erworbenen Titel anerkannt werden können, weswegen bisher, trotz jahrzehntelanger politischer Bemühun gen. auch die von Südtirolern in Öster reich oder Deutschland erworbenen Titel für die Aufnahme in öffentliche Krankenhäuser oder in den öffent lichen Dienst im allgemeinen, nicht an erkannt werden konnten. Daher auch unser politisches Argument, daß ohne Anerkennung dieser Titel zumindest für Südtirol, die Sanitätsreform in Südtirol nicht durchgeführt werden kann, d. h. sowohl die öffentlichen
Krankenhäuser als auch die örtlichen sanitären Einhei ten (Betreuungsstellen) nicht proporz mäßig besetzt werden können. Wenn also unsere Verpflichtung, wo möglich allen Südtirolern in Südtirol die Krankenhausbetreuung in der Mut tersprache angedeihen zu lassen, ver wirklicht werden soll, muß, unabhängig von einer künftigen gesamtstaatlichen Regelung, die Autonomie dazu verhel fen, diese Titel wenigstens für Südtirol und für die Durchführung der Sanitäts reform, anzuerkennen. Aus der gemeinsamen Bejahung
und dann unsere Argumente zusammengefaßt: Einwände: Es besteht grundsätz lich kein Unterschied zwischen den so genannten Studientiteln unterhalb der Universitätsebene, wie Matura, Diplom kaufmann, Diplomingenieur, Geometer usw. und den beruflichen Befähigungs nachweisen, welche auch einen schuli schen Bildungsgang erfordern. Alle im Ausland erworbenen Titel müssen vom italienischen Staat als solche anerkannt werden, weil gegenüber dem Ausland der italienische Staat eine einheitliche Rechtsordnung bilden muß
, so daß die se Anerkennung mit Staatsgesetz ge regelt werden muß und deren Durch führung auf die Regionen übertragen werden kann. Es ginge auch nicht an, daß die Autonome Provinz Bozen allein solche Titel für ganz Italien anerkennt, weil sie sich dann nicht nur für Süd tirol, sondern für das gesamte Staats gebiet anstelle des Staates setzen würde. Unsere Argumente: In den italienischen verfassungsrechtlichen Au tonomiebestimmungen wird eindeutig unterschieden zwischen der beruflichen Bildung und der sozusagen
, ja nicht einmal von ihrem Wirtschafts programm wissen. Das müsse der Par tei zu denken geben. Dabei wäre es im Interesse beider, einander zu helfen, da sie viele gemeinsame Ziele verfolgen: nen. Die Ausdehnung dieser Zuständig keit auf die erwähnten Normalschul- studicntitel ist dann nicht möglich, wenn für diese Titel eine Staatsprüfung vor gesehen ist, für welche auch nach dem neuen Autonomiestatut der Staat zu ständig bleibt. Auf den Einwand, es könne die Pro vinz Bozen doch nicht-für ganz Italien ausländische Titel anerkennen