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Tiroler Stimmen
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Pagina 2 di 4
Data: 14.06.1894
Descrizione fisica: 4
vom Beginn der Verbauung auf ärarischen Boden schriftlich ver ständiget worden) und sendet einen k. k. Förster an dir Verbauungsstelle mit dem Aufträge nicht nur die Ver wendung ärarischen Holzes, sondern auch die Ver bauung selbst und überhaupt jedes „Graben" auf ärarischem Boden zu untersagen. Dieser k. k. Förster hatte auch den Auftrag, die näheren diesbezüglichen Er hebungen zu pflegen und der Forstverwaltung die An zeige zu erstatten. Die VerbauungSarbeiten hatten bereits im Boden- bache (Ecitenbach

auf ärarischen Boden zu stehen kam. Zum täglichen Gebrauche wurde weiters aus einem nahen Bächlein mittelst ein paar hölzerner Rinnen das Trinkwaffer zur Hütte hergeleitet und das abfließende Wasser rinnt sodann einige Meter lang durch ärarischen Boden wieder dem nämlichen Bächlein zu aus dem es entnommen ist. Diese und ähnliche Punkte, als wie z. B auch die Herstellung eines Fußsteiges durch den ärarischen Wald sowie das Ausreißen eines Grenzsteines, bildeten die Hauptpunkte der betreffenden Erhebung

und Anzeige. Es muß hier bemerkt werden, daß dieser Fußsteig schon früher bestand, nur durch die tägliche Benützung von Seite der Arbeiter mehr und mehr ausgetreten wurde, und der betreffende Grenzstein war überhaupt gar nicht eingesetzt, sondern lag nur lose auf dem Boden, wurde von den Arbeitern nicht erkannt, da er mit Moos bewachsen war, und wurde zum Baue der Hütte verwendet, llebrigens ist derselbe nun aus gefundeu und befindet sich wieder auf seinem Platze. Dem k. k. Förster folgte sodann

einige Tage päter der k. k. Forstverwalter von Zell selbst und ;ab sich Mühe, nach neuen Frevelthaten zu suchen, lannte aber weiters nichts finden als daß noch einige Stangen abgehackt waren, die aber nicht von den Wildbachverbauern, sondern von den bezugsberech tigten Astenbefitzern genommen, aber ersteren aufs Kerb holz geschrieben wurden. Weiters fand der Herr Forst- verwalter, daß auch eine Menge Steine auf ärarischem Boden genommen worden find. Daß aber im ärari- chcn Wald im Riedthale eine heillose

protokollarisch verpflichten sollten: für jenen Theil ärarischen Grundes, auf welchem die llnterkunftshütte für die Arbeiter steht, ist ein ange meffener Pachtzins zu entrichten; 2. die Thalsperren müssen auf Verlangen herausgerissen und der frühere Statusquo wieder hergestellt werden; 3. für das ent nommene ärarische Holz, für die neuhergestcllte Wasser leitung, den ausgetretenen Weg und anderen irgendwie auf ärarischem Boden angerichteten Schaden muß Schadenersatz geleistet werden. So und ähnlich lautete

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Tiroler Stimmen
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Pagina 1 di 8
Data: 12.02.1896
Descrizione fisica: 8
Vene Zk2r Ksü, Amser ÄNd HsiMLBö W «&g WlMlWM öZch Mm s L — Bhs«seM-«r- K^MMi Ä Ms-siRO-? v ; vr-: Ek'McktzBßM — Mrd.?Ä Mr^ ö kr. Me 35- Jahrgang XXXVI, f Morgen 13. Februar 1 ! Katharina v. Ricci I r ’m würde ohne Ergänzung aus <dem Bauernstand körperlich und geistig verkümmern. Sollte er diese Aufgabe er füllen, so mutz er seßhaft und wohtstehend sein. Das Pfandrecht auf Grund und Boden ist ein Riß in den Besitz. Redner will nun einen Blick auf die Geschichte werfen um darzuthun

, der es ohne Zweifel sehr letzte Ziel der Agrarreform, welches nicht im Wege des' menschlichen Gesellschaft. Die städtische Bevölkerung gut meint und von der Wirksamkeit seines Heilmittels! Umsturzes erreicht werden solle, ist die Entschuldung ehrlich und tief überzeugt ist. Allein ersucht ein Ideal-von Grund und Boden. In diesem Fundamentalartikel in den Sternen, verlangt von der Regierung deffen Er- komme ein Grundsatz zum Ausdruck, die naturrechtliche reichung und hütet sich wohlweislich

, den Weg, der da- \ Stellung von Grund und Boden. Eine weitere Aus hin führt, auch nur anzudeuten. Prof. Schöpfer hat gäbe sei es, die Verhältnisse jener Bevölkerungsklaffen sich wiederholt auf den wissenschaftlich erbrachten Be-! zu regeln, die damit zusammenhängen, des Bauern weis für die Richtigkeit seiner Theorie berufen. Allein! standes. In der französischen Revolution habe man... . „ uns scheint die Wahrheit einer solchen Theorie nur durch! gesagt, es gibt keine Vereinigung der Staatsbürger l den Sachsenspiegel

, welcher die Verschuldung von Grund die Durchführung erweisbar. Ist sie undurchführbar! außer dem Staate selbst. Er fordere die genossenschaft-rund Boden verbot und dazu den Prediger Gehler von so bleibt sie eine Chimäre. Die ganze Debatte erinnert; liche Gliederung, deren besondere Ausgabe es dann auch? Kaisersberg, welcher sagt: „Wenn der Jud weiß, daß lebhaft an die Verhandlungen des deutschen ReichstagesI fei, den Kredit zu regeln und in ganz neue Bahnen zu^er fen Geld nicht bekommt

, so wird er es dort nicht über den Antrag Ka nitz, deffen Gegner ja ebenfalls lenken. Grund und Boden kann des Kredites nie ent-! anlegen." Man muß dem Kapital dce Gelegenheit ent hauptsächlich die Undurchführbarkeit des"Planes betonten.! behren, auch wenn die pfandrechtliche Belastung befer-i ziehen, daß es seinem innern Andränge zur Anlage nicht Bezeichnender Weise berief sich Prof. Schöpfer mehrmals!tigt sei. Dis Hereinziehung des Wahlrechtes war noth-!folgen könne. Auch bei den Slaven habe die Gesetz- auf das Programm

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Pagina 1 di 4
Data: 13.08.1897
Descrizione fisica: 4
einspaltiger Petitzeile oder deren Raum berccbnet Bei öfterer Insertion Stabs*. Alleinige Annoncenausnahme für Auswärts durch H. Friedl's Annoncenbureau, Wien, V/i Matzlsinsdorscrstraße 7. Kr. 183 Jahrgang XXXVI!. S-sfia« [ T&S’* ] weer “ “ “ “ ™ „Freier Boden!" 8. Die unter dem obigen Titel im Vorjahre er schienene Broschüre*), worin Dr. Friedrich Freiherr zu Weichs-Glon für die Aufhebung des Hypotheken - Psandrechtes auf Grund und Boden eintritt, ist keine Arbeit, die man leichthin durchfliegen

hat, als etwas an sich Indifferentes betrachten*), ver sucht Baron Weichs (im Allgemeinen überein stimmend mit Do gelsang, Schöpfer, Ward Klopp n. a) den Nachweis, daß die Verschuldung des ländlichen Bodens in der Form der'Hypothek an sich ein Uebel, ja das Uebel, und folgerichtig die Abschaffung der Hypothek das einzige Mittel zur Rettung sei. Der Nachweis beginnt mit einem Exkurse über oen öffentlich - rechtlichen Charakter von Grund und Boden. „Der Zweck des Grundbesitzes ist ein allgemeiner und unveränderlicher

