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Tiroler Stimmen
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Pagina 2 di 4
Data: 14.05.1918
Descrizione fisica: 4
20prozentige Beeintr ächtigung der Fähigkeit zur Ausübung seines bisherigen bürger- Berufes erlitten hat, Anspruch auf eine P e n- si o n. Diese Pension wird je nach, dem Grade der Erwerbsunfähigkeit in vier Abstufungen bemes sen und zwar nach der ersten S n e bei.Beeinträchtigung Fähigkeit zur Ausübung seines bisherigen bürgerlichen Berufes um 20 bis 50 Prozent, nach der zweiten Stufe der einer Berufsbeeinträchtigung uni 51 bis 75 Pro zent, nach der dritten Stufe ber einer Berufsbeein trächtigung

um 76 ib^rs 100 Prozent und nach der vierten Stufe bei gänzlicher Unfähigkeit zum bis herigen bürgerlichen Berufe und zu jedem sonstigen regelmäßigen Erwerbe. Für Infanteristen und Ge freite beträgt die jährliche Pension in diesen vier Stufen 120, 180, 240 und 360 Kronen, für Korporale und Zugsführer 132, 198, 264 und 396 Kronen, für- Feldwebel 144, 216, 288 und 432 Kronen. Ber der Beurteilung der Angemessenheit dieser Sätze darf nicht außer Acht gelassen werden, daß diese Mannschaftsper sonen in den weitaus

meisten Fällen, wo sie überhaupt aus eine Milüärversorgung Anspruch haben, auch ans eine Verwundungszulage Anspruch haben dürften, daß Schwerinvaliden die Jnvalidenhauspension und allen Kriegsinvaliden zur Pension auch! die Kriegszulage gebührt. Das neue Militär-Versorgungsgesetz sucht eben speziell für die Fälle schwerer Schädigungen durch die Kombinat on ber verschiedenen Versorgungs gebühren eine möglichst ausreichende Versorgung zu bieten. Die nach einer niedrigeren Stufe anerkannte Pen sion

kann später e rhöht werden, wenn lXurch eine neuerliche Superarbitrierung, die von den Betreffen den selbst zu eriii.ten ist, unzweifelhaft festgestellt wird, daß der Grad des Gebrechens nunmehr die Zuerken- nung der höheren Pension rechtfertigt. Wenn invalid und gänzlich erwerbsunfähige Mannschaftspersonen einer besonderen Pflege und Für sorge bedürfen, haben sie auf eine höhere Art der Versorgung Anspruch, nämlich aus die Mi l r t ä r - In valid enha u sv e r so rgnn

g und zwar werden solche Mannschaftspersonen, die erwiesenermaßen ber Angehörigen nicht die nötige Pflege und Fürsorge finden können, in den Miluär-Jnvalidenhänsern selbst untergebracht, wo sie neben freier Verpflegung, Unter kunft, Bekleidung, Pflege und Fürsorge auch noch dre jeweilige chargenmäßige Löhnung erhalten; dagegen bekommen solche Mannschaftspersonen, ölte ber An gehörigen die nötige Pflege und Fürsorge finden kön nen und diese der Unterbringung in einem Militärin- validenhaus vorziehen, statt der normalen Pension

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Tiroler Stimmen
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Pagina 2 di 6
Data: 23.02.1912
Descrizione fisica: 6
jeder einen in die Pension nicht einrechenbaren Quartiergeldbei trag von jährlich 200 K und vier in die Pension einrechenbare Alterszulagen von je 100 K nach voll endetem 12., 16., 20. und 24. Dienstjahr. Auf wand K 7934,39. VI. Amtsdiener. Das bisherige Quadriennalschema für provisorisch angestellte Amtsdiener bleibt aufrecht und wird durch ein 8. Quadriennium von K 5,60 täglich ergänzt. Außerdem erhalten alle provisorisch angestellten Amts diener einen in die Pension nicht einrechenbaren Quar tiergeldbeitrag

von jährlich 200 K. Für die defini tiven Amtsdiener bleibt das staatliche Vorrückungs schema aufrecht; soferne sie jedoch nach dem staatlichen Schema weniger beziehen als die provisorischen Diener nach dem zurzeit geltenden städtischen Schema ein schließlich Quartiergeldbeitrag, erhalten sie den Fehl betrag als in die Pension nicht einrechenbare Personal zulage. Aufwand: 3568 K. inii'i ii ii mnaawMWiw n i «w———■ Leserin ergreift, die in ihnen erst Neugier und er regte Spannung, dann Wohlgefallen

