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Tiroler Stimmen
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Pagina 8 di 10
Data: 07.11.1896
Descrizione fisica: 10
und Boden auszudehnen, welcher zwar nicht Waldivuchs trug, wohl aber entweder früher Wald gewesen war (so viele Alpen und Hochweiden) oder vermöge seiner ganzen Be schaffenheit leicht in Waldboden umgewandelt werden konnte Nur so ist es zu erklären, daß die kais. Entschließung vom 6. Februar 1847 nur von Wäldern spricht, welche gemäß der bisher in Kraft gestandenen alttirolischen Wald ordnungen Gegenstand des 'landesfürstlichen Hoheitsrechtes sind, während die Aufforderung des tirolischen Landes

und so dann der Kommission vorlegten. Je nach der Auffassung des bezüglichen Forstbeamten wurden diese Verzeichnisse mehr oder weniger umfangreich, je nach seinem Fleiße wurden sie mehr oder weniger genau und richtig an gelegt. Alpen mit ausgesprochenem weide, solche mit althergebrachten, Grenzen und Marken wurden wohl meist in die Wald Übergabe nicht einbezogen; doch kommen auch Beispiele des Gegentheils vor und besonders häufig unterzog man jene Alpenweiden, welche noch unter der derzeitigen oder nach weisbaren

" nur als „Gnadenbolzbezüge" aufgefaßt wurden. Ein weiser Entschluß des Landesfürsten war es wieder, welcher das ihm von seinen Räthen aufgenöthigte allgemeine Waldeigentum an die natürlichste und ursprüng lichste öffentlichrechtliche Vereinigung der Volksgenossen, an die Gemeinde, zurückgab. Charakter einer Hoch feststehenden Satzungen, A. Waldungen. a. Unverteilte Gemeindewaldungen. II. Die grundbücherliche Behandlung von Wald und Weide. Die absichtlich etwas breit gehaltene geschichtliche Ein leitung war notwendig

, um für die Untersuchung der Frage, wie diese ebengeschilderten Rechtsverhältnisse an Wald und Weide grundbücherlich darzustellen seien und insbesondere, welche grundbücherliche Behandlung der so genannten Agrargemeinschaft am angemessensten sei, eine feste Unterlage zu gewinnen. Wie werden nach dem Gesagten die tirolischen Waldungen, Alpen, Auen und Weiden grundbücherlich zu behandeln sein? Die richtige Behandlung dieser Parzellen hat die ge naueste Kenntnis der historischen Entwickelung in jedem einzelnen

Gerichtsbezirke zur Voraussetzung. Es ist nicht genug, wenn der in den Besitzbögen ersichtliche und wohl auch von den Parteien als richtig anerkannte Besitzstand als Ausgangspunkt der Grundbuchsanlegungsarbeiten ge nommen wird in der Erwartung, die einzelnen Gemeinden werden wohl während der Erhebungen oder spätestens im Richtigstelluilgsverfahren ihr Eigentum an den erwähnten Wald und Weidegründen wahren. Vielfach wäre diese Er Wartung eine trügerische. Allgemeine geschichtliche Kenntnisse, insbesondere

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Tiroler Stimmen
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Pagina 1 di 4
Data: 23.09.1902
Descrizione fisica: 4
- und mit 20 K für dreimalige Einschaltung per einspalti-e PetirMr oder deren Kmon berechnet. —Bei öfterer Anftlühm« »aLatt. Lelephow-Rr. 47. Anrwncemwstrahme für Auswärts durch H. Krirdk'S rlnno»es»i»»rr««, Wie« VfL, W«-lei«»d»riertzrstze 7. %4tepin>n=9tr. 47. Ir. 218. Jahrgang Xl.II. Linus [ Morgen 24. September Maria v. Lohne Dienstag, 23. September 1902 Die Theilwälder in Tirol. Die ganz eigenartige Entwickelung, welche das Eigen thumsrecht an Wald und Weide im sogenannten Alttirol durchgemacht

, als wir in Tirol erst am Anfange der Grundbuchsanlegung stehen, die Erforschung der Wahr heit also immer noch nicht zu spät kommt, um bas fernere Vorgehen darnach einzurichten. Für jene Leser, welche die Ausführungen in diesen Blättern im Jahre 1896 nicht kennen, sei darauf hinge wiesen, dass dieselben als Sonderdruck erschienen und von der Vereinsbuchhandlung beziehbar sind. (Wald und Weide im tirolischen Grundbuche.) I. Als Einleitung möge eine gedrängte Schilderung des Rechtszustandes vorausgeschickt

werden, wie er vor dem Jahre 1847 in Tirol bestand. Wald, Weide, Wasser sind die Güter der Natur, welche nach deutscher Rechtsauffassung im Allge meinen einer privatrechtlichen Unterjochung unter einen Einzelwillen nicht fähig sind; daher findet sich unser heutiger, dem römischen Rechte entlehnter, Eigenthums begriff an diesen Gütern dort, wo deutsches Recht und deutsche Wirtschaftsform herrschend blieben, nicht. Diese Auffassung des deutschen Rechts, dass Privat eigenthum an Wald, Weide, Wasser nur ausnahmsweise bestehen

. . Ausnahme des urbar gemachten Landes war der w ^deckte Theil unseres Vaterlandes Tirol ferner as Weideland ein Gemeingut aller Bewohner derselben cark, derselben Gemeinde, das Erträgnis war für alle gleich zugänglich. w zu bezweifeln, ob bei ungestörter Herrschaft) «es Volksrechtes diese Gemeinschaftlichkeit in Wald und der sich der Gemeingenuss des fließenden Wassers angereicht hatte, auf die Dauer aufrecht erhalten worden wäre. Unsere zahlreich erhaltenen Dorfrechte, Weisthümer, beweisen, dass

Entwickelung erfreuen. Auf diese Weise blieb auch im tirolischen Bauern stande bis in unsere Tage die Auffassung lebendig, dass Wald, Weide und Wasser Gemeingut aller oder wenigstens der Mitglieder eines bestimmten wirtschaftlichen Gebildes, der Gemeinde, der Nachbarschaft, Rotte u. s. w. sei und dass auf diese Theile der uns umgebenden Natur der Eigenthumsbegriff, nach welchem der Bauer etwa sein Vieh sein eigen nennt, überhaupt nicht anwendbar ist. Das deutsche Recht und mit ihm unsere Weisthümer

