zu entschuldigen, und niemand lässt es sich träumen, ihm ob seiner Noth mäßigere Preise zu 'machen. Trotzdem der geringste Beamte schon srüher doppelt so viel Gehalt bezogen hat, als ein tirolischer Lehrer, hat man es für nothwendig erachtet, seine materielle Lage zu bessern, so dass jetzt, uach der Gehalte-Regu lierung, der Praktikant an irgend einem kleinen Land gerichte einzig sür seine Person mehr erhält, als die beiden Lehrer im selbigen Orte zusammen sür ihre Fa milie aufbringen. Die Amtsdiener stehen
sich so ziemlich gleich wie die Tiroler Lehrer, und dennoch, nein, gerade darum setzt siA alle Welt ins Zeug für sie, damit ihre Gehalte erhöht werden. Wer könnte auch diese Nothwendigkeit leugnen? Die Lehrer am allerwenigsten, die ja auch mit 300 bis 400 st., bestenfalls, wenn Orgel und Thurm zuHilfe kommen, mit 500 st. ihr Auskommen finden müssen. Dürfte man es den Lehrern verargen, wenn sie aber mals ' einen Nothschrei in die Welt thun, damit die Machthaber endlich einmal auch ihrer gedenken möchten
? „Ei', wird man ihnen sagen, „ihr habt ja erst ein Landesgesetz erhalten, das euere Rechtsverhältnisse regelt!' Wohl, eme Regelung der Rechtsverhältnisse der Lehrer hat das Landesschulgesetz gebracht, aber eine Besserung ihrer Lage hat es nicht wesentlicy und nicht durchwegs bewirkt. Das Landesschulgesetz enthält einzelne Bestim mungen, die gar zu hart klingen, die den alten, er probten Schulmann dem Neuling nachsetzen, ja Bestim mungen, die für ältere Lehrer fast eine Maßregelung bedeuten, weil sie srüher gelebt
und gewirkt haben, weil sie älter sind als die Jungen, welche noch lange nicht das leisten können, was sie, vielleicht sogar zum Wohle der Gesetzgeber selbst, geleistet haben. Man denke ferner an die Decennalzulagen, an die wahrhaft stiefmütterliche Behandlung der Witwen und Waisen, an die, man möchte sagen ungerechte Einbe ziehung der Entlohnung sür die Kirchendienste in die systemmäßigen Gehalte und man wird die Klagen der Lehrer über die Härten des Landesschulgesetzes begreiflich finden
zu, will aber die Steuerzahler, für welche der Lehrer doch arbeitet, nicht weiter belästigen. Man urtheile aber, waS besser sei: von dem, wenn auch Wenigem, was man hat, ein Weniges abzugeben? oder andere auf das, was sie unbedingt zum wahren Glücke, ja zum nackten Leben nothwendig haben, gänzlich ver zichten machen. Ich denke, das Verzichtenmachen auf die nothwendigen Existenzmittel ist nicht minder eine Steuer, als das andere, denn beide Dinge werden für das Wvhl der Gemeinde geleistet. Der Unterschied liegt nur darin