? Das Lesen solcher Bücher soll unschuldig sein. VII. Schuldiener. Der Gehalt wird vor: 1100 K auf 1200 K er höht : außerdem erhalten sie drei in die Pension einrechenbare Dienstalterszulagen von je 100 K nach 10-, 15- und 20 jähriger Dienstzeit. Aufwand: 1800 K. VIII. Sicherheits wache. Der Gehalt des Wachmannes II. Klasse wird von 1000 K auf 1200 K; der Gehalt des Wach mannes I. Klasse wird von 1100 4k aus 1400 4k, des Wacheführers von 1300 E auf 1700 4k jährlich erhöht. Der Quartiergeldbeitrag

ist in die Pension ; einrechenbar und wird für alle Bezugsberechtigten (vom 3. Dienstjahr angefangen) von 120 4k auf ! 200 E erhöht. Die Dienstalterszulagen des Wach- ! mannes I. und II. Klasse werden nach dem 20. Dienst- ! fahr um ein weiteres Quadriennium von 100 K auf j zusammen 500 K erhöht. Die Dienstalterszulagen j der Führer bis zusammen 600 K bleiben unver- | ändert und werden ab 1. Jänner 1912 auch den ; Postenkommandanten zuerkannt. Die für das Jahr ; 1911 gewährten außerordentlichen Aushilfen (Zulagen

E 4,50. Die Oberaufseher beziehen künftig das ihnen nach j | dem Ausseherschema zu kommende Taggeld und hiezu ! i vom Tage der Ernennung zum Oberaufseher eine in 1 j die Pension einrechenbare jährliche Oberauffeher-Zu- s i läge, von vier zu vier Jahren steigend, mr Aus- s s maße von: 1. bis einschließlich 4. Oberauffeherjahr j j 300 E; 5. bis einschließlich 8. Oberauffeherjahr ! ! 350 4k; 9. bis einschließlich 12. Oberauffeherjahr ! i 400 E; 13. bis einschließlich 16. Oberauffeherjahr - ! 450

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Pagina 1 di 6
Data: 23.02.1912
Descrizione fisica: 6
des dermaligen staatlichen Schemas in Quadriennien um- t ewandelt. Das.automatische Vorrückungsschema der liittelschulprofessoren bleibt unverändert. Beamte, für deren Dienst die Absolvierung einer Hochschule vorgeschrieben ist, haben im Falle der Dienstuntauglichkeit Anspruch aus vollen Ruhegenuß nach -zurückgelegtem 30. Dienstjahre derart, daß ihnen nach vollendetem IO. Dienstjahre für jedes weitere Dienstjahr 3 o/o (anstatt 2,4 o/o) von den in die Pension ernrechenbaren Bezügen zugerechnet

ernannte B ü r g e r s ch u l d i r e k t o r en erhalten die Funktions zulage von jährlich 600 X in die Pension, nicht aber in die Witwenpension einrechenbar. Leitern und Leiterinnen von Volksschulen werden dje gesetz lichen Leitungszulagen auf 60 X für jede Klasse min destens aber auf den Betrag von 500 X jährlich er gänzt. Schulleitern (-Leiterinnen), die wenigstens die letzten 10 Dienstjahre vor ihrer Pensionierung m. dieser Eigenschaft gedient haben, wird der Betrag von 500 Kronen in die Pension

, nicht aber in die Witwen pension eingerechnet. Turnlehrern, denen mit Rücksicht auf ihre Dienstverwendnng an einer Mittel schule die Bürgerschullehrerbezüge durch Gemeinderats beschluß zuerkannt find, bleiben diese gewahrt. Für städtische Handarbeitslehrerinnen und Kindergärtnerinnen werden die bisherigen Bezüge für provisorisch Angestellte von 1000 X auf 1200 X und für definitiv Angestellte von 1200 X auf 1500 X erhöht, sowie für die definitiv Angestellten die bisherigen fünf Quinquennien zu je 100 X in Quadriennien

umgewandelt. Die bisherigen Aktivitäts zulagen (200 X für provisorische und 300 X für de finitive) werden in Wohnungsgebühren umgewandelt und sind als solche in die Pension nicht einrechenbar. Die Dienstzeit für die Pensionsbemeffung zählt vom Eintritt in den städtischen Dienst. Die Pftichtstunden- zahl wird für Arbeitslehrerinnen mit 21 (einund zwanzig) pro Woche festgesetzt und hat die Ueber- stundenbezahlnng bis zu diesem Ausmaße zu entfallen. Die Dienstzeit bleibt für Arbeitslehrerinnen

und Kindergärtnerinnen mit 35 Jahren normiert. Für wochenstundenweise bezahlten Unterricht, für Ueberstunden und Unterricht in Freigegenständen blei ben die bisherigen Ansätze unverändert. Bei Sup- plierungen für Lehrpersonen werden lediglich die landesgefetzlichen Bezüge bezahlt. Bei. Bemesfung des Ruhegehaltes für Lehr personen und Katecheten an Volks- und Bürgerschulen, für Handarbeitslehrerinnerr und Kürdergärtnerinnen wird, soweit es shädtische, als in die Pension einrechen bar gewährleistete Bezüge betrifft