. . . . Seine Erfüllung darf nicht durch Lasten irgend welcher Art verkümmert werden." (S. 7.) „Irgend welcher Art" kann hier offenbar nicht den Sinn haben, daß jede Last auch schon die Erfüllung des Zweckes hindere, sondern wohl nur den, daß keine Last zulässig fei, welcher diese Eigenschaft anhaftet. „Weil Grund und Boden öffentlich-rechtlichen Charakter besitzen, so ist es Aufgabe und Pflicht der Gesellschaft, die Grund besitzerverhältnisse derart rechtlich zu ordnen, daß es ökonomisch möglich wird, ihre Zwecke

zu erfüllen. . . Das Eigenthumsrecht des Einzelnen an Grund und Bo den ist und bleibt gebunden an die Interessen der Ge sammtheit Daher war auch die Behandlung von Grund und Boden als Waare, ihre Freigabe zur Verschuldung und Verpfändung naturwidrig. . . .". Hier scheint ein kleiner logischer Sprung vorzuliegen. Die ') Vgl. beispielsweise den der christlichsozialen Schule doch gewiß nahestehenden Dr. Adolf Bruder in seinem .Staats lexikon, Artikel .Bauernstand", Spalte 768 F. Gesckicktfl t,«»r katlrnli5ck

Verbindung zwischen Kapital und Boden" soll die sein, daß der produktive Boden verbraucht wird. Ich gebe ohne Weiteres zu, daß, wenn dies der Fall wäre, die genannte Verbindung im Interesse der Gesammtheit un zulässig wäre, oder doch eine Einschränkung erfahren müßte. Aber ich stelle die Richtigkeit der These in Ab rede. Baron Weichs sagt selbst, Grundstücke zu ver brauchen, scheine unmöglich; aber der Nieder gang der Landwirthschaft trage alle Kennzeichen

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Pagina 7 di 8
Data: 24.06.1865
Descrizione fisica: 8
samer, weil man ihm verhältnißmäßig weniger nehmen kann, und oft kann sogar ungeachtet dieser thatsächlichen Verdünnung durch ein tieferes Pflügen, durch tüchtige Bearbeitung und Mischung deS Bodens und durch auflösende Düngmittel eine Erhöhung deS Ertrages eintreten. Aber alle diese Mittel helfen nur dazu, den Boden um so rascher zu erschöpfen, wenn man die Ausfuhr nicht durch die Einfuhr deckt, und früher oder später wird eine Verminderung der Erträge nach dem unerbitt lichen Naturgesetze

nicht dringend ge nug empfehlen kann, so will ich aber diese Empfehlung nicht so verstanden wissen, als hielte ich das Knochenmehl für einen so wunderbaren Universaldünger, daß es jedwede anderweitige Düngung zu ersetzen vermöchte. DaS Knochenmehl ist ein Specialdünger, aber die Anwendung eines jeden Specialdün- gerS, wenn sie allein rücksichtslos und für lange Zeit fortgesetzt wird, schadet dem Boden durch Raubbau. Unter Specialdüngung verstehe ich jene DüngungSweise, welche einem Felde nur einen oder zwei

jener Pflanzennahrungsstoffe zusetzt, woran eS so arm ist, daß ergiebige Ernten nicht wachsen können. DaS Knochenmehl ist eben ein solcher Specialdünger, bei welchem nur zwei Stoffe nämlich der Stickstoff und die PhoSphorsäure ins Gewicht fallen, während andere ebenfalls höchst wichtige Dinge wie Kali, Kieselsäure u. s. w. demselben fehlen, daher im Boden über Gebühr verdünnt werden können, wenn sie nicht in so überschwenglicher Menge darin enthalten sind, daß die fortgesetzten Ernten keinen erheblichen Ausfall veranlassen

. Dieser Fall ist aber bei solchen Stoffen, die im Boden nur in verhälnißmäßig geringer Menge vorkommen nicht denkbar. Durch eine alleinige rücksichtslos fortgesetzte Düngung mit Knochenmehl, besonders wenn es sehr reichlich angewendet wird, bereichert man also den Boden fortwährend ,nit PhoS- phorfäure und schon die fortschreitende Bereicherung daran macht neue Zusätze im Laufe der Zeit entbehrlicher, daher minder wirk sam, hingegen wird dem Boden nach und nach immer mehr von einem anderen Stoffe

cS an, was ein sehr zu beach tender Punkt bei jeder Düngung und vorzüglich bei der Spe cialdüngung ist. Denn nicht jede Pflanze verbraucht die allge meinen Nahrungsstoffe in demselben Verhältniß, so verbraucht z. B. Weizen viel PhoSphorsäure, Kohl und Rüben viel Kali; und es ist merkwürdig genug, daß eine und dieselbe Pflanzen gattung nicht bloß auf verschiedenen Böden, sondern auch nach verschiedenen Jahrgängen aus demselben Boden dem Chemiker innerhalb gewisser Gränzen größere oder kleinere Abweichungen der Verhältnisse

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Pagina 5 di 10
Data: 07.11.1896
Descrizione fisica: 10
Beilage zu den „Neuen Tiroler Stimmen" Wal'ö und Weide im tirolischen Krunööuche. Soweit wir die allmälige Ansiedelung unseres engeren Vaterlandes — Deutschtirols — geschichtlich zurückverfolgen können, zeigt sich ein scharf ausgeprägter Gegensatz in der Art der Benützung von Grund und Boden. Neben dem Sondereigentum jedes einzelnen Mark genossen, welches ihm bei der ursprünglichen Landverteilung zugefallen war, oder welches er später durch seiner Hände Arbeit Rodung sich zu eigen gemacht

, welche das Sondereigen an Grund und Boden betrafen, mußten in der vom Gesetze vorgeschriebenen Form festgestellt sein, um vollständig rechts wirksam zu werden. Die tirolische Landesordnung vom Jahre 1573 ver langt hiefür ganz allgemein die urkundliche Errichtung des bezüglichen Rechtsgeschäftes und zwar unterscheidet sie solche Personen, welche zur Führung eines eigenen Siegels be rechtigt waren, und ihren Gegensatz: die Nichtsiegelmäßigen. Die Ersteren errichteten ihre Urkunden unter ihrem Siegel

, hatten aber keine Pflicht, dieselben der Obrigkeit zur Kenntnis zu bringen. Die Nichtsiegelmäßigen mußten ihre Verträge um Grund und Boden vor der Obrig keit errichten und unter deren Siegel ausfertigen lassen. Das Vorrecht der Siegelmäßigen wurde im Jahre 1803 aufgehoben, 15 Jahre früher war für die Nicht siegelmäßigen der Gerichtszwang beseitiget worden; seit dieser Zeit gilt in Tirol ausnahmslos der Grundsatz, daß Verträge, welche Grund und Boden und die daran ge knüpften Rechte zum Gegenstände haben, bei Gericht

das tirolische Verfachbuch in dieser Richtung auch jetzt noch große Lücken auf. Das Grundbuch verträgt eine solche Lückenhaftigkeit eicht: seine Grundlage ist das Grundsteuerkataster, so daß ^ ’) Bergt. Albert Jäger, Geschichte der landständischen Verfassung Tirols. I. Bd., Seite 32-49. der ganze Grund und Boden in seiner gegenwärtigen Parzellirnng in das Grundbuch kommen soll. Auf diese Weise wird bei Einführung des Grund buches in Tirol für zahlreichen, weitausgedehnten und wertvollen Gemeinschaftsbesitz

sagt im Eingänge seiner schon er wähnten Arbeit („Miteigentum als Realrecht" Bl. 50 Ger.-Ztg. 1887): „Für den praktischen Juristen kann es ich, so interessant die Darlegung der historischen Ent wickelung solcher Gemeinschaftsverhältnisse an Grund und Boden ist, doch nicht so sehr darum handeln, zu prüfen, ob der bei der Grundbuchsanlegung hinsichtlich derselben nun einmal eingeschlagene Weg der historischen Grundlage vollkommen entsprach, als vielmehr darum, die aus der Behandlung in den neu

