, welcher ist die Lehrkanzel der »Wahrheit uud der Mittelpunkt der Eiuheit, bewahrt werd«.' ?iu» IX. i» seinem Schreiben vom t«. Mai ISSS. Siebenter Jahrgang. Boz^n, Samstag, den 3V. Mai. 18K8. Zum kirchlichen Jurisdietions - Streit der Bozner Zeitung. v. Die „Bozner Zeiwr.g' gesteht selbst, daß daS JuriSdictionS- Recht der Bischöfe ehemals ein anderes war, als jetzt. Dieses Recht war aber zur Zeit des JosefinisMüs ein arg beschränktes, beinahe gänzlich aufgehobenes, jedoch früher durch Jahrhundertc hindurch
zur Beurtheilung det kirchlichen JuriSdictionS-Gewalt? Ich sage: Nein; denn die Bozner Zeitung hat noch nie bewiesen, und wird es auch nicht können, daß die Fürsten (somit auch Josef II.), welche nach und nach Rechte der Kirche an sich gezogen, welche derselbe Jahrhunderte lang zuerkannt werdeü mußten. dieseS auch mit Recht gethan. Wenn nun aber im Concordate, Dank Gott und Sr. Apost. Majestät Franz Josef I., viele der nament., lich durch den JosefiniömuS entrisseneu Rechte, zurückgegeben wurden, so foW daraus
eben nur, daß die Kirche jetzt wieder mehrere ihrer Rechte genieße, als unter Josef II., nicht aber noch, daß sie alle ihre frühern Rechte genieße, und somit kann man doch noch ihre jetzige Jurisdiktion eine beschränkte nennen. Dem Dilemma der Bozner Zeitung gegenüber wollen wir folgendes bemerken: Du gestehst in deiner Abhandlung über materielle und formelle Rechte, und eben durch dieselbe, daß die Kirche solche Rechte besaß (und besitzt); so erlaube also die Frage: Darf man einer wirklichen
oder moralischen Person ein wohlerworbenes Recht nehmen, wenn es auch nicht die Existenz derselben, oder ein prinzipielles Recht bedingt; und wer hat denn dieses Recht, besonders den Rechten der Kirche gegenüber? Gehen wir zu einem andern Punkte über. Der Gegner der Bozner Zeitung hat allerdings behauptet, daß das Privilegium ton einmal bestand, aber keineswegs daraus den Schluß gezogen, daß eS deswegen noch bestehe. Im Gegentheile hat er ja, zum Verdruße der Bozner Zeitung gesagt, daß die Jurisdiktion
eine beschränkte sei; sollte sie nun daS nicht sein, so müßte die Kirche eben nebst Anderm auch das Privilegium tori haben. Oder meint die Bozner Zeitung vielleicht, die Kirche dürfe überhaupt keinen Anspruch mehr machen auf ihre guten vorjosefinischen Rechte? Dann soll sie aber eben zu erst antworten auf die Frage: Warum nicht? Ferners meint die Bozner Zeitung, Friedrich II. wäre kein Ge währsmann für daS Privilegium kori, weil ihm mit seiner Anerkennung nicht ernst war. UnS scheint aber folgender Schluß