¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 2])
der:' mit 10,852.000 sie festgesetzten Erfordernissumme, den A r ein hältnissen und Erfahrungen, welche sich aus den nach seiner 1 ' Begutachtung eingetretenen Ueberschwemmungen (October 18S5) ergeben haben, Rechnung- getragen werde. Die für den'Bestand der Etsch-Regulierung nothwendige ■ Verbauung -der Wildbäche ist, mit Ausnahme der Arbeiten am Avisio'von dessen/Einmündung in die Etsch aufwärts bis. einschliesslich- der Thaisperre bei St. Giorgio, in das Programm-, der nach dem Gesetze vom 13. März 1883
, L.-G.-Bl. Nr. 25, -und vom.;-April 1883, L.-G.-Bl. '- -: / Nr. 18 \ 1,681.000 -fl. Für die. Ergänzung.- 715.100 fl. .// Somit für die ergänzte Regulierung 2,396.100 II,-. ; .. ••;. ;• ; III. Section. Nach dèm' Gesetze, vom-25. April 1879; L.-G. t BL ; N ^'26 . . . 2,000.000 fl. ' ; Für die-Ergänzung -y 2,741.40011. Somit für die ergänzte Regulierung 4,741.400'fl.' Der für-die 'Herstellung der Arbeiten am Avisio von der... Talsperren bei St..Giorgio ab, im Voranschlage enthaltene', Betrag, von ■ 315/0.00 -fi;, ist liiebei