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Pagina 1 di 4
Data: 17.08.1900
Descrizione fisica: 4
vom 24. Mai 1899 der Antrag Schöpfer betreffend die Frage der freien Derschuldbarkeit von Grund und Boden und die Möglichkeit der Errichtung einer Verschuldungsgrenze in Verhandlung stand und nach dem Antragsteller der Abgeordnete Dr. v. Grabmahr in längerer Rede seine Anschauung von der Sache entwickelte, konnte aus den Ausführungen dieses Letzteren entnommen werden, dass er zwar den bisher aufgetauchten Plänen zur Hintan haltung einer immer höher anwachsenden Hypothekar verschuldung und zur allmäligen

Entschuldung von Grund und Boden ablehnend gegenüberstand, trotzdem aber die Möglichkeit einer befriedigenden Lösung der gestellten Aufgabe nicht rundweg verneinte; ja manche Aeußerungen ließen den Schluss zu, dass Dr. Grabmayr über kurz oder lang mit einem Vorschlage hervortreten werde, um thatsächlich der freien Derschuldbarkeit von Grund und Boden gewisse gesetzliche Schranken zu setzen. Er sagte wörtlich „. . . . dagegen nehme ich den Appell, den Professor Schöpfer an mich gerichtet

, dass die statutenmäßige Belehnungsgrenze bei Anstaltsdarlehen, über welche hinaus der Bauer eben wegen des Monopoles kein Geld auf Grund und Boden leihen könnte, thatsächlich als Verschuldungsgrenze des bäuerlichen Besitzes sich darstellen würde. Nunmehr ist Dr. v. Grabmayr mit seinem Vor schlage in einem ziemlich umfangreichen Werke unter dem Titel: „Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze" vor die Oeffentlichkeit getreten und es liegt daher an dieser, die gemachten Vorschläge zu prüfen

aller Geld darlehen der Privaten und aller neben der Landes- hypothenbank bestehenden Creditinstilute (der Sparcaffen, und aller übrigen Hypothekenbanken, mit einer noch zu besprechenden Ausnahme auch der Raiffeisencassen) sich npr auf die sogenannten geschloffenen Höfe, nicht auch auf den „walzenden" Besitz erstreckt, also auf jenen Grund und Boden, der in der I. Abtheilung des Grundbuches enthalten ist, nicht auch auf jenen der II. Abtheilung. Und noch eine andere Schranke ergibt sich ohne Weiteres

im Auge und zwar deutfchtirolische. weil fast nur in Deutschtirol, und auch da nicht überall, das von Alters her überkommene Agrarrecht mit seiner Bestjränkung der Freitheilbarkeit und mit dem Grundsätze der Uebergabe des ungetheilten Hofes nach dem Tode des Bauers an eines seiner Kinder in Geltung steht. Grabmahr hat mit dieser Einschränkung seiner Vor schläge auf ein bestimmtes., nicht allzugroßes Gebiet für alle, welche die Durchführbarkeit seines Planes überprüfen, einen festen Boden geschaffen

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Pagina 1 di 4
Data: 14.08.1897
Descrizione fisica: 4
berechnet. Bei öfterer Insertion RvöM. Alleinige Annoncenausnahme für Auswärts durch H. Ariedl's Annoncenbureau, Wien, V/i Matzleinsdorferstraße 7. Kr. i84, Jahrgang XXXVil. „Fre er Boden!" ii. Um die Naturwidrigkeit der Hypothek, dieser Ver bindung des „ewig unbeweglichen" Bodens mit dem ! „ewig beweglichen" Gelde nachzuweisen, wird auf Seite 9—il ein weiteres Moment vorgeführt. Vor Allem wird darauf hingewie en, daß die Kapital- I Verschuldung für den Gläubiger zwei Forderungen be- ; gründe, denen

der Boden feiner Natur nach auf die : Dauer nicht gerecht werden könne: „die Forderung nach j einem bestimmten Zins als Erträgniß des Leihkapitals i und die Forderung der Zurückzahlung dieses Kapitals, ! die aus der freien Kündbarkeit hervorgeht." — Den ; letzteren Gedanken verliert der Verfasser bei den zunächst folgenden Erörterungen vollständig aus dem Auge; es ist daher auch für mich kein Anlaß, in diesem Zusammen hange mich näher mit der Frage der Kapitalsrückzahlung zu befassen

; nur will ich gleich hier bemerken, daß die ; .freie" Kündbarkeit von Seite des Gläubigers keines- [ Wegs zum Wesen des Leihkapitals gehört. — Hinsicht lich der Zinsforderung sagt der Verfasser, der Boden st könne dieselbe nur aus seinem 6rtMg-riH " i dieses werde aber „im Laufe und Wechsel der Zeiten l unter Umständen derart, daß es hinter dem vom Kapital ! beanspruchten Zins mit Nothwendigkeit zurückbleiben muß. ..... Die Zlnssorderung kehrt von Jahr zu ; Jahr regelmäßig am bestimmten Tage wieder I And dagegen

nun das Erträgniß von Grund und - Boden, das nicht nur nicht auf , Tage, sondern auf Monate hinaus nicht sicher ist! Die Höhe jenes Zinses wird bestimmt durch Gesetze und Momente, welche mit jenen Faktoren gar nichts zu thun haben, die das Er- irägniß des Bodens bestimmen ..." Letzteres ist ab hängig von allerlei Zufälligkeiten, die sich weder über blickn noch voraussehen lassen und gar nicht in der Ge walt des Menschen liegen . . . - Diese Sätze (ich glaube, von dem Gedankengange - des Autors

nichts Wesentliches unterdrückt zu haben) be dürfen mehrfacher Einschränkungen. Vor Allem scheint als härte der Verfasser Grundbesitz im Auge, der ! bis zur Höhe seines Werthes verschuldet ist. Da lvird nun allerdings „unter Umständen" das Boden- mrägniß hmter dem Zinsanspruche zurückbleiben; es j jjP® ihn „unter Umständen" zwar auch erheblich über- Mgen können; immerhin ist aber die Situation eine j gefahrdrohende, und wenn der Zinsfuß nicht im richtigen Verhältnisse zum durchschnittlichen Bodenerträge s üchi

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Pagina 1 di 6
Data: 21.04.1913
Descrizione fisica: 6
allgemeiner geworden, daß gerade das, was der Liberalismus als Heilmittel empfohlen hatte, der Landwirtschaft, insbesondere aber dem bäuerlichen Mittelstand zum ärgsten Schaden ge reiche: die unbedingte Freiheit, namentlich die Frei teilbarkeit (gegen die nur in Tirol und sonst nirgends in Oesterreich eine Schranke stehen geblieben war) und das freie Einströmen des Kapitals,. der unvermittelte Kontakt, in den die moderne Geldwirtschaft zu Grund und Boden getreten war. In der bäuerlichen Not spielte

thekarverschuldung ihren Ausdruck fand, zog man den Schluß: hier muß der Sitz des Uebels liegen, die Hypothek ist das Uebel. Und nun begannen eine Reihe von Sozial- Politikern, angeregt hauptsächlich durch Vogelfang, gegen die Hypothek als Rechtseinrichtung Front zu machen. Man fand die Verbindung, die das Kapital in. der Form der Hypothek mit Grund und Boden ein ging, unnatürlich, widersinnig, ja beinahe gegen das kirchliche Sittengesetz! verstoßend, wobei man auf das bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts

ein Minoritätsvotum folgenden In haltes : „Die hohe Regierung wird aufgefordert, ehestens agrarrechtliche Maßnahmen zu treffen, um a) zu nächst die weitere Hypothekarverschuldung von Grund und Boden zu verhindern und b) die anzustrebende Un- verschuldbarkeit desselben seinerzeit zu verwirklichen." Ans dem ersten Tiroler Agrartage in Bruneck am Montag, 21 . April 1913. 26. Jänner 1896 wurde folgende Entschließung a*v> genommen: „1. Der erste Tiroler Agrartag erkennt in de» immer wachsenden Bodenverschnldnng

die eigentlich« Ursache der bäuerlichen Notlage. 2. Soll daher dem Bauern gründlich und für die Dauer geholfen werden, so muß dies Uebel bei btt immer treibenden Wurzel erfaßt und dieselbe heraus- gerissen werden. 3. Diese Wurzel ist im letzten Grunde keine ander« als die hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden." Dies wird sodann kurz begründet, woraus es heißt: . , „4. Der Agrartag erkennt deshalb die einzig« Rettung des Bauernstandes darin, daß a) durch gesetzliche und Verwaltungsmaßregeln

di« Verschuldung von Grund und Boden aufgehalten wird; b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grundbesitzes unter vorläufiger Feststellung einer Ver- schuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt wird; e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuld- bar erklärt wird." Ein ähnlicher Beschluß erhielt in einer Sektion des Salzburger Katholikentages im Jahre 1896 die Majo rität : „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden sind zu bezeichnen: die Entlastung des Bodens von den darauf lastenden

