'.enfluth, trotz Nacht und Graun! Hegen den italienischen Weinzoss. Der neue Handels- und Zoll - Vertrag zwischen Oesterreich und Italien enthält eine Bestimmung, welche es Italien ermöglicht, Der geprellte Gouverneur. In Petersburg hatte sich vor einigen Jahren ein Franzose, der sich Chevalier de F. nannte, Eintritt in vornehme Häuser, ja sogar das Ver trauen und die Freundschaft hoher Personen zu verschaffen gewußt. Aber in den Salons, in de nen er verkehrte, verschwanden allerhand kostbare
Gegenstände, Silbergeräth und Juwelen, und als man ihn ertappte, wie er eben im Begriffe war, von einem Spieltische eine fremde Börse in seiner Tasche verschwinden zu lassen, ward er aus dem Häuft gewiesen. Sich schlimmer Dinge bewußt, eilte der sogenannte Herr de 5., Petersburg und womöglich Rußland gänzlich zu verlassen. Im Innern kam er glücklich ohne Paß weiter; woh! aber war ein solcher unerläßlich, um die Grenze des Reiches zu Passiren. „Diese Vorschrift ist so streng, mein Herr,' sagte
38 Millionen Hectoliter Wein, bald werde es 50 Bällionen prodü- cieren, es habe auch in der Weinbehandlung bedeutende Fortschritte gemacht. Durch die scheu Grenze bewohne, zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit fei der Wunsch in ihm rege geworden, einen kleinen Abstecher nach Petersburg zu machen, um daselbst noch Etwas von dem Wintervergnü- gungen zu genießen, hier aber mache man ihm die Weiterreise streitig. Er aber sei von der Bildung und dem richtigen Tact des Gonverneurs überzeugt, daß er wegen
der Vernachlässigung einer bloßen Förmlichkeit einen fremden Edelmann nicht um das Vergnügen einer Reise nach Petersburg bringen würde, ja, daß er, im Falle man fortführe, ihm weitere Schwierigkeiten bei Fortsetzung der Reise zu machen, genöthigt sein würde, den Gouverneur und seine Beamten wegen eines solchen eigen mächtigen Verfahrens gleich nach seiner Ankunft in der Hauptstadt an höherer Stelle zu verklagen. „Mein Herr,' antwortete sehr aufgebracht der Äonverneur, „hier handelt es sich weder um feine Bildung
, noch um richtigen Tact, wohl aber um strenge Beobachtung meiner Vorschriften; Sie sind ohne Paß und ohne Erlaubniß über die Grenze gegangen, ganz in dieser Weise sollen Sie, dafür stehe ich Ihnen, dieselbe wieder passiren. Holen Sie erst in Warschau oder auch in Paris, wie Sie wollen, die vorschriftsmäßige Legitima tion, dann kehren Sie zurück und vergessen Sie nicht, mich in Petersburg zu verklagen, daß ich Sie ohneweiters über die Grenze zurückgeschickt habe, und, mein Herr — merken Sie sich das, Möglichkeit