der Feuerwehr zugetheilter Arbeiter- rolten gemacht, wird die Versammlung halb 11 Uhr geschlossen. Dbst- und Gartenbau-Verein.) Aus Wien geht dem Verein die Mittheilung zu, daß der Landes- Obstbanverein sür Niednöfterreich im Oktober d. I. in Wien einen Obstausstellungs-Markt zu veranstalten beabsicht. Der Vorstand. Herr Abt Alex. Karf, bittet, die Producenten wie auch Händler ans die Wichtigkeit dieses Unternehmens aufmerksam zu macheu und das» selbe möglichst zu unterstützen, weichem Anliegen
. Obstproducte zum Ver kaufe zu bringen, sosern sie den nachstehend ausgestellten Bedingungen entsprechen. Mit dem Obstmarkte soll eine Prämiirung der sür den Handels- und Markt verkehr am zweckmäßigsten sich erweisenden Verpackungs arten verbunden werden, wobei Staats« nndBereiuZ- medaillen zur Verwendung kommen. Zu dem Obst ausstellungsmarkte werden zugelassen: 1. Kernobst, und zwar: a) feine Tafelsorten, d. f. gepflückte und gut sortirte Flüchte, welche sich durch schöne Form. Farbe, feinen Geschmack
, Pastorenbirne, Llaü Leuux, holzsar bige Butterbirne u. a.m. e) gewöhnliches Markt- und Wirthschaftsobst d. s. solche Sorten, welche sich durch Haltbarkeit der Früchte und vorzügliche Verwendung zu wirthschaftlichen Zwecken auszeichne», sich jedoch auch zum Rohgenuß eignen; fernerMostobst z.B. Karmcliter-Rtte., Chanipagner-Rtte., rother Eifenapsel u. f. w. 2. Steinobst (Zwetschgen zc.) 3. Sonstige Obstgattungen, wie: Tafeltrauben, Nüsse, Mispeln, Haselnüsse u. dgl. 4. Obstconserven aller Art, Obstmost
, Fruchtweine, Liqueure u. dgl. in einer sür den Handel geeigneten Adjustiruug. Obstzüchter und-Händler dürseu nur ausstellen, wenn sie: 1. von seine» Tajelsorten und Trauben mindestens 25 Kilo per Sorte; 2. von Marktobst I. Qualität, dann Zwetschgen, mindtsleus SO KUo per Sorte; 3. von ge wöhnlichem Markt- und Wiuhschastsobsie mindestens 500 Kilo per Eo:te zum Vc>kaufe in Vorrath haben. Feine Tafelforten, sowie gutcs Marktobst sind in der gebräuchlichen Packung (Körbchen, Kistchen) zum Obst
ausstellungsmarkte zu bringen; von gewöhnlichem Markt- und Wirthschaftsobste sind aber Proben von 3—5 Kilo auszustellen. Für Platzmiethe hat jeder Theilnehmer pro Quadratmeter fünf Gulden zu erlegen. Die näheren Details behält sich die Vereinsleitung vor, später zur Kenntniß zu bringen, erklärt sich jedoch zu jeder weiteren Auskunftsertheilung gern bereit. Obst producenten wie -Händler, welche die Absicht haben, sich an dem Obstmarkte zu betheiligen, werden ersucht, die Vereinsleitung möglichst bald wissen