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Pagina 2 di 6
Data: 04.12.1897
Descrizione fisica: 6
sonst vor Heulen und Klagen in der Welt gar nicht mehr sterien. Ein Ministerium auf dem „Boden der geschicht- auszuhalten. A Tr ^ lichen Entwicklung" wäre nur ein etwaiges Kabinet Daszhnski, bei dem wären — wieder ein „Memento" sür die bürgerlichen Parteien — die Ideale der Bourgeoisie am besten, vielleicht sogar ewig aufgehoben. Und weiter! Lesen Sie das Manifest sehr, sehr aufmerksam. Beachten Sie, verehrte bürgerliche Parteien, vor Allem, welche warme „Empfindung für Volksehre und Freiheit

" m — Ganz allgemein herrscht hier die Ansicht, daß die Verhandlungen über den Zusammentritt des Reichs raths erfolglos bleiben werden, so daß der Ausgleich 14 verkündet werden wird. ArrrlairH. Senator Milli ard wurde zum französischen Ein Memento. Die vierzehn Herren der öster reichischen Sozialdemokratie sind soeben mit einem Mani- feste erschienen. Die Sozialdemokratie ist da. Sie be ehrt sich, bekannt zu geben, daß sie „auf dem Boden der geschichtlichen Entwicklung" steht, daß sie „keine Anhän gerin

unter angenehmer Assistenz dieser bürgerlichen „sozialdemokratische Verband in Oesterreich" hat wirklich Parteien, also mit ihnen gegen sie, krawallirt. Endlich einen sehr gesunden Humor, einen sehr treffenden Humor, geben die vierzehn Herren bekannt, daß sie einen Sieg Die Sozialdemokratie ist da! Allaus enkaats cka la errungen haben, wohlgemerkt, sie, und daß also alle bour^eoisie, marsch fort mit Euch auf den „Boden der gegeutheiligen Anschauungen der bürgerlichen Obstruktions- geschichtlichen Entwicklung

zu haben wünscht, nicht erhalten, blick nicht übersehen, sich mit den Herren Berner-Zeller „auf den Boden der geschichtlichen Entwicklung" zu stellen. Es rst ja keine Kunst, beileibe keine Kunst. Bitte, sehen Justizminister ernannt. Sie doch: da ist Herr Resel, der legt die Scheere weg, die er als Schneider und Schriftsteller gebraucht, und Was den Spaniern Kuba kostet. Nach einem schwupps steht er auf dem „Boden der geschichtlichen Ent- spanischen Blatt sind bei der letzten Revue von den 200.000 Wicklung

". Ganz einfach, die Bourgeoisie braucht nur Mann. die nach Kuba geschickt wurden, nur mehr 53.000 ein wenig Talent und sie hat's dem Typus Resel abge- übrig gewesen. Krieg und Krankheiten hätten fast guckt. Sie legt die Prinzipien weg, die sie als Bourgeoisie 150-000 Mann hinweggerafft. Dabei scheint der Krieg gebraucht, um zu leben, und schwupps ... noch keineswegs beendet. Gut! Wir stehen also auf diesem vielgepriesenen. „Boden der geschichtlichen Entwicklung". Ein nahrhafter, ein überaus gesunder

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Pagina 1 di 4
Data: 14.02.1899
Descrizione fisica: 4
von der bisherigen Ee- werbegftetzgebung wenig Nutzen, wohl aber bedeutende Lasten zu fühlen erhalten habe, und nur ein Vortheil sei ihm aus dieser bisherigen Reform erwachsen, der aber um so schwerwiegender werden könne, je mehr der Gewerbestand ihn zu benützen das Verständ nis und die Thatkraft habe; dieser Vortheil sei die durch die obligatorischen Gewerbegenossenschaften und deren heute allerdings noch nicht obligatorischen Ver> bände geschaffene Organisation des Gewerbestandes auf geietzuchem Boden, wodurch

für einen Menschen, der nur ein brschen sich aus seine Füße verlaffen darf, keine Schwierig keiten bietet. Don Etmen im Lechthale erreicht man in beiläufig 2 Stunden die Fraction Bschlabs der Gemeinde Pfafflar. (Bschlabs und Boden zusammen bilden nämlich die politische Gemeinde Pfafflar). Von Bschlabs fort führt der Weg in Windungen und Krümmungen, in Senkungen und Steigungen in 1 Stunde in die andere, bedeutend kleinere Fraction der Gemeinde Pfafflar, nach Boden. Von Boden geht es eine halbe Stunde stark

auf wärts auf einem abscheulich rauhem Wege, bis man zu den kleinen Hütten kommt (Pfafflar genannt: Unter- und Oberpfafflar), welche den Bewohnern von Boden während des ganzen Sommers und einigen auch noch bis in den späten Herbst hinein als Wohnungen dienen. Im Sommer nämlich ziehen die Bodner mit wenigen Ausnahmen alle 9iflTsflfi|f f Morgen 15. Februar ] ■ OUIUIUU [ Aschcrwtltwock j fdjritt auf allen Gebieten der Production anzubahnen wissen. Damit ist auch die Richtung für die nothwendige weitere

zum Vortheile der Gewerbetreibenden und der Arbeiter gereicht. Auf die Frage, was ist eigentlich „Hausindustrie", welche vom Gswerdegefetze ausgenommen sein und bleiben mit Kind und Kegel in diese Hütten hinauf, von wo aus fie dann an das Bergmahd gehen. Von Oberpfafflar zieht sich der Weg theils eben, theils nur wenig ansteigend durchs hohe Tennenthal bis hinauf zum Joche. Von Boden aus kann ^ein guter Fußgänger, wenn er streng geht, in einer Stunde^ die Höhe beim Kreuze erreichen, während ein schlechter

zur Sommerszeit ist, so gefährlich ist es. wenn es einmal bedeutend Schnee hat, dieses Joch zu paffieren. Die Hauptgesahr bild en die Lawinen, welche bald hinter Pfafflar angefangen bis , beinahe hinaus zum St. Antonius mit Ausnahme weni- !ger Strecken links und rechts zu Thale stürzen. Unter einer solchen Schneelawine musste im Jahre 1896 ein einundzwanzigjähriger Jüngling von Boden fein junges Leben lassen. Schreiber dieses will nun einen kurzen Bericht bringen über diesen Unglücksfall und zwar hält

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Pagina 5 di 8
Data: 09.09.1865
Descrizione fisica: 8
Aufsatze habe ich gezeigt, daß die Wälder in klimatischer Beziehung eine großartige Wirkung im Haushalte der Natur auszuüben bestimmt sind, und daß ein Ein griff in diese festgcschlossene Kette der Wechselwirkungen in der Natur vcrhangnißvoll wirkt.*) Der Wald nützt also nicht nur, wenn man ihn abtreibt, oder die Winde seine himmelanstrebenden Bäume zu Boden werfen, sondern er wirkt und nützt auch so lange als er die Flächen und Höhen eines Landes als lebendig frischer, grüner Wald bedeckt

