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Pagina 3 di 6
Data: 06.06.1921
Descrizione fisica: 6
offizielle Tagung ihr Ende. Bozen, 6. Juni 1921. Fahrpreiserhöhung auf der Rittnerbahn und den städtischen Straßenbahnen. Durch kgl. Dekret vom 6. Mai d. I., Nr. 638, veröffentlicht ln der „Gazzetta Ufficiale' vom 28. Mai d. I., erhält das Gesetz vom 1. Februar d. I., Nr. 43, welches dem Personal der Lokal- und Kleinbahnen neue Teuerungszulagen zuspricht, Ausdeh nung auf die neuen Provinzen. Artikel 3 des genannten De kretes setzt mit 7. Juni l. I. die Einführung eines Staatszu schlages auf die in Kraft

stehenden Tarife für Personen, Ge päcks-, Fahrräder- und Hundebeförderung wie folgt fest: Ä) A u f d e r Rittnerbahn im Ausmaße von 25 Prozent auf die Fremden- und Einheimifchen-Karten sowie auf die Preise von Gepäcks-, Hunde- und Fahrräderbeförderung. An Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen wird der Staatszuschlag verdoppelt und auch von den Abonnenten zu sätzlich durch Herausgabe eigener Scheine bezahlt. Die Frei karten, ausgenommen die Dienstkarten, wobei unter Dienst karten jene zu verstehen

. Die Besitzer von Frei- und Abonnementskartcn (Jahres und Saisonkarten), aus welche der Staatszuschlag An wendung findet, haben bis 11. ds., abends, bei der Betriebs leitung der Rittnerbahn, Gries, Tuchbleiche 582, die 25prozcn- tige Nachzahlung zu leisten, widrigenfalls die genannten Karten ihre Gültigkeit verlieren. B) Auf urbanen und i n te r u rb a h n e n Stra ßenbahnen. Die Fahrscheine und Blocks im Ausmaße von L. 0.05 Fahrlche Fabrsche so fort e ür Fahrscheinpreise bis einschl. L. 0.35, Lire 0.10

ein Aufschlag zur Anwendung, der gleich dem normalen Zuschläge ist. Für Fahrt nach 10 Uhr abends an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen wird der vorgenannte Aufschlag verdoppelt. Die Besitzer von Monats- und Blockkarten bezahlen den genannten Aufschlag für jede an Sonn- und staatlich anerkannten Feier tagen oder zur Nachtzeit (nach 10 Uhr) ausgesllhrte Fahrt mittels eigener Scheine. Wie bei der Rittnerbahn, sind auch bei den Straßenbahnen die Freikarten, mit Ausnahme der Dienst karten

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