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Innzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 23.01.1865
Descrizione fisica: 4
(welcher wegen Schluß der Session im Hause nicht mehr zur Bera thung kommen konnte) das Finanzministerium anzu weisen. die verpfändeten 3 Millionen Gulden Lloyd- Wechsel einzulösen, inzwischen bereits seine Erledigung dadurch gefunden habe, daß das Finanzministerium diese Papiere eingelöst hat. Graf Eugen KinSky bespricht die Art der Ver- buchung aller auf die konsolidirte sowohl als auch auf die schwebende Schuld bezüglichen Posten und führt an. daß die Kontrols Kommission durch Vergleichung

mit diesem Anlehen wieder im Haupt-Journale, von dem die KontrolS-Kommission keine Abschriften erhalte, zu verbuchen. Diese dreifache höchst komplizirte Rechnungs- weise habe die KontrolS-Kommission vor Kurzem veran laßt, eine kommissionelle Erhebung über die Verpfän dung, beziehungsweise Einlösung der Lloyd-Wechsel, zu pflegen. Vor längerer Zeit bereits habe die Regierung in einer Erläuterung zu dem die Subvention für den Lloyd normirendcn Gesetzentwurf die Bemerkung aus gesprochen , daß die Existenz des Lloyd

nur dann ge sichert sei, wenn die Staatsverwaltung denselben unter stütze. In dem dem Hause vorgelegten Ueberelnkommen mit dem Lloyd heißt es, daß diese Wechsel zur Hälfte von dem Jahre 1875 angefangen bis zum Erlöschen des Privilegiums des Lloyd, die andere Hälfte aber vielleicht später bezahl! werden sollen. (Heiterkeit.) Diese Wechsel des Lloyd eskomptire die Regierung theils pr. 28. Februar, theils pr. 8. März 1865. Dieß scheine seiner Ansicht nach ein unerhörter Vorgang zu sein, denn es hat die Eskomptirung

dieser Wechsel in den letzten Tagen des Monats Dezember stattgefunden. Er sei nicht in der Lage in Bezug auf dieses Geschäft einen Antrag zu stellen, weil er eben glaube, daß die Sache später wieder zur Erörterung kommen werde. Nur die Illustration der Gebah.uvg des Finanzmini steriums habe er vorführen wollen. Abg. Herbst will nur bemerken, daß die Aus- führung darüber, ob diese Lloyd-Wechsel im Besitze der Staatsverwaltung gegenwärtig sich befinden aus dem Grunde unerläßlich schien, weil eben gesagt wurde

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Innzeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 05.10.1863
Descrizione fisica: 4
von der Anschauung aus, daß jedes Land für seine Bedürfnisse selbst zu sorgen habe, und daß die Unterstützung des Deiches nur für außerordentliche Fälle anzurufen sei. Don der Unterabtheilung „Subventionen an Industrie- unternehmungen' wurde bloß Titel 1, „Subvention vn den österreichischen Lloyd', und zwar nach langer Debatte erledigt. Der Referent Skene hatte in seinem berichte eine sehr eingehende, das Gebahren des Lloyd ln scharfer Weise verurtheilende Darstellung gegeben, ^vd es handelt sich darum

gemeinsam mit dem Abgeord neten Hagenauer betraut wurde Den Vorschuß be treffend. welchen der Staat im Jahre 1859 dem Lloyd in der Höhe von 3 Millionen Gulden gegen eine 3 perzentige Verzinsung gewährt hat, gieng der Antrag des Referenten dahin, „daß der wegen Zurückzahlung des Vorschusses von 3 Millionen mit der Gesellschaft des. österreichischen Lloyd zu schließende Vertrag nur vorbehaltlich der Genehmigung des Reichsrathes ge schlossen werden darf.' Diese Fassung des Antrages wurde - bemängelt

und über Antrag des Abgeordneten /Dr. Herbst dahin abgeändert, daß der Vertrag „bezüglich der Regulirung und Refundirung dieses Anlehens zugleich mit dem damit eng zusammenhängenden Post- vertrage in der nächsten Session des Reichsraths zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt werde.' Die Gesammtsumme her an den Lloyd für die vierzehn- monatliche Finanzperiode 1864 auszahlenden Subven tion wurde dem Srktions-Antrage gemäß mit 2,477,700fl. eingestellt. — Ueber die Aufnahme des preußischen Kollektiv