. Die vorhandenen Waldungen greifen hierbei wesentlich mit ein, indem sie verhindern, daß der einmal erwärmte Boden seine Wärme so schnell wieder von sich strahlt, wie dies bei einem waldlosen Boden der Fall ist. Ueberhaupt ist die Bodenbeschaffenheit von nicht geringem Einfluß, da die Abkühlung im geraden Verhält nisse zur Größe der Oberfläche steht. Man behauptet zwar ge wöhnlich, die Wälder verminderten die durchschnittliche Tempera tur eines Landes, und im Allgemeinen wird dies nicht in Ab rede gestellt

werden können; man dürfte aber vielleicht der Wahrheit näher kommen, wenn man den Satz so fassen würde: „Die Wälder reguliren die Temperatur eines Landes, d. h. sie wirken den Extremen der Hitze und Kälte entgegen." Der Einfluß der Wälder auf die Temperatur ist nicht nur den Jahreszeiten nach, sondern auch bei Tag und Nacht ein verschiedener. Im Sommer ist ein von Pflanzen entblößter Boden dm Einwirkungen der Sonnenstrahlen vielmehr ausgesetzt, als eine mit Gewächsen bedeckte Fläche. Der Boden einer Wiese

, daß im Sommer während eines sonnen hellen Tages das Thermometer in den Wäldern tiefer steht, alö im Freien an schattigen Orten. Dabei kann eS nicht fehlen, daß, da die Waldungen gewöhnlich die Höhe eines Landes ein nehmen, diese kältere Luft am Boden hinstreichcnb auS dem Walde heraustritt nach dem bekannten Gesetze, daß die kältere Luft nach den luftverdünnten, wärmern Stellen hinströmt. Auf diese Weise wird der Wald, wenn auch nicht viel, doch etwas zur Abkühlung der ganzen Gegend beitragen

ändert sich jedoch das Verhältniß. Betrachen wir zuerst als Extrem den alles PstanzenwuchseS beraubten Boden, so strahlt dieser bei Nacht den größten Theil der am Tage erhaltenen Wärme wieder auS. Dieselbe Aus strahlung, jedoch schon in weit geringerem Grade, findet bei den Grasflächen, den Wiesen und Saaten statt, weil die Pflan zen den Boden bedecken und die ausstrahlende "Wärme zurück halten. Sehr gering im Vergleiche mit einer unbcpflanzten Fäche ist die Ausstrahlung deö Waldes. Das dichte

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Pagina 1 di 8
Data: 15.10.1904
Descrizione fisica: 8
„Natur recht" abzuleiten und dieses Naturrecht als ein angeblich höheres Recht der geltenden Rechtsordnung entgegenzu stellen. Auf den scharfen Strauß, den ich hierüber mit Schöpfer vor Jahren ausfocht,*) will ich nicht zurück kommen und begnüge mich mit der Feststellung, daß auch Schöpfer sich heute auf den einzig richtigen Boden der sozialen Zweckmäßigkeit begibt und seine an die agrarische Gesetzgebung gestellten Forderungen nicht mehr aus dem „Naturrecht", sondern aus der „Natur

Uebereifers zu bewahren. Heute liegen die Dinge ganz anders. Die Anlegung der neuen Grund- *) Es ist bezeichnend, daß auf meine 1897 veröffentlichte Schrift „Das Recht der Klerikalen" auch nicht eine einzige Entgegnung erfolgt ist. Theresia [ bücher schreitet vorwärts, das neue Höferecht ist in Gelt- I ung, die Landeshypothekenanstalt in voller Tätigkeit, die | Raiffeiseneinrichtung über den größten Teil des Landes verbreitet; mit alldem ist der Boden für kreditrechtliche Reformen geebnet. Heute

zu befreien und 2. den so befreiten Grundbesitz gegen neue Verschuld ung sicherzustellen" (S. 397). Nach meiner Ansicht müssen wir uns damit begnügen, den Boden von über mäßigen Schulden zu befreien und zu allererst dafür sorgen, deu unverschuldeten oder mäßig verschuldeten Boden gegen Ueberschuldung zu sichern. Damit ist gesagt, daß nicht die Entschuldung, sondern die Ver schuldungsbeschränkung vorausgeht, obwohl es selbst verständlich ist, daß beide Ausgaben „eng ineinander greifen." Ueber

diese Verschiedenheit, die eigentlich nur theo retischer Natur ist, kommen wir leicht hinweg. Die Schwierigkeiten beginnen erst, wenn es sich um die Mo dalitäten der einzuführenden Verschuldungsbeschränkung handelt Eine wichtige, ja nach meiner Ansicht ent- scheinende Meinungsverschiedenheit betrifft die Frage, ob ein einheitliches Kreditrecht für den gesamten landwirt schaftlichen Boden gefordert werden soll, oder ob es sich empfiehlt, die Anerben güte r (geschlossenen Höfe) einer seits, den Parzellenbesitz

- schastsrat beschlossen, daß die Hypothek an landwirtschaft lichen Grundstücken, also auch am Parzellenbesitz, nur mehr in Form der unkündbaren Annuitätsschuld zugelassen werden solle und dieser Beschluß wurde vom deutschen Juristentage gebilligt. Die Tragweite dieses Beschlusses sollte Schöpfer nicht unterschätzen; er bedeutet für den ganzen landwirtschaftlichen Boden eine durchaus wirksame Beschränkung der freien Verschuldbarkeit und schafft die unentbehrliche Voraussetzung für eine mit Erfolg einzu

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Pagina 3 di 4
Data: 02.04.1897
Descrizione fisica: 4
, wenn die neue agrarische Richtung von der Dothek als einer „Absurdität", einer „widernatürlichen" Achtung, einer „Ungeheuerlichkeit" spricht. (Vgl. W e i ch s Boden" S. 14.) Daß sich das kanonische Recht der tty anbequemt hätte, wenn die Hypothek diese Epi- ^t^lrklich verdienen würde, läßt sich doch schwer be- geben auf Ersuchen des Verfassers dieser Erwiderung Mn,.» °’ ne tedoch für deren Inhalt eine Verantwortung zu über- 9mm - Die Red. Hierauf gestatte ich mir nun Folgendes zu bemerken

: Es ist mir wieder einmal das Malheur pasfirt, nicht richtig, d. h. nicht vollständig zitirt worden zu sein. In meinen Darlegungen über die Hypothek, welche in jenen Epitheta gipfeln, spreche ich nur von Hypotheken, welche als Erbantheile oder Kaufschillingsreste auf Grund und Boden gelegt werden. Hiebei handelt es sich gar nicht um wirkliches Kapital, das wirthschastliche Verwen dung fand, sondern um Rentenansprüche, die zu dem herrschenden Zinsfüße, mit dem sich das Geldkapital augenblicklich verwerthet, kapitalisirt

werden. Und von Grund und Boden, die nur wirkliches Kapital, das in ihnen thatsächlich wirthschaftlich verwendet wurde, repro- duziren, wieder hervorbringen können, wird nun ver langt, daß sie diese kapitalisirte Rentenforderung, dieses Scheinkapital, reproduziren! Darin liegt die Ab surdität, das Widernatürliche, die Ungeheuerlichkeit! Der betreffende Pfandbrief in Händen des Gläubigers gilt als „Kapital" weil man sich gewöhnt hat, Vermögens besitze, welche allerdings in die gleiche rechtliche Kategorie

mit Hypotheken aus Grund und Boden, die für ein in diesen wirth schaftlich verwendetes Darlehen errichtet werden, also auch reproduzirt werden können! Aus solche Hypotheken finden die Epitheta „Absurdität, Widernatürlichkeit und Ungeheuerlichkeit" selbstverständlich keine Anwendung. I ch halte sie lediglich für schädlich; das ist meine Ueber zeugung, die ich natürlich nicht aus der Lust gegriffen habe. Aber ich gebe ohne Weiteres zu, daß diese Frage kontrovers ist und man auch eine gegentheilige Meinung

mit guten Gründen stützen kann. In diese Kategorie der Hypotheken fallen nun aus schließlich jene, welche für dargeliehene Kirchengelder auf Grund und Boden ausgeliehen werden; und ich muß ge stehen, ich bin unbedingt dafür, daß die Kirche ihre Gelder auch künftig in Grund und Boden investirt; nur bin ich der Meinung, daß es für die Grundbesitzer und und Landwirthe förderlicher wäre, wenn sie hiesür nicht den Boden selbst, sondern nur dessen Ertrag verpfänden müßten. — Ich kann mich darüber

