84 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1924/25_04_1924/PUB_1924_04_25_6_object_2634273.png
Pagina 6 di 12
Data: 25.04.1924
Descrizione fisica: 12
werden. — Achlung. Besitzer von Pfandbriefen und Kommunalobligationen der Zentralbank deutscher Sparkassen und der Oesterreichischen Bodenkreditanstalt werden aufmerksam gemacht, daß diese Titres bis zum 31. Mai bei der Banca d'Italia in Trient zur Abstempelung deponiert werden müssen. Nur die abgestem pelten Titres werden bei der Einlösung, welche aus Grund des diesbezüglichen Rom-Abkom mens stattfindet, berücksichtigt. — Die Besitzer der Titres müssen dieselben bei der Banca d'Italia in Trient deponieren

und gleichzeitig folgende Dokumente vorlegen: 1. Eine dreifach ausgefertigte Bestätigung (Formular bei der Banca d'Italia erhältlich), daß der Deponent die Titres seit dem 4. Nov. 191S im Besitze hat; 2. eine Bestätigung des Bürgermeisters, daß der Besitzer am 10. August 1S21 seinen Wohnsitz in einer Gemeinde der neuen Provinzen gehabt hat. Der ununterbrochene Be- fitz von Titres. welche im Jahre 1921 nicht schon abgestempelt worden sind (Zirkular vom 8. April 1921. Nr. 17.936 des Generalzivil kommissärs

der Venezia Tridentina), muß be sonders nachgewiesen werden (z. B. durch Bankdepot). — Abstempelung der Pfandbriefe nnd Kommu nal-Obligationen der Zentralbank deutscher Sparkassen und der Bvdenkreditanstalt Wien. Mit Bezugnahme aus die obige Verlautbarung teilt die HandeSkammer Bozen mit, daß über ihr Ersuchen die AnmelduugSsormulare bei den Agenzien der Banca d'Italia in Bozen und Brixen ausgegeben werden, welche auch bereit sind, alle gewünschte« Aufklärungen zu Die Abstempelung selbst erfolgt jedoch

nur eben, et der Banca d'Italia in Trient, wo die oben genannten Wertpapiere bis »um 31. Mai 1924 einzureichen find. — Trotze Spende. Papst Pius Xl. ha! für die Wiederherstellung jener kath. Vereinsheime in den Provinzen der Lombardei, Venetiens und Mittelttaliens, die in den Tagen nach der Wahl von Faschisten geplündert und zerstört wurden. SVO.ovo Lire gespendet. — Erdbeben. Auf dem kanadischen Ob servatorium wurden am IS. ds. während4 Slun den eine Reihe von Erdstößen beobachtet. Me Seismographen

1
Giornali e riviste
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1902/25_04_1902/PUB_1902_04_25_6_object_2630193.png
Pagina 6 di 12
Data: 25.04.1902
Descrizione fisica: 12
werden. — Achlung. Besitzer von Pfandbriefen und Kommunalobligationen der Zentralbank deutscher Sparkassen und der Oesterreichischen Bodenkreditanstalt werden aufmerksam gemacht, daß diese Titres bis zum 31. Mai bei der Banca d'Italia in Trient zur Abstempelung deponiert werden müssen. Nur die abgestem pelten Titres werden bei der Einlösung, welche aus Grund des diesbezüglichen Rom-Abkom mens stattfindet, berücksichtigt. — Die Besitzer der Titres müssen dieselben bei der Banca d'Italia in Trient deponieren

und gleichzeitig folgende Dokumente vorlegen: 1. Eine dreifach ausgefertigte Bestätigung (Formular bei der Banca d'Italia erhältlich), daß der Deponent die Titres seit dem 4. Nov. 191S im Besitze hat; 2. eine Bestätigung des Bürgermeisters, daß der Besitzer am 10. August 1S21 seinen Wohnsitz in einer Gemeinde der neuen Provinzen gehabt hat. Der ununterbrochene Be- fitz von Titres. welche im Jahre 1921 nicht schon abgestempelt worden sind (Zirkular vom 8. April 1921. Nr. 17.936 des Generalzivil kommissärs

der Venezia Tridentina), muß be sonders nachgewiesen werden (z. B. durch Bankdepot). — Abstempelung der Pfandbriefe nnd Kommu nal-Obligationen der Zentralbank deutscher Sparkassen und der Bvdenkreditanstalt Wien. Mit Bezugnahme aus die obige Verlautbarung teilt die HandeSkammer Bozen mit, daß über ihr Ersuchen die AnmelduugSsormulare bei den Agenzien der Banca d'Italia in Bozen und Brixen ausgegeben werden, welche auch bereit sind, alle gewünschte« Aufklärungen zu Die Abstempelung selbst erfolgt jedoch

nur eben, et der Banca d'Italia in Trient, wo die oben genannten Wertpapiere bis »um 31. Mai 1924 einzureichen find. — Trotze Spende. Papst Pius Xl. ha! für die Wiederherstellung jener kath. Vereinsheime in den Provinzen der Lombardei, Venetiens und Mittelttaliens, die in den Tagen nach der Wahl von Faschisten geplündert und zerstört wurden. SVO.ovo Lire gespendet. — Erdbeben. Auf dem kanadischen Ob servatorium wurden am IS. ds. während4 Slun den eine Reihe von Erdstößen beobachtet. Me Seismographen

2
Giornali e riviste
Pustertaler Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/1922/10_03_1922/PUB_1922_03_10_4_object_1014923.png
Pagina 4 di 12
Data: 10.03.1922
Descrizione fisica: 12
Kommissariat Bruneck hat folgendes eröffnet: Der Umtausch der nicht sichergestellten österr. Vorkriegswertpapiere, der auf Grund des kgl. Dekret 3. XI. 1921 Nr. 1594 zu erfolgen hat wird am 1. März beginnen. Der Umtausch vorgang wurde mit Dekret des Schahministeri ums vom 1. Februar l. Is. Zl. 14992 fest- gelegt und in der Gazzeta Ufficiale kundge macht.» Der Austausch wird bei der Sektion der Tesoreria provinciale der Zweigstelle der Banca d'Italia in Trienl. weiters bei den Agen turen dieser Bank

in Bozen ect. dann auch >ei dem Postamt in Bruneck vorgenommen. Die Zweigstelle und die Agenturen der Banca d'Italia können den Austausch sofort vorneh men, sofern die Wertpapiere und die Ansuchen vorschriftsmäßig und der nötige Vorrat von Wertpapieren der 5°/° italienischen konsoli- dierten Rente vo.i Händen ist. Falls der Aus- ausch nicht durchgeführt werden kann, erhalten >ie Ueberbringer die erforderliche Empfangs- >es!ätigung. Die Postämter hingegen werden ich darauf beschränken gegen Ausstellung

, wird die Tesoreria Provinciale durchführen. Gesuchsformulare sind bei der Banca d'Italia und deren Agenturen sowie bei den mit dem Umtausch betrauten Postäm tern zu haben. — Bruneck. (Amtlich). Das Zivil- Kommissariat Bruneck teilt mit. daßdieUeber- führung von Leichen gefallener Krieger auf Kosten des Staates bevorsteht. Die Gesuche um Ueberführ^ung auf Staatskosten sind von den Familien^ der Gefallenen zu machen und zwar unter Benützung der vorgeschriebenen Formularien. die beim Zivilkommissariate in Bruneck

3