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Pagina 1 di 4
Data: 03.07.1871
Descrizione fisica: 4
würde. Eine Zweidrittel-Majorität für Verfassungs Aenderungen würde ihr allerdings noch fehlen; eben darum würde sich die Thätigkeit in dieser Session nur auf eine rasche Zur Frage: Ob eine Ackerbauschule in S. Michele auch für die Verhältnisse Nordtirols paßt? (Fortsetzung) Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß der Nordtiroler mitten im Walde lebt oder wenigstens mitten im Walde leben soll. Leider finden wir statt des Waldes oft Blößen, kahle Gebirgsrücken und wo Wald ist, diesen nicht hinreichend bestockt

. Aber gerade deswegen muß der Nordtiroler sehen, sich mit der Waldwirthschaft bekannt zu machen, um den Wald, diese Wiege des Ackerbaues, zu schonen, zu pflegen, den Werth desselben kennen und die Blößen aufforsten zu lernen. Dann erst will und kann er den Wald ausnützen, ohne zu devastiren. Wollten wir uns fragen, womit der Wald die Landwirthschaft unterstützt, so stehen die Holz- und Streunutzungen obenan, die groß genug sind, um den Wald selbst in der Ebene, die nicht Wassermangel hat, zu ziehen

. Im Gebirge hat der Wald noch einen ganz besonderen Werth; da muß der Wald das schnelle Abfließen von Schnee- und Regenwasser verhüten und somit die Bildung von Wildbächen hindern; er muß die Erde zu- Erledigung der laufenden Geschäfte und Revision der konfessio nellen Preß-, Vereins- u. s. w. Gesetzgebung im „reaktionären" Sinne beschränken, und die Regierung hätte dann freien Spielraum und ausreichende Zeit für den Abschluß des cze- chischen Ausgleichs. Das „I. Officiel"in Paris schreibt

Tage hintereinander. Dem Präfekten ging das so zu Herzen, daß er seine Entlastung nahm. — Die Piemontesen ahnen es übrigens, daß sie nächstens davon gejagt werden. „Wir werden unterliegen, sagte jüngst ein ro- ther Redakteur, — aber frohlocket darüber nicht zu sehr. Wir sammenhalten, damit sie nicht in das Thal hinabrollt, dort. Haus und Feld überschüttet und am Ende gar aus dem Lande geschwemmt wird. Ja der Wald dient auch als Schutz vor Winden und Lawinen, mildert die große Kälte im Winter

, schützt vor Austrocknung der Felder im Sommer und erhält uns im Gebirge die Quellen. In einer waldigen Gegend ist ein ge sundes mildes Klima. Der größte und unberechenbarste Schatz für den Gebirgsbewohner ist der Wald. Und der Wald würde erst eine Rente abwerfen, wenn das Eisenbahnnetz von Tirol vervollständigt wird und das Holz nicht nur beim Bau der Eisenbahn verwerthet, sondern mit der Bahn in holzarme Län der gebracht werden könnte. Leider muß hier die Thatsache erwähnt werden, daß zur Zeit

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Pagina 1 di 4
Data: 17.01.1872
Descrizione fisica: 4
- entwurfe Herbst's stimmen in der wichtigsten, in der entscheiden den Frage nicht überein! In der That ein sonderbares und ominöses Geständniß, denn man darf nicht vergessen, daß das Ministerium sein Programm mit den Dezembermännern, dar unter Dr. Herbst, vereinbart hat und jetzt, also wenige Wochen j Zur Grundsteuer Negulirung (Schluß.) In einem äußerst wichtigen bei der Grundsteuer-Reguli- rung wohl nicht zu übersehenden Verhältniß steht der Wald zu den Wohnungen, namentlich zu den Oekonomie-Gebäuden

und zu den Gütern. Das bestehende Grundsteuersystem betrachtet Wald und Weide als einen integrirenden mit den Häusern und Gütern unzertrennlich verbundenen Theil und die Besteurung des Wald- und Weidenutzens ist in der Besteuerung jener auch mitbegriffen. Bei allen bisherigen Besitzveränderungen wird dieser Nutzen mit allen Lasten unter der Bezeichnung: „mit allen alten Rechten, Gerechtigkeiten und Lasten" mit Haus und Gut in einem und demselben Ueberlaffungspreis mitbegriffen und un zertrennlich verbunden

mit überlaffen und übernommen. In der That, ohne den mitbegriffenen Wald- und Weidenutzen wäre eine Wirthschaftssührung in den meisten Gemeinden ge radezu unmöglich, Häuser und Güter wären völlig werthlos und un verkäuflich. Wenn bei der neuen Grundsteuerregulirung der Wald von den Wohn- und Oekonomie-Gebäuden nnd Gütern später geht Herbst Wege, welche der Minister nicht als die seinen erklärt. — Neben der unbedingt ministeriellen und der Herbst'schen Partei läuft noch eine dritte gleichfalls verfassungs

das nicht, wer steht dafür, daß nicht der Abso lutismus ausruft: Mit beiden Parteien habe ich es wiederholt versucht, aber beide Versuche sind gescheitert; nun habe ich getrennt der Besteuerung unterzogen wird, so bleibt der Wald zu jenen doch im bisherigen Verhältniß und wenn dieses nicht gehörig berücksichtigt wird, so schafft man geradezu ein unge rechtes Steuerverhältniß. Es sei erlaubt diese Behauptung mit Hilfe einiger Thatsachen zu beweisen. Niemand wird leug nen können, daß die Bewässerung der Güter

den Ertrag und somit den Werth derselben um Vieles erhöht. Jndeffen ist diese Erhöhung mit großen Lasten verbunden, der Wald muß zu den Wasserleitungen u. s. w. jährlich viel Holz beistellen und sich entziehen lassen. Bei unsern unvermeidlichen Viehweiden ist die Einfriedung der Güter unumgänglich nothwendig, sie muß den Ertrag und den Werth der Güter schützen. Zur De ckung dieser Last muß wieder der Wald mit enormen Quanti täten Zaunholz in das Mitleid gezogen werden. Zur Bear beitung, zur Ertrags