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Pagina 5 di 6
Data: 07.09.1908
Descrizione fisica: 6
; es blühten die Tage süßen j Minnesangs; es war recht eigentlich die Maienzeit Tirols, ! wo hier die Leier Herrn Leutholds von Gäben klang und j drüben vom Lajener-Ried die Harfe Walthers von der Vogelweide ihre betörenden Weisen rauschte. Und wieder stürmten Jahrhunderte dahin, sanken ; Generationen ins Grab, bis jenes stolze, starke Geschlecht > heranwuchs, welches im Kampfe um Freiheit und Recht - diesen Boden mit seinem Blute netzte, mit Blut und Schweiß seiner Heldensöhne tränkte. Das war damals

Vaterland, ans teure schließ dich an, Das halte sest mit deinem ganzem Herzen; Hier sind die starken Wurzeln deiner Kraft!" Gegenwärtig ist Tirol, unser liebes gemeinsames Heimatland bis ins Herz hinein zerfressen von Partei ungen. Wie vor hundert Jahren der Lärm der Waffen, so schallt heute politisches Tagesgezänke durch alle Gaue, verbittert d e Gemüter, entfremdet die Herzen, mordet das gegenseitige Vertrauen und untergräbt die Wurzeln unseres Volkstums. Ist denn kein neutraler Boden, keine Handbreit

vaterländischer Erde mehr, wo wir uns finden und versöhnt die Hände reichen können — wir Männer von hüben und drüben — als Brüder eines und des selben Stammes, eines und desselben Klaubens? Doch, ein Boden wäre noch, aber wir haben ihn fast schon unter den Füßen verloren, den Boden der Geschichte. Die Erinnerung an jene große Zeit, wo unsere Altvordern die Schützensahnen hißten und Alt und Jung sich in einmütiger Begeisterung und Eintracht um diese Banner- schaarten, zum Kampfe für Thron und Altar

, zum Schutze des Glaubens und der Dynastie. Ja dieser neutrale Boden ist die Liebe zum Vaterlande und in diesem Boden schlummern die Wurzeln unserer Kraft. Tiroler! Die Feinde unseres Glaubens, die Feinde der Dynastie sind nicht tot, sie leben auch heute noch. Dahin richten wir unsere Blicke; auf dem Boden des Patrio tismus und der Vaterlandsliebe müssen wir uns finden; aus diesem Boden, gedüngt und getränkt von dem Blut zeugen der Vaterlandsliebe mit dem roten Saft ihres Lebens, erwuchs die stolze

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Pagina 5 di 8
Data: 12.09.1896
Descrizione fisica: 8
. Wagner. 32 S. 429. Zur Statistik des Volksschulrvesens in Tirol und Vorarlberg. In: Katholische Volksschule. 1896. S. 378. 430. Verzeichn iß der gegenwärtig der Tiroler Adels- matrikel-Genossenschaft ungehörigen Geschlechter. Inns bruck. 1896. 80. 55 S. Innsbrucks historischer Boden. Von Prof. Dr. I. Hirn. Vortrag, gehalten beim IV. deutschen Histvrikertag am 11. September 1896 zu Innsbruck. Die Thatsache, daß Innsbruck zum Versammlungs orte der deutschen Historiker sür dieses Jahr auserkoren wurde

, Tschein, Tschenn gleich einer vollbesetzten, türki schen Musik entgegentöne. Schien es damals gerecht, mittelst dieses Hinweises das Interesse der wohlansehn lichen Philologenschaar sür jenen Boden noch insbesondere zu wecken, auf dem sie sich zusammenfand, so mag es ebenso billig sein, Klio's zahlreiche Söhne, die nun in j der Stadt am Inn sich getroffen, daran zu erinnern, daß i ihr Wandersuß historischen, gut historischen Boden be- j treten habe, einen Boden, dessen Erinnerungen den Freund

i der Geschichte ebenso ansprechen mögen wie dessen Betrach tung den Freund der Natur. Nicht im Vergleich mit den übrigen deutsch-tiroli» j schen Städten, wohl aber mit so manchen Städten j Deutschlands ist Innsbruck eine Stadt jüngeren Datums. Gleichwohl war der Boden, auf dem sich heute Stadt ausbreitet, lange zuvor schon voll geschichtlichen Lebens — nur daß die Sprache der redenden Quellen so gar wenig davon uns zu sagen weiß. Es bedarf nicht des klassischen Jntuitionsvermögens eines Riehl, um als bald

zu erkennen, daß jenes Stück des Jnnufers, welches dem Nordausgange des Wippthales vorgelagert ist, eine besondere Bedeutung von dem Augenblick an gewinnen mußte, da überhaupt ein Verkehr zwischen den Land schaften nord- und südwärts unserer Alpen sich entwickelte. „Es führt kein anderer Weg nach Küßnacht" ; es führt keine andere Wegrichtung vom bayrischen Oberlande hin unter nach Italiens Gefilden als die über den Brenner — und da mußte man, wollte man nicht die größten s Umwege machen, an dem Boden

. Römisch-rhätische Funde in großer Zahl, eine ganze Serie römischer Steininschriften aus Veldi- dena's Weichbilde, nun sorgfältig gesammelt -.im Corpus Inscriptionum, legen Zeugniß ab von dem frühzeitigen geschichtlichen Leben, das sich auf diesem Boden entwickelte. Selbst aus dem dunklen Chaos der Völkerwanderungs epoche blitzt mitunter noch ein Erinnerungszeichen auf an diesen wichtigen Passagepunkt im Breonenlande, der nun einmal nicht zu umgehen war. Seiner gedenkt der fromme Wallfahrer und Sänger

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Pagina 2 di 6
Data: 13.03.1909
Descrizione fisica: 6
haben und die Bäume nicht sehr groß werden, aber regelmäßig und bald tragen. Verlangen wird daher von der Baumschule für gut vorbereiteten, kräftigen, warmen Boden folgende Unterlagen: F üjr Weichsel Mahaleb, des gleichen für Kirschen, für Birnen Quitte, für Aepfel- Paradies, in recht trockenem oder schweren, kalten Boden bei Aepfel Dominunterlage. Unter keinen Umständen darf bei enger Pflanzung die Wildlingsunterlage gewählt werden. Auch der Domin ist oft in gutem Boden zu starkwüchsig und tragfaul

, welche zwischen den Bäumen angebaut werden. Solche Gewächse eignen sich am besten, bei wel chen der Boden öfters behackt, gedüngt und bewässert wird und die Wurzeln nicht zu tief fanden. Vorzüglich verträgt sich besonders bei jüngeren Anlagen die Gemüse- kultur, natürlich darf die Baumscheibe nicht bepflanzt wer den. Am ungünstigsten wirkt der Rasen auf die Form bäume ein — derselbe schließt Luft, Licht und das Ein dringen der Feuchtigkeit ab, nimmt dem Baum sehr viel Nahrung weg und es geht mit der Zeit die günstige