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Pagina 2 di 4
Data: 23.11.1863
Descrizione fisica: 4
., für die neuere mit 116.335,55Ofl., für die schwebende Schuld mit 6,332,200 fl., Dazent- schädigungsrenten 821,660 fl., Zahlungen an fremde Regierungen 87,500 fl. und Schuld des lomb.-venet. Königreiches 3,810,300 fl. Hierauf wird zur Berathung der Subventionen und Dotationen geschritten. Die Subventionen für die Landesfonde werden mit 385,759 fl. angenommen. Es wird nun zur Debatte über das Kapitel 14, 6.: Subventionen an Industrie Unterneh mungen, geschritten. Titel 1. Oesterreichisch er Lloyd. Berichter

werde aufgefordert, in der nächsten Session des Reichsrathes eine Vorlage über die allfällige Verlängerung des mit der Gesellschaft des „Oesterreichifchen Lloyd' abge schlossenen , mit dem Jahre 1864 ablaufenden Post- und Subventionsvertrages über die damit im engen Zusammenhange stehende Rückzahlung des an diese Ge sellschaft gegebenen Vorschusses pr. drei Millionen Gul den zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringen. Die dreiperzentigen Zinsen von dem dem Lloyd gege benen Vorschüsse, pr 3,000,000 fl. seien

für das Jahr mit 90,000 fl. und für die zwei Monate mit 15,000 fl. in die Bedeckung, 39. Kapitel: „Verschiedene Ein nahmen' als 11. Titel aufzunehmen. Hagenauer findet die vom AuSschusse gegebene Schilderung über die Lage des „Lloyd' derart, daß es als ein Risico erschiene , der Gesellschaft zur Rückzah lung der Schuld Termine zu bewilligen. Glücklicher weise sei er in der Lage, den Schattenstrichen des Be richtes einige Lichtblicke entgegenzustellen. Redner geht nun in eine umfassende Antikritik

ein, aus welcher er den Beweis ableitet, daß sich die Lage des Lloyd seit drei Jahren sehr wesentlich und günstig geändert habe. ES sei ein Reservefond vorhanden, sämmtliche statuten mäßige Abschreibungen seien geleistet worden, die Gesell schaft habe keine schwebende Schuld, sondern sehr be deutende Aktiven. Den gewährten Subventionen hält Redner die Gegenleistungen entgegen und schließt unter Beifall des Hauses mit der Bitte, österreichisches Ka« Vital und österreichischen Unternehmungsgeist nicht darum zu unterschätzen

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Pagina 2 di 4
Data: 28.04.1866
Descrizione fisica: 4
- ciellen Kreisen erklären.' Pest, 24. April. Der Lloyd hält seine früheren Angaben über das Negiernugsprogramm trotz des Dementis der General- Eorrespvndenz aufrecht und bringt eine dieselben ergänzende Wiener Korrespon denz nachstehenden Inhalts: „An der Spitze der selbständigen verantwortlichen ungarischen Regierung, als verantwortlicher Präsident derselbett, soll der Ta- vernicns stehen, der um . die Person des Monarchen befindliche Staatssekretär aber auch weiterhin den Namen Kanzler führen

ohne Rücksicht auf die Länder wählen, und könnte jede Legislative eines Landes dieselben znr Verantwortung ziehen, oder steht dies Recht nur ge wissen Körperschaften zu? Die wesentlichste und aller nächste Frage für uns aber ist: Wie wird die Kom mission für die genieinsamen Angelegenheiten, respek tive der Reichstag, dieses Programm aufnehnten, falls es ihm vorgelegt wird.' So weit der Gewährsmann des Lloyd; seine An gaben sind so wunderlich, das Projekt eines Collegi- ums von zwanzig Länderkanzlern

als weiterer Mini sten ath so abstrus, daß es sich kaum der Mühe lohnt, auf die Unglaubwürdigkeit dieser Mittheilungen noch mals Hinzuweisen. Uebrigens lassen die Lorbecrn des Lloyd die „Pester Korrespondenz' nicht ruhen, und sie bringt ihrerseits, in Form eines Dementi der Enthüllungen in der SonutagSttummer des Lloyd, nun ebenfalls ähnlich lautende Nachrichten. Sie sagt, es weder zwar keine wie int in er geartete Vorlage der Regierung weder an die Kommission für gemein same Angelegenheiten

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