sind hier ein- geflchrt worden: man begrüßt das sehr, da man fn dringenden Krankheitsfällen verhält nismäßig rasch ein Spital erreichen kann, wer «ine schnell Operation oder sonst etwas notig ist. Dabei sei freilich 'bemerkt, daß wir zinn Glück einen sehr tüchtigen Arzt haben in der Person des Herrn Dr. Gaffer ans Lana, deffen langes Bleiben hier sehr er wünscht ist. — Ein Lastauto kann natürlich in vielen Fällen ebenfalls zum Vorteil fein, zumal man oft lange auf Fracht- und Eilgut- Sendungen warten mußte
. — Unser Feuer- wehchauptmann Karl Mnazzer wird an, Sonntag «inen Ball veranstalten, um Ein nahmen zu beschaffen für die Feuerwehr, für die nach dom Krieg alles neu aingeschafft werden mußte. Auch der hier sehr beüebte Ingenieur Specker wird sich zu einem Unter- halttmgsabend entschließen mit feinen zahl reichen Schiatori und wir wünschen allen recht- viel Vergnügen. — Man spricht auch von einer Schwebebahn nach dom Cvl di Lana, nur wird wohl noch zu wenig Geld dazu fein und bis dvthin warten müssen
hat, welcher am letzten Andreasmarkte in Bol zano verseuchtes und infiziertes Vieh auf- getttoben hat. Wiedereinführung der Biehmärkte in den Gemeinden der Gerichtsbezirke Dreffa- none, Merano, Lava und Orkffel. Seitens der kgl. Präfektur geht uns fol gende wichtige Meldung zu: Infolge der durch die Abnahme der Maul und Klauenseuche gebefferten sanitären Der» hältniffe im Biehstande der Gemeinden der Gerichtsbezirke von Breffanone, Merano, Lana und Ortisei; nach Einsichtnahme in das Dekret des Präfekten der Venezia
Tridentina vom 18. September 1928, Nr. 39256, mit welchem die Klauenviehmärkte in den Ge meinden des politischen Bezirkes Breffanone und in den Gerlchtsbezirken von Bolzano, Lana, Merano und Ortisei eingestellt wur den; nach Einsichtnahme in die Bestimmungen des Artikels 9 der spezial-polizeilichen Beteri- näroorschriften, veröffentlicht mit kgl. Dekret vom 10. Mai 1914, Nr. 533, bestimmt der Präfekt, der Provinz Bol zano: 1. Dom 27. Jänner 1927 an ist die Ab haltung der Klauenviehmärkte
in den von der Maul- und Klauenseuche befreiten Gemeinden der Gerichtsbezirke von Breffanone, Merano, Lana und Ortisei gestattet. Auf diesen Märkten dürfen ausschließlich nur Klauen tiere aus seuchenfreien Gemeinden aufgetrie ben werden. Die Tiere müffen mit dem laut Verordnung der Präfektur vom 6. März 1925, Nr. 9199, vorgeschrtebenen Herkunftszeugnis versehen sein. 2. Die Herren Amtsbürgermeister der Ge meinden der Gerichtsbezirke von Breffanone» Merano, Lana Und Ortisei sind mit der Durchführung