Penz schrieb nun sofort ihrem Schwager nach Wiener-Neustadt, erzählte demselben den Sachverhalt und erhielt zur Antwort, Fischer sei ein Schwind ler, und Mutter und Bruder hätten sich für einen großen Geldbetrag ver pflichtet. Mittlerweile hatte Fischer in die zwei Wechselblanquette je den Betrag von 450 fl. eingesetzt und die Wechsel an Moritz Bellak in Olmütz giriert. Dieser strengte, als die Deckung nicht zur rechten Zeit einlangte, sofort eine Wechselklage an und drängte aus Exekution
dargelegt und um sich Deckung für sein Guthaben bei Alois Penz zu verschaffen, aufgesordert, die zwei Wechsel zu unterschreiben. Wiederholt habe er sie aufmerksam gemacht, daß sie eine Art Bürgschaft übernehmen, daß sie bezahlen müssen wenn Alois Penz seinen Verpflich tungen nicht Nachkomme. Die Höhe des Betrags habe er darum erst später in die Wechselblanquette eingesetzt, weil er bei seiner Anwesenheit in Schlit ters die genaue Ziffer seines Guthabens bei Alois Penz nicht mehr gewußt
habe. — Aufmerksam gemacht, daß es doch bedenklich sei, da die Wechsel, welche am 10. Febr. in Schlitters unterschrieben wurden, den Zahlungs termin 15. Februar trugen, am 16. eingeklagt wurden und daß schon am 20. Februar der Zahlungsauftrag in Schlitters einlangte, daß aber diese Wechselklage nicht vom Angeklagten, sondern von einem dritten angestrengt wurde, behauptet der Angeklagte, er habe den Wechsel dem Bellak gegeben, damit er ein Pfandrecht auf das Anwesen des Franz Penz erwirke, nie mals
aber habe er Bellak beauftragt so vorzugehen, wie dieser in Wirklich keit vorgegangen ist. Er, Fischer, habe nur im guten Glauben, Alois Penz habe an seinen Bruder Franz noch eine Forderung, für sich Deckung gesucht, er sei kein Betrüger, vielmehr sei er der von Alois Penz Betrogene. Die Zeugen Franz Penz und dessen Frau Anna geb. Hann, sowie Maria Witwe Penz sagen unter ihrem Eide aus, daß Fischer, als er zu ihnen ins Haus gekommen, die Unterschrift der Wechsel verlangte, damit Aloiö Penz in die Lage versetzt
werden könne, sein Geschäft fort zuführen. Von einer Bürgschaft, einem Gutstehen sei nie auch nur mit einem Worte die Rede gegangen, im Gegentheil habe Fischer wiederholt erklärt, die Unterschrift habe keine weiteren Folgen, es sei kein Kreuzer zu. bezahlen. Bürgschaft hätten sie nie geleistet, und hätten sie geahnt, daß es sich um Bezahlung irgend eines Geldbetrages handle, so hätten sie ihre Unterschrift nicht hergegeben. Von einem Wechsel haben sie nie etwas ge hört, haben nie einen gesehen