. I. Es wurde angefragt, ob die Inschriften aus den Grabsteinen, auch wenn sie vor dem 1. Lktober 1927, das ist vor dem Termin, mit welchem in allen Gemeinden der Provinz, mit Ausnahme Appiano, Bolzano, Bressa none, Caldaro, Lana, Merano, der Gebrauch der ita lienischen Sprache allein in den öffentlichen Aufschriften obligatorisch geworden ist, auch diesen Verfügungen unter liegen. Die Antwort kann nur negativ lauten. Die Inschriften auf den Grabsteinen müssen einzig und allein bloß in italienischer Sprache