Kubasta & Voigt
Descrizione fisica: X, 708 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Erschienen: 1 (1888) - 4 (1912). - Bd. 2/3 erschienen im Verl. Braumüller (Wien und Leipzig) und Bd. 4 im Verl. Schroll (Wien)
Soggetto: g.Tirol;s.Archiv;f.Verzeichnis
Segnatura: II 107.677/4
ID interno: 82207
d. imp, Rom. not. 349. 1285 Nov. 4 (die dominico), Trient. Otolin Bazncr (?) de hora Ruaet (?) verkauft einen Weinberg ad Meramim bei Trient an Trentinelus, welcher am 24. Dez. in den Besitz des Weinberges eingewiesen wird. Or. Perg. Not. Instr. des Riprandus quondam Gandolfi cerdonis sacri pal. not. 350 1 , 1285 Nov. 4 (die dominico), Trient auf dem Markt platze. Otolin Betarius sagt dem Trientner Meza- soma einen Weinberg ad Meranum bei Trient be hufs der Beletage an Trentin eins auf. Or. Perg. Not

, Instr. = Nr. 349. 351. 1293 April 28 (die martis). Uhele extra Grabe, Sohn des Maiers Trouteman von Chelre, verleiht seinem Bruder Albrecht und dessen Frau Aylicha einen Weinberg in der Pfarre Chelre als Zinslehen. Or. Perg. Not. Instr. des Beilinus d. regis Conradi not. 352» 1294 März 18 (die sabati), Bozen auf dem Getreide markt. Hengelmann, Pfarrer von St. Jenesien und Huene, Sohn des Maiers Troutenman von Chelre, schließen einen Vertrag betreffend 2 Weinberge ad Winchel genannt Wangeranger

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