am 23. Jänner kam der Kauf des Elektrizitätswerkes vor. G-R. Baur als Referent setzte auseinander, daß die zwei Gemeinderäthe, welche in der letzten Ge meinderathssitzung bestimmt wurden, nämlich Herr Payr und Herr Dannhauser (!), bei der Firma Ganz u. Komp den Buchwerth des Etablissements erhoben haben und zwar 305.000 im jetzigen Stand, welcher nur für 2000 Flam men Einrichtung zeigt, oder wenn die Einrichtung für 3000 Flammen gemacht ist, 355.000 fl. Dem Gemeinde- rath standen ob dieser Summe sichtlich
die Haare zu Berg. G.-R. Kästner stellte an die zwei Preiserhebungs Kommissäre in Form von G -R. die Anfrage: In welcher Weise würde diese Summe von 305.000 fl. bestimmt und geprüft? waren technische Belege, Rech nungen. Preiskourant rc. bei der Hand? Herr Payr antwortete: Die Firma Ganz u. Komp, habe ihnen ein Buch vorgelegt, in welchem zirka 14 Posten eingetragen waren, die die Summe von der obigen Ziffer ausmachten; um die Belege gefragt, erklärte der Vertreter der Firma Ganz u. Komp., hier sei
unter der Buchsumme den wirklich erlaufenen Bauwerth sich vorstellte, worauf G.-R. Dr. Bl aas erklärte, es sei genügend, wie die Firma Ganz u. Komp, die Summe durch das Buch dokumentirte, weil ein vorgelegtes Buch der halbe Gcrichtsbeweis sei und er sich nicht vorstellen kann, daß Jemand etwas Anderes in das Buch schreibe, was nicht wahr wäre — G.-R. Reiter meinte auf diese Aufklärung hin, die Firma Ganz u. Komp, hätte ja noch besser gethan, statt 14 Posten einzutragen in das vorgelegte Buch einfach
auf der ersten Zeile gleich die Summe von 305.000 fl. zu schreiben und dies den zwei Gemeinderäthen vorzulegen, dann hätten sich diese die Arbeit des Affummirens erspart und hätten gleich die Summe gewußt. Ich kann nie und nimmer glauben, daß der 8 4 des Vertrages so intcrpretirt werden kann, daß die Firma Ganz u. Komp, ohne jede Beweisführung oder Belegung eine Summe vorlegt, die die Gemeinde zu glauben hat. Dies wäre nöthigenfalls mittelst eines Prozesses zu klären. Bei der erfolgten Abstimmung wurde
angenommen, das Werk um den verlangten Preis jetzt n i ch t zu kaufen. Vielleicht gelingt es einmal der Steuerbehörde, den wahren Werth dieses Etablissement zu erfragen. — G.-R. Baur referirte weiter, daß die Firma Ganz u. Komp, der Gemeinde einen Antrag stellte und zwar als Maximalpreis für die 16kerzige Flamme über 500 Brennstunden per Jahr, die Brennstunde zu 2'/, kr. ohne Grundtaxen von 3 fl. per Monat, und unter 500 Brennstunden würden die Grundtaxen bleiben. Ueberdies wolle die Firma der Gemeinde