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Pagina 2 di 6
Data: 20.07.1910
Descrizione fisica: 6
war, be ziehungsweise weil diese mit neuen Kompensations forderungen zur Hand waren. Die Folgen dieser Politik sehen wir in diesen Tagen. Die Italiener erleben es in diesen Tagen, daß für ihre Kompensa tionslinie durch das Valsugana der Schlußstein gelegt Im allgemeinen wird der Wald ausgedehnte Ge witter und wolkenbruchartige Niederschläge nicht ver hüten und Ueberschwemmungen nicht beseitigen können. Aber es bleibt eine Erfahrungstatsache, daß gut be waldete Landstriche von Gewittern und Hagelschlägen

ist. Solche Gewitterherde sind z. B. die entwaldeten Landstriche Italiens, die jährlich von den furchtbarsten Hagel- schlagen Heimgesucht werden. Auch jener Teil der Eifel mit dem von der Hochwasserkatastrophe heim gesuchten Ahrtal ist schlechtbewaldetes, ehemals vulka nisches Gebiet. Ist übrigens auch die Frage über den Einfluß des Waldes auf die Gewitterbildung wissenschaftlich noch ziemlich ungeklärt : sicher und in mehreren Fällen geschichtlich erwiesen ist es, daß der in befriedigendem Zustande befindliche Wald

die Ueberschwemmungsge- fahr wenn nicht beseitigen, so doch bis zu einem be stimmten Grade mäßigen kann. Bei vielen, insbe sondere bei eingedämmten Flüssen, hängt eine Ueber- schwemmungskatastrophe bei einem außerordentlichen Steigen des Wassers nur von einigen Zentimetern —" " 1 r " a ' l—i.a.irir o6er_ nur von einer relativ geringen Zunahme der Wassermassen abhängeudes Steigen durchs den Wald verhindert werden, dann ist in hundert Fällen die ganze Ueberflutungsgefahr beseitigt. Es ist nun ge schichtlich beglaubigt

, daß viele Flüsse, welche heute schon nach zweitägigem anhaltendem Regen die Ge fahr einer Ueberschwemmung nahe rücken, ehemals erst nach einem wochenlaügen Regen über die Ufer traten. So ist uns z. B. überliefert, daß die französische Saone im Mittelalter erst nach einem neuntägigeu Regen austrat, während sie heute infolge der um fangreichen Walddevastation des 18. und 19. Jahr hunderts schon am dritten Tage das anliegende Land überschwemmt. Der Wald kann Abschwemmungen verhüten

, und er kann die schlimmsten Folgen der Ueberschwemmun gen inhibieren, indem er nämlich einen Prozentsatz des aus den Wolken niederströmenden Wassers auf nimmt und es zum kleinen Teil verdunsten, zum großen Teil langsam absließen läßt. Diese Absor bierung und zeitliche Verteilung des Wassers besorgen aber die Wald-Bäume nur in geringem Maße; in erster Linie ist diese Aufnahme und FesthaltuNg der Niederschläge das Werk des gut erhaltenen Wald- Bodens. Und es darf hier bezüglich der Ueber schwemmungen im Lechtäle wohl

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Pagina 1 di 6
Data: 22.07.1905
Descrizione fisica: 6
Lebenserinnerungen.*) Den Höhepunkt in dem Wirken Joses Schöffel's, vo dem er uns in seinen Lebenserinnerungen berichtet, bilde die Epopöe vom heldenmütigen Kampf um den Wiene Wald. Es ist zugleich ein Stück österreichischer Bei waltungsgeschichte und hat darum eine Bedeutung, di aus der lokalen Umrahmung weist herausgreift. Um di derouten Staatsfinanzen aufzubeffern, war die findig Staatsverwaltung darauf verfallen, alles unbeweglich Staatsgut zu verschleudern. Im Jahre 1863 würd du Staatsdomäne Waidhofen

selbst unter den dungswerte verschachert. Es hatte sich ein eigene! iimi ö w 9 ^ et ’* et ^ l{ ® ute(lu ‘ gebildet, aus dem ma, LS,; b cm Eichen Beamten beseitigte, um sie durv W^Ezeuge der Unternehmung „Kirchmayer zu »setzen. Von diesem ..Verschleißbureau' g auch bte ingeniöse Idee aus, den Wiener Wald *) Aus der „Politik". welcher ein Areal von 54.000 Joch unmfaßte, zu ver kaufen. Der Wiener Wald trug damals 600.000 Gulden jährlich. Um seinen Verkauf nach oben hin er sprießlich darzustellen, mußte dieses Erträgnis

und die Proteste der Wiener Wald- gemeinden blieben unbeachtet. Hirschl nützte die Situa tion schleunig aus. Der Wiener Wald wurde im wahren Sinne des Wortes devastiert. „Die Presse schwieg — sie war gekauft", bemerkt Schöffel in trockenem Ehronistenstil. Selbst die Gemeinde Wien verhielt sich zur Vernichtung ihres Waldgürtels gleichgiltig. Und im Reichsrate schwieg man erst recht — „denn ein großer Teil der Volksver treter war an dem Raub persönlich beteiligt" merkt wie der Schöffel in trockenem

Chronistenstil an. Nun wagten die Waldverwüster das Aeußerste. Ueber ihr Betreiben wurde im Reichsrate ein Gesetz entwurf eingebracht, der den Verkauf des sogen. Aminger Forstes bezweckte. Jetzt war's Zeit zum Losschlagen. Ferdinand Kuenberger, der ehrlichste der Wiener Publizisten, enkouragierte Schöffel zum Kampfe um den Wiener Wald. Artikel um Artikel folgten nun in SzepS „Wiener Tagblatt", die öffentliche, Meinung wurde da durch förmlich aufgewirbelt. Der Wiener Gemeindetat protestierte

rechtzeitig ihre Klagen zurückzogen. Im niederösterreichischen Landtage war eine Inter pellation eingebracht worden. Der Statthalter erwiderte schroff, daß die „ganze Agitation eine böswillige sei und auf Verleumdung beruhe". Der Landtagsabgeordnete und frühere Finanzminister Dr. Brests! ließ sich dahin vernehmen, „daß der Verkauf der Staatsgüter, wozu der Wiener Wald gehörte, als eine für dre Finanzen des Staates notwendige und nützliche Maßregel zu betrachten fei und daß die Agitation von einem Laien

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Pagina 2 di 4
Data: 10.07.1902
Descrizione fisica: 4
bestimmt sind, für Samstag oder Sonntag. Dort wird ihre Haltung ent schieden werden. Die verfassungstreuen Großgrundbe sitzer haben sich in Bozen mit Grabmayr einverstan- nur bezüglich der Theilung des Großgrund. der Gemeinde in's Grundbuch eingetragen werden und die Bauern sollen sich nur wehren, denn nach den Wald- zuweisungen war's wohl in manchen Fällen streitig, aber sonst war ja wieder maßgebend, dass eigene Besitzbogen dafür waren und dieselben vom Besitzer aus andere Be sitzer immer übertragen