, wenn wir gesunde und dankbar tragende Bäume haben wollen. 6. Pflanzung. Beim Pflanzen muß besonders darauf gesehen werden, daß die feinen, sehr empfindlichen Faserwurzeln erhalten bleiben. Man darf daher die Bäume nicht mit den Wurzeln frei in der Sonne oder Wind liegen lassen, da letztere leicht vertrocknen. Die starken Wurzeln werden bis auf den gesunden Teil frisch angeschnitten. Auch die Zweige werden etwas eingekürzt. Falls der Boden gut vorbereitet wurde, kann das Pflanz loch so groß gemacht

werden, daß die Wurzeln bequem Platz haben; ist der Boden nicht genügend tief gelockert und verbessert, muß ein Pflanzloch von 2 m Weite und 40—50 cm Tiefe gemacht und da der Boden verbessert werden. Um ein besseres Anwachsen zu sichern, taucht man die Wurzeln vor dem Pflanzen der Bäume in einen Brei von Lehm und Stallmist und pflanzt die Bäume nicht zu tief, so daß die Veredlungsstelle mit dem Boden abschneidet. Werden die angeführten Verhaltungsmaßregeln be obachtet, dann wird unser Kleingarten-Obstbau

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Pagina 1 di 4
Data: 18.08.1897
Descrizione fisica: 4
Einschaltung per einspaltiger Petttzeile oder dr-rerr Nnum berechne: Bei öfterer Jn^msn RtrbM. Alleinige Annoncenaufnahme für Auswärts durch H. Hriedt^s Annoncenbureau, Wien, v/i Matzleinsdorferstraße 7. Kr. M Jahrgang XXXVIL ‘ $deuß[ "* 5 $^) ~~ Mittwoch 18 Augult 1897 „Freier Boden!" v. Ganz anders als die Meinungsäußerung, womit ich den vorausgegangenen Artikel geschlossen habe, lautet das abschließende Urtheil, welches Baron W e i ch s über die Hypothek im Allgemeinen, speziell aber über die Hypothek

sür produktive Schulden fällt. Er sagt (S. 14): „Es ist also wohl richtig, wenn wir die Hypothek als absurd bezeichneten; sie ist eine verhängnisvolle Absurdität; sie bringt thatsächlich Grund und Boden in eine widernatür liche Verbindung mit dem Kapital, selbst wenn das hhpo- thekirte Leihkapital wirklich produktiv verwendet wird."*) Dann fährt der Verfasser, auf die für unproduktive Schulden bestellten Hypotheken übergehend, fort: „Eine Ungeheuerlichkeit ist es jedoch zu nennen, wenn Grund

und Boden als Pfand hingegeben werden sür ein Leihkapital (z. B- Erbgelder und Kaufschillingsreste), welches in der landwirthschaftlichen Produktion gar nie zur Verwendung gelangte, für ein Kapital, das gar nie wirklich in Bewegung gesetzt wurde, sür ein Kapital, das überhaupt garnicht wirklich, greifbar, substan tiell, sondern nur in der Ein bild ung besteht.— Grund und Boden kamen gar nie in die Lage, diese „Kapitalien" zu „reproduziren" und sollen sie nun doch reproduziren! Ist das nicht nahe

denn ein vernünftiger Grund, daß man sich für 4000 fl. ein Gut im Preise von 10.000 fl. soll kaufen können? Worin soll der wirthschastliche Vor theil einer solchen Möglichkeit liegen?" — Hut, Ring und Rock sind Gebrauchsgegenftände. Der tandwirth- schastlichr Boden hingegen ist ein Produktionsjaktor. Das ist doch ein Unterschied von allergrößter Bedeutung. Der Boden als Produktionsfaktor bietet mir ein Mittel zur Verwerthung meiner Arbeit. Meine Arbeit wird mehr werth, wenn ich sie als Produzent an eigenem Grund

und Boden verwerthen kann, als wenn ich sie verdingen muß. Ich kann sie ferner besser verwerthen, kann besser wirthschaften, wenn ich ein Gut von mittlerer Größe de-- sitze, als wenn ich Kleinhäusler bin. — Würde in der Möglichkeit, die eigene Arbeit mit der Produktionskraft des Bodens zu verbinden, nicht ein Vortheil sür den Arbei tenden gelegen sein, so könnte es keine Pächter geben. Der Pächter rechnet auf diesen Vortheil und nur auf diesen, denn von der Grundrente erübrigt

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Pagina 1 di 4
Data: 17.08.1897
Descrizione fisica: 4
einspaltiger Petitzeile oder deren Raum berechn et. Bei öfterer Im- tton RsL-M. Alleinig: Annoncenaufaahme für Auswärts durch H. Ariedl's Annoucerrbuveau, Wien, ^/i Matzleinsdorferstraße 7 Ar. 186 Jahrgang '£) Ai :\s ii Liberal [ ] „Freier Boden!" IV. Wir stehen noch immer bei den produktiven Schulden und bei der Untersuchung der Frage, welche speziellen Wirkungen die hypothekarische Sicherstellung dieser Art von Schulden zur Folge hat. Baron Weichs sagt (S. 12): „Kein Vernünftiger wird behaupten

, daß der in Händen des Kapitalisten be findliche Schuldschein Kapital ist. Dieser Unsinn wird aber gleichwohl zur Thatsache durch das Mittel der „Hypothek." Dadurch, daß der Boden selbst (an statt des Produktions ertrag es) als Pfand hingegeben wurde, „ist der Pfandbrief, dieser Papierwisch in Händen des Kapitalisten, zum Kapital geworden; er stellt das Duplikat des willkürlich zum beweglichen Kapitalgut gemachten Bodens dar; er ist ein beliebtes Anlagepapier, trägt seine Rente und kann jederzeit zu Geld

und über das der Schuldschein ausgestellt wurde, einen Doppelgänger er halten; es funktionirt in doppelter Weise, einmal als Kapital in der landwirthschaftlichen Produktion, und nebenher noch als „Kapital" auf dem Geldmärkte. Da durch aber ist auch der Boden selbst mobilisirt, zum „be weglichen Kapitalgut" gemacht worden. Ich bitte um Verzeihung, aber da liegt ein Spiel mit Worten vor. Kapital und Kapital, wie Baron Weichs in den oben zitirten Sätzen dieses Wort ge braucht, bedeutete nicht immer

dasselbe. *) .31. T. Stimmen“, 1897, Nr. 74, S. 3. Es liegen zwei ganz verschiedene Begriffe vor: Einerseits das eigentliche, wirkliche Kapital, das in den Boden versenkt oder mit ihm verbunden wurde, das Kapital objektiv, der Gegenstand, der in der Produk tion mitwirkt; andererseits die Ford er un g des Kapital- darleihers, das Kapital subjektiv, das aber nur im uneigentl'chcn Sinne Kapital genannt werden kann. — Solange es ein Darlehensgeschäft gibt, wurde immer zwischen diesen beiden Begriffen unterschieden

es im Produktionsprozesse mit dem Boden ver bunden wurde, seine Beweglichkeit, es wird unbeweglich, gleich dem Voden. Die Forderung aber bleibt beweglich, insbesondere beliebig übertragbar. Die Kapitalssubtranz trägt ihren Werth in sich; die Forderung leitet ihren Werth ab vom Werthe des dargeliehenen Kapitals, wö bet allerdings auch noch, andere.Faktoren, insbesondere die größere oder geringere Sicherheit der Forderung be- stiLMLuL. mitwirken - Diese Begriffe nun scheint mir Baron Weichs nicht genügend

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Pagina 3 di 4
Data: 12.07.1875
Descrizione fisica: 4
gelacht haben, ist schwer zu entscheiden. Türkei. — Dalmatiner Blätter bringen Nachrichten von höchst bemerkenswerthen Vorgängen an der dalmatinisch - herze« gowinaer Grenze. Es unterliegt nach diesen positiven Meldun gen keinem Zweifel, daß drüben auf dem türkischen Boden seit zehn bis vierzehn Tagen Unruhen stattfinden. Auch ist bereits an mehreren Orten gekämpft worden, es bestätigen das Flücht linge, die aus der Herzegowina nach Dalmatien herübergekom men, sowie der Umstand

dauerhaften und zugleich schönen, ja prachtvollen Boden legen will, den machen wir aufmerksam auf die schönen, schneeweißen Marmorplatten des Herrn Josef Schmiedinger, Marmorbruchinhaber und Steinmetzmeister in Göflan bei Schlanders (Vinstgau). Genannter Herr Mei ster legte im Anfange des vorigen Monats Juni in der Pfarr kirche zu Götzens zur vollsten Zufriedenheit Aller, die ihn bis her gesehen haben, einen solchen Marmorboden, nachdem er schon in 22 andern Kirchen z. B. in Schlanders, Mals, Nau- ders

