er doch auch, daß für den Gutsbesitzer wie für den Arbeiter Zeit Geld sei; gewisse erlangte Zahlungsfristen hier also gleichbedeurend mit Zinsen seien. Ja, was ihm noch mehr galt, er konnte unter solchen Umständen vielleicht auch von der ihm später zugebilligten Gage abzahlen und verhinderte dadurch, dem Bruder zu hoch verpflichtet zu werden. Sein Hauptgläubiger war, so viel er wußte, ein Mann in G., doch konnte er nicht wissen, ob dieser seine Wechsel behalten, oder weiter gegeben. Der Jude Bendix hatte seiner Meinung
nach das Geschäft nur als Kvmmissionair vermittelt. Den fremden Gläubiger seinen Wünschen geneigt zu machen, war er gcnölhigt, sofort Etwas zu bieten, und obwohl er durch die Art, wie er einen Theil seiner Verhältnisse geordnet, von den ihm durch den Bruder vorge schossenen Summen Geld erübrigt hatte, so schien ihm dies doch nicht genügend, und er beabsichtigte deshalb, kurz vor dem Verfalltage der Wechsel noch weiteres Geld vom Bruder zu holen. Der Verfall tag der Wechsel war am dreizehnten November
. Nun aber erschien unser Meier Bendix bereits am zehnten Abends, legte seine Wechsel vor, stellte sich als Eigenthümer derselben dar und verlangte Zahlung unter der naiven Angabe, daß er die Respekttage vermeiden, überhaupt nicht bewilligen lvolle.' Der Justiz - Amtmann hatte zwei verschiedene Gründe, mit Meier Bendix unzufrieden zu sein. Einmal bewirkte dies sein zu frühes Erscheinen, dann aber der Umstand, daß er demselben, außer den dem vorgeblichen Darleiher beivilligten hohen Prozenten