, verfacht und mithin auch ver- taxiert wurden u. s. w. Wenn dies gieng. könnte man ja die Güter auch alle zusammenwerfen. Sohin wurde auch die Angelegenheit mit einem solchen Waldstreit in der Gemeinde Jnnervillgraten geschildert, dass da ein Bauer deswegen zugrunde gegangen und jetzt die Ge meinde die ganze Familie erhalten muss und überdies noch die Processkosten zahlen musste und der Wald ge hörte wie auch andere solche den Besitzern. Nun in allen Gemeinden sollen die Besitzer zusammenhelfen

, um solche Wälder zu erwerben. Aber knapp vor seinem Ab gehen nach dem Bahnhof kam der Wald in Hopfgarten, wegen dem immer nur unser Nachbar Herr Grimm her umgezerrt wurde, zur Sprache; bei diesem soll ganz anders entschieden werden. Der soll der Gemeinde ge hören, alle andern im gleichen Verhältnis aber den Par teien. Diese Sache ist doch etwas verdächtig. Jedoch speciell bei diesen Aeußerungen gestern in Lienz ist's nach Schraffl's Aussage demselben weniger zu verdenken, er hat einfach unserm bekannten

Altvorsteher zu viel ge glaubt, was er gestern auch immer betont hat (der Vor steher hat zu mir so gesagt). Abg. Schraffl sagte, der Vorsteher von Hopfgarten kam VorigesJahr zu mir und sagte, dass sich Herr Fachlehrer Grimm einen Wald, der der Gemeinde Hopfgarten gehörte, auf folgende Weise zu eignen wollte: er hätte selben um 4000 fl. gekauft und er wäre 60—70.000 K wert; es wären 9000 schlagbare Stämme drin. Ja hätte Schraffl gesagt, ist dies wahr? Dann hätte der Vorsteher gesagt: Ja das ist wahr

, auf das kann ich schwören. (Herr Altvorsteher Beider scheint vom Schwören keine rechte Idee zu haben.) Wahr ist, dass wir Herrn Fachlehrer Grimm ersucht haben, uns diesen Wald abzukaufen, und wir haben für jeden Besitzer 1000 fl. verlangt. Bei 5 Besitzern find das also 5000 Gulden und nicht 4000 fl. Dies hat uns Herr Grimm auch nicht abgesagt. Und voriges Jahr wurde die Aus zeige vorgenommen und sind 875 Stämme ausgezeigt worden; wenn dies schon wenig ist, aber von 5000 werden halt die Hälfte sein, nach genauer

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Pagina 2 di 4
Data: 23.07.1890
Descrizione fisica: 4
. Hall, 22.Juli. (Prüfung im Taubstummen- Jnstitut. — Ausstellung.) Die Prüfung im Jnsti- deitiste Gnaden Bildnus Mariae von Finstern Wald selbsien, 20. Herr Alex. Fischer den Pauren Heinrich vor- stöüend (mit Heugabel), 21. Jungfrau Alohsia Fischerin die Päuerin Evä anzaigend (mit Heurechen) (Kinder rc.), 22. Söchs Edelknaben in Spanischer Kleidung. 23. Änderte Escadron Reitter Herr Adjutant Franz Moritz, 24. Herr Rittmaister Johann Gottlieb Vs vso Gerichts Appotccker, 25. Zwey Herrn Wachtmaister

Joseph Haueiß und Anton Widmann, 26. Herr Cornet Johann Franz Sieß Schreiberey Practicant allda, 27. Zwey Herrn Corporals Franz Bruno Strolz und Franz Weiskopf, 28. Herr Untcrlieutenant Franz Grissemann, 29. An drey orten aufgestellte Artallery mit Merscher und Doppel Hänggen, 30. das Löbliche Unser Lieben Frauen Mariä im Finstern Wald Curatie Gotteshaus allda, 31. das Zusechcnde Volk, so von diesem und benachbarten Ge- richtern zahlreich behkommen ist, 32. Kaiser. Königliche Schloß Landegg

, 33. das Dorf Zambs, 34. Cronburg. — Endlichen wird auch Beygesetzt, das diese Taffel, vorig Bey der Nr. 12 Dcnominirter Titl. Herr Ferdinand Fischer zu Lob, und Ehre obiger Gnadenvoller Mutter Mariä im Finstern Wald, und angedenckcn seiner auch derer Nachkommenschafft, durch- oder von dem Herrn Joseph Grieß, Mahler disorts, allso auf eigne Kosten machen lassen hat." Die erwähnte Legende, als deren Schauplatz die Gegend von Landeck bezeichnet ist, wurde auch in einem Drama verherrlichet. Dieses Schauspiel

. — Bauern und Bäuerinnen, Nachbarn, Knechte und Bauern dirnen, — Bau- und Handwerksleute. — Orte der Hand lung: Bauernhöfe zu Trams, ein Waldforst, — Feld und Wald, — Obstanger, — der finstere Wald in dem Wolf und Bär hausen, — eine Kapelle im Wald, — eine Rathsstube in der Hölle. Der „Eingang oder erste Ton" enthält den Begriff des Schauspieles: Ein himmlischer Botschafter erwecket Landeck als eine schlafende Schäferin zu dem Dienste Mariä mit einer langen Arie und erzählt dann in einem Recitativ

vom Glücke des Bauernstandes ein Lied zu singen, das die Ehren und Würden desselben zunächst vom religiösen Standpunkte, auf welchen sich in diesem Drama alles bezieht, feiert. Der Chor schließt sein Lob des Bauernstandes. — Dritter Theil: Er weiset die'wunderbarliche Erhaltung der Kinder; wir werden in den Kreis der Nachbarn geführt, welche ihre Muthmaßungen über das Geschrei, das sie ver nommen. erzählen, und dann, nachdem sie Eva im Wald angetroffen, ihre Hilfe anbieten. Nachdem sie Bericht erhalten