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Pagina 2 di 6
Data: 23.06.1910
Descrizione fisica: 6
Ruhegehalt von 8000 K zu beziehen habe. (Zwi schenruf: „Aber nicht 16.000!") In bezug auf jene Minister, welche Beamte waren und länger gedient haben, gibt es keine Vorschrift. Gegenüber der Ein wendung, daß einzelne Minister mehr bekommen haben als ihre volle Pension, konstatiert der Minister, daß seit dem Jahre 1873 die Bezüge der Staatsbeamten bis auf die Bezüge der Minister aufgebessert worden sind. Man werde zugeben müssen, daß der Gehalt des Ministers nicht zu hoch sei im Vergleich

zu seiner Stellung und Lebenshaltung. Jeder Beamte kann sich bei seinem Eintritt in den Dienst eine höhere Pension aus dem einen oder andern Grunde aus bedingen. Das' geschieht bei Beamten, insbesondere aber bei Professoren.' Abg. Nemec: Aber nicht bei Ministern! Finanzminister v. Bilinski: Auch bei Mini- stern! Abg. Nemec: Es kommt vor, daß sich Minister im vorhinein eine höhere Pension ausbedingen? Finanzminister v. Bilinski: Es müssen daher Beamte, welche jahrelang dem Staate gedient haben und dann die letzte

Dienstzeit als Minister, also unter sehr erschwerenden Umständen zurücklegen, ebenso die Möglichkeit haben, eine Aufbesserung ihrer Pension über die normale Höhe hinaus zu erhalten, wie alle anderen Beamten. Das Gesetz steht damit gar nicht im Widerspruch. Denn es steht im Gesetze nicht, daß ein Beamter nicht mehr beziehen darf als seinen Höchst gehalt; es ist nur das Recht des Beamten, wenn er 35, beziehungsweise 40 Jahre gedient hat, die volle Pension zu bekommen. (Zwischenrufe.) Hunderte und tausende

in der gleichen Lage sind, ohne daß man einen Ausweis darüber verlangt und in den Zeitungen da rüber schreibt, ist unerfindlich. (Zwischenrufe.) Es geschieht also den auf der Liste stehenden Ministern unrecht, wenn man sie eines unrechtmäßigen Bezuges der Pension zeiht, da sie doch in dieser Richtung wie andere Beamte behandelt werden. Der Minister verwahrt jm weiteren das Finanz ministerium gegen den Vorwurf, bei den Universi tätsbauten Schwierigkeiten zu machen und kon statiert, daß insgesamt 16,796.000

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Pagina 4 di 4
Data: 26.04.1871
Descrizione fisica: 4
Uhr Abends, In den Lokalitäten des katholischen Kasino (unterer Stadtplatz Hölbling'schea Hans Nr. 137) eine Wählerversammlung abgehalten werden, wozu sich beehrt die Einladung z» machen das konservative Wahlkomite Andre Josef, k. k. Statthaltereirath in Pension. Ang rmair Franz» Handelsmann. Deiser Jos. Aug., Handelsmann. Dialer Josef Edier v., k. k. Hofrath in Pension. Egger Anton, Nagelschmied. Engl F anz Handelsmann. Halfer Karl Ritter v., Dr., k. k. Oberlandesgerichtsrath. Geppert Anton

., Dr. und Universitäts-Bibliothekar. Malfatti Alois Handelsmann. Mayer Sedast. k. k. Hauptmann-Rechnungsführer. Moll Philipp, Lehrer. Mösl Andra, Buchbindermeister. Möstlein Dominikus, k. k. Major in Pension. Möstlein Martin, Tischlermeister. Niederegg et Josef, jub. k. k. Rechnungsrath. Norz Ändrä, Goldarbeiter. Onestinghel Cäsar, Dr. und Advokat Ortner Anton, Handelsmann. Peer Josef Ritter v. Dr. jur., Gutsbesitzer und Altbürger meister. Pcmbauer Joses Dr., k. k. Statthalterei-Konzipist i. P. Petzer Anton