, Riffian u. s. w. solche Böden gelegt hatte. Aehniich wie in der Pfarrkirche zu Mals, besteht der ganze Boden des Pres byteriums aus weißen Marmorplatten, nur in der Mitte gerade unter dem ewigen Lichte strahlt ein herrlicher, vierfar biger Stern aus weißem, rothen, gelben und schwarzen Rove- retaner Marmor, während der Boden des Schiffes theils mit weißen Marmor, theils mit blauen Steinplatten aus Matrei belegt ist. Daß ein solcher Boden der ganzen Kirche ein majestätisches Aussehen verleiht

, wird Niemand leugnen, aber, wird man einwenden, wer wird einen solchen Boden ver mögen? Darauf erwidert Schreiber dieses nichts anders als, daß ein solcher wohl etwas mehr als ein gewöhnlicher Stein boden, aber nicht um gar vieles mehr kostet. Wenn ein solcher Boden gar so hoch zu stehen käme, so wäre auch die Gemeinde Götzens nie zu einem solchen gekommen. Doch zwei Jahre reichten hin, das erforderliche Geld nicht blos zum neuen Bo den. sondern auch zu neuen Stühlen auszubringen und zwar wurde beinahe

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Pagina 1 di 4
Data: 26.09.1902
Descrizione fisica: 4
haben, so wird es Sache des Com- missärs sein, vor allem klar zu stellen, worauf sich dieser Anspruch in Wirklichkeit bezieht. In dieser Richtung ist die größte Vorsicht geboten. Denn es ist ein auch von einem Redner im Landtage begangener, auf ungenügender Vertrautheit mit der Rechtssprache unseres Volkes zurück zuführender Fehler, wenn man Wald oder Eigenthum am Walde ohne Weiteres in dem Sinne des gebildeten Juristen ausfasst. In der Regel bezeichnen unsere Bauern mit dem Worte „Wald" nicht Grund und Boden; „Wald

" ist in ihrer Auffassung der Holzgenuss im Gegensatze zum Graswuchse, beides zunächst ohne Beziehung zu Grund und Boden. Es braucht nicht gesagt zu werden, dass diese bäuer liche Rechtsauffassung nichts anderes ist als ein Ausläufer jener schon eingangs erwähnten deutschrechtlichen Anschau ung, nach welcher Privateigenthum an Wald und Weide überhaupt nicht möglich ist, nach welcher vielmehr bloß die Nutzungen Gegenstand rechtlichen Verkehres sein können und nach welcher bei getheilten Nutzungen kein Nutzungs

berechtigter auf Grund und Boden mehr Anspruch hat als die übrigen. Wenn ein Bauer seinen Theilwald als sein Eigen thum anspricht, so hat er in seinem Sinne in der Regel recht; er will wohl meist nichts anderes sagen, als dass er ausschließlich zum Holz- und Streubezuge im Theilwalde berechtigt ist; die Ausschließlichkeit dieses Besitzes erzeugt in ihm die ganz rich tige Vorstellung, dass er Eigenthümer dieser Nutzungen ist, keineswegs aber die Vorstellung, dass auch Grund und Boden sein Eigenthum sei

. Sollte aber thatsächlich vom Eingeforsteten auf Grund der Ersitzung der Anspruch erhoben werden, dass nicht nur die Holz- und Streunutzung, sondern Grund und Boden selbst sein Eigenthum sei, so wird es Sache der Grundbuchsanlegung sein, den thatsächlichen Zustand fest zustellen und einzutragen, im übrigen aber ist die Ent scheidung über die Frage ob das Eigenthum durch Er sitzung erworben worden ist oder nicht, dem Richter zu überlassen. Die Gemeinde, bei Befangenheit der Gemeindever tretung der vom Landesauschusse

die Thatsache der Auf- nenn«" 9 ” er früher genossenschaftlich oder gemeindeweise 15®“ Wälder (soll heißen Holznutzung) unter die ein-°i^^derechtigten die Auffassung, dass es sich für den mfirfcr Theilwaldbesitzer um Privateigenthum handle, gefördert, ja überhaupt erst ermöglicht hat. Dem Schreiber dieser Betrachtung ist keine Theilungs- des Hofbesitzers eintrug und so diesen zur Steuerleistung > urkunde bekannt, in welcher nebst der Holz- und Streu- heranzog. I Nutzung auch das Eigenthum an Grund und Boden

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Pagina 3 di 8
Data: 10.09.1904
Descrizione fisica: 8
tag abzuhalten, um hier an ernster, wissenschaftlicher Arbeit im Dienste des Rechtes und dessen Entwicklung teilzunehmen, um in arbeitsfreien Stunden angesichts einer gewaltigen Sie umgebenden Natur echte Geselligkeit zu pflegen, in freundschaftlichem Verkehre und regstem Meinungsaustausche heitere und frohe Tage zu verbringen. Zum dritten Male wird uns Oesterreichern die Ehre und Freude zuteil, diese hochangesehene Vereinigung, den Deutschen Juristentag, auf dem Boden unseres Staates zu begrüßen

. Dem Wiener und Salzburger Juristentag darf nunmehr ein Innsbrucker die Hände reichen. Indem Sie. hochverehrte Anwesende, Ihre Schritte nach dem Tale des Jnnes lenkten, haben Sie alten histo rischen Boden betreten. Führt doch gerade an Innsbruck vorbei jener Weg, der Deutschland mit dem sonnigen Süden verbindet, bildet doch der Paß am Brenner eine jener großen Alpenpsorten, durch die seit Jahrtausenden Angehörige der verschiedensten Volksstämme einzeln und in großen Scharen den Weg nach Süden oder Norden

nahmen. Schon früh erstand auf unserem Boden, am Ufer des Inns und der Sill, eine feste Ansiedlung. Als Träger mittelalterlicher Kultur wurde das Kloster Willen gegründet. Unter dem öchutze mächtiger Fürsten erwuchs aber auch an der Brücke über den Inn ein Markt, der im 13. Jahrhundert zur Stadt erhoben in der Geschichte Tirols fortab eine ganz bedeutende Rolle spielte; denn rege Handelsbeziehungen bestanden zu den Nachbarländern und auch die Verwaltung Tirols, die hier, seitdem Innsbruck

stattzugeben, und trug sich als der erste mit dem Gedanken, eine Kodifikation des ge samten Rechtes für ganz Deutschland vorzubereiten. Die angesehensten Doktoren des Reiches wollte er, wie uns (1540) berichtet wird, in ein Verzeichnis zusammentragen, um daraus diejenigen auszuwählen, die sich einer solchen Arbeit zu unterziehen in der Lage wären. Allein, die Zeit war einem so großen Unternehmen noch nicht gewachsen. Fast 300 Jahre dauerte es, bis ein zelne große Territorien auf deutschem Boden

mit den Berufsgenoffen aus dem Reiche auf die Gestaltung moderner Rechtsgedanken hatten. Aber auch auf unsere eigene Gesetzgebung wirkten die Beschlüsse des Deutschen Juristentages in kräftigster Weise befruchtend ein und deutsche Rechtsgedanken zogen dank dem lebendigen Wech selverkehre zwischen den maßgebenden Elementen beider Reiche in großer Zahl in unsere Gegend ein. Nur wurde leider ein Juristentag feit 1876 ans österreichischem Boden nicht mehr gehalten. Mit umso größerer Freude erfüllte uns die Nachricht

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