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Pagina 1 di 4
Data: 23.02.1883
Descrizione fisica: 4
1^3 Der Krieg um den Wald. (Schlußartikel.) Die Frage: „Werträgt die Schuld an der Waldverwüstung?" ist keine müßige. Denn eine falsche Antwort auf diese Frage leitet auch auf eine falsche Färthe in dem Bestreben, die Ver hältnisse zu bessern. Die ausschließliche oder einseitige Beschul digung der Bauern — auch in der Broschüre des Herrn I. Angerer — muß daher zurückgewiesen werden, nicht nur darum, weil sie die Gerechtigkeit, und in manchen Fällen wenigstens die billige Rücksicht verletzt, sondern darum

wir ferner ohne Voreingenommenheit daran, gerade wieder mit den eigenen Worten des Verfaffers darzustellen, wer und was in Wirklichkeit die Schuld trägt an der Wa>dverwüstu»g der letzten fünfzig Jahre; denn an dem, was in dieser Zeit ge sündigt wurde, leiden wir gegenwärtig, nicht an einem „tausends?) jährigen Krieg" gegen den Wald Ueber die Organisationsbestrebungen der Gegenwart spricht der Berfaffer in einem eigenen Kapitel. Und unmittelbar vorher wird der „Forstorganisation" von 1873

, sich mit Bezug auf den Wald einen besonderen Zwang anzuthun. Andererseits gestalteten sich die äußeren Berhältniffe für den Waldbesitzer sowohl sehr verlockend zur Waldverwüstung, als auch namentlich später geradezu zwin gend. — Verlockend wirkte, wie die Broschüre selbst hervorhebt, namentlich der Eisenbahnbau und die dadurch erzielte Erleich terung des Transportes, auch aus den bisher entlegensten Be zirken. Verlockend wirkten Mann für Mann die deutschen und italienischen, also meist ausländischen

ist zunächst eine städtische Gewohnheit, nicht eine Gewohnheit des Bauern. Und wenn in vielen Fällen der Bauer schließlich keinen Wald und kein Geld mehr hat, so ist es nicht immer seine Schuld. Denn Alles zehrt am Bauer, gerade von ihm wird das baare Geld am ent- enischiedensten verlangt, von ihm, der nicht wie der Beamte und Kaufmann und Handwerker baares Geld, sondern nur seine Naturprodukte hat, die er erst gegen Geld eintauschen muß. Was soll denn der Bauer thun, wenn der Zinsnehmer

, der Steuereinnehmer, auch Knecht und Magd immer mehr baares Geld fordern? Er muß seine Naturprodukte verwerthen. Frucht, Milch, Käse bringen Geld, aber nicht genug, da greift er zum Wald, der bringt am schnellsten jenes baare Geld, um das Alle ihn bestürmen. Der Wald ist ihm wie eine Kaffa, in die er nur hineinzugreifen braucht. Wollte den Städter sehen, der eine solche Kaffe im Haus hätte, ob er sie fein unangetastet ließe und trotz aller Noth und Verlockung immer mit einigen Kreuzern Zinsen begnügte

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Pagina 2 di 4
Data: 21.11.1890
Descrizione fisica: 4
sei. Auch! gegen die Jagdkarteu-Taxe hat er viele Bedenken. Die gegenwärtigen Unterrichtskurse genügen nicht, er verlangt auch Kurse für Jagdaussicht. Es seien diese Anträge wohl ein Mittel zur Besserung, aber es fehle noch sehr viel; er ist der Ansicht Aufschnaiter's, daß die Wald^ aufsicht aus Landesmitteln bestritten werden solle. Dr. v. Graf: Es ist das vierte Mal, daß sich das Haus mit diesem Gegenstände befaßt; allein so wenig in den früheren Malen ein praktisches Resultat erzielt wurde

für die Waldwirthschaft zu besorgen hat? Gegenwärtig ist diese Frage praktisch in einer Weise gelöst, mit welcher sicher Niemand zufrieden ist. Die Gemeinde hat das Vorschlagsrecht und die Pflicht einer sehr bedeutenden Zahlung und doch haben die Gemeinden von diesen Organen keine Hilfe. Die Frage, welche Bedeutung hat der Wald für den Besitzer und'die Gemeinde? ist noch lange nicht ausgetragen, obwohl sie in diesen Anträgen nicht einmal erwähnt werde. Es heißt, die Bauern behandeln die Waldungen nicht gut

und Dr. R. & Graf. Auch sein Ideal wäre der gänzliche Mangel einer Wald aufsicht, aber nur in der Voraussetzung, daß jeder Be sitzer wirklich den Wald als das volkswirtschaftliche Kleinod behandeln würde, das er ist. Das nächste Ideal ist eine möglichst gute Aufsicht. Hierin gebührt aber das erste Wort den Fachmännern und das Gutachten derselben hat wohl den Herrn Präsidenten des Landes- kulturrathes bewogen, zu sagen, daß da Uebertreibungen vorkommen. Diese Organe leben so in ihrem Berufe

werden zur Theilnahme an der Behand lung von Wald-Kontraventionen, so würde eine Beste- rung nicht eintreten. Redner gibt zu, daß die Anwen dung von Arreststrafen, besonders gegen junge Leute, entweder eine gewisse Schädigung der sittlichen Selbst achtung des Individuums oder eine Geringschätzung der Strafe selbst nach sich ziehe. Aber wenn eine Geld strafe nicht möglich, trete eben nach dem Gesetze die Arreststrafe ein. Diese Ausführungen werden bezeugen, daß, wo es seinerseits möglich sei, di^ Judikatur

" zu mildern, es gewiß nicht fehlen werde. Ueberall aber» wo der Wald in Frage kommt, sei mne Beschränkung des freien Eigenthums nothwendig, das sei auch der Zug der Zeit. Die Mittheilungen des Herrn Landesausschuß Dr. v Graf seien gewiß nicht so aufzufassen, daß. jeder Eü fluß der Waldbehandlung auf die klimatischen Ber- hältniffe zu verwerfen sei und daß man frei damit schalten könnte. Dr. v. Graf habe es auch nicht so ge meint. Diese wenigen Worte wollte er nur sprechen, damit die Herren

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Pagina 1 di 6
Data: 29.07.1909
Descrizione fisica: 6
(möglicherweise jetzt naturalisiert). Die Gesuchsteller hatten bereits von den betreffenden Teilwaldrechts- oder Wald- und Stockrechtsbesitzern die Bewilligung erlangt, geplante Anlage errichten zu dürfen. Im Gesuche an die Ge meinde nun wurde die Gemeindevertretung gebeten, ihrerseits gegen entsprechende Entschädigung den Grund für das iftnternehmen abzutreten, damit die Gesuchsteller bei der k. k. Behörde um die wasserrecht liche Verhandlung einschreiten könnten. An dieser Stelle quillt die Rieiyz

oder durch schnitten, an welchem die Fraktionisten „die Bauern von Aufkirchen, Neunhäusern und Grätsch" das Wald recht und Weiderecht ausübten. Weil ftch die Nutz ungsberechtigten über die Verteilung des Ablösungs geldes nicht zu einigen vermochten, wurde die Ge meindevorstehung vom Landesausschusse beauftragt, das Geld von der Südbahn einstweilen in Empfang und in Verwaltung zu nehmen. Damit nicht gar zu viele Zinsen anwachsen, wurde den uneinigen Parteien Mitte der neunziger Jahre vorigen Jahrhunderts erklärt

auch bei den späteren Zuüauten und bei den Wasserleitungen zu dieser grandiosen Hotelanlage. Sogar die Pachtverträge für den Hotel- Park wurden auf diese Weise bewerkstelliget, indem von der Gemeinde das Grund- und Weiderecht, von den Teilwaldbesitzern das Wald- und Stockrecht auf 40 Jahre gepachtet wurde. Alle diese Verträge zeigen die Genehmigung des Landesausschusses. Schreiber dieses baute in den Jahren 1887 und 1888 an einem Waldsaume ein Haus; er mußte von der Gemeinde den Grund und vom Teilwaldbesitzer

andere Begriffe vor; dank den Bemühungen der Herren k. k. Forst beamten, dank der Einsicht vieler Gemeindevertre tungen und endlich der Wahrnehmung, welchen Wert das Waldnutzungsrecht für den Hofbesitzer heutzu tage hat, konnte in vielen Gemeinden die Einwohner schaft einigermaßen zur Waldschonung erzogen werden. Mit der Gründung der wohltätigen Raiffeisenvereine gelangte der Wald schonende Bauer eher — und zu ausgiebigerem Kredit, sodaß heute der Waldbestand zum Anwesen gehörig, bei allfälliger Einschätzung

des Letzteren völlig ausschlaggebend ist. Gerade durch die Eintragung des Wald-, Stock- und Streubezugsrechtes aus den früheren Staats-, später Gemeindewaldungen, für die einzelnen Anwesen und die Hofbesitzer ins Grundbuch, werden dem Bauer Heuer werden die Tiroler Fahnen zu Hunderten vorüberwehen, neue und alte, aber von den ganz alten ist keine mehr dabei, war wohl auch schon 1809 keine mehr darunter. Alle sind sie heute weißrot von Tirol oder rotweißrot von Oesterreich oder grünweiß, auch grünweißgrün

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Pagina 2 di 4
Data: 20.06.1902
Descrizione fisica: 4
auf reichen Alpnutzen wohl eine ge- ringe ist. Hopfgarte« i« Defferegge«, 18. Juni. (Of fene Erklärung.) Durch die hierorts erfolgte Massen- verbreitung der anrüchigen Interpellation des Abgeord neten Schraffl vom 21. Mai 1902, betreffend die Wald parzelle 13/2 der Gemeinde Hopfgarten in Defereggen, die sich als eine pure Verdächtigung des Fachlehrers A. Grimm darstellt, sind die Gefertigten daraus aufmerk sam geworden, dass sogar auch sie künstlich gegen den Herrn Fachlehrer Grimm ausgebeutet wurden

der Parzelle 13/2, welcher aber schnöde abgewiesen wurde. Auch davon er wähnt die Interpellation nichts, dass der Vormund des Paul Patterer mit der Sache einverstanden war. (Paul Patterer ist übrigens derzeit volljährig.) Ebenso unwahr ist die künstlich aufgestellte Behauptung, dass der Wald zu keinem Gute zugeschrieben und deshalb Eigenthum der Gemeinde sein müffe. Wahr ist, dass für diesen Wald ein eigener Grundbefitzbogen besteht, in welchem die Ge fertigten sammt Herrn Grimm als Besitzer des Waldes

Fachlehrer Grimm ersuchten, dass er den fraglichen Wald besichtigen sollte und uns zur Erlangung der Be willigung der überständigen Stämme behilflich fein möge. Wir erklären offen, dass wir später Herrn Grimm er suchten, uns die uns gehörigen Waldantheile abzukaufen und Herr Grimm uns die verlangte Summe nach mehr maligen Angebote unsererseits ohne Feilschen zusagte. Wir erklären ferner offen, dass Herr Grimm spät-r auf unser Verlangen sofort auf eine Aenderung des Vertrages ein- gieng, dass

locken wollen, um ihn finanziell zu schädigen, denn dass er manchen Größen hier unbequem war, ist ja eine allgemein bekannte Thatsache. Wir werden auf keinen Fall auf das Wald eigenthum verzichten, nachdem sich der Wald fett ca. 50 Jahren in unserm Besitz befindet. Der R-chtsbestand wird anderswo entschieden werden, daran können noch so famose Interpellationen nichts ändern, besonders nicht niedrige, persönlich gehäffige Angriffe und auch nicht die Preisgabe von Stellen aus Privatbriefen. Warum

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Pagina 5 di 8
Data: 11.03.1908
Descrizione fisica: 8
dazu bestimmte, der weiteren Verheerung der Wälder draußen entgegen zutreten und Bestimmungen zu treffen, welche die Schweizer Industrie eben auf das Holz des Auslandes anwiesen. In zweiter Linie aber war es in Rücksicht auf den so erheblichen Nutzen bringenden Fremdenverkehr, welche den Schweizern die äußerste Schonung ihrer Wälder dik- tterte. Der Fremde sucht den Wald und meidet die Ge biete, in denen derselbe fehlt. Soll nun Tirol das Ausbeutungsobjekt für die Schweiz werden? Soll es im Interesse

der Schweizer In dustrie, die erst den eigenen Wald ruiniert hat, nun auch seine Wälder devastieren lassen? Soll es wegen des Gewinnes, den momentan ein Einzelner einheimst, seine ganze Volkswirtschaft schädigen? Soll eS der Schweiz, welche hinsichtlich der Fremdenverkehrs-Jndustrie seine gefährlichste Konkurentin ist, diese Konkurrenz erleichtern, indem es den Reiz des Landes verringert? Sollen wir den Schweizern unseren Wald ausliefern, damit sie mit ihm Wucher treiben? Wohl Jedermann muß diese Ansinnen

unbedingt zurückweisen. Die schönen Gelder, welche die Schweizer gegenwär tig in so uneigennütziger Weise unseren Waldeignern offe rieren, diese Gelder, die als Aequivalent für die tausende und tausende Waggon Holz herein ins Land kommen sind ein schlechtes Aequivalent. Während der schöne Wald ein Stück Nationaleigentum von bleiben dem Werte darstellt, verflüchtiget das dafür eingetauschte Geld schon während des Bestehens einer Generatton. Kinder und Kindeskinder haben von ihm ebensowenig Nutzen

wie die Nachkommen etwa jener abgesessenen Burg- gräfler, die beim Emporblühen der Kurorte Meran und Mais ihre Güter gegen gleißende Silberlinge veräußerten. Dieses Geld ist verbraucht und die Enkel und Urenkel sind heute besitzlose, ihrem Stamme entartete Proletarier. I« holzreicheren Unterinntal und seinen Seitentälern wiederholt sich das Vorkommnis, daß Bauernhöfe mit grö- ßerem Waldbesitz von Spekulanten angekauft, der Hof verstückelt und der Wald mit Stumpf und Stiel abge schlagen wird. Was das Forstarär

Wirkungen auf die Entwiklung unseres Fremden verkehres ausüben. Deshalb wird es gut sein, ernste Vorkehrungen gegen die unsinnige Holzausfuhr zu treffen. Und zwar müssen dieselben in absehbarer Zeit zur Anwendung gelangen, damit wir nicht das Geschick jener Länder und Staaten zu teilen haben, deren hoch entwickelte Industrie den eigenen Wald ruinierte und damit diese Industrie hin sichtlich ihres gegenwärtigen Holzbedarfes auf die Nach barländer angewiesen hat. Raiffeisens 20jähriger Todestag. Heute

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Pagina 2 di 6
Data: 28.08.1912
Descrizione fisica: 6
an . seiner Pfeife lullt j und keinen andern Gedanken kennt als den „schianen, ^ guat'n Wald". Im dritten Akt sitzt der Waldplsilofovh auf einer Holzbank, den Kopf zwischen den beiden Fäusten, die Pfeffe -im Munch jammert und flennt steinerweichlend, daß nun der schiane Wald abgeholzr werden soll, und mit dem. jammervollen Seufzer „o du schianer Wald" geht er durch die Kulisse links ab. Im vierten Akt fitzt der Waldphllosoph zulm Unter schied vom dritten Akt auf einem Stein, den Kopf zwischen den beiden Fäusten

, die Pfeife im Mund, jammert und flennt wieder über den schianen Wald und geht dann wieder — zum Unterschied vom dritten Mt — durch die Kul'Ue rechts ab. Schade, daß nicht der Männergchangveremr von Dingsda plötzlich mit Lampions erscheint und das schiane Lied anstimmt: „Wer hat dich, du schöner Wald, aufgebaut so hoch 'da droben." Den Waldphllosophen hätte das nchellich gefreut, ja er hätte nach der Zeichnung durch den Dichter wahrscheinlich vor Freude auch geweint. Da ist der Bösewicht in diesem Stück

aus, Herr Weger als aller Bauer flennte und jam merte über detr Wald, Herr Kratzer fluchte und schimpfte als Bösewicht und suchte nebenbei Herrn Köck zu imitieren, Herr Maikl jodelte und Herr Mayr zitherte, aber es. hals nichts; das Stück sank und sank und bereits nach dem dritten Akt waren dre Siegeshoffmmgen eines vertrauensvollen Dichters schnöde zerstört. Dichterlos!

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Pagina 4 di 4
Data: 17.09.1879
Descrizione fisica: 4
— nicht erloschen, hört man schon wieder, daß eine bedeutende Wald-Feuersbrunst in südöstlicher Richtung von Serajewo gegen Visegrad sichtbar ist, zu deren Löschung eiligst Militär requirirt wurde. Daß durch diese Brände Millionen Nationalvermögen verloren gehen, ist selbstverständlich, und es fragt sich nur, welche Ursachen diesen Verheerungen zu Grunde liegen? Diese Ursachen sind in den meisten Fällen zweierlei; die erste und zwar jene, welche an den zahlreicheren Bränden die Schuld trägt

, ist die Nachlässigkeit beim Viehweiden, indem die Landleute, welche berechtigt sind, in den Waldungen zu weiden, sich Feuer anlegen, selbes sodann nicht auslösche», wodurch bei der hier herrschenden Dürre der Wald brand entsteht. Die s zweite, seltenere Ursache hat in der Bös willigkeit des an den Wald grenzenden Nachbars die Schuld. Bekanntlich wurde im Jahre 1859 durch Osman Pascha aller Wald in Bosnien, mit Ausnahme der Vakuf-Wälder, als Staats- eigcnthum erklärt; nun ist der an einen solchen Wald angren zende

Nachbar bemüht, sein Ackergrundstück möglichst zu erwei tern, was derselbe — bei dem Umstande, als von einer Abgren zung hier noch keine Rede ist, übrigens der Wald denselben als herrenloses Gut erscheint — durch das Anzünden desselben zu erreichen sucht. Das .Traurige ist, daß, wenn einmal der Wald brand ausgebrochen ist, an ein Löschen desselben — bei der fel sigen Bodenbeschaffenheit, j welche jedes Grabenziehen behufs Lo- kalisirung des Brandes unmöglich macht, andererseits

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Pagina 5 di 8
Data: 09.09.1865
Descrizione fisica: 8
Aufsatze habe ich gezeigt, daß die Wälder in klimatischer Beziehung eine großartige Wirkung im Haushalte der Natur auszuüben bestimmt sind, und daß ein Ein griff in diese festgcschlossene Kette der Wechselwirkungen in der Natur vcrhangnißvoll wirkt.*) Der Wald nützt also nicht nur, wenn man ihn abtreibt, oder die Winde seine himmelanstrebenden Bäume zu Boden werfen, sondern er wirkt und nützt auch so lange als er die Flächen und Höhen eines Landes als lebendig frischer, grüner Wald bedeckt

, daß im Sommer während eines sonnen hellen Tages das Thermometer in den Wäldern tiefer steht, alö im Freien an schattigen Orten. Dabei kann eS nicht fehlen, daß, da die Waldungen gewöhnlich die Höhe eines Landes ein nehmen, diese kältere Luft am Boden hinstreichcnb auS dem Walde heraustritt nach dem bekannten Gesetze, daß die kältere Luft nach den luftverdünnten, wärmern Stellen hinströmt. Auf diese Weise wird der Wald, wenn auch nicht viel, doch etwas zur Abkühlung der ganzen Gegend beitragen

Blätter werk bildet einen Schinn über dem Boden und wirkt auf die selbe Weise, wie ein dünnes, hängendes Tuch oder Gewebe die strahlende Wärme eincö heißen OfenS zurückhält. Da nun im Freien durch die Ausstrahlung dem Boden mehr Wärme verloren geht, so wird bald eine Zeit eintreten, wo die Tem peratur beider gleich ist; bald wird dann aber auch der Wärme grad im Freien unter den deS WaldeS sinken. Jetzt tritt daS umgekehrte Verhältniß ein; derselbe Wald, der früher abkühlend wirkte, erwärmt

jetzt die Gegend. Die im Freien kältere Luft strömt der durch die Wärme mehr verdünnten Waldluft zu, und bewirkt, indem diese nach und nach mehr verdrängt wird, eine allmälige Ausgleichung, bis die am Morgen erschei nende Sonne den Kreislauf von neuem einleitet. Dasselbe, was im Sommer im Laufe eines TageS ge schieht, findet auf dieselbe Weise mit denselben Abwechslungen, nur andauernder, im Herbste und Frühlinge statt. Im Herbste bleibt der Wald länger warm, alS die ihrer schützenden Decke durch die Ernte

beraubten Felder und Wiesen. Jetzt holt auch der Nadelwald daS nach, waS er im Sommer seiner spitzigen Blattformen, seiner Nadeln wegen nicht vollkommen leisten konnte. Denn während der Laubwald seine Blätter verliert, dauern die Nadeln auch den Winter hindurch und lassen die Ausstrahlung I langsamer von statten gehen. Auch hier wird der Wald nach ') Siehe „der Wald" von Dr. H. Renhsch.

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Pagina 2 di 4
Data: 12.04.1865
Descrizione fisica: 4
Anlegung von Riesen nothwendig machte, damit wann daS Holz zu Thal gebracht wird, im jungen Wald nicht noch größerer Schaden angerichtet werde. Mit Vergnügen denke ich noch immer an eine sehr glückliche Procedur, die — wie ich vom Ufer des Inns aus beobachten konnte—in einem „Luße" vorgenommen Wurde. Dieser Luß liegt an einem dem Stifte augehörigeu, aber verpachteten Felde und wurde von dem Pächter, weil er seinem Felde die Abendsonne benahm, bis zur obern Hälfte rein abgetrieben. Der Wald

Wald wege. Wer z. B. iu den Vorjahren nach Georgeuberg ging, mußte aus schmalen Wegen von „Eck zu Eck" steigen. P. Columban ließ nun Hügelcheu abtragen und kleine Thäler ausfüllen und gab dem Wege eine Breite, daß er zur Straße wurde, bequem fahrbar für Zweigespanne jeder Art, während für die Fußgänger ei« reizender Pfad durch den schattigen Wald fich hinschlängelt. Die Kosten dieses Umbaues bestritt er mit dem Erlös aus den für das Nadelholz so schädliche» Birken, die er aus de» Jungwäl dern

und die blecherne Speisekammer machen mir kein Hinderniß und dieser klafterlange Bergstock ist die beste Stütze. DaS übrige thut die stärkende Luft und der duftende Wald. Der Wald ist mein Element, im Wald ist mir immer wohl, ich kann Ihne« vom grauenden Morgen an in den Wäldern herum- steigen, und komme ich Abends iu mein Stift zurück, so fühle ich nicht einmal eine Müdigkeit." Ein verdienstvoller Mann dieser P. Columbau; möchte er ander« Waldbesitzern zum Vorbild dienen! Peterspfennige. Uebertrag 488

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Pagina 1 di 6
Data: 27.09.1902
Descrizione fisica: 6
Hoheitsrechtes als eine geschichtlich gerechtfertigte anzuerkennen, wurde doch schon in der Schrift „Wald und Weide" dem Gedanken Ausdruck verliehen, dass der End punkt der Rechtsentwicklung, nämlich die Uebergabe des gesetzlich festgelegten landesfürstlichen Waldeigenthums an die Gemeinden ein solcher ist, der uns wohl befriedigen kann. Jene Auffassung von der landesfürstlichen Wald hoheit hinderte die Uebertragung des römisch-rechtlichen Be griffes des Privateigenthums an Wald und Weide; indem Richtung

als ein erwünschtes Auskunftsmittel in Vorschlag gebracht wird, um für die Gläubiger möglichst viel herauszu- nun^r'Landesfürst ihm'v7n'seinen Räthen aiffge"!^^ wird^Waldungen schaffen, welche nicht mehr als nöthigte allgemeine Waldeigenthum an die natürlichste j unentbehrliches Hofzugehor dle rechtüchm Schicksale des „und ursprünglichste öffentlich-rechtliche Vereinigung der „Volksgenossen, an die Gemeinden zurückgab" (Wald und Weide, Seite 27), vollzog sich ein Ereignis, welches der jenige mit Freuden begrüßen

wird, der die alte, volks- thümliche Rechtsauffassung von der rechtlichen Eigenart des nicht urbar gemachten Landes dem Privateigenthnm an solchem Grund und Boden vorzieht, weil sie unserer bäuerlichen Wirtschaftsordnung besser entspricht als die Formeln des Fremdrechtes. Eine Verminderung des wirtschaftlichen Wertes des Nutzungsrechtes ist ja durch die Verweigerung der Aner kennung des Eigenthums des Theilwaldbesitzers am Wald boden in keiner Weise gegeben. Der Landtag hat schon durch seinen Beschluss

kann, während bei anerkanntem Eigenthum der Gemeinde an Grund und Boden auch diese letztere ein -Wort dareinzureden berechtigt sein wird. Der Umstand, dass der Theilwald für die Hypo- cheken des Bauern mitverpfändet ist, berechtigt nicht zur Befürchtung, dass bei Eintragung des Gemeindeeigenthums m das Grundbuch der Credit der einzelnen Bauern ge schwächt wird; denn im Sinne der hier vertretenen Auf- assung ist nicht der Waldb öden als Pfand bestellt, londern nur die Wald Nutzung als Zugehör des ver pfändeten Bauernhofes

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