, k. k. Oberlandesgerichtsrath in Pension. Ramponi Franz v., k. k. Polizeirath in Pension. Riccabona Othmar v., Dr. Riedl, Joses, Handelsmann. Sctieiber Herrman, k. k. Statthalterei-Sekretär. Schletterer Jos. Ritter v., jub. k. k. Oberlandesgerichtsrath. Schmied Jos., jub. k. k. Rechnungsrath. Schuster Franz, Dr., Advokat. Schwarzenbacher Franz, jub. k. k. Rechnungsrath. Schweiger Johann, Fleischhauer. Stolz Michael, k. k. Oberrealschul-Prosessor. Soukup Johann, Eisenbahn-Bureau-Chef. Tschoner Ferd., Handelsmann. Tschurtschenthaler

Joses, Handelsmann. Wille Anton, Bäckermeister Zallinger Joses v., k. k. Hofrath in Pension. Zelger Josef Posamentier. Zimmermann Joses Gastwirth zum weißen Kreuz. Zimmerer Alois, landschaftlicher Buchhalter. 92/2 r 8 a F K K V K B J< 8 F H I P M 81 G B Si Gi 81 Fi Gi Fi B Kl \\ Ai B] B Bi Ai Ni Sa 8 . Li T Mi Cf Ri Mi Al A^ Pe Vi Sa Mii Ro Kt W< Jet Ha Io Ma Stc Br Sei Stc Fn Krämpfe und Epilepsie gegen Einsendung von 20 Gulden ö. W. heilt schnell und sicher , selbst langjährige Uebel radikal

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Pagina 3 di 4
Data: 28.05.1867
Descrizione fisica: 4
Gebiete zu, und hier möge folgende Thatsache zeigen wie man in Italien die Freiheit der Kirche auffaßt: Die „Unita Cattolica" theilt eine Zuschrift und das Pen- sionsdecret eines Dominikaners, Namens Vincenzo Ricca, aus dem aufgehobenen Kloster in Osimo mit, wonach dem selben eine Pension von täglichen 16 Centefimi (87s kr. ö, W.) als lebenslängliche Pension zu Lasten der sogenannten Kirchencasse (die aus eingezogenen Kirchengut gebildet ist und jetzt volleuds in den Schlund des Deficits ge worfen

werden soll), zukommt. Der Jahresbetrag dieser Pen sion ist 57 Lire 90 Centesimi oder 23 fl. 16 kr. ö. W. Diese Pension (I) ist nach Ablauf jedes Vierteljahres postr- numerando zu beheben. Das Pensionsdecret des P. Ricca ist vom 1. September 1861 datirt und stützt sich auf ein De- cret des königl. außerordentlichen Commissärs für die Mar ken vom 3. Jänner 1861. Es ist selbstverständlich, daß P. Ricca behandelt worden ist wie alle Andern Ordens männer. Eine tägliche Pension von 87« kr. ist nicht einmal mehr

ein Almosen, sondern ein wahrer Hohn von einer Re gierung, die eben wieder für 600 Millionen Lire Kirchengüter zu consisciren im Begriffe ist. Noch erbärmlicher sind aber die „Pensionen" für die Klosterfrauen bemessen, denen ihr Eingebrachtes sammt dem Klostergute weggenommen wurde, und es ist daher begreiflich, daß sie wie vor acht Tagen aus Pisa berichtet wurde, ihr Leben nur durch fremde Wohlthä tigkeit fristen können. Ein Seitenstück zu der Pension von 87« kr. ist ein von dem katholischen Blatt

„Firenze" mitgetheiltes Circular des vorigen Ministers Ricasoli, welches den vertriebenen Mön chen und Nonnen vom 15. April an das Sammeln milder Gaben verbietet. „War der Baron Ricasvli—fragt „Firenze" — als er jenes Rundschreiben diktirte, wenigstens sicher, daß jene Armen auf jenen Tag die kärgliche Pension erhielten, welche die Großmuth des italienischen Parlaments ihnen an wies? Und wenn er dessen nicht sicher war, mit welchem Herzen dictirte er den barbarischen Erlaß? Der Erlaß ist

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Pagina 1 di 4
Data: 14.07.1869
Descrizione fisica: 4
übrig. Der dritte Artikel d.s Gesetz s vom 15. August 1867 legt der Verwaltung des Fonds für Kultus die Verbindlichkeit auf, den mit irgend einem Brmfizium investirten oder sonst einen Gebalt aus dem Kirchenvermögen beziehenden Prie stern soviel als Pension anzuweisen, als vor der Einziehung der Kirchengüter das Erträgniß ihres Benefiz'ums oder das Quantum ihres Gehaltes war. Der Deputirte Lazzaro aber wies nach, daß die Regierung in Anwendung bi. feS Gesetzes eigenmächtig, will- kührlich, ungerecht

auf seine vom katho lischen Glauben abgefallenen Offiziere that, bei sich selbst die Frage auswerfen: Wenn sie die Befehle ihrer geistlichen Obern nicht achten, werden sie dann den uns'rigen Achtung zollen? Nur zu sehr er- hebung vieler Kirchen erhalten und könne daher keine Pension an weisen. — Der Deputirte Brunetti versichert, viele Geistliche zu kennen, welche alle ihre Einkünfte verloren und nun das Mini sterium um Almosen bitten müssen, da ihnen noch keine Pension angewiesen sei. — Der Deputirte Melchiorre

zu müssen, erwarten noch immer die Anweisung der Pension für die ihnen geraubten Güter. Ich glaube, daß der ehrenwerthe Minister der Justiz, welcher zwar nicht immer Gnade erweisen kann, wenigstens den Bischöfen gerecht wer den wolle. Der Deputirte Lazzaro ergriff noch einmal das Wort und sagte, daß diese beiden Gesetzesvernachlässigungen die Quellen von vieler Unzufriedenheit und von gerechten Klagen wären; man trachte also diesen Mißständen abzuhelfen. Und was antwor tete der Justizminister

und Tag im Seminarium, weil man nicht nur seine ganze Mmsa eingezogen hat, sondern ihn vorhinein 30,000 Lire für die Flüssigmachung oder Anweisung der Pension zahlen machen wollte. Noch immer hat er nichts von seiner Pension bezogen. In Pistoja hatte der Bischof fest be schlossen, seine bischöfl. Restdenz zu verlassen, und sich in's Semina rium zurückzuziehen, weil er den immer größ.rn Anforderungen der Revolution, d. h. den immer wachsenden Taxen nicht mehr genügen kann. Es läßt sich leicht begreifen

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Pagina 2 di 6
Data: 26.05.1914
Descrizione fisica: 6
. 8 27. Den Leitern (Leiterinnen) der allgemeinen Volksschulen gebührt eine in die Pension nicht ein rechenbare Leitungsgebühr von 50 Kronen für die Klasse, an welcher sie selbst als Klassenlehrer (Klassen lehrerinnen) den Unterricht erteilen, und von 25 Kronen für jede andere Klasse. ß 28. Der Direktor (die Direktorin) einer Bür gerschule hat Anspruch auf eine in die Pension ein rechenbare Funktionszulage, welche für Bürgerschulen bis einschließlich 5 Klassen mit 600 Kronen und für jede weitere Klasse

mit Beginn des 9. anrechenbaren Dienst jahres nach der Lehrbefähigungsprüfung in die zweite und mit Beginn des 21. Dienstjahres in die dritte Stufe der Wohnungsgebühren vor. Die Einreihung der Schulorte in die vorstehenden acht Wohnungsklassen erfolgt unabhängig von den Gehaltsklassen auf Grund der Durchschnittsmietpreise der betreffenden Orte. Der Ruhegenusz. 8 52. Das Ausmaß des Ruhegenusses (der Ab fertigung oder der Pension) wird auf Grund der nach bestandener Lehrbefähigungsprüfung an einer öffent

anrechenbaren vierzigsten Dienst jahre zwei Prozent des letzten für die Pension an rechenbaren Jahresbezuges als jährlichen Ruhegenuß; Nach dem vollendeten vierzigsten anrechenbaren Dienstjahre ist eine Erhöhung der Pension ausge schlossen. Die Landhausgalerie. Gestern konnte man sie ausprobieren und die Kritik lautete allgemein, daß es ein Skandal ist, was da oben zusammengepfuscht wurde. Die Zuschauer sehen höchstens den halben Saal und die in der Hinteren Bankreihe von den Abgeordneten gar

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Pagina 1 di 6
Data: 15.01.1910
Descrizione fisica: 6
Ausmaße. Die mit dem Lehrbefähigungszeugnisse für Bürger schulen versehenen Lehrer (Lehrerinnen) an Bürger schulen beziehen um 400 Kronen höhere, in die Pension einrechenbare Jahresbezüge als die Lehrer (Lehrerinnen) an den allgemeinen Volksschulen. Die nicht mit dem Lehrbefähigungszeugnisse versehenen Lehrer (Lehrerinnen) an Bürgerschulen erhalten die Bezüge wie an allgemeinen Volksschulen. Den Leitern (Leiterinnen) der allgemeinen Volks schulen gebührt eine in die Pension nicht einrechenbare

Leitungszulage von 50 Kronen für die vom Leiter (Lei terin) selbst geführte Klssse und von 25 Kronen für jede weitere Klaffe. Der Direktor einer Bürgerschule hat Anspruch aus eine in die Pension einrechenbare Funktionszulagr von 600 Kronen. Ist mit der Bürgerschule eine allge meine Volksschule verbunden, so hat der Direktor auch Anspruch aus die vorerwähnte Leitungszulage. Die Einreihung der einzelnen' Schulen in die vier Zulagenklassen wird auf Grundlage der Lebens bedingungen

jahr bis zum vollendeten anrechenbaren vierzigsten Dienstjahre zwei Perzente des letzten Jahresbezuges an Gehalt und Zulage als jährlichen Ruhegenuß." „Wenn die zu berechnende Pension für einen Lehrer nicht 700 Kronen, für eine Lehrerin nicht 600 Kronen erreicht, ist sie auf diesen Betrag zu erhöhen." „Alle mit dem Reifezeugnis oder dem Lehrbe- fähigungszengnisse versehenen, provisorisch oder defi nitiv angestellten Lehrer (Lehrerinnen) haben an den Pensionssonds Beiträge durch monatlichen Abzug

(1,029.301) also Mehrersvrdernis 142.440 E. Dieses Mehrerfordernis fällt zu Lasten des Schulgebietes. Künftiges Gesamterfordernis 3,393.908 E, dermaliges Gesamterfordernis 2,889.750 E, daher Mehr er f o r- dernis 1,004.158 K. Es wurde aber schon in einer Obmännerkonferenz im Dezember im Landtag erklärt, daß es damit sein Aus reichen nicht haben werde und daß man das Mehrerfor dernis mit 1,200.000 E werde beziffern müssen, haupt sächlich wegen der Pension-, n und Aushilfen, die sich er geben werden. Rach

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Pagina 3 di 4
Data: 23.09.1916
Descrizione fisica: 4
, Autoreserent des Armee-OberkomMandos, ein Bruder des seinerzei-- tigen Hofrates der Staatsbahndirektion in Innsbruck. (Eine Pension für Sonnen-Km- und Luftbäder iur Höhentuftkurort Seefeld (Hermannstal). Obgleich! unser schönes Land Tirol herrliche Lagen (Kurplätze) aufweist, die für Sonnenheilstätten vorzüglich geeig net wären und in klimatischer Hinsicht die Schweizer Kurorte sogar übertressen, vermißten wir bisher den noch diese 'hochwichtigen Anstalten (Höhensanatorien) zur erfolgreichen Heilbehandlung

mit der Aufnahme rechnen kön nen. Es gibt außer den Soldaten leider auch andere Menschen, die Heilung suchen und längst froh mären, wenn sie im eigenen Lande in vollkommen zweckent sprechenden Heilstätten Gelegenheit fänden zur Aus heilung. Ms solche märe die Pension „Her ma nnstal" zu empfehlen; sie befindet sich im herr lichen Höhenluflkurort Seefeld an der Mittenmald- bahn in sehr sonniger, völlig windgeschützter, ruhiger Lage.^ Tie Pension Hermannstal ist für Win ter- und Sommersonnenkur gut geeignet

, was man von Leysin nicht be haupten kann. Ta mehrere schöne, helle Räume (Süd zimmer mit Sonnenbalkons) für 10—14 Personen zu genanntem Zweck bereitstehen, werden nun sonnen- kurbedürstige, heiluügsuchende Männer (auch Krieger) zu einem (für diese Zeit) mäßig gehaltenen Preis in Pension^ und Pflege genommen. Gute Verpflegung, -aufmerksame Bedienung und sorgfältige Pflege von geübter Pflegerin ist zugesichert. Badegelegenheit, Djampfheizung und elektr. Licht im Hause. Arzt im Ort. Anfragen an die Pension

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Pagina 2 di 4
Data: 18.12.1903
Descrizione fisica: 4
eines städtischen Arbeits-Vermittlungsamtes, Dienstjahren dienstuntauglich werden, haben Ansprüche auf . besten Satzungen in der letzten Sitzung angenommen wurden. 40 % und für jedes weitere Jahr auf 2 % Pension ihres j Als Hauptaufgabe betrachtet es die kommunale Arbeits - Ber- letztdezogenen Jahresbezuges. Teilnehmer, welche 40 Jahre mittlung, wie sie hier eingeführt werden soll, vorerst D i e n st- dem Penfionsinstitute angehört haben, haben Anspruch boten und nicht qualifizierten Arbeitern Arbeit

zu auf volle Pension im Betrage der im letzten Jahre er- i verschaffen. Das Arbeitsvermittlungsamt hat den Zweck: haltenen Dienstbezüge. Teilnehmer, welche freiwillig, ohne 1 Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern u. zw. vorerst entlassen zu sein und ohne daß gegen sie eine Untersuchung für Taglützner und Dienstboten, sodann beim weileren Ausbau wegen eines im Dienste begangenen Verschuldens, welches des Amtes gewerblichen Hilfsarbeitern, Handelsangestellten und die Entlassung herbeiführen

. Das Arbeitsvermittlungsamt steht unter Leitung gilt auch für die Teilnehmer, denen ihre Stellung von und Aufsicht des Sladtmogistrates, sowie unter Leitung einer der Gemeinde gekündigt wird. Teilnehmer, welche straf- Verwaltungskommiffion, welche aus einem Vorsitzenden und weise aus dem Dienste entlassen werden, verlieren für sechs Mitgliedern sowie vier Stellvertretern besteht. Bor- fich, ihre Gattin und Kinder jeden Anspruch aus Pension fitzender der Kommiffion ist der Bürgermeister oder der von aus dem Fonde, doch erhalten

sie die von ihnen an den-s demselben mit der Stellvertretung betraute Magistratsbeamte, selben geleisteten Beiträge ohne Zinsen zurück, insoferne ; Die Mitglieder der Kommission und die Stellvertreter werden diese nicht zur Deckung von Ersätzen aus dem Dienstver-! vom Gemeinderate auf je drei Kalenderjahre gewählt und hältniffe heranzuziehen sind. Die Witwe eines penstons- zwar zu gleichen Teilen aus dem Kreise der Arbeitgeber un berechtigten Teilnehmers hat nur dann Anspruch auf eine. der Arbeitnehmer. Dauernd verhinderte Kommiffionsmitglieder Pension

an den Gemeinderat zu erstatten. Für jede in jenes Betrages, welchen ihr Mann als Pension genoffen die Arbeitszeit fallende Sitzung erhalten die dem Kreise der hat, resp. auf welchen er in Anbetracht der Dienstjahre ; Arbeitnehmer angehörigen Mitglieder oder Stellvertreter eine Anspruch gehabt hätte, wenn er an seinem Todestage! Entschädigung von 2 K. Das Arbeitsoermittlungsamt be- pensioniert worden wäre. Die Mindestpenfion einer Witwe: steht aus zwei Abteilungen, einer für männliche und einer wird mit 400

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Pagina 3 di 4
Data: 27.02.1900
Descrizione fisica: 4
Jnvaliditäts-, resp. Pensionsgenuss wird auch für solche Angestellte eintreten, die bereits aus einem andern Titel eine Pension beziehen. Die Einzahlungen werden in per- centuellem Verhältnisse zu den Bezügen stehen und sollen auf Grund einer Durchschnittsprämie berechnet werden, die in ihrer percentuellen Höhe für alle Angestellte die gleiche sein soll, wenn sie auch in ihrem Ausmaße je nach dem Gehalte eine verschiedene sein wird. Wie groß diese Durchschnittsprämie sein wird. steht

und Angestellten die gleiche Prämienleiftung normieren wird. Es wird sobald ein Maximum als auch ein Minimum der Pension festgestellt werden. Innerhalb welcher Grenze sich das Maximum und Minimum bewegen wird, ist noch nicht festgesetzt. Ein Vorschlag, der in den Vorverhand lungen auftauchte, gieng dahin, dass das Minimum der Pension 600 fl., das Maximum 2400 fl. betragen solle. Es dürfte sich jedoch möglicherweise als entsprechend erweisen, unter das Minumum von 600 fl. herabzugehen. Die Pension wird im Laufe

der Jahre im Verhältnisse zu den Bezügen steigen. Es ist berechnet worden, dass sich im Durchschnitte bei einer vierzigjährigen Einzahlung die Pension auf 70 Percent der Bezüge stellen würde. Die Altersgrenze für den Eintritt in die Versicherung sowie in den Jnvaliditäts- und Altersgenuss steht noch nicht definitiv fest." Mvchliche Acrchviehten. f Gestern abends starb der hochw. Herr Franz Reinhart, geb. zu Zirl 1825, zum Priester geweiht 1850. Seit seinem Rücktritt als Curat von Mieders im Jahre 1889

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Pagina 9 di 11
Data: 06.04.1892
Descrizione fisica: 11
Jene Lehrkräfte, welche vom Beginne des 11. bis zur Vollendung des 15. anrechenbaren Dienst jahres in den Ruhestand versetzt werden, erhalten ein Drittheil des anrechenbaren Jahresgehaltes als Pension. Mit dem vollendeten 15. Dienstjahre erhalten sie den Anspruch auf drei Achttheile; mit jedem weiter zurückgelegten Quinquennium auf ein fer neres Achttheil; mit dem beendigten 40. Dienst- jähre ans den ganzen Betrag des anrechenbaren Jahresgehaltes als Pension. tz 91. Bersorgungsanspruch

der Witwe» und Waisen. Die Witwen und Waisen von Lehrpersonen haben nur dann einen Versorgungsanspruch, wenn der verstorbene Gatte und Vater selbst zu einem Ruhegenuss berechtiget gewesen wäre. Wurde die Ehe, insoferne hiezu eine schul behördliche Bewilligung erforderlich war, ohne eine solche Bewilligung, oder wurde die Ehe erst während des Ruhestandes des verstorbenen Gatten eingegangen, so hat die Witwe keinen Anspruch auf etne Pension. Dasselbe gilt, wenn die ehe liche Gemeinschaft ohne Schuld

des Gatten vor seinem Tode durch gerichtliche Scheidung auf gehoben war. Im Falte einer Wiederverehelichung verliert die Gattin von dein Tage derselben jeden Pen sionsanspruch. 8 92. Wenn der Verstorbene bereits das zehnte an rechenbare Dienstjahr vollendet hatte, so gebürt der Witwe eine Pension, welche mit dem Dritt- theile des letzten von dem Verstorbenen genossenen anrechenbaren Jahresgehaltes zu bemessen ist. Die Witwe eines Lehrers, welcher zur Zeit des Todes noch nicht das zehnte anrechenbare

Dienstjahr vollendet hatte, erhält eine Abfertigung mit einem Viertheil des letzten vom Verstorbenen bezogenen anrechenbaren Jahresgehaltes. In besonders berücksichtigungswerten Fällen wird der Witwe eines verstorbenen Lehrers außer der gesetzlichen Pension oder Abfertigung vom Laudesschulrathe im Einvernehmen mit dem Landes ausschusse auf ihr Ansuchen eine Artshilfe im Höchstbetrage eines Viertheiles des letztbezogenen Jahresgehaltes (Sterbequartal) gewährt. 8 93. Für jedes eheliche Kind

des verstorbenen Lehrers, rvelches eine pensionsberechtigte Witwe zu verpflegen hat, erhält dieselbe einen Erziehungs beitrag bis zum Höchstbetrage vorr 50 st. jährlich; jedoch darf die Pension sammt allen Erziehungs beiträgen nie die Hälfte des vom verstorbenen Gatten und Vater zuletzt bezogenen anrechenbaren Jahresgehaltes überschreiten. Wenn die Witwe eirres verstorbeiren Lehrers sich wieder verehelicht, so erhalten die Kinder das Viertheil des letzten vom verstorbenen Vater be zogenen Jahresgehaltes

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Giornali e riviste
Tiroler Stimmen
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Data: 15.12.1908
Descrizione fisica: 6
, wie sie auch selbst nach Gelegenheit durch positive Mitarbeit vieles beitragen können, zur Ausgestaltung der katholischen Blätter. i Die Worte des Herrn Dr. Pusch waren von solch warmer Begeisterung gesprochen, daß sie unmöglich ihren Umwälzung schon am folgenden Sonntag von der Kanzel aus verkünden, um die Zensiten zu verständigen, wem sie in Zukunft zu zahlen hätten. Den Chorherren ward nur mehr 14 T a g e gemein schaftlich zu leben gestattet. Vom 1. Oktober 1807 an erhielt der Prälat jährlich 700 fl. Pension

, die andern sollten 300 fl. erhalten. Das Stift zählte damals 45 Mitglieder, 19 befanden sich im Kloster selbst, 26 waren in der Seelsorge ausgesetzt. Es erhielten aber nicht alle die volle Pension von 300 fl., sondern nur die älteren Herren, welche wegen Alter und Kränklichkeit in der Seelsorge nicht mehr verwendet werden konnten, ferner jene, welche in ihrer Stellung kein genügendes Einkommen hatten oder schon früher vom Stifte eine Kongrua be zogen hatten, endlich 2 Kleriker, die zur Vollendung

der theologischen Studien nach Innsbruck gingen. Nach einem Ausweis von 1812, wurde die volle Pension 18 Stiftsmitgliedern ausgezahlt, 5 eine teilweise. Die arbeitsfähigen Chorherren, welche sich bis her im Kloster aufgehalten hatten, bestimmte die Regierung zum Lehramt e oder zur Seelsorge sogar am Posten, welche den Weltpriestern vorenthalten waren, um die Pension nicht auszahlen zu müssen. So erhielt*) der Chor herr Augustin Stadler die Kuratie von Ratschings. Nikolaus Kropf wurde in seine Heimat